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Gelöscht 117789
Gast
Kann sie ihr Erbe bezahlen oder muss sie es eh ausschlagen?
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Das mögest Du ihr nachsehen, weil Dein Onkel mit dem , was ihm vererbt wurde, unterstützen darf, wen er möchte.(...)Die Wohnung wurde durch das Erbe, was er von meiner Oma bekommen hat bezahlt. Sie hat zu dem Vermögen, was mein Onkel jetzt vererbt hat nichts beigetragen. Im Gegenteil, sie hat ja zu seinen Lebzeiten von ihm gelebt. Er hat ihre Nebenkosten bei doppelter Haushalte gezahlt, alle Urlaube und alle größeren Anschaffungen, die sie benötigt hat oder gefordert.
Unser Anwalt sieht darin leider keinen Effekt :-(. Kann es auch verstehen, denn der Anwalt der LG geht auf negative Infos gar nicht ein und verschickt nur Briefe mit Drohungen und Druck.Wenn Du die steuerliche Seite nur ankratzt, werden bei dem anderen RA die Lampen angehen.
Das sind dann Deine Bausteinchen auf dem Nießbrauchsvertrag – und ihr finanzielles Problem.
Wenn sie das erkennt, kann es sein, dass Du es plötzlich mit einer sehr geschmeidigen und handzahmen Wildkatze zu tun hast.
Aus seiner Sicht wird es so sein, dass der Erbschein Euch als Gegner legitimiert. Vorher konntet Ihr nicht sicher sein, etwas zu erben und hab daher auch keine Aussage getätigt.Er meinte, wir wären, auch wenn wir nicht zu einer einvernehmlichen Einigung gekommen sind, massiven Vermächtnisforderungen ausgesetzt.
Klar - wen Ihr die Wohnung verkauft ohne dass das Wohnrecht wirkt, hat die LG Euch gegenüber einen Anspruch auf das Wohnrecht, den Ihr nicht erfüllen könnt, da verkauft. D.h.: Schaden Ersatz.Er meinte, wir wären, auch wenn wir nicht zu einer einvernehmlichen Einigung gekommen sind, massiven Vermächtnisforderungen ausgesetzt.
Je nachdem was verhandelt und eingetragen wird, hat sie volle Nutzungsrechte. Selbst oder bzgl. eines beliebigen Lebensabschnittspartners, als Vermieterin oder Überlasserin.Warum ich jetzt noch mal schreibe, was mir sehr unklar ist:
Die LG darf entweder wohnrecht nutzen oder die Wohnung vermieten also niesbrauch.
Eben genau dazu sagt der Anwalt, dass die LG keine Schadensersatzansprüche stellen kann. Er hat da eine genaue Begründung geliefert, irgendwas rechtliches - von dem ich leider keine Ahnung habe und es nicht nachvollziehen kann.Klar - wen Ihr die Wohnung verkauft ohne dass das Wohnrecht wirkt, hat die LG Euch gegenüber einen Anspruch auf das Wohnrecht, den Ihr nicht erfüllen könnt, da verkauft. D.h.: Schaden Ersatz.
Ich glaube für uns spielt das schon eine große Rolle. Soviel ich verstehe, muss sie bei Niesbrauch mehr Nebenkosten übernehmen (Grundsteuer etc.) als bei reinem Wohnrecht. Da sie erst knapp über 50 Jahre ist, macht das in den nächsten vielleicht 30+ Jahren auf jeden Fall einen finanziellen Unterschied.Je nachdem was verhandelt und eingetragen wird, hat sie volle Nutzungsrechte. Selbst oder bzgl. eines beliebigen Lebensabschnittspartners, als Vermieterin oder Überlasserin.
Das Klingelschild spielt also keine künftige Rolle mehr, jedoch der Zustand der Wohnung sehr wohl.
Daher würde ich voll renoviert übergeben und dasselbe zurück verlangen.
Vielleicht wichtiger Unterschied: Das Wohnrecht ist noch nicht eingetragen. Sonst wäre uns das klar, dass wir nicht so einfach verkaufen können. In dem Fall würde jedoch der Käufer das auch Wissen, dass ein eingetragenes Wohnrecht besteht.Eben genau dazu sagt der Anwalt, dass die LG keine Schadensersatzansprüche stellen kann. Er hat da eine genaue Begründung geliefert, irgendwas rechtliches - von dem ich leider keine Ahnung habe und es nicht nachvollziehen kann.Klar - wen Ihr die Wohnung verkauft ohne dass das Wohnrecht wirkt, hat die LG Euch gegenüber einen Anspruch auf das Wohnrecht, den Ihr nicht erfüllen könnt, da verkauft. D.h.: Schaden Ersatz.
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