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Eigentum an Wohnung mit eingetragenem Wohnrecht

Jessica133

Aktives Mitglied
Das wissen wir nicht. Wir gehen jetzt davon aus, dass sie zahlen kann oder glaub zumindest zu wissen, wo sie das Geld herbekommt, denn wie bereits geschrieben, sonst hätte sie die Forderung nicht gestellt.
Nach dem Tod meines Onkels hat sie direkt gejammert, dass sie jetzt mittellos da steht. Als das Testament kam, tat sie so, als ob sie es nicht zahlen kann und wir ihr alles "wegnehmen" würden. Seit sie und wir beim Anwalt waren spricht sie nicht mehr mit uns und kommuniziert nur noch über den Anwalt.

Das macht es für mich persönlich auch sehr schwer. Nochmal - wir wollen ihr ja nichts böses. Wir hätten gerne "gerecht" durch drei aufgeteilt. Es ist halt schon immer so gewesen, dass mein Onkel gesagt hat: "Das Geld bleibt in der Familie" die Wohnung wurde durch das Erbe, was er von meiner Oma bekommen hat bezahlt. Sie hat zu dem Vermögen, was mein Onkel jetzt vererbt hat nichts beigetragen. Im Gegenteil, sie hat ja zu seinen Lebzeiten von ihm gelebt. Er hat ihre Nebenkosten bei doppelter Haushalte gezahlt, alle Urlaube und alle größeren Anschaffungen, die sie benötigt hat oder gefordert.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
(...)Die Wohnung wurde durch das Erbe, was er von meiner Oma bekommen hat bezahlt. Sie hat zu dem Vermögen, was mein Onkel jetzt vererbt hat nichts beigetragen. Im Gegenteil, sie hat ja zu seinen Lebzeiten von ihm gelebt. Er hat ihre Nebenkosten bei doppelter Haushalte gezahlt, alle Urlaube und alle größeren Anschaffungen, die sie benötigt hat oder gefordert.
Das mögest Du ihr nachsehen, weil Dein Onkel mit dem , was ihm vererbt wurde, unterstützen darf, wen er möchte.
Rückforderungen scheinen ausgeschlossen zu sein, da er nicht bedürftig wurde, also keiner in Vorleistung treten musste.
Vielleicht weiss hier jemand, ob sich Schenkungen ( laut Kontoauszügen?) der letzten Jahre auf die Berechnung der Erbschaftssteuer auswirken?
Dann hätte sie einen geringeren Freibetrag.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Jessica133

Aktives Mitglied
Bodenschatz: deshalb habe ich das nicht gesagt. Was er ihr geschenkt hat zu Lebzeiten, das durften sie natürlich machen, wie sie wollen und ich glaube, das wäre auch schwer nachzuvollziehen. Die Rechnungen, die für sie bezahlt wurden, sind bei ihr und nicht in der Wohnung meines Onkels.
Wollte damit nur darauf anspielen, dass sie selbst nie für ihren Unterhalt alleine hätte aufkommen können (zumindest nicht mit den Vorzügen, die sie hatte) und ich glaube sie möchte darauf hinaus, dass wir gewisse Kosten für sie übernehmen müssen, damit sie nicht finanziell "ganz alleine" dasteht.
 
V

von Bodenschatz

Gast
@Jessika: Als die TE muss ich natürlich Dir Tipps geben, die Du hinterfragen kannst.

Du kannst die LG natürlich gerne unterstützen, wenn Du zu viel Geld hast und sie zu wenig hat. Das ist gerecht, setzt aber Freiwilligkeit Deinerseits voraus und nicht eine Liste an Forderungen:
Du verfällst in Rechtfertigungsnot, und des lieben Frieden willens gibst Du die Hauptsache aus der Hand, damit sie gnädig auf die Nebensächlichkeiten verzichtet.
Wie beim Onkel: „ Saving the Penny and loosing the pound“ ?

Du brauchst dringend eine Strategie am Verhandlungstisch!

Ihre bunten Bauklötzchen-Türmchen will sie dort stundenlang weg diskutieren.
Ganz darunter liegt dann das Testament und der vorbereitete Nießbrauch. Den brauchst Du nur noch zu unterschreiben. Also ganz einfach alles.

Die kurzen Worte mit langer Wirkung, die sie aktuell wie spitze Pfeile in Deine Richtung abfeuert, treffen zielgenau unter die Gürtellinie. Dort befinden sich Deine Hände, nämlich in den Hosentaschen und dort befindet sich auch Deine Geldbörse, aus der durch viele kleine Löcher Geld heraus sickern soll. Wenn Du dann das Feld räumst, wird sie nur noch jemanden beauftragen, der es für sie aufhebt..

Du brauchst nicht mal aktiv zurück zu schießen, nur passiv zu verteidigen. Halte Dir einen Spiegel vor die Hose.
Die spitzen Pfeile von ihr werden reflektiert, fliegen zurück und hinterlassen Löcher in ihrer Geldbörse! Also ganz einfach alles…
Wenn unentgeltliche Zuwendungen (was ich vermute) sich auf ihren Erbschaftssteuerfreibetrag auswirken, dann müsstest Du die Kontoauszüge ( bezahlte Miete etc?) durchforsten und sie darüber hinaus auffordern, über Schenkungen innerhalb eines 10-Jahres Zeitraums Auskunft zu geben, „um Rückforderungsansprüche“ zu prüfen, so der offizielle Grund.
Wenn Du die steuerliche Seite nur ankratzt, werden bei dem anderen RA die Lampen angehen.
Das sind dann Deine Bausteinchen auf dem Nießbrauchsvertrag – und ihr finanzielles Problem.
Wenn sie das erkennt, kann es sein, dass Du es plötzlich mit einer sehr geschmeidigen und handzahmen Wildkatze zu tun hast.

Dann geht es aber nicht mehr nur um die Unterschrift auf dem Nießbrauchvertrag ( „ von Kosten will sie nichts wissen..:“) sondern auch um den Inhalt.
Sie kriegt mit, dass Du nicht nur nickst, sondern auch vorwitzig bist, zB guckst Du auch mal auf die Rückseite des Vertrags und was sonst noch darunter liegt. zB unter anderem das Blatt mit Deinen Rechten.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Wenn Du die steuerliche Seite nur ankratzt, werden bei dem anderen RA die Lampen angehen.
Das sind dann Deine Bausteinchen auf dem Nießbrauchsvertrag – und ihr finanzielles Problem.
Wenn sie das erkennt, kann es sein, dass Du es plötzlich mit einer sehr geschmeidigen und handzahmen Wildkatze zu tun hast.
Unser Anwalt sieht darin leider keinen Effekt :-(. Kann es auch verstehen, denn der Anwalt der LG geht auf negative Infos gar nicht ein und verschickt nur Briefe mit Drohungen und Druck.

Wir sind insofern weiter, dass wir am Mittwoch den Termin beim Notar für den Erbschein haben.
Der gegnerische Anwalt hat uns massiven Gegenwind angedroht. Er meinte, wir wären, auch wenn wir nicht zu einer einvernehmlichen Einigung gekommen sind, massiven Vermächtnisforderungen ausgesetzt.
Das ist aber ehrlich gesagt nicht so schlimm, wie dass, was sie als "einvernehmlich" angesehen haben. Geht der Erbscheinsantrag so durch, haben wir definitiv mehr davon.

Nur beim Wohnrecht bin ich echt noch im Zwiespalt. Da steht Zwangsversteigerung BEVOR das Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen werden kann gegen behalten und die nächsten vielleicht 30 Jahre ca. 800+ Euro im Jahr als Eigentümer zahlen.

Warum ich jetzt noch mal schreibe, was mir sehr unklar ist:
Die LG darf entweder wohnrecht nutzen oder die Wohnung vermieten also niesbrauch. Und ich glaube, je nachdem was sie macht müssen wir mehr oder weniger Kosten übernehmen. Aber woher wissen wir, was sie gerade macht? Momentan wohnt sie ja noch nicht drin. Vielleicht gibt sie an, dort einzuziehen und setzt einige Monate später den Mieter rein ohne dass wir das merken?
Muss ich dann regelmäßig vorbeifahren und auf das Namensschild schauen oder was?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Er meinte, wir wären, auch wenn wir nicht zu einer einvernehmlichen Einigung gekommen sind, massiven Vermächtnisforderungen ausgesetzt.
Aus seiner Sicht wird es so sein, dass der Erbschein Euch als Gegner legitimiert. Vorher konntet Ihr nicht sicher sein, etwas zu erben und hab daher auch keine Aussage getätigt.


Er meinte, wir wären, auch wenn wir nicht zu einer einvernehmlichen Einigung gekommen sind, massiven Vermächtnisforderungen ausgesetzt.
Klar - wen Ihr die Wohnung verkauft ohne dass das Wohnrecht wirkt, hat die LG Euch gegenüber einen Anspruch auf das Wohnrecht, den Ihr nicht erfüllen könnt, da verkauft. D.h.: Schaden Ersatz.


Warum ich jetzt noch mal schreibe, was mir sehr unklar ist:
Die LG darf entweder wohnrecht nutzen oder die Wohnung vermieten also niesbrauch.
Je nachdem was verhandelt und eingetragen wird, hat sie volle Nutzungsrechte. Selbst oder bzgl. eines beliebigen Lebensabschnittspartners, als Vermieterin oder Überlasserin.
Das Klingelschild spielt also keine künftige Rolle mehr, jedoch der Zustand der Wohnung sehr wohl.
Daher würde ich voll renoviert übergeben und dasselbe zurück verlangen.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Klar - wen Ihr die Wohnung verkauft ohne dass das Wohnrecht wirkt, hat die LG Euch gegenüber einen Anspruch auf das Wohnrecht, den Ihr nicht erfüllen könnt, da verkauft. D.h.: Schaden Ersatz.
Eben genau dazu sagt der Anwalt, dass die LG keine Schadensersatzansprüche stellen kann. Er hat da eine genaue Begründung geliefert, irgendwas rechtliches - von dem ich leider keine Ahnung habe und es nicht nachvollziehen kann.

Je nachdem was verhandelt und eingetragen wird, hat sie volle Nutzungsrechte. Selbst oder bzgl. eines beliebigen Lebensabschnittspartners, als Vermieterin oder Überlasserin.
Das Klingelschild spielt also keine künftige Rolle mehr, jedoch der Zustand der Wohnung sehr wohl.
Daher würde ich voll renoviert übergeben und dasselbe zurück verlangen.
Ich glaube für uns spielt das schon eine große Rolle. Soviel ich verstehe, muss sie bei Niesbrauch mehr Nebenkosten übernehmen (Grundsteuer etc.) als bei reinem Wohnrecht. Da sie erst knapp über 50 Jahre ist, macht das in den nächsten vielleicht 30+ Jahren auf jeden Fall einen finanziellen Unterschied.
Wäre sie fair und würde uns sagen, sie übernimmt nahezu alle Nebenkosten (bis auf die großen Renovierungen am Gebäude vielleicht) hätte ich hier vielleicht gar nicht erst geschrieben. Bin mir noch nicht mal sicher ob ihr klar ist, dass sie von den momentan 180 Euro Hausgeld 2/3 selbst zahlen muss. Das wird sie bestimmt nicht wissen und geht davon aus, wir würden ihr schön jeden Monat die 180 Euro zahlen. Und das schlimme, da beide Parteien schon so tief mit den Anwälten drin stecken kann ich noch nicht mal hingehen und mit ihr solche Dinge besprechen und es ihr klar machen :-(.
Außerdem geht sie noch davon aus, dass wir das wohnrecht ohne die im Testament genannte Bedingung eintragen lassen (sobald sie eine Beziehung eingeht verliert sie das wohnrecht). Aber das werden wir ganz sicher ins Grundbuch eintragen lassen. Um das zu vergessen hat sie uns schon genug gepiesackt und schlecht vor anderen geredet.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Klar - wen Ihr die Wohnung verkauft ohne dass das Wohnrecht wirkt, hat die LG Euch gegenüber einen Anspruch auf das Wohnrecht, den Ihr nicht erfüllen könnt, da verkauft. D.h.: Schaden Ersatz.
Eben genau dazu sagt der Anwalt, dass die LG keine Schadensersatzansprüche stellen kann. Er hat da eine genaue Begründung geliefert, irgendwas rechtliches - von dem ich leider keine Ahnung habe und es nicht nachvollziehen kann.
Vielleicht wichtiger Unterschied: Das Wohnrecht ist noch nicht eingetragen. Sonst wäre uns das klar, dass wir nicht so einfach verkaufen können. In dem Fall würde jedoch der Käufer das auch Wissen, dass ein eingetragenes Wohnrecht besteht.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ohne Eintrag im Grundbuch kauft der Käufer lastenfrei. Er hat mit der LG keinen Vertrag, da das erworbene Gut durch keine Bedingung belastet ist.
Ob Du der LG etwas einräumen sollst oder nicht, interessiert den Käufer nicht, wenn Du erst verkaufst und: danach .... mit Bedingungen ankommst. Spätere Wünsche und Bedingungen wurden nicht Gegenstand des Kaufvertrages, der Käufer braucht sie nicht zu erfüllen.
Die andere Seite ist die objektive Unmöglichkeit, der LG den Nießbrauch an einer Immobilie einzuräumen, die Dir de facto nicht mehr (da verkauft ) gehört.
Verträge zu Lasten dritter gibt es nicht. Du kannst nach dem Verkauf der LG kein Recht an der Wohnung einräumen, da Dir dasselbe Recht nicht (mehr) gehört.
§2171 BGB sagt in Absatz 2 jedoch:
(2) Die Unmöglichkeit der Leistung steht der Gültigkeit des Vermächtnisses nicht entgegen, wenn die Unmöglichkeit behoben werden kann und das Vermächtnis für den Fall zugewendet ist, dass die Leistung möglich wird.

Vor Verkauf war demnach die Leistung möglich.
Also wäre das Mittel der Wahl zwar nicht die Leistungsklage, denn die funktioniert nach Verkauf wegen Unmöglichkeit nicht mehr, jedoch ein Ersatz für die nicht erbrachte Leistung.
Schadenspositionen ergäben sich als "nebenvertragliche Verpflichtungen" auch aus vergeblich aufgewendeten Anwaltskosten, wenn der LG der Verkauf der Wohnung nicht mitgeteilt wurde und sie falsch/ vergeblich klagt.

Wie sich Dein RA das vorstellt, einfach zu verkaufen, ohne Dich Forderungen auszusetzen, solltest Du mittels einer Zweitmeinung klären lassen!
 

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