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Chef streicht zusätzlich gewährten Urlaubstag wieder

G

Gelöscht 117789

Gast
Darum würde ich mit dem Arbeitsvertrag mal zum Anwalt gehen und den Sachverhalt grundsätzlich klären lassen und ob das dann so rechtens ist, wie es gehandhabt wird.
Eine Erstberatung kostet nicht die Welt.
 

_cloudy_

Urgestein
Darum würde ich mit dem Arbeitsvertrag mal zum Anwalt gehen und den Sachverhalt grundsätzlich klären lassen und ob das dann so rechtens ist, wie es gehandhabt wird.
Eine Erstberatung kostet nicht die Welt.
Ich bin in so einen Verein mit Anwälten für Arbeitsrecht eingetreten als ich mal Ärger hatte.

Da zahlt man eine Jahresgebühr, glaub 40 Euro, wie beim Mieterverein. Den gibt es wohl überall.

Eine Beratung bei einem Anwalt kostet bis zu 300 Euro ansonsten.
 

Dragon234

Aktives Mitglied
Dann hast du die TE missverstanden.

Sie macht unbezahlte Überstunden, bekommt diese aber nicht zurück.

(Wenn ich es richtig verstanden habe)
Selbst schuld.

Es gibt sicher eine zeiterfassung. Sonst Aufschreiben wie viele man hat und abfeiern. Also tagebuch führen.

Das machen viele chefs weil es aich erstmal so klingt als wäre das ok. Ist es aber nicht.

Der chef streicht die stunden eingach ein. Keiner beschwert sich. Schön für ihn.

Wenn einer fragt sagt er 15h sind abgegolten. Keiner hinterfragt es und der chef spart.

Wo kein kläger da kein richter.

Bin mir recht sicher der chef weiss ganz genau das er ausgleichen muss macht es nur nicht weil keiner fragt. Mache machen dann auch extra keine stempeluhr das es keine beweise gibt.
 

Eva

Aktives Mitglied
Bin mir recht sicher der chef weiss ganz genau das er ausgleichen muss
Hast du da eine Quelle? Ich habe nichts gefunden, außer das die allgemeine Angabe ohne Überstundenanzahl nicht gültig ist.

@Putzfee1984 : du kannst deinen Chef ja mal ansprechen, aber ich bezweifel, dass es etwas bringt. Ich habe auch die Erfahrung des öfteren machen müssen: Wenn du deinem Chef den kleinen Finger reichst, reißt er dir direkt den ganzen Arm aus.

Ich an deiner Stelle würde mich anderweitig umsehen, und bei einem neuen Arbeitgeber auch mal "Nein" sagen. In ungekündigter Stellung kannst du auch besser aussortieren.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Das ist die neue standart klausel mit den 15 stunden.
Viele arbeitgeber hatten sowas auch früher in verträgen.

Überstunden sind mit fehalt abgegolten.
Gerichte haben entschiden das es so nicht geht und die beziffert werden müssen. Daher kommen die 15h.
Im AT Bereich ist das durchaus möglich und üblich. Und nur "weil Gerichte" das entschieden haben gilt das nicht für jeden, da wir in keiner Justiz der Präzedenzfälle leben. Lebt man "zufällig" in dem BL wo das Landesarbeitsgericht sowas "entschiden" hat dann kann es sein. Ansonsten kann es einem Richter wo anders herzlich egal sein.

Wer mit solchen Verträgen nicht zurecht kommt unterschreibt einfach nicht punkt.
 

_cloudy_

Urgestein
Stehen diese 15 unbezahlten Überstunden überhaupt in deinem Vertrag?

Das wäre bei deiner Bezahlung Umgehung des Mindestlohns und nicht erlaubt.

Und wenn sie nicht drinstehen, ist das auch nicht erlaubt, dich kostenlos arbeiten zu lassen.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Soweit ich weiß sind "Gratisüberstunden" nur bei besser bezahlten Tätigkeiten erlaubt. Etwa bei Führungspositionen, bei welchen man quasi standardmäßig davon ausgeht, dass diese relativ gut bezahlt sind und dem AN seine höhere Verantwortung auch bewusst ist. Oder auch wenn man für seine Branche überdurchschnittlich gut verdient. Wenn man dann samt Überstunden immer noch auf den üblichen Lohn kommt, kann es sein, dass auch ein Gericht bestätigt dass die mit dem höheren Lohn abgegolten sind. Die gute Bezahlung hat in dem Fall ihren Preis.

Du aber verdienst gerade mal Mindestlohn. Du bist weder Führungskraft noch Gutverdiener. Ergo muss dir jede Stunde extra ausbezahlt werden oder dir ein zeitnahes (= 6 Monate) Fenster zum Ausgleich gegeben werden.

Wenn die Bahn das nächste Mal nicht fährt würde ich also den Chef anrufen und ihm sagen, dass du heute nicht kommst und dass du deine Überstunden abfeiern willst. Wenn er darauf besteht, dass du trotzdem zumindest im HO arbeitest, soll er dir dafür einen anderen Tag nennen, an welchem du deine überstunden abfeiern kannst. Kommt er her von wegen die wären automatisch wegen seiner Klausel abgegolten, frag ihn, ob er sich sicher ist, dass dein Anwalt und das Arbeitsgericht das auch so sehen.

Bzw. ich würde den Chef generell mal darauf ansprechen dass das so nicht geht.
Und ansonsten halt öfter kranschreiben, auch mal Arbeit liegen lassen wenn sie abends nicht rechtzeitig fertig ist, sich generell keinen Fuß mehr für die Firma rausreißen...
 

Dragon234

Aktives Mitglied
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer aber nach dem Bundesarbeitsgerichts davon ausgehen, dass die von ihm geleisteten Überstunden vergütet werden – entweder in finanzieller Form oder in Form eines Freizeitausgleichs [BArbG, 22.02.2012, 5 AZR 765/10]. Kein Arbeitgeber kann erwarten, dass seine Arbeitnehmer mehr arbeiten, ohne dass sie in irgendeiner Form dafür entlohnt werden.

So er muss freizeitausgleich gewähren wenn er nicht zahlen will.

Im arbeitsgesetz selbst ist das nicht geregelt aber genügend Arbeitsgerichte bestätigen das immer wieder.

Wer meint umsonst arbeiten zu müssen kann gerne muss das aber nicht.

Bei leitenden angestellten mit 80k oder so ist das etwas anders. Aber darum geht es hier nicht.

Lass dich vom dem seelenfänger nicht ausnutzen.

Die haben noch ganz andere tricks. 6 monate probezeit, 2 mal jahresvertrag.... alles sachen wo man sich kaum beschweren kann.

In deimem vertrag steht wahrscheinlich auch das du forderungen innerhalb von 3 monaten schriftlich einfordern musst.
 

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