franzja
Mitglied
Hallo Stan,
Du gibst ja flink auf. Mein Zitat ist ein Zitat von Prof. Dr. Kupffer, also, bitte die beschwerde dort abladen.
Ich kann jedoch gerne mal darauf eingehen, was demokratische Legitimation bedeutet, das scheint ein wichtiger Punkt zu sein, den man vergessen hat auf den lehrplan zu schreiben:
Art 20 GG legt unabänderlich fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen und Abstimmungen, usw., siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Besser mal den gesamten Artikel:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wie Du daran simpel feststellen kannst, ist das Jugendamt nicht demokratisch legitimiert, denn wann habe ich Dich, Jugendamt, legitimiert, über mich zu bestimmen durch Wahlen und Abstimmungen?
Ich verstehe, dass das hart ist, wenn so etwas von einem Professor gesagt wird. Aber es hat ja keinen interessiert, wie das dokumentiert wurde:
Hier nochmals:
Der schlechte Ruf, in den das Jugendamt geraten ist, schlug sich im Titel einer 1996 an der Evangelischen Akademie Bad Boll durchgeführten Tagung „Kindeswohl“ – Dilemma und Praxis der Jugendämter – mit dem Untertitel „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde !“ nieder. Auf dieser Tagung hielt ein hoher Ministerialbeamter einen Vortrag, in dem er über die Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie unter anderem sagte: "Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie „ihrem Schicksal“ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen“. [1]
Ein weiteres Zitat von Prof. Dr. Heinrich Kupffer von der selben Veranstaltung: [2]:
„Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde< offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar >parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. [...] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. [...] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“
Bitte mir genau darlegen bitte, wo sich nicht an welche Forenregeln von mir oder wem sonst gehalten wird und insbesondere auch einen Hnweis, was diese mit menschenrechten zu tun haben. Danke🙄
Gruess Franz J. A. Romer Düsseldorf
Du gibst ja flink auf. Mein Zitat ist ein Zitat von Prof. Dr. Kupffer, also, bitte die beschwerde dort abladen.
Ich kann jedoch gerne mal darauf eingehen, was demokratische Legitimation bedeutet, das scheint ein wichtiger Punkt zu sein, den man vergessen hat auf den lehrplan zu schreiben:
Art 20 GG legt unabänderlich fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen und Abstimmungen, usw., siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Besser mal den gesamten Artikel:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Wie Du daran simpel feststellen kannst, ist das Jugendamt nicht demokratisch legitimiert, denn wann habe ich Dich, Jugendamt, legitimiert, über mich zu bestimmen durch Wahlen und Abstimmungen?
Ich verstehe, dass das hart ist, wenn so etwas von einem Professor gesagt wird. Aber es hat ja keinen interessiert, wie das dokumentiert wurde:
Hier nochmals:
Der schlechte Ruf, in den das Jugendamt geraten ist, schlug sich im Titel einer 1996 an der Evangelischen Akademie Bad Boll durchgeführten Tagung „Kindeswohl“ – Dilemma und Praxis der Jugendämter – mit dem Untertitel „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde !“ nieder. Auf dieser Tagung hielt ein hoher Ministerialbeamter einen Vortrag, in dem er über die Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie unter anderem sagte: "Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie „ihrem Schicksal“ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen“. [1]
Ein weiteres Zitat von Prof. Dr. Heinrich Kupffer von der selben Veranstaltung: [2]:
„Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde< offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar >parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. [...] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. [...] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“
- <LI id=_note-0>↑ "epd Dokumentation 6/97">epd Dokumentation 6/97
- ↑ "Karin Jäckel, "Das Urteil des Salomon", 2005, S. 380 f Karin Jäckel, "Das Urteil des Salomon", 2005, S. 380 f
Bitte mir genau darlegen bitte, wo sich nicht an welche Forenregeln von mir oder wem sonst gehalten wird und insbesondere auch einen Hnweis, was diese mit menschenrechten zu tun haben. Danke🙄
Gruess Franz J. A. Romer Düsseldorf
Dank an Chio,
denn dieser Beitrag beweist ja, wie richtig meine Einschätzung ist.
Die von der Threaderstellerin gewünschte Diskussion ist auf so einer Basis nicht möglich und von einigen hier auch nicht gewünscht.
Daher werde ich mich als Vertreter eines Hauses, das wie folgt bezeichnet wird
nicht mehr an einer solchen Diskussion beteiligen und mein vorheriges Posting löschen.
Ob dies im Sinne der Threaderstellerin ist, kann und will ich nicht beurteilen, aber manche Diskutanten entziehen sich selbst durch ihr Verhalten die Kompetenz für eine sachliche Diskussion.
Ist schade, denn so kann man nichts bewegen und verändern.