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Chef streicht zusätzlich gewährten Urlaubstag wieder

Chichiri

Aktives Mitglied
Meint ihr, ich solle es einfach dabei belassen, oder soll ich ihn darauf ansprechen, dass ich es nicht okay finde?
Wärst du denn glücklich, wenn du den einen Urlaubstag erhältst? Ich glaube nämlich, dass du auch weiterhin unglücklich sein wirst - weil du generell wenig Urlaub hast und auch wenig verdienst.

Entweder du arbeitest jetzt darauf hin, dass du regelmäßig mehr Gehalt oder Urlaub erhältst (z.B. in den Mitarbeitergesprächen ganz klar verankerst, welche Ziele du innerhalb eines Jahres erreichen musst um mehr Gehalt zu erhalten) oder du schaust, dass du kurz- und mittelfristig den Betrieb wechselst.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer aber nach dem Bundesarbeitsgerichts davon ausgehen, dass die von ihm geleisteten Überstunden vergütet werden – entweder in finanzieller Form oder in Form eines Freizeitausgleichs [BArbG, 22.02.2012, 5 AZR 765/10].
Interessiert aber keinen. Da muss sie schon selbst nach Erfurt klagen.
 

Dragon234

Aktives Mitglied
Interessiert aber keinen. Da muss sie schon selbst nach Erfurt klagen.
Muss man nicht.
Man muss auch nicht immer klagen.

Man kann auch einfach mal reden.
Der chef wird auch wissen das es nicht ok ist.

Klagen ist ein letztes mittel. Wenn alle versuche davor nichts gebracht haben. Es ist immer sinnvoll dinge vernüftig zu klären.

Trotzdem kann nan sich nicht alles gefallen lassen.

Aber wie gesagt wer gratis überstunden leisten will der soll halt wenn es einen glücklich macht oder man kurzzeitig nicht anders kann. Müssen tut man das nicht.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
30 Wochenstunden, aber es sind eben oftmals mehr und das natürlich unbezahlt,
Ich war auch in einer ähnlichen Anstellung.
Dein AG hält sich an das Arbeitszeitschutzgesetz.
Ist doch toll :oops:
Es sollten alle mal in so einer Situation angestellt sein, damit sie wissen wie gut sie es haben ;):)

Scheinbar braucht dein Chef eine "klare Kante"

Evtl. läßt du deinen Arbeitsvertrag anwaltlich prüfen.

Hast du dir schonmal überlegt auf 40 Std. zu gehen.
Die Zeit scheint wohl da zu sein.

Hier aber bitte den Vertrag entsprechend beiderseits anpassen:
Evtl. mehr Urlaub,
mehr Gehalt,
vertraglich geregelter Überstundenausgleich.

Auch während Corona werden Arbeitskräfte gesucht.
(y)

Ich komme gerade auch in die Situation.
:(

Gruß Hajooo
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Grundsätzlich können Arbeitsverträge im Rahmen der gesetzlichen Grenzen ausgestaltet werden, wie es die Parteien möchten.
Darum kann man auch als Putzfrau 6000 Euro brutto bekommen, so dass sich der "Arbeitswert" eher zu 5000 Euro regelmäßiger Leistung darstellt - jedoch der Arbeitgeber ständig draufzahlt und sich eben darum vorbehält, die Beschäftigte zu "kostenlosen Überstunden" zu rufen.
Insgesamt wird so zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig zu wenig gearbeitet , ruft er aber die "kostenlosen Überstunden" ab, so ist der "Normalverdienst" verdient.
Daher vergessen manche Arbeitnehmer gerne, dass die vereinbarten "kostenlosen Überstunden" - bitte: im Rahmen des Mindestarbeitslohns - eher die Regel als die Ausnahme sein dürften.

Richtig und wichtig ist, dass der AG ein Direktionsrecht hat.
Übt er dieses aus, so hat sich der AN daran zu halten.
ABER: Das Direktionsrecht geht natürlich auch damit einher, dass der AN dafür vergütet wird.

Auf den Sachverhalt bezogen heisst dies, dass der AG natürlich seinen AN anweisen darf, ob er im Büro arbeitet oder zu hause.
Gibt es eine dokumentierte Anweisung, so wurden die Stunden angewiesen, müssen also vergütet oder ausgeglichen werden.
Gleiches gilt für das homeoffice, als Du, TE, nicht ins Büro konntest.
Es wurde einvernehmlich beschlossen, dass Du zu hause die Arbeit verrichtest. hoffentlich wurde auch beschlossen, von wann bis wann.
Daraus folgt, dass Du ggf Überstunden geleistet hast, welche abzufeiern - oder zu vergüten sind.
Du hast also eine Anspruch.
Um diesen durchzusetzen, musst Du den AG in Verzug setzen.

Dies tust Du, indem Du den AG aufforderst, die geleisteten Überstunden auszugleichen. Frist setzen.

Erhältst Du keine Antwort, so kannst Du vor Verjährung den Anspruch geltend machen, danach verfällt er.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Aber wie gesagt wer gratis überstunden leisten will der soll halt wenn es einen glücklich macht oder man kurzzeitig nicht anders kann. Müssen tut man das nicht.
An den Vertrag ist man erst mal gebunden. Aber sowas wie du ist typisch. Immer große Reden schwingen ohne Ahung zu haben das man dafür auch vor das Arbeitsgericht muss.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
An den Vertrag ist man erst mal gebunden. Aber sowas wie du ist typisch. Immer große Reden schwingen ohne Ahung zu haben das man dafür auch vor das Arbeitsgericht muss.
Man kann Verträge und Umstände bei der Arbeit erstmal rechtlich prüfen lassen und dann versuchen eine Einigung zu finden.
Ist das nicht möglich, bleibt entweder sich einen anderen Job zu suchen oder das Arbeitsgericht.
 

Dragon234

Aktives Mitglied
An den Vertrag ist man erst mal gebunden. Aber sowas wie du ist typisch. Immer große Reden schwingen ohne Ahung zu haben das man dafür auch vor das Arbeitsgericht muss.
Kannst du nicht lesen?

Ich hab nirgendwo gesagt das der vertrag nicht gültig ist. Oder man vor gericht muss.

Das einzige was ich gesagt habe ist das der arbeitgeber die stunden zu vergüten hat oder einen freizeit Ausgleich anboeten muss.

So ist das nun mal.

Man muss seinen AG keine stunden schenken.
Das was da im vertrag steht bedeutet nicht das man verpflichtet ist 15 stunden gratis im monat zu arbeiten.

Wenn du das denkst kannst du das gerne machen.
Ich würde einfach erstmal wenn das anfällt fragen wann ich mit Ausgleich rechnen kann.

Man muss nicht wegen allem vor gericht. Der ag hat auch keine lust wegen dieser klausel vor gericht zu gehen da er weiss das er verliert. Spätestens sein anwalt wird sagen zahl lieber.

Deshalb reden und den eigenen standpunkt klar machen. Überstunden kein Problem wenn viel arbeit da ist aber die werden bezahlt oder mit freizeit ausgeglichen.
 

wt15309

Aktives Mitglied
@TE,
Hast du ein Gepräch mit deinen Chef gesucht? Ich denke er nutzt deine Situation aus.
Oder einfach die "schlechte" Nachricht geschluckt?
Die unbezahlten Überstunden sind ärgerlich - du kannst da auch nichts machen, außer Kündigen.
Die Frage ist doch ob du dir den Job mittelfristig vorstellen kannst. Alles andere wird sich im Laufe der Zeit ergeben.
 

_cloudy_

Urgestein
@TE,
Hast du ein Gepräch mit deinen Chef gesucht? Ich denke er nutzt deine Situation aus.
Oder einfach die "schlechte" Nachricht geschluckt?
Die unbezahlten Überstunden sind ärgerlich - du kannst da auch nichts machen, außer Kündigen.
Die Frage ist doch ob du dir den Job mittelfristig vorstellen kannst. Alles andere wird sich im Laufe der Zeit ergeben.
Die unbezahlten Überstunden sind unrechtmäßig.
Wieso schreibt hier immer wieder jemand, dass sie die hinnehmen muss oder kündigen.
So ist es nicht.

Putzfee geh so schnell wie möglich zu einem Anwalt.
 

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