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Diskussion über eine Veränderung des Jugendamtes

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Hallo Stan,

Du gibst ja flink auf. Mein Zitat ist ein Zitat von Prof. Dr. Kupffer, also, bitte die beschwerde dort abladen.

Ich kann jedoch gerne mal darauf eingehen, was demokratische Legitimation bedeutet, das scheint ein wichtiger Punkt zu sein, den man vergessen hat auf den lehrplan zu schreiben:

Art 20 GG legt unabänderlich fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen und Abstimmungen, usw., siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Besser mal den gesamten Artikel:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wie Du daran simpel feststellen kannst, ist das Jugendamt nicht demokratisch legitimiert, denn wann habe ich Dich, Jugendamt, legitimiert, über mich zu bestimmen durch Wahlen und Abstimmungen?

Ich verstehe, dass das hart ist, wenn so etwas von einem Professor gesagt wird. Aber es hat ja keinen interessiert, wie das dokumentiert wurde:

Hier nochmals:
Der schlechte Ruf, in den das Jugendamt geraten ist, schlug sich im Titel einer 1996 an der Evangelischen Akademie Bad Boll durchgeführten Tagung „Kindeswohl“ – Dilemma und Praxis der Jugendämter – mit dem Untertitel „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde !“ nieder. Auf dieser Tagung hielt ein hoher Ministerialbeamter einen Vortrag, in dem er über die Wegnahme von Kindern aus ihrer Familie unter anderem sagte: "Da es für das Jugendamt viel aufwendiger und belastender ist, die Herkunftseltern bei der Verbesserung ihrer Gesamtsituation und bei der Pflege beständiger Kontakte zu ihrem Kind ausreichend zu unterstützen, als die Herkunftsfamilie „ihrem Schicksal“ zu überlassen und Kontakte zum Kind zu erschweren, wird befürchtet, dass viele Jugendämter gewollt oder ungewollt die Voraussetzungen für den dauernden Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie schaffen“. [1]
Ein weiteres Zitat von Prof. Dr. Heinrich Kupffer von der selben Veranstaltung: [2]:
„Das Jugendamt ist nicht in die demokratische Meinungs- und Willensbildung eingebettet, sondern operiert als unabhängiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung eigenständig. Die Ämter leisten als >Sachverständige Behörde< offiziell eine Amtshilfe für die Familien- und Vormundschaftsgerichte. Diese folgen meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften. Es hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben. Es kann bei Verdacht alle Personen im Umkreis nach dem Prinzip der Sippenhaft beherrschen und dirigieren. Es darf inquisitorische Methoden anwenden gegen die das Opfer solcher Ausforschungen kaum eine Chance hat. Es kann zur Hilfe bei der Wahrnehmung seiner amtlichen Aufgabe sogar >parteiliche < Vereine einschalten, ohne dass ihm das verwehrt wird. Auch für die aufgewendeten Geldmittel muss das Amt nicht haften, selbst wenn das jahrelange Hin- und Hergeschiebe betroffener Kinder immense Kosten verursacht. [...] So ruht das Jugendamt in sich selbst und sieht keine Veranlassung zur Selbstkritik. Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich für einen offensichtlichen Fehlgriff entschuldigt hätte. Es mangelt aber nicht nur an Sachkompetenz und demokratischer Legitimierung, sondern auch an pädagogischer Verantwortung. Beispiel: Hochqualifizierte Heimleiter müssen Jugendamtsmitarbeitern, die ihnen in der pädagogischen Kompetenz weit unterlegen sind, mit der Schere im Kopf nachgeben, um die eigene Einrichtung zu halten und weiterhin Kinder zugewiesen zu bekommen. Dies alles bedeutet, dass die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können. [...] Wer sich daran gewöhnt, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, wird schließlich selbst daran glauben, dass er es auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahnsinn des Jugendamtes. Er führt zu einer chronischen Verwechslung von Amtskompetenz und Sachkompetenz.“
  1. <LI id=_note-0> "epd Dokumentation 6/97">epd Dokumentation 6/97
  2. "Karin Jäckel, "Das Urteil des Salomon", 2005, S. 380 f Karin Jäckel, "Das Urteil des Salomon", 2005, S. 380 f
Jetzt wäre STAN wieder dran. Wenn einige etwas nicht wünschen, bedeutet das doch, dass Kritikfähigkeit zwiespältig ist.

Bitte mir genau darlegen bitte, wo sich nicht an welche Forenregeln von mir oder wem sonst gehalten wird und insbesondere auch einen Hnweis, was diese mit menschenrechten zu tun haben. Danke🙄

Gruess Franz J. A. Romer Düsseldorf
Dank an Chio,

denn dieser Beitrag beweist ja, wie richtig meine Einschätzung ist.

Die von der Threaderstellerin gewünschte Diskussion ist auf so einer Basis nicht möglich und von einigen hier auch nicht gewünscht.

Daher werde ich mich als Vertreter eines Hauses, das wie folgt bezeichnet wird



nicht mehr an einer solchen Diskussion beteiligen und mein vorheriges Posting löschen.

Ob dies im Sinne der Threaderstellerin ist, kann und will ich nicht beurteilen, aber manche Diskutanten entziehen sich selbst durch ihr Verhalten die Kompetenz für eine sachliche Diskussion.

Ist schade, denn so kann man nichts bewegen und verändern.
 
@Standhafter:

Verwiesen wird auf folgende Information von Prof. Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Familiengerichtstages. Siehe auch FamRZ 2000/2.

Zitat
In 40% aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95% der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch.
Zitat Ende

Wie auch im Zitat des Richters am OLG (Harald Schütz), Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997) ausgesprochen wurde:

Zitat
In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.
Zitat Ende

Ja, das Finazamt hat einen vollwertigen Dienstherrn mit Rechts und Fachaufsicht, das ist es was dem Jugendamt vollständig abgeht: die Fachaufsicht.


Gut, dass erkannt wird, dass Richter entgegen dem unabänderlichen Art. 20 GG auch nicht gewählt werden: alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. ich empfehle mal Nachhilfestunden bei Richter Hochhut auf www.gewaltenteilung.de zu nehmen. Kaum waren die unabänderlichen Artikel festgelegt, wurde alles auf den Kopf gestellt von den reaktionären Kräften. Und die traurige Rolle der Richter wurde leider auch nie aufgearbeitet. Bei der Menge an Entscheidungen, die in eine falsche Richtung laufen, da muss sich der Bürger sogar wehren, siehe Art. 20 GG....Soweit + Gruss Franz J. A. Romer, Düsseldorf🙄

hallo chio,
irgendwie muß ich mich jetzt allerdings nochmal melden, vielleicht o.T , aber ich bin in deinen Sachen nicht involviert, d.h. habe deine Posts nicht alle gelesen.

Ist das richtig, was hier steht ? Ist dieser "Freund" in Haft wegen eines MB ?

Wenn dies richtig ist, dann allerdings geht mir ein ganzer "Kronleuchter" auf 😀
und ich frage mich, warum hier überhaupt über das JA auf der Basis solcher Vorkommnisse diskutiert wird. Dies nur zu dem Beitrag

Zitat von franzja

Hier haben wir es mit einer weiteren, nicht demokratisch legitimierten Organisation zu tun. "

Ich frage mich ernsthaft, wer überhaupt eine demokratisch legitimierte Organisation ist? Das Finanzamt ? Etwa solche Organisationen "gegen Kinderklau"? Sind diese Organisationen demokratisch legitimiert ? Sind unsere Gerichte demokratisch legitimiert ? Müssen diese Gerichte dann durch die "Täter" legitimiert werden, damit alles und jeder seinen Senf dazugeben kann ? Und was ist überhaupt eine "demokratische" Legitimierung und wie wird die vorgenommen ?

Nochmal: Wenn ich nicht den Gerichten glaube, auch wenns schwerfällt, wem dann ? Dir etwa ?
Nix für ungut, aber das kannst du nicht erwarten .
Es ist in meinen Augen nicht legitim, mit dem Basisbeispiel des "obigen" Freundes, eine Diskussion über Veränderungen/Abschaffung/ des JA zu führen. Sorry, du kannst damit vielleicht eine Diskussion über ein angebliches Fehlurteil führen, aber nicht über die darauf folgenden Vorkommnisse. Denn diese basieren auf einem "rechtsstaatlichen Urteil" im Namen des Volkes. Rechtsgültig, weil der Täter bereits in Haft ist. Das ist demokratisch legitimiert.

lg
Standhafter
 
Hallo Stan,

Du gibst ja flink auf.

Art 20 GG legt unabänderlich fest, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen und Abstimmungen, usw., siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Besser mal den gesamten Artikel:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wieder mal jemand, der nur das liest, was er lesen will.

Zu 1. Ich gebe nicht auf, ich halte mich nur da raus, da es keinen Sinn macht mit Halbwissen zu konkurrieren, wie sich nachfolgend gleich zeigen wird.

Zu 2. Dann hast Du sicherlich auch den Abs. 2 des Art. 20 GG gelesen und verstanden. Zitiert hast Du ihn ja. Da wird definiert, wie die Gesetzgebung, etc. funktioniert. Und ein solches Organ der Gesetzgebung ist der Bundestag, der mit den demokratisch gewählten Abgeordneten Gesetze verabschiedet. In diesem Absatz ist die Gewaltenteilung definiert.

Also, wenn man schon Grundlagen aus dem Grundgesetz zitiert, sollte man diese auch kennen und nicht nur den 1. Satz aus einem Artikel.

Und was das sogenannte Zitat von einem Dr. Kupffer betrifft, mag das vielleicht ja so sein, aber das war in Deinem Posting nicht als solches erkenntlich. Aber schön, wenn man sich herausreden kann. Da fehlt halt noch etwas Routine, aber keine Bange, die kommt noch.

Schönen Tag noch!
 
Zuletzt bearbeitet:
Stans Antwort ist ein erneuter Beweis, dass er keine Sachdiskussion WILL. Das bleibt ihm unbenommen. Nur: warum sagt er das nicht klar und deutlich ?

Stattdessen werden negative Erfahrungsberichte und grundsätzliche Mängelrügen als Beträge von Querulanten abgetan. Ist das nicht AUCH ein Fall für die von ihm so oft herangezogenen Forenregeln ?

Verständlich ist seine Haltung durchaus. Das deutsche Jugendamt lebt als Institution wie die Made im Speck. Es kann innerhalb seines Aufgabenbereich tun und lassen, was es will. Ungehindert und ohne Folgen. Dass er als JA-Chef an dieser Allmacht nichts ändern will - ich verstehe das durchaus.Alles andere erforderte einen Freigeist, der über seinen Schatten springen kann.
 
@Standhafter:
...

1)

Zitat
In 40% aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95% der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch.
Zitat Ende

Wie auch im Zitat des Richters am OLG (Harald Schütz), Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997) ausgesprochen wurde:

2)
Zitat
In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.
Zitat Ende

Zu 1.
Ein zu Unrecht erhobener Vorwurf ist aber nach meiner bescheidenen Meinung vom dem Gericht als solcher erkannt worden. Dann sollten wir auch davon ausgehen, das dieser keine weitere Wirkung entwickelt! Ich lese aus diesem Zitat nichts darüber, das zu Unrecht erhobenen Vorwürfe zu weiteren Nachteilen des Beschuldigten führten. Deshalb wird dieses Zitat auch von mir als genau das angesehen, was es ist: Nicht aussagekräftig für eine Diskussion über Rechtsbeugung.

zu 2.

dies ist eine Sammlung von allen möglichen Schicksalsschlägen, die einen Vater treffen kann.
Die suche nach dem "Schuldhafte Verhalten" bei einer Trennung einer Ehe ist ja aus gutem Grund in unserem Gesetz abgeschafft worden.
Ja, es ist richtig, das damit auch meistens dem Vater, sehr große Lasten, auch finanzieller Art, abverlangt werden.
Trennung bedeutet immer schmerzhafte Einschnitte, für jeden der ehemaligen Partner. Schuld? Wer soll bei einer Trennung schuldig sein. Diese Diskussion führt zu nichts.

Aber von 100 Fällen mit erhobenen Vorwürfen des MBs vor dem Gericht, wieviel von diesen Fällen sind durch das JA erhoben worden und wieviel davon durch den getrennten Partner?
Und : Nur 5% davon sind vom Gericht bestätigt worden. Ist davon aus zu gehen, das dies überwiegende Fehlurteile sind ? Und an wievielen dieser "Fehlurteile" hat das JA eine aktive, sprich anklagende Rolle gespielt ?

Fazit für mich: Aus nicht bestrittenen Fehlurteilen und Einzelbeispielen lassen sich keine Systemveränderungen ableiten. Und erst garnicht daraus ein generelles Fehlverhalten von Menschen bzw. Behörden. Auch das JA steht unter Aufsicht. Auch dort gibt es Vorgesetzte und Gerichte, die über die Vorgehensweise befinden. Und "nahe" am Richter sind Staats- sowie Rechtsanwälte allemal. Und ohne den Gerichten nahe zu treten bzw. diese in die Ecke zu stellen: Viele Urteile werden aufgrund persönlicher "Chemie" abgearbeitet. Das habe ich selber erlebt.

Fachaufsicht: tut mir leid, ich werde mich jetzt nicht tiefer in das Thema einlesen. Dazu habe ich einfach zu wenig Zeit, aber als Beispiel angedacht:
Der Bundesrechnungshof kritisiert jedes Jahr die Verschwendung von Steuermilliarden. Und was passiert dann ? Garnichts.... ist etwa das mit der Fachaufsicht gemeint ?

lg
Standhafter
 
Und dazu noch etwas :

Friedberg (ddp-hes). Weil er zwei seiner drei kleinen Töchter monatelang sexuell missbraucht und Videos von den Übergriffen im Internet verbreitet haben soll, ist ein Familienvater aus dem Wetteraukreis in Untersuchungshaft genommen worden. Wie ein Polizeisprecher am Dienstag in Friedberg sagte, hat der 39-Jährige nach seiner am Freitag erfolgten Festnahme ein Geständnis abgelegt und weitere Taten eingeräumt. Die betroffenen vier und sechs Jahre alten Mädchen sowie ihre zwei Jahre alte Schwester seien vom Jugendamt in Pflegefamilien untergebracht worden.

Auf die Spur des Mannes war die Polizei durch australische Ermittler gekommen. Diese hatten die deutschen Behörden auf eine Videoserie im Internet aufmerksam gemacht, in denen die Übergriffe zu sehen waren. Bei einer Durchsuchung der Wohnung der Familie stellte die Polizei mehrere Datenträger mit kinderpornografischem Inhalt sicher. Die 36 Jahre alte Mutter der drei Kinder hatte laut den bisherigen Ermittlungen nichts von den Taten mitbekommen.

Mit etwas Polemik:
Vielleicht sollten wir mal darüber diskutieren, ob hier das JA unrechtsmäßig vorgegangen ist und warum das JA alle Kinder der Mutter entzogen hat?
Mindestens Eines scheint ja nicht mißbraucht worden zu sein, der Täter sitzt im Haft, was soll jetzt noch passieren ? Alles zu Unrecht, nicht war ?

lg
Standhafter
 
Was soll uns der vorhergehende Beitrag sagen?

Dass das Jugendamt auch entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag arbeitet? Hat das ernsthaft jemand bestritten?
 
nachdem ich mich hier mal so durchgewühlt habe drängt sich mir eine frage auf:
stan ist leiter eines jugendamtes, richtig?
hat er denn dann denn den ganzen tag so wenig zu tun, dass er sich ständig hier zu wort melden kann? sollte er da nicht, zum wohle des kindes, sich um die realen fälle kümmern, mit denen er betraut ist?!

nur so ein gedanke...
 
Wieder mal jemand, der nur das liest, was er lesen will.

Zu 1. Ich gebe nicht auf, ich halte mich nur da raus, da es keinen Sinn macht mit Halbwissen zu konkurrieren, wie sich nachfolgend gleich zeigen wird.

Zu 2. Dann hast Du sicherlich auch den Abs. 2 des Art. 20 GG gelesen und verstanden. Zitiert hast Du ihn ja. Da wird definiert, wie die Gesetzgebung, etc. funktioniert. Und ein solches Organ der Gesetzgebung ist der Bundestag, der mit den demokratisch gewählten Abgeordneten Gesetze verabschiedet. In diesem Absatz ist die Gewaltenteilung definiert.

Also, wenn man schon Grundlagen aus dem Grundgesetz zitiert, sollte man diese auch kennen und nicht nur den 1. Satz aus einem Artikel.

Und was das sogenannte Zitat von einem Dr. Kupffer betrifft, mag das vielleicht ja so sein, aber das war in Deinem Posting nicht als solches erkenntlich. Aber schön, wenn man sich herausreden kann. Da fehlt halt noch etwas Routine, aber keine Bange, die kommt noch.

Schönen Tag noch!

@STAN:
das da immer nachgearbeitet werden muss. Du berufst Dich auf Art. 20, Abs 2:
Zitat
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Zitat Ende

Wenn Du den Bundestag meinst, beziehst Du Dich auf Staatsgewalt der besondere Organe der Gesetzgebung. Das ist richtig, die wählen wir, wenngleich 50 % von den Parteien dominiert sind. Was ist denn aber mit der der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung???? Diese sind nicht demokratisch legitimiert.

Bitte nicht nur die Hälfte lesen sondern alles. Ihr Part....soweit Ihr Franz J. A. Romer, Düsseldorf
 
Diese GG - Diskussion ist völlig überflüssig. In der Theorie wird natürlich die vollziehende Gewalt von der gesetzgebenden und zusätzlich von der Judikative kontrolliert. Nur tatsächlich ist es eben anders. DARUM geht es.

Man sollte STAN nicht auf jedem von ihm eröffneten Nebenkriegsschauplatz folgen.

chio
 
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