Wichtig wäre es M.M.n, dass Du einen nüchternen Blick darauf werfen würdest, ob Du und dein Freund in der
Fremdwahrnehmung von den Leuten, die die Entscheidung treffen, ob Du das Kind überhaupt behalten darfst, erziehungsfähig seid.
Die "Chancen", dass Euch aufgrund mangelnder Erziehungsfähigkeit das Amt das Neugeborene direkt nach der Geburt
abnimmt und in Fremdbetreuung gibt stehen relativ "gut".
Diese Form der Kindesabnahme erfolgt spontan, d.h man informiert die werdenden Eltern nicht von der geplanten
Kindesabnahme, weil man die vorgeburtliche Betreuung und die Geburt in einer "wohlwollenden" Beratungsbeziehung zu
den betroffenen Eltern stattfinden lassen möchte.
Von offizieller Seite wird Euer libertinärer Lebensstil als moralisches Verwahrlosungsrisiko betrachtet und als eventuelle
Kindeswohlgefährdung.
Ich hoffe für Euch, dass Du und Dein Freund einer ehrbaren existenzsichernden Arbeit nachgeht. Falls das nicht der
Fall sein sollte und ihr Hartz 4 bezieht, ist das u.U ein weiteres Argument für eine Kindesabnahme.
Deine Suizidversuche nimmt das Amt als weiteres Indiz dafür, dass Du aufgrund psychischer Labilität nicht erziehungsfähig bist.
Dasselbe gilt wenn Du irgendwann einmal durch Probleme mit Alkohol, Drogen und Gewalt ( auch als Opfer!) aufgefallen bist.
Wenn Du also möchtest, dass Dein Kind bei Dir aufwächst, musst Du TATKRÄFTIG beweisen, dass es keine Gründe (mehr)
für eine "Inobhutnahme" Deines Kindes durch das Amt gibt.
Du bist mit 21 Jahren noch sehr jung, was im Erziehungsfähigkeitsgutachten auch eher negativ bewertet wird.
Hast Du Verwandte, Mutter, Vater , Tante, ältere Schwester oder Bruder, die Dich in dieser schwierigen Situation unterstützen
können ?
Du bist in einer Situation in der Du weder naiv noch nachlässig sein solltest.
Ich wünsche Dir wirklich alles Gute und viel Kraft.