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Diskussion über eine Veränderung des Jugendamtes

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Eine typische Antwort. Geht auf die Problematik dieses Threads überhaupt nicht ein.

Noch einmal die Grundsituation: Das JA holt ein Kind bei den Eltern ab und bringt es in ein Heim. Vorwurf: Missbrauch und/oder Misshandlung des Kindes.Realistisch ist wohl, dass in (mindestens, wenn nicht noch mehr) 95 % der Fälle der Vorwurf berechtigt ist. Ja es ist gerade so, dass sich für die meisten Bürger der Begriff "Jugendamt" mit Fällen verbindet, in denen nicht behördlicher Übereifer sondern behördliches Zögern (Beinahe-) Katastrophen ausgelöst hat.

Es bleiben aber die anderen Fälle, die "Fehlgriffe" des JA.

Das Familienrecht ist Teil der so genanten Freiwilligen Gerichtsbarkeit, einem Justizanachronismus, der ein dankbares Feld für eine Reformregierung darstellen würde. Übrigens ist bei diesem Gerichtsverfahren nichts freiwillig, der Name ist irreführend.

Besonderes Merkmal dieser Verfahren ist, dass entgegen den üblichen Grundsätzen des Rechts hier derjenige, der etwas Negatives behauptet, dies nicht beweisen muss. Man muss sich das unter Zugrundelegung einer konkreten Situation mal auf der Zunge zergehen lassen. Das JA behauptet, Kind x sei missbrauch/misshandelt worden, dann GILT dieses Kind als missbraucht/misshandelt. Punkt.Zwar kann die zuständige Familienrichterin theoretisch in ihrem Mini-Gerichtssaal selbst ermitteln, aber wie soll sie das tun? Außerdem kennt sie "ihr" JA, weiß, dass dort gute Arbeit geleistet wird - und so stellt sie in ihrem Beschluss gerichtlich fest, Kind x sei missbraucht/misshandelt worden. Meist entzieht sie den fassungslosen und aufgeregten Eltern auch noch gleich das Sorgerecht - eigentlich die Ultima Ratio im Familienrecht. Praktiker wissen, dass es die Regel ist.

Diese für sie so bequeme Situation nutzen die Jugendämter natürlich aus. Sie verzichten auf eine Strafanzeige (denn im Strafrecht müssten sie Beweise bringen). Es ist geradezu ein Merkmal all der Fälle hier im www., die man unter JA-Willkür nachlesen kann, dass das JA NIE Strafanzeige erstatten hat! Die wussten, warum. Bleib im Familienrecht, JA, dann kann dir nichts geschehen.

Zu dieser Problematik, zu deren Lösung vielleicht auch eher der Gesetzgeber entscheidend beitragen müsste, sagen die JA-Tätigen natürlich nichts. Man kann wohl auch nicht von ihnen verlangen, dass sie selbst aktiv an ihrer Vertreibung aus dem (Rechts-)Paradies mitwirken.
 
Die Diskussion driftet wieder in einen Bereich ab, der an Sachlichkeit verliert. Daher keine weitere Stellungnahme dazu.
 
Bitteschön: Was ist an meinen Ausführungen UNSACHLICH oder UNRICHTIG ??

Nichts!!

chio
 
Eine typische Antwort. Geht auf die Problematik dieses Threads überhaupt nicht ein.

Noch einmal die Grundsituation: Das JA holt ein Kind bei den Eltern ab und bringt es in ein Heim. Vorwurf: Missbrauch und/oder Misshandlung des Kindes.Realistisch ist wohl, dass in (mindestens, wenn nicht noch mehr) 95 % der Fälle der Vorwurf berechtigt ist. Ja es ist gerade so, dass sich für die meisten Bürger der Begriff "Jugendamt" mit Fällen verbindet, in denen nicht behördlicher Übereifer sondern behördliches Zögern (Beinahe-) Katastrophen ausgelöst hat.

Es bleiben aber die anderen Fälle, die "Fehlgriffe" des JA.

Das Familienrecht ist Teil der so genanten Freiwilligen Gerichtsbarkeit, einem Justizanachronismus, der ein dankbares Feld für eine Reformregierung darstellen würde. Übrigens ist bei diesem Gerichtsverfahren nichts freiwillig, der Name ist irreführend.

Besonderes Merkmal dieser Verfahren ist, dass entgegen den üblichen Grundsätzen des Rechts hier derjenige, der etwas Negatives behauptet, dies nicht beweisen muss. Man muss sich das unter Zugrundelegung einer konkreten Situation mal auf der Zunge zergehen lassen. Das JA behauptet, Kind x sei missbrauch/misshandelt worden, dann GILT dieses Kind als missbraucht/misshandelt. Punkt.Zwar kann die zuständige Familienrichterin theoretisch in ihrem Mini-Gerichtssaal selbst ermitteln, aber wie soll sie das tun? Außerdem kennt sie "ihr" JA, weiß, dass dort gute Arbeit geleistet wird - und so stellt sie in ihrem Beschluss gerichtlich fest, Kind x sei missbraucht/misshandelt worden. Meist entzieht sie den fassungslosen und aufgeregten Eltern auch noch gleich das Sorgerecht - eigentlich die Ultima Ratio im Familienrecht. Praktiker wissen, dass es die Regel ist.

Diese für sie so bequeme Situation nutzen die Jugendämter natürlich aus. Sie verzichten auf eine Strafanzeige (denn im Strafrecht müssten sie Beweise bringen). Es ist geradezu ein Merkmal all der Fälle hier im www., die man unter JA-Willkür nachlesen kann, dass das JA NIE Strafanzeige erstatten hat! Die wussten, warum. Bleib im Familienrecht, JA, dann kann dir nichts geschehen.

Zu dieser Problematik, zu deren Lösung vielleicht auch eher der Gesetzgeber entscheidend beitragen müsste, sagen die JA-Tätigen natürlich nichts. Man kann wohl auch nicht von ihnen verlangen, dass sie selbst aktiv an ihrer Vertreibung aus dem (Rechts-)Paradies mitwirken.


wollen wir doch mal diese "Strafanzeigen" näher betrachten:

Anzeigeberechtigt ist "Jeder" , auch Selbstanzeigen sind möglich,
die Polizei ermittelt und der Staatsanwalt klagt an. So geht das. Beweise ermittelt die Polizei, nicht irgendwer, auch kein JA

- Wenn also jetzt dem JA vorgeworfen wird, keine Anzeige erstattet zu haben, dann bleibt natürlich letztendlich noch die Selbstanzeige, die ja auch mittels "Klageerzwingung" durchgesetzt werden kann.
Da MB eine Straftat ist, müsste der Staatsanwalt auch von sich aus aktiv werden ....

bleibt also die Frage für mich offen, warum die Beschuldigten keine Selbstanzeige vorgenommen haben ? Diese Selbstanzeigen mit Klageerzwingung wird ja haupsächlich bei nicht nachgewiesenen Behauptungen vorgenommen, also wenn jemand unschuldig ist.

lg
Standhafter
 
Das ist eine seltsame Antwort. In dem von mir geschilderten Beispielsfall "sieht" das JA doch einen Missbrauch/eine Vernachlässigung des Kindes. Finden Sie es da nicht seltsam, lieber standhafter, dass das JA NICHTS Strafrechtliches unternimmt oder anregt? Wäre es dazu als staatliche Behörde nicht sogar verpflichtet?

Was für ein seltsames Konstrukt schlagen Sie dagegen vor! Die Eltern sollten sich selbst anzeigen , sich also einer Tat bezichtigen, die sie jedoch dann bestreiten. Sozusagen um dem Jugendamt einen "Gefallen" zu tun....

Auf eine derart abstruse Idee sind sogar die JA-Angehörigen in diesem Forum (Stan, Giesy) noch nicht gekommen.
 
Das ist eine seltsame Antwort. In dem von mir geschilderten Beispielsfall "sieht" das JA doch einen Missbrauch/eine Vernachlässigung des Kindes. Finden Sie es da nicht seltsam, lieber standhafter, dass das JA NICHTS Strafrechtliches unternimmt oder anregt? Wäre es dazu als staatliche Behörde nicht sogar verpflichtet?

Was für ein seltsames Konstrukt schlagen Sie dagegen vor! Die Eltern sollten sich selbst anzeigen , sich also einer Tat bezichtigen, die sie jedoch dann bestreiten. Sozusagen um dem Jugendamt einen "Gefallen" zu tun....

Auf eine derart abstruse Idee sind sogar die JA-Angehörigen in diesem Forum (Stan, Giesy) noch nicht gekommen.


o.k. habe da etwas vorausgesetzt, was nicht vorhanden war.
deshalb nochmal als Erläuterung (aus Wikepedia zum nachlesen!)

Anzeigenerstatter
Anzeigeberechtigt ist jedermann, nicht nur ein Geschädigter. Anonyme Anzeigenerstattungen sind nur auf dem nicht-persönlichen Wege möglich, da jeder Zeuge zur Angabe seiner Personalien verpflichtet ist. Anzeige gegen Unbekannt ist zulässig; es ist auch möglich, sich selbst anzuzeigen.

Von der Selbstanzeige kann auch Gebrauch gemacht werden, wenn der Anzeigende sich selbst für unschuldig hält (hört hört !) und seine Unschuld durch eine entsprechende Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft bestätigt haben möchte oder er seiner Reue erlegen ist. (genau das ist es !)

Selbstanzeigen werden häufiger auch in Fällen von Personen erstattet, die mit der Tat nichts zu tun haben, durch ihre Anzeige auf die Tat aufmerksam machen möchten.


Zitat ende

Es ist deshalb absolut nicht abstrus oder abwegig, sich seine Unschuld offiziell bestätigen zu lassen 🙂 Das ist wesentlich besser, als gegen Windmühlen zu kämpfen ....

und weiter lesen wir dort :

... Jedermann kann zwar strafrechtlich relevante Sachverhalte an Strafverfolgungsbehörden melden, eine Strafanzeige als solche entsteht jedoch erst nach der Bearbeitung durch die Polizei, die diese Mitteilung überprüft, in eine einheitliche Form bringt, Ermittlungen anstellt und vieles andere mehr



lg
Standhafter
 
Ich habe doch nicht behauptet, dass es so, wie Sie es schreiben, nicht geht. Ich habe nur gefragt, was es soll. Genauer: warum macht das JA das nicht? Es ist doch immerhin eine schwer wiegende Sache, die das JA behauptet: Vater, du missbrauchst dein Kind! Warum zucken die denn zurück, Polizei und/oder Staatsanwaltschaft über ihre "Erkenntnisse" zu informieren? Das scheint mir eine interessante Frage, die Sie bei fast allen Fällen, die hier im Web unter "JA-Willkür" geschildert werden, stellen können. Die Antwort scheint mir auch klar zu sein, wenn man die Unterschiede zwischen Familien- und Strafrecht kennt: die haben einfach strafrechtlich nichts Relevantes anzubieten! Gibt Ihnen das nicht zu denken??

Der Posterin Giesy danke ich für ihren gehaltvollen Beitrag. Ich hatte sie in der Woche meines Ausschlusses aus diesem Forum soooo vermisst.

chio
 
Ich habe doch nicht behauptet, dass es so, wie Sie es schreiben, nicht geht. Ich habe nur gefragt, was es soll. Genauer: warum macht das JA das nicht? Es ist doch immerhin eine schwer wiegende Sache, die das JA behauptet: Vater, du missbrauchst dein Kind! Warum zucken die denn zurück, Polizei und/oder Staatsanwaltschaft über ihre "Erkenntnisse" zu informieren? Das scheint mir eine interessante Frage, die Sie bei fast allen Fällen, die hier im Web unter "JA-Willkür" geschildert werden, stellen können. Die Antwort scheint mir auch klar zu sein, wenn man die Unterschiede zwischen Familien- und Strafrecht kennt: die haben einfach strafrechtlich nichts Relevantes anzubieten! Gibt Ihnen das nicht zu denken??

Der Posterin Giesy danke ich für ihren gehaltvollen Beitrag. Ich hatte sie in der Woche meines Ausschlusses aus diesem Forum soooo vermisst.

chio

Du warst ausgeschlossen? Das war aber sicher eine fehlerfreie und richtige Entscheidung.
 
Ich habe doch nicht behauptet, dass es so, wie Sie es schreiben, nicht geht. Ich habe nur gefragt, was es soll. Genauer: warum macht das JA das nicht? Es ist doch immerhin eine schwer wiegende Sache, die das JA behauptet: Vater, du missbrauchst dein Kind! Warum zucken die denn zurück, Polizei und/oder Staatsanwaltschaft über ihre "Erkenntnisse" zu informieren? Das scheint mir eine interessante Frage, die Sie bei fast allen Fällen, die hier im Web unter "JA-Willkür" geschildert werden, stellen können. Die Antwort scheint mir auch klar zu sein, wenn man die Unterschiede zwischen Familien- und Strafrecht kennt: die haben einfach strafrechtlich nichts Relevantes anzubieten! Gibt Ihnen das nicht zu denken??

Der Posterin Giesy danke ich für ihren gehaltvollen Beitrag. Ich hatte sie in der Woche meines Ausschlusses aus diesem Forum soooo vermisst.

chio

chio, du bist aber anstrengend. 😀

also nochmal

Wer sagt denn, das die Polizei nicht bereits ermittelt hat ? Denn bei dieser Ermittlung muß der Beschuldigte nicht unbedingt vernommen werden, ja?

Alsdann wurde das Verfahren eingestellt und keiner weiss davon, jedenfalls nicht der Beschuldigte. Oder denkst du, die Polizei kommt immer bei dem Beschuldigten vorbei und sagt hallo ?

Also wenn du das begriffen hast, dann weisst du nun auch, das der Beschuldigte garnichts in der Hand hat, weder eine Einstellungsverfügung noch irgendein Dokument. Und das ist ganz schlecht . Punkt. Um nichts weiter ging es mir.

Ich denke, wer sich auf juristisches Land begibt, der ist auf "hoher See" .
Das kann gut, aber auch negativ ausgehen. Wer sich also in die See stürzt, der muß mindestens schwimmen können ...😉 Sprich: Er sollte sich mit seinen Rechten auskennen und darf keine Änfängerfehler machen.

Eltern , welche um ihre Kinder juristisch zu kämpfen beginnen(müssen), sind einfach emotional vorbelastet. Deshalb machen sie viele Fehler.
Ich habe 3 Kinder, 2 sind schon groß, eines ist noch klein. Kein JA würde auf die Idee kommen, mir meine Kleine weg zu nehmen und in ein Heim oder sonstwo hin zu stecken. Das wäre absolut unglaubwürdig vom Amt, mit so etwas anzukommen.

Doch wo Menschen arbeiten, gibt es Fehler. Es gibt Fehler bei Ämtern, bei Privatpersonen , bei Gericht und überall.
Ich wehre mich gegen diese generelle JA Schelte mit einer Veränderungsdoktrin, weil diese generelle Schelte über Einzelfälle einfach nicht erlaubt sein darf. Unsere Rechtsordnung sieht die Gewaltenteilung vor. Wenn ich den Richtern nicht glaube oder das von ihnen gesprochene Recht akzeptiere, auch wenn es trotzdem manchmal in meinen Augen falsch ist, dann stelle ich insgesamt diesen Staat in Frage.

Für mich ist das JA kein Thema. Ich brauche es nicht und ich verlange auch nichts. Es gibt aber Menschen, die suchen dort Hilfe und bekommen nicht das, was sie vielleicht erwarten. Doch wenn nicht gehandelt wird, dann ist auch das JA schuldig. Fazit also: immer schuldig => abschaffen? 😀

lg
Standhafter
 
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