wir waren beim Anwalt und ich bin leider auch nicht schlauer.
Wir haben der LG ein sehr gutes Angebot gemacht. Wenn sie ein Gegenangebot schreibt und nochmal 10.000-20.000 Euro mehr fordern würde, würden wir diesem auch zusagen, nur damit wir nun endlich Frieden haben.
Wenn sie nicht zusagt, hat unser Anwalt die Idee, den Erbschein ohne ihre Zustimmung zu beantragen und die Wohnung direkt zu veräußern, so dass kein Wohnrecht eingetragen werden kann. Ich bin gar nicht sicher, ob das so legal ist?
Ich will das so nicht, ich hätte wirklich gerne, dass wir uns wie oben geschrieben einigen, die LG würde damit wesentlich besser dastehen als wir und wir müssten nicht solch moralisch fragwürdige Geschichten machen.
Leider ist die LG uns schon immer nicht gut gesonnen. Nur, wenn wir für sie nützlich waren hat sie freundlich sein können. Sonst hat sie sich nicht für uns interessiert.
Deshalb glaube ich, dass sie eine Freude daran hätte, wenn wir nun ihr Leben lang für sie die Grundsteuer und Versicherung etc. zahlen müssen. Bei den Forderungen, die ihr Anwalt an uns gestellt hat, waren auch Gegenstände dabei, auf die sie gar kein Anrecht hat. Alles, was Geldwert ist, will sie. Von bisher entstandenen Kosten will sie nichts wissen. :-(
Mittlerweile denke ich, dass unser Anwalt uns am Anfang zu positiv gestimmt hat. Wir schwankten zwischen Erbe annehmen und ablehnen. Jetzt denke ich, wir hätten besser ablehnen sollen.