Soweit ich weiß sind "Gratisüberstunden" nur bei besser bezahlten Tätigkeiten erlaubt. Etwa bei Führungspositionen, bei welchen man quasi standardmäßig davon ausgeht, dass diese relativ gut bezahlt sind und dem AN seine höhere Verantwortung auch bewusst ist. Oder auch wenn man für seine Branche überdurchschnittlich gut verdient. Wenn man dann samt Überstunden immer noch auf den üblichen Lohn kommt, kann es sein, dass auch ein Gericht bestätigt dass die mit dem höheren Lohn abgegolten sind. Die gute Bezahlung hat in dem Fall ihren Preis.
Du aber verdienst gerade mal Mindestlohn. Du bist weder Führungskraft noch Gutverdiener. Ergo muss dir jede Stunde extra ausbezahlt werden oder dir ein zeitnahes (= 6 Monate) Fenster zum Ausgleich gegeben werden.
Wenn die Bahn das nächste Mal nicht fährt würde ich also den Chef anrufen und ihm sagen, dass du heute nicht kommst und dass du deine Überstunden abfeiern willst. Wenn er darauf besteht, dass du trotzdem zumindest im HO arbeitest, soll er dir dafür einen anderen Tag nennen, an welchem du deine überstunden abfeiern kannst. Kommt er her von wegen die wären automatisch wegen seiner Klausel abgegolten, frag ihn, ob er sich sicher ist, dass dein Anwalt und das Arbeitsgericht das auch so sehen.
Bzw. ich würde den Chef generell mal darauf ansprechen dass das so nicht geht.
Und ansonsten halt öfter kranschreiben, auch mal Arbeit liegen lassen wenn sie abends nicht rechtzeitig fertig ist, sich generell keinen Fuß mehr für die Firma rausreißen...