Grundsätzlich können Arbeitsverträge im Rahmen der gesetzlichen Grenzen ausgestaltet werden, wie es die Parteien möchten.
Darum kann man auch als Putzfrau 6000 Euro brutto bekommen, so dass sich der "Arbeitswert" eher zu 5000 Euro regelmäßiger Leistung darstellt - jedoch der Arbeitgeber ständig draufzahlt und sich eben darum vorbehält, die Beschäftigte zu "kostenlosen Überstunden" zu rufen.
Insgesamt wird so zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig zu wenig gearbeitet , ruft er aber die "kostenlosen Überstunden" ab, so ist der "Normalverdienst" verdient.
Daher vergessen manche Arbeitnehmer gerne, dass die vereinbarten "kostenlosen Überstunden" - bitte: im Rahmen des Mindestarbeitslohns - eher die Regel als die Ausnahme sein dürften.
Richtig und wichtig ist, dass der AG ein Direktionsrecht hat.
Übt er dieses aus, so hat sich der AN daran zu halten.
ABER: Das Direktionsrecht geht natürlich auch damit einher, dass der AN dafür vergütet wird.
Auf den Sachverhalt bezogen heisst dies, dass der AG natürlich seinen AN anweisen darf, ob er im Büro arbeitet oder zu hause.
Gibt es eine dokumentierte Anweisung, so wurden die Stunden angewiesen, müssen also vergütet oder ausgeglichen werden.
Gleiches gilt für das homeoffice, als Du, TE, nicht ins Büro konntest.
Es wurde einvernehmlich beschlossen, dass Du zu hause die Arbeit verrichtest. hoffentlich wurde auch beschlossen, von wann bis wann.
Daraus folgt, dass Du ggf Überstunden geleistet hast, welche abzufeiern - oder zu vergüten sind.
Du hast also eine Anspruch.
Um diesen durchzusetzen, musst Du den AG in Verzug setzen.
Dies tust Du, indem Du den AG aufforderst, die geleisteten Überstunden auszugleichen. Frist setzen.
Erhältst Du keine Antwort, so kannst Du vor Verjährung den Anspruch geltend machen, danach verfällt er.