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Diskussion über eine Veränderung des Jugendamtes

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: jugendamt holt kinder

Siehst du Chio, du hast hier eine negative Erfahrung gemacht und daher deine Meinung geprägt.
Wir sind also alle nicht frei in unserem Denken.

So, wie du das schilderst, ist es natürlich schon unglaublich, was da passiert. Ich persönlich kenne einen solchen Fall ZUM GLÜCK nicht!

Wie kam das JA auf die Familie? Warum wurde der MB unterstellt? hatten sie schon vorher mit dem Kind zu tun? Und kann es sein, dass das Kind bsp.weise im Kindergarten oder der Schule missbraucht wurde? Gibt es Verwandte, die das getan haben könnten oder ist der Vorwurf tatsächlich frei erfunden?
 
AW: jugendamt holt kinder

Siehst du Chio, du hast hier eine negative Erfahrung gemacht und daher deine Meinung geprägt.
Wir sind also alle nicht frei in unserem Denken.


aber das ist doch gerade richtig so! denn ich finde menschen, die selber betroffene sind ( egal bei welchem thema ) haben doch meistens ein deutliches mehr-wissen als menschen, die sich nie mit dem thema intensiv befasst haben.
betroffene forschen nach und entdecken fälle, die ähnlich ihrem eigenen sind. hat chiao doch auch geschrieben und mit namen auf die fälle aufmerksam gemacht.
das ist kein einzelfall wie es gerne mal hier hingestellt wird. und wenn man nur 5% der geschichten glaubt, die man im internet zu diesem thema findet, dann sollte man seine einstellung dem JA gegenüber vielleicht mal überdenken.

wie gesagt, ich verteufel das JA nicht generell ( obwohl ich betroffen bin ), aber ich finde, dass dort einiges schief läuft!
 
AW: jugendamt holt kinder

Die Beschuldigung wurde von der volljährigen Stieftochter erhoben, 2 Jahre nachdem sie sich abgesetzt hatte. In einem Brief an das JA schrieb sie, sie "befürchte, dass er (der Stiefvater) die Kleine belästigen (!!) würde". Das reichte dem JA aus. Sonst gab es keine Anhaltspunkte wie etwa blaue Flecken oder so etwas. Und wie gesagt, die gynäkologische Untersuchung ergab ebenfalls keinen Befund.

Der Punkt ist meines Erachtens ein anderer. Selbst wenn man das Einschreiten des JA noch billigt (Lieber 5 mal zuviel als einmal zu wenig), so zeigt die WEITERE ENTWICKLUNG die völlige UIneinsichtigkeit der Behörde. Wir haben uns geirrt, dieser Satz existiert bei denen offenbar nicht. Sie wissen, vom Familiengericht droht keine Gefahr, aber bei einer Anzeige gegen den Vater wären sie im Strafrecht, und da müssten sie Beweise bringen. Deshalb lassen sie schön die Finger davon.

Gerade diese Situation aber, die viele Eltern schon ähnlich erlebt haben, muss beseitigt werden. Die Eltern laufen gegen eine Gummiwand des JA an, ohne die geringste Chance zu haben, die ungeheurlichen Vorwürfe zu entkräften. Das ist ja auch der Punkt, wo die deutschen JÄ regelmäßig vor dem EUGH verlieren - 10 Jahre später !
 
Dies ist der abgegrenzte Teil des Threads "Jugendamt holt Kinder" und der letzte Versuch von Seiten der Mods und Admins Euch in Ruhe über dieses Thema diskutieren zu lassen.
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Mit freundlichen Grüßen

Sori
 
Zunächst mal eine Nachricht an den Moderator.
Ich verstehe, dass hier ein Thema kontrovers diskutiert wird und es einige Späne gibt, die beim Hobeln schon mal anfallen. Diese andauerenden Drohungen irgendetwas zu schliessen und die Menschen, die hier um Menschenrechte postitiv streiten, wie auch negativ Anmerkungen produzieren. Also, ich findes das alles nicht sehr lustig. Das alles finde ich, ist sehr zensurlustig geworden. Das finde ich nicht gut.

Wenden wir uns mal dem Basis-Problem zu. Es gibt hier eine ganze Reihe Menschen, die hier posten und gleichzeitig beim Jugenmdamt arbeiten, d.h. hier haben wir Reaktionen aus erster Hand.

Persönlich finde ich es nicht gut, wenn Beamte hier mit einer Überzeugung posten, als irgendetwas ewigen Bestand haben.

Nehmen wir mal zwei beispielhafte Fälle mit Links auf völlig seriöse Webseiten, da berichten Betroffenen aus erster Hand:

1.) EGMR-Fall- Görgülü, Sachsen-Anhalt - Vater will Sorge und Umgang zu seinem Sohn - seit 2001 - den seine Ex-Lebensgefährtin zur Adoption freigab
http://www.vafk.de/themen/Tagebuch/Tagebuch.htm
weit über 27 Gerichtsverfahren, Gang zum EGMR -Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Entscheidung: Umgangsrecht und Sorgerecht für den Vater, jedoch zunächst Umgang. Menschenrechtsbruch, Folterung durch Jugendamt Wittenberg, Drei Richter am OLG Naumburg angeklagt wegen Rechtsbeugung. Jugendamtsmitarbeiter und weitere Verwaltung arbeiten intensiv weiter gegen den Vater. Verfassungsgericht hatte schon mal vorgeschlagen, das Sorgerecht dem Vater zu übertragen. EGMR urteilt alle getroffenen Massnahmen sind eines demokratischen Staates nicht würdig. Wurde etwas gestoppt bei den staatlichen und Jugendamtseingriffen? Hat sich irgendwer entschuldigt? In diesem Fall sind 14 Mitarbeiter mitlerweile involviert.

2.) EGMR-Fall-Haase, Münster / Steinfurt
http://www.kinderklau.net/
7 Kinder entzogen, 1 Kind nach zwei Selbstmordversuchen im Heim, dann keine Chance zur Mutter, entweder ins Heim oder zum Vater: jetzt tot mit 14 Jahren, 2 Kinder sind zurück, einem hatte man erzählt, seine Eltern seien tot. Drakonisch, wie der EGMR urteilte, wurde der Säugling von der tropfenden Brust gerissen und im Taxi weggefahren, dieser Säugling wurde ohne Rückkehroption nach dem EGMR Urteil (!!!) vom Jugendamt weggegeben. Die anderen Kinder scheinen entfremdet zu sein, viele davon auch schon in Psychiatrien. Entfremdung ist etwas was Jugendämter verhindern sollen.

Hier sind doch mehr Fragen zu stellen über die Arbeit des Jugendamtes oder wie seht Ihr das. Und das sind symptomatische Fälle, solche die die Strapaze auf sich genommen haben eine ungesetzliche Justizmaschine zusätzlich zu nähren. Ist das nicht Folter? Sind menschenrechtsverltzungen angenehm, so angenehm wie Traumatas? Haben diese Menschen noch ein Leben in Menschenwürde, diese Kinder?

Dann noch weitere Fragen. Kennen die Jugendamtsmitarbeiter Faltermeier?

Im folgenden mal entnommen Josef Faltermeier, 2001, S. 30 ff.

"Obschon die Gesetzteslage sehr eindeutig davon spricht, dass die Inpflegenahme von Kindern dem Grunde nach ein Interim darstellen soll, auch wenn Sie über Jahre auf Dauer gestellt wird, müssen wir konstatieren, dass offenbar gezielte und geplant vorbereitete Rückführungen eher die Ausnahme als die Regel sind. Als Dissens zwischen Gesetzeslage und tatsächlicher Praxis muss dringend aufgehellt werden. Möglicherweise liegt eine Erklärung in den unterschiedlichen fachtheorethischen Positionen über Sinn und Bedeutung von Pflegeverhältnissen."

Es geht dabei um einen Richtungsstreit und die dabei zentrale Frage, ob die entzogenen Kinder dauerhaft in Pflegeverhältnissen bleiben oder zu Ihren Eltern zurückkommen sollen. Das Gesetz ist hier klar, wie auch die Menschenrechte, aber ist das seit 1991 auch schon in den Amtstuben angekommen?

Der schlechte Ruf, in den das Jugendamt geraten ist, schlug sich im Titel einer 1996 an der Evangelischen Akademie Bad Boll durchgeführten Tagung „Kindeswohl“ – Dilemma und Praxis der Jugendämter – mit dem Untertitel „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde !“ nieder. Auf dieser Tagung hielt ein hoher Ministerialbeamter einen Vortrag, in dem er über die Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie unter anderem sagte: "Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie „ihrem Schicksal“ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen“. Ein weiteres Zitat von Prof. Dr. Heinrich Kupffer von der selben Veranstaltung:
„Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde< offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar >parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. [...] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. [...] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“ Zitate mit freundlicher Genehmigung, der Zitatgebern bereits im Xmas-Brief 2006 an Kanzlerin. Ich erspare Ihnen mal die noch härtere Phlippika von Prof. Dr. Klenner.

Und nun sind Sie an der Reihe.😕

Dies ist der abgegrenzte Teil des Threads "Jugendamt holt Kinder" und der letzte Versuch von Seiten der Mods und Admins Euch in Ruhe über dieses Thema diskutieren zu lassen.
Alles Persönliche, OTs und Beleidigungen wurden aus dem Thread editiert- dadurch könnte er teilweise etwas zerstückelt wirken, aber die Grunddiskussion bleibt nachvollziehbar

Folgende Regeln gelten hier:

Der Thread wird sofort geschlossen und der/die entsprechende/n User verwarnt, wenn

- Beiträge beleidigend werden
- Beiträge unsachlich oder nicht mehr themen bezogen sind
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Mit freundlichen Grüßen

Sori
 
Dieser Thread ist sinnlos geworden. Selbst in der gekappten Version wird deutlich, was das Problem der JÄ in Deutschland ist: sie agieren in einem quasi rechtsfreien Raum, ohne Kontrolle und Überwachung. JEDE BEHÖRDE in einem derartigen Umfeld würde auf Dauer Auswüchse zeigen, nur gibt es keine andere in Deutschland, die derart "frei" agieren kann. Kopf auf Spitz gesagt: Das JA kann ein Kind aus einer Familie herausholen mit der von ihm aufgestellten Behauptung, das Kind würde missbraucht oder misshandelt, OHNE DASS DAS JA DIESE BEHAUPTUNG JEMALS BEWEISEN MUSS. Das ist der Knackpunkt.

Der (anonyme) Administrator hatte mich für eine Woche gesperrt wegen Kritik am Mod. Hajo und anderen Forenteilnehmern. Ich hatte z.B. bei STAN=störer darauf hingewiesen, dass seine Lobeshymnen wohl eher aus seiner beruflichen Funktion als JA-Chef denn aus objektiver Meinungsbildung herrühren. So etwas verstößt aber gegen die Forenregeln.

So kann man aber nicht diskutieren. Ich schlage daher vor, den Thread zu schließen mit folgender Festellung:
Das Jugendamt hat viele engagierte Mitarbeiter, die ganz überwiegend wertvolle Arbeit leisten. Das JA oder eine andere staatliche Institution zum Kinderschutz ist notwendig. Einzelfälle, die Auswüchse des JA-Handelns zeigen, sind bedauerlich, müssen aber wegen der Sache insgesamt hingenommen werden. (Oder, wie wir hier im Rheinland sagen: Da haste dann eben Pesch jehabt.)

Das wär`s von mir zu diesem Thema.

chio
 
AW: jugendamt holt kinder

Einen zweiten Punkt bzgl. der JÄs habe ich angesprochen- den es leider bisher im öffentlichen Dienst zu selten gibt: unabhängige Kontrollen (Qualitätsprüfung- aber da ist auch die Frage, wie sowas organisiert werden kann, ohne das der Datenschutz den Betroffenen gegenüber verletzt wird, aber so, dass es noch Aussagekraft hat); [...]

qualitätsmanagement ist in der indutrie gang & gäbe, und das seit vielen jahrzehnten. daran sollten sich viele behörden im allgemeinen ein beispiel nehmen.....

PS: .....wobei es begreiflich ist, dass ein qualitätsmanagement in einer sozialen einrichtung viel schwieriger ist, weil man nicht mit harten zahlen wie in der produktion arbeiten kann....
es stellt sich die frage, wie man die dienstleistung eines jugendamtes messen kann; und OB es überhaupt einen geeigneten katalog von kriterien geben kann......
ich würde die leute, die so etwas festlegen würden, nicht um ihre aufgabe beneiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: jugendamt holt kinder

qualitätsmanagement ist in der indutrie gang & gäbe, und das seit vielen jahrzehnten. daran sollten sich viele behörden im allgemeinen ein beispiel nehmen.....

PS: .....wobei es begreiflich ist, dass ein qualitätsmanagement in einer sozialen einrichtung viel schwieriger ist, weil man nicht mit harten zahlen wie in der produktion arbeiten kann....
es stellt sich die frage, wie man die dienstleistung eines jugendamtes messen kann; und OB es überhaupt einen geeigneten katalog von kriterien geben kann......

Zumindest bei uns gibt es dieses Qualitätsmanagement.

Eine große Consultingfirma - Namen will ich wegen Werbung etc. nicht nennen - hat analysiert und Lösungsvorschläge eingebracht, die auch umgesetzt wurden bzw. werden.

Dies darf die Behörde jedoch nicht davon abhalten, nach geltendem Gesetz und Recht zu handeln und zu entscheiden.

Jeder Bürger hat aber einen Anspruch auf eine Entscheidung, die transparent ist und auf eine anständige und faire Verfahrensweise. Hausintern wurden Leitbilder entwickelt, die für die Mitarbeiter bindend sind. Das betrifft alle. Besonders im Bereich der Kommunikation und Vernetzung ist das sehr wichtig. Leider Gottes sind viele Verwaltungen in anderen Bereichen von solchen Dingen noch weit entfernt. Da geht es noch nach Gutherrensart. Da wird übersehen, dass die Verwaltung - auch ein Jugendamt - ein Dienstleister für das Kind und die erwachsenen Bürger egal welcher Herkunft ist.
 
AW: jugendamt holt kinder

@Stan, das ist gerade der Fehler der meisten Jugendämter. Diese arbeiten überwiegende nicht nach dem Gesetz. Statt dessen nach irgendwelchen internenen Richtlinien, die nicht transparent gemacht werden oder nach den vom www.dji.de/asd nicht demokratisch entwickelten weiteren Richtlinien. Dort kommen tatsächlich "Fachleute" zu Wort, deren Firmen und Verbände, für die sie arbeiten, tatsächlich noch anatomische Puppen verkaufen. Dies alles ist ein dermaßenes Desaster, was nur noch dadurch getoppt wird, dass dieses Bundes-Gesetzt die Willkür fördert und noch schlimmer nur einen halben Dienstherrn hat. NRW: Rechtsaufsicht durch Landes-Innenminister, das oberste Jugendamt ist das Familienministerium, was nichts zu sagen hat, der Landrat fragt bei Beschwerden fachlich beim Jugendamtsleiter nach, der schreibt, alle in Ordnung und so wird der Bürger beschieden.

Zu meinem Beitrag haben Sie mal vorsichtshalber keinen einzigen Kommentar abgegeben:
http://www.hilferuf.de/forum/gesell...eraenderung-des-jugendamtes-9.html#post573055

Ja, wo sind sie denn die Kommentare? Wo bleiben Sie den? Sind jetzt alle abgetaucht?

Zitat eines Jugendamtsmitarbeiters in einer Korrespondenz aus 11/2006:

(Zitat) Mein Auftrag nach KJHG ist aber auch, dabei das Kindeswohl zu schützen und zu gewährleisten. Letzteres mache ich nach den, durch Gesetz und hausinterne Regelungen vorgegebenen fachlichen Standards und Maßgaben einerseits und nach meinem persönlichen Gewissen andererseits. Das Gewissen erwähne ich, weil es den Bereich kennzeichnet, wo Ermessensspielraum bei z.B. einer positiven Prognose gegeben sein könnte. (Zitat Ende) Und zur Art von Hilfeplanung nach "Obrigkeitsstaatlicher Massgabe": (Zitat) Entscheiden Sie sich, ob Sie, auf Basis o.g. Vorgaben zusammenarbeiten wollen. (Zitat Ende)
So wird da leider in den meisten Jugendämtern gearbeitet.

Das Gesetz jedoch, ist der einzige Masstab, der Gültigkeit hat.

Gruesse Franz


Zumindest bei uns gibt es dieses Qualitätsmanagement.

Eine große Consultingfirma - Namen will ich wegen Werbung etc. nicht nennen - hat analysiert und Lösungsvorschläge eingebracht, die auch umgesetzt wurden bzw. werden.

Dies darf die Behörde jedoch nicht davon abhalten, nach geltendem Gesetz und Recht zu handeln und zu entscheiden.

Jeder Bürger hat aber einen Anspruch auf eine Entscheidung, die transparent ist und auf eine anständige und faire Verfahrensweise. Hausintern wurden Leitbilder entwickelt, die für die Mitarbeiter bindend sind. Das betrifft alle. [...]..
 
AW: jugendamt holt kinder

Zu meinem Beitrag haben Sie mal vorsichtshalber keinen einzigen Kommentar abgegeben:

http://www.hilferuf.de/forum/gesell...eraenderung-des-jugendamtes-9.html#post573055

Ja, wo sind sie denn die Kommentare? Wo bleiben Sie den? Sind jetzt alle abgetaucht?

Gruesse Franz

Ich kann nur über mein Umfeld reden!

Alles andere wäre Spekulation.

Ich kann auch nur darüber reden, wie es hier läuft und nicht wie es woanders läuft.

So einfach ist das.

Verbesserungen sind überall erforderlich und gewünscht. Das liegt aber auch an der politischen Ebene, die für diese Ämter zuständig ist, sprich dem zuständigen Dezernenten, Stadtrat, etc.

Wenn man irgendwo einen Amtsleiter hat, der es nicht gewohnt ist, mitzudenken, keine Zukunftsvisionen hat, der nur administriert, hat das oft schlechte Folgen, weil die Mitarbeiter das dann ebenfalls so tun müssen.

Das geltende Recht, zumindest ist es hier so, steht über irgendwelchen amtsinternen Regelungen. Das ist immer zu bedenken, so wie das Grundgesetz über anderen gesetzlichen Regelungen steht.

Gruß STAN*
 
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