...und das sind dann genau die, die sich darüber beschweren wenn das Jobcenter Auflagen macht oder zum Termingespräch bittet.
Sind wir mal ehrlich: Es ist doch direkt etwas faul wenn man überhaupt auf Hilfestellung vom Jobcenter angewiesen ist. Die beiden Male in denen ich in meinem Leben dort vorstellig wurde, war nur formal. Mit meiner Jobsuche hatten die nichts zu tun. Bevor ein Angebot von denen kam, hatte ich schon 5 Bewerbungen draussen. Die mussten mir nicht sagen was ich zu machen habe.
Soso, du wurdest formal beim Jobcenter vorstellig ... Interessant, das bedeutet also, du hast mindestens ein komplettes Jahr lang Arbeitslosengeld 1 bezogen, wo du genau das gemacht hast, was du anprangerst. Findest du das nicht vielleicht ein bisschen überheblich, sich dann so darstellen zu wollen, als wärst du der Checker schlechthin, wo du nach deiner Info hier ein Jahr ein fauler Arbeitsloser warst?
Aber das sind offensichtlich nur Detailfragen für dich, hm?
Das Urteil, um das es hier geht hat nur eines gemacht und das ist folgendes:
Das soziale Sicherungssystem wieder so hergestellt wie es vor der Einführung von Hartz IV gegolten hat. Da gab es auch nur eine maximale Sanktion von 30% und ebenso waren Totalsanktionen in sehr eng gestecktem Rahmen möglich und sind es jetzt auch noch, nur eben halt wie vor der Einführung von Hartz IV.
Ich bezweilfe ganz stark, dass du irgendetwas bei dem Urteil verstanden oder kapiert hast. Wir leben hier in einem Sozialstaat, falls es dir nicht aufgefallen sein sollte.
Ich könnte noch sehr viel mehr schreiben, aber am Ende bleibt es dabei, dass du ein Pseudoinformierter Mensch bist, der gerne pauschalisiert und bei näherer Betrachtung doch keine Ahnung davon hat. Lieber Stammtischparolen zum besten geben nach Bildmanier, nichts wirklich kapieren oder gar hinterfragen (nicht einmal sich selbst) und dann auf den Tisch hauen wollen und das ohne Substanz.