AW: Diskussion über notwendige Veränderung des Jugendamtes
Ich habe zwar wenig Zeit, will jedoch immer wider mal beitragen.
Was soll ein neues Gesetz bringen, wenn sich der überwiegende Teil der JuA noch nicht mal an das Gesetz von 1991 hält. Wie bewiesen wurde sind die Änderungen in den Köpfen noch nicht angekommen.
@Chioaachen: das JuA hat keine Verpflichtung irgendjemanden anzuzeigen. Das zeigt ja gerade die dramatische Sonderstellung: bei Strafanzeigen gegen das JuA werden diese höchstens als Beteiligte vernommen. Lügen dürfen Sie bis es kracht, ob sie das nun bewusst oder unbewusst machen. Der Richter wird immer dem JuA mehr glauben, damit findet dien Entrechtung statt. Siehe Handreichung
www.dji.de/asd dort unter ASD Internethandbuch:
http://213.133.108.158/asd/ASD_Inhalt.htm
Noch schlimmer, wenn keine Gefährdung nachgewiesen wird, wird trotzdem entzogen. Den krassesten Fall eines Säuglingsentzuges - Fall Alex - Mutter ist behindert, deshalb wird der Säugling am Dritten Tag nach seiner Geburt entzogen.
Wir sehen massive Menschenrechtsverletzungen und natürlich sind auch JuA gezwungen, Gerichtsurteile des EGMR zu beachten, tun diese jedoch regelmässig nicht, trotz Art. 25 GG und Art 46 der Konvention, wenn die Jugendamtmitarbeiter diese überhaupt kennen, was ich ernstlich bezweifle.
Die Jugendamtsmitarbeiter haben nachgewiesenermassen, davon keinen Verstand, was Menschenrechte sind, wie diese zu schützen sind und wissen noch weniger von Selbstbestimmung des Menschen, was mich nicht wundert.
Wenn Eltern und Verwandte ausgeschlossen werden von Umgängen, dann nennt das auch prof. Dr. *******: Sippenhaftung.
Ich will das JuA nicht mit längst vergangen geglaubten Zeiten vergleichen: das was ich heute überblicke, das toppt das locker.
Dazu hätte ich mal gerne die Meinung der herummschwirrenden Akteure aus diesem Lager bekommen, wenn sie sich denn trauen.
Gruss Franz J. A. Romer, Düsseldorf