C
chioaachen
Gast
Eine typische Antwort. Geht auf die Problematik dieses Threads überhaupt nicht ein.
Noch einmal die Grundsituation: Das JA holt ein Kind bei den Eltern ab und bringt es in ein Heim. Vorwurf: Missbrauch und/oder Misshandlung des Kindes.Realistisch ist wohl, dass in (mindestens, wenn nicht noch mehr) 95 % der Fälle der Vorwurf berechtigt ist. Ja es ist gerade so, dass sich für die meisten Bürger der Begriff "Jugendamt" mit Fällen verbindet, in denen nicht behördlicher Übereifer sondern behördliches Zögern (Beinahe-) Katastrophen ausgelöst hat.
Es bleiben aber die anderen Fälle, die "Fehlgriffe" des JA.
Das Familienrecht ist Teil der so genanten Freiwilligen Gerichtsbarkeit, einem Justizanachronismus, der ein dankbares Feld für eine Reformregierung darstellen würde. Übrigens ist bei diesem Gerichtsverfahren nichts freiwillig, der Name ist irreführend.
Besonderes Merkmal dieser Verfahren ist, dass entgegen den üblichen Grundsätzen des Rechts hier derjenige, der etwas Negatives behauptet, dies nicht beweisen muss. Man muss sich das unter Zugrundelegung einer konkreten Situation mal auf der Zunge zergehen lassen. Das JA behauptet, Kind x sei missbrauch/misshandelt worden, dann GILT dieses Kind als missbraucht/misshandelt. Punkt.Zwar kann die zuständige Familienrichterin theoretisch in ihrem Mini-Gerichtssaal selbst ermitteln, aber wie soll sie das tun? Außerdem kennt sie "ihr" JA, weiß, dass dort gute Arbeit geleistet wird - und so stellt sie in ihrem Beschluss gerichtlich fest, Kind x sei missbraucht/misshandelt worden. Meist entzieht sie den fassungslosen und aufgeregten Eltern auch noch gleich das Sorgerecht - eigentlich die Ultima Ratio im Familienrecht. Praktiker wissen, dass es die Regel ist.
Diese für sie so bequeme Situation nutzen die Jugendämter natürlich aus. Sie verzichten auf eine Strafanzeige (denn im Strafrecht müssten sie Beweise bringen). Es ist geradezu ein Merkmal all der Fälle hier im www., die man unter JA-Willkür nachlesen kann, dass das JA NIE Strafanzeige erstatten hat! Die wussten, warum. Bleib im Familienrecht, JA, dann kann dir nichts geschehen.
Zu dieser Problematik, zu deren Lösung vielleicht auch eher der Gesetzgeber entscheidend beitragen müsste, sagen die JA-Tätigen natürlich nichts. Man kann wohl auch nicht von ihnen verlangen, dass sie selbst aktiv an ihrer Vertreibung aus dem (Rechts-)Paradies mitwirken.
Noch einmal die Grundsituation: Das JA holt ein Kind bei den Eltern ab und bringt es in ein Heim. Vorwurf: Missbrauch und/oder Misshandlung des Kindes.Realistisch ist wohl, dass in (mindestens, wenn nicht noch mehr) 95 % der Fälle der Vorwurf berechtigt ist. Ja es ist gerade so, dass sich für die meisten Bürger der Begriff "Jugendamt" mit Fällen verbindet, in denen nicht behördlicher Übereifer sondern behördliches Zögern (Beinahe-) Katastrophen ausgelöst hat.
Es bleiben aber die anderen Fälle, die "Fehlgriffe" des JA.
Das Familienrecht ist Teil der so genanten Freiwilligen Gerichtsbarkeit, einem Justizanachronismus, der ein dankbares Feld für eine Reformregierung darstellen würde. Übrigens ist bei diesem Gerichtsverfahren nichts freiwillig, der Name ist irreführend.
Besonderes Merkmal dieser Verfahren ist, dass entgegen den üblichen Grundsätzen des Rechts hier derjenige, der etwas Negatives behauptet, dies nicht beweisen muss. Man muss sich das unter Zugrundelegung einer konkreten Situation mal auf der Zunge zergehen lassen. Das JA behauptet, Kind x sei missbrauch/misshandelt worden, dann GILT dieses Kind als missbraucht/misshandelt. Punkt.Zwar kann die zuständige Familienrichterin theoretisch in ihrem Mini-Gerichtssaal selbst ermitteln, aber wie soll sie das tun? Außerdem kennt sie "ihr" JA, weiß, dass dort gute Arbeit geleistet wird - und so stellt sie in ihrem Beschluss gerichtlich fest, Kind x sei missbraucht/misshandelt worden. Meist entzieht sie den fassungslosen und aufgeregten Eltern auch noch gleich das Sorgerecht - eigentlich die Ultima Ratio im Familienrecht. Praktiker wissen, dass es die Regel ist.
Diese für sie so bequeme Situation nutzen die Jugendämter natürlich aus. Sie verzichten auf eine Strafanzeige (denn im Strafrecht müssten sie Beweise bringen). Es ist geradezu ein Merkmal all der Fälle hier im www., die man unter JA-Willkür nachlesen kann, dass das JA NIE Strafanzeige erstatten hat! Die wussten, warum. Bleib im Familienrecht, JA, dann kann dir nichts geschehen.
Zu dieser Problematik, zu deren Lösung vielleicht auch eher der Gesetzgeber entscheidend beitragen müsste, sagen die JA-Tätigen natürlich nichts. Man kann wohl auch nicht von ihnen verlangen, dass sie selbst aktiv an ihrer Vertreibung aus dem (Rechts-)Paradies mitwirken.