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Eigentum an Wohnung mit eingetragenem Wohnrecht

Jessica133

Aktives Mitglied
wir waren beim Anwalt und ich bin leider auch nicht schlauer.
Wir haben der LG ein sehr gutes Angebot gemacht. Wenn sie ein Gegenangebot schreibt und nochmal 10.000-20.000 Euro mehr fordern würde, würden wir diesem auch zusagen, nur damit wir nun endlich Frieden haben.
Wenn sie nicht zusagt, hat unser Anwalt die Idee, den Erbschein ohne ihre Zustimmung zu beantragen und die Wohnung direkt zu veräußern, so dass kein Wohnrecht eingetragen werden kann. Ich bin gar nicht sicher, ob das so legal ist?

Ich will das so nicht, ich hätte wirklich gerne, dass wir uns wie oben geschrieben einigen, die LG würde damit wesentlich besser dastehen als wir und wir müssten nicht solch moralisch fragwürdige Geschichten machen.
Leider ist die LG uns schon immer nicht gut gesonnen. Nur, wenn wir für sie nützlich waren hat sie freundlich sein können. Sonst hat sie sich nicht für uns interessiert.
Deshalb glaube ich, dass sie eine Freude daran hätte, wenn wir nun ihr Leben lang für sie die Grundsteuer und Versicherung etc. zahlen müssen. Bei den Forderungen, die ihr Anwalt an uns gestellt hat, waren auch Gegenstände dabei, auf die sie gar kein Anrecht hat. Alles, was Geldwert ist, will sie. Von bisher entstandenen Kosten will sie nichts wissen. :-(

Mittlerweile denke ich, dass unser Anwalt uns am Anfang zu positiv gestimmt hat. Wir schwankten zwischen Erbe annehmen und ablehnen. Jetzt denke ich, wir hätten besser ablehnen sollen.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
wir waren beim Anwalt und ich bin leider auch nicht schlauer.
Ich dachte, dass die Unterhaltung Dir einen Fragenkatalog anbietet, den Du abarbeiten (lassen) kannst.
Denn dann wäre zumindest klar, ob der Anwalt das Vermächtnis bezüglich der Wohnung als Nießbrauch vertritt oder nicht, sprich ob die Fundstellen im BGB Anwendung finden. Die LG könnte vermieten, müsste aber bestimmte Wohnungskosten tragen. Für die Äcker gilt dasselbe, wobei die Umsetzung weiter oben genannte Fragen ( zB in #12) aufwirft.

Ich hätte der LG auch kein besonders gutes sondern ein schlechtes Angebot gemacht. Nun steht sie vor einem sehr guten Angebot und kann ein hervorragendes fordern.
Sinnigerweise fordert sie natürlich alle (verkaufbaren) Wertsachen heraus, müsste aber meiner Ansicht nach Beweis für die Eigentümerschaft antreten, da (Euer) Besitz zunächst für Eigentum spricht .Sind wenigstens die Schlösser getauscht?
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Nein die Schlösser sind nicht getauscht, aber wir haben alle Schlüssel. Sie kümmert sich ja um nichts mehr seit dem Tod meines Onkels. Ich fahre einmal die Woche in die Wohnung zum Lüften und um nach dem Rechten zu sehen und um die Post durchzugehen (kommen tatsächlich immer noch Rechnungen :-( )
Wir waren bei unserem Anwalt. Der weiß natürlich nicht, was die LG vorhat. Er vermutet, dass sie vermietet und die Einnahmen für die Erbschaftssteuer hernimmt. Sie hat sonst keine größeren Geldbeträge und auch nur einen Minijob.

Kann mir noch einer was zum Vorhaben unseres Anwalts schreiben, ob man die Wohnung verkaufen kann, bevor die LG das Wohnrecht von uns einfordert? Geht das einfach so?
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Sinnigerweise fordert sie natürlich alle (verkaufbaren) Wertsachen heraus, müsste aber meiner Ansicht nach Beweis für die Eigentümerschaft antreten, da (Euer) Besitz zunächst für Eigentum spricht.
Dabei geht es hauptsächlich um Gutscheine, die teilweise noch bei Möbelhäusern und Elektrogeschäften hinterlegt sind, weil er die Ware nicht mehr abholen konnte vor seinem Tod. Deshalb besitzen wir das im Moment auch nicht. Diese Beträge würden meine bisherigen Kosten decken - die offenen Rechnungen, von denen ich geschrieben habe.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Vielleicht kann die Dame ja die Erbschaftsteuern für das Wohnrecht gar nicht bezahlen.
Dann bleibt ihr nichts anderes übrig, als das Erbe auszuschlagen.
 

Jessica133

Aktives Mitglied
Also das vermuten wir ja auch.
Aber dann hätte ihr Anwalt ja jetzt nicht diese Palette an Forderungen an uns gestellt.
Und wenn wir die Annehmen in der Hoffnung, dass sie es nicht bezahlen kann und es dann doch irgendwie geht, müssen wir in finanzielle Vorleistung gehen.
Wir müssten die restliche Erbschaftssteuer zahlen, was nach einigen Tausend Euro aussieht, die bisherigen Kosten übernehmen und monatlich Kosten des Eigentümers der Wohnung übernehmen (Versicherung, Grundsteuer, einen Teil an die Hausgemeinschaft..) Da die LG noch relativ jung ist, kann es sein, dass wir von der Wohnung dann gar nichts mehr haben, wenn sie stirbt (sofern die Wohnung dann überhaupt noch viel Wert ist) und unsere Kinder sind dann auch schon alt genug um das Geld nicht für einen guten Start ins Leben zu brauchen. Das wären für die nächsten 30 Jahre Aufwendungen von mindestens 40.000 Euro - wahrscheinlich mehr. Und jetzt vorab schon Erbschaftssteuer von - weiß nicht - vielleicht 10.000 für mich. (20.000 Euro für die Erbengemeinschaft von meiner Schwester und mir)
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Dabei geht es hauptsächlich um Gutscheine, die teilweise noch bei Möbelhäusern und Elektrogeschäften hinterlegt sind, weil er die Ware nicht mehr abholen konnte vor seinem Tod. Deshalb besitzen wir das im Moment auch nicht. Diese Beträge würden meine bisherigen Kosten decken - die offenen Rechnungen, von denen ich geschrieben habe.
Hm?
Wer hat denn da was für wen hinterlegt?

Handelt es sich um Gutscheine?

Also der Onkel hat Geld. Damit kauft er Gutscheine. Die verschenkt er der LG. Sie löst diese bei Geschäften ein, aber die Ware ist noch nicht ausgeliefert.
Da der Onkel die Gutscheine der LG geschenkt hat, kann sie damit machen was sie will.
(Dass der Onkel erst Gutscheine kauft um sich selbst zu beschenken und sie einzulösen, ergibt keinen Sinn.)

Oder es handelt sich um Quittungen/ Anzahlungen auf Rechnungen?

Der Onkel hat Geld. Damit bestellt und zahlt er in Geschäften Ware, die er später holen wollte.
Daher hat er mit dem Geschäft einen Kaufvertrag, in den Ihr als Erben eintretet. Das Geschäft muss Euch die Ware aushändigen.

In seinem Testament hat der Onkel beschrieben was er wollte.
Da er es nicht geändert hat, war sein letzter Wille der, Euch alles zukommen zu lassen, was er zu Lebenszeiten nicht abholen und verschenken konnte.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Jessica133

Aktives Mitglied
Er hat Möbel bestellt und konnte sie nicht mehr abnehmen, weil er die Auslieferung und Aufstellung in seiner Wohnung leider nicht mehr erlebte. Die Möbel- und Elektrogeschäfte haben die Ware nicht mehr ausgeliefert und dafür Gutscheine hinterlegt. Es steht also der LG meines Onkels nicht zu. Zumal sie in der Wohnung hätte sein können, als das neue Wohnzimmer geliefert werden sollte (da war er bereits im Krankenhaus), aber nicht "eingesehen" hat deswegen mehrere Stunden in der Wohnung darauf zu warten.
 
M

Mister neunmalklug

Gast
zum Thema Grundsteuer, die du liebe Jessica, meinst für die Wohnung tragen zu müssen.
Die Grundsteuer gehört zu den Nebenkosten einer Wohnung die der Bewohner, sei es Mieter oder die frühere Lebensgefährtin deines Onkels zu zahlen hat.
Allerdings sind vom Eigentümer ( in dem Fall also du) monatliche Rücklagen für eventuelle Reparaturen und Gebühren an den Hausverwalter für dessen ständige Tätigkeit zu zahlen. Sollten die Reparaturrücklagen nicht ausreichen, dann sind bei Investitionen am Gebäude, diese durch den Eigentümer sofort zu bezahlen. Wie viel angesparte Rücklagen da sind, erfährst du beim Verwalter, Er wird dir auch sagen können, welche Investitionen in naher Zukunft anstehen.
 

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