Zunächst mal eine Nachricht an den Moderator.
Ich verstehe, dass hier ein Thema kontrovers diskutiert wird und es einige Späne gibt, die beim Hobeln schon mal anfallen. Diese andauerenden Drohungen irgendetwas zu schliessen und die Menschen, die hier um Menschenrechte postitiv streiten, wie auch negativ Anmerkungen produzieren. Also, ich findes das alles nicht sehr lustig. Das alles finde ich, ist sehr zensurlustig geworden. Das finde ich nicht gut.
Wenden wir uns mal dem Basis-Problem zu. Es gibt hier eine ganze Reihe Menschen, die hier posten und gleichzeitig beim Jugenmdamt arbeiten, d.h. hier haben wir Reaktionen aus erster Hand.
Persönlich finde ich es nicht gut, wenn Beamte hier mit einer Überzeugung posten, als irgendetwas ewigen Bestand haben.
Nehmen wir mal zwei beispielhafte Fälle mit Links auf völlig seriöse Webseiten, da berichten Betroffenen aus erster Hand:
1.) EGMR-Fall- Görgülü, Sachsen-Anhalt - Vater will Sorge und Umgang zu seinem Sohn - seit 2001 - den seine Ex-Lebensgefährtin zur Adoption freigab
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm
weit über 27 Gerichtsverfahren, Gang zum EGMR -Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Entscheidung: Umgangsrecht und Sorgerecht für den Vater, jedoch zunächst Umgang. Menschenrechtsbruch, Folterung durch Jugendamt Wittenberg, Drei Richter am OLG Naumburg angeklagt wegen Rechtsbeugung. Jugendamtsmitarbeiter und weitere Verwaltung arbeiten intensiv weiter gegen den Vater. Verfassungsgericht hatte schon mal vorgeschlagen, das Sorgerecht dem Vater zu übertragen. EGMR urteilt alle getroffenen Massnahmen sind eines demokratischen Staates nicht würdig. Wurde etwas gestoppt bei den staatlichen und Jugendamtseingriffen? Hat sich irgendwer entschuldigt? In diesem Fall sind 14 Mitarbeiter mitlerweile involviert.
2.) EGMR-Fall-Haase, Münster / Steinfurt
http://www.kinderklau.net/
7 Kinder entzogen, 1 Kind nach zwei Selbstmordversuchen im Heim, dann keine Chance zur Mutter, entweder ins Heim oder zum Vater: jetzt tot mit 14 Jahren, 2 Kinder sind zurück, einem hatte man erzählt, seine Eltern seien tot. Drakonisch, wie der EGMR urteilte, wurde der Säugling von der tropfenden Brust gerissen und im Taxi weggefahren, dieser Säugling wurde ohne Rückkehroption nach dem EGMR Urteil (!!!) vom Jugendamt weggegeben. Die anderen Kinder scheinen entfremdet zu sein, viele davon auch schon in Psychiatrien. Entfremdung ist etwas was Jugendämter verhindern sollen.
Hier sind doch mehr Fragen zu stellen über die Arbeit des Jugendamtes oder wie seht Ihr das. Und das sind symptomatische Fälle, solche die die Strapaze auf sich genommen haben eine ungesetzliche Justizmaschine zusätzlich zu nähren. Ist das nicht Folter? Sind menschenrechtsverltzungen angenehm, so angenehm wie Traumatas? Haben diese Menschen noch ein Leben in Menschenwürde, diese Kinder?
Dann noch weitere Fragen. Kennen die Jugendamtsmitarbeiter Faltermeier?
Im folgenden mal entnommen Josef Faltermeier, 2001, S. 30 ff.
"Obschon die Gesetzteslage sehr eindeutig davon spricht, dass die Inpflegenahme von Kindern dem Grunde nach ein Interim darstellen soll, auch wenn Sie über Jahre auf Dauer gestellt wird, müssen wir konstatieren, dass offenbar gezielte und geplant vorbereitete Rückführungen eher die Ausnahme als die Regel sind. Als Dissens zwischen Gesetzeslage und tatsächlicher Praxis muss dringend aufgehellt werden. Möglicherweise liegt eine Erklärung in den unterschiedlichen fachtheorethischen Positionen über Sinn und Bedeutung von Pflegeverhältnissen."
Es geht dabei um einen Richtungsstreit und die dabei zentrale Frage, ob die entzogenen Kinder dauerhaft in Pflegeverhältnissen bleiben oder zu Ihren Eltern zurückkommen sollen. Das Gesetz ist hier klar, wie auch die Menschenrechte, aber ist das seit 1991 auch schon in den Amtstuben angekommen?
Der schlechte Ruf, in den das Jugendamt geraten ist, schlug sich im Titel einer 1996 an der Evangelischen Akademie Bad Boll durchgeführten Tagung „Kindeswohl“ – Dilemma und Praxis der Jugendämter – mit dem Untertitel „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde !“ nieder. Auf dieser Tagung hielt ein hoher Ministerialbeamter einen Vortrag, in dem er über die Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie unter anderem sagte: "Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie „ihrem Schicksal“ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen“. Ein weiteres Zitat von Prof. Dr.
Heinrich Kupffer von der selben Veranstaltung:
„Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde< offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar >parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. [...] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. [...] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“ Zitate mit freundlicher Genehmigung, der Zitatgebern bereits im Xmas-Brief 2006 an Kanzlerin. Ich erspare Ihnen mal die noch härtere Phlippika von Prof. Dr. Klenner.
Und nun sind Sie an der Reihe.
😕
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Sori