Hallo Vogoge und Silan ,
ich zitiere einfach mal das Schreiben welches mein Sozialverband bekommen hat :
" Zur Bescheiderteilung bitten wir um die Bankverbindung von Frau Jo
Gleichzeitig bitten wir noch um die Kopien der Anpassungsbescheide der Renten. "
Ich bin nu davon ausgegangen,- Für einen ablehnenden Bescheid brauchens meine Bankverbindung nicht-
und für die Grundrente allein brauchens die Anpassungsbescheide nicht. Oder liege ich da verkehrt ?
Geht um beantragte Höherstufung GDS und BSA. Ich denke / dachte das ist durch, berechnen und schicken den Bescheid ? Deine Schilderung - Vogoge irritiert mich nu total 😕
Wie lange Silan, vorausgesetzt Du hattest auch so ein Schreiben- wie lange hat das von der Frage nach der Bankverbindung bis zum Bescheid und der ersten Ü-weisung bei Dir gedauert ? Und herzlichen Glückwunsch zum erfolgreich durchgesetzten Anspruch 🙂
Vielen lieben Dank schon mal
LG Jo
Hallo Jo,
das muss Dich nicht irritieren.Hast Du denn die Höherbewertung Gds und BSA schon bewilligt oder abgelehnt bekommen und
bist Du im Klageverfahren oder wartest Du überhaupt erst auf einen Bescheid.?
Manchmal kann es Dir passieren dass Du schon Geld auf dem Girokto. hast und der Bescheid hinterher kommt.(mir 2x passiert.).Daß die Kontodaten und Rentenanpassungsbescheide haben wollen ist ein gutes Zeichen. Rentenanpassung brauchen sie für die Berechnung.
Bei mir sind das Teilbescheide(annerkennungen) während eines Gerichtsverfahren ,weil die die ersten Jahre seit meiner OEG Anerkennung über berufl. Betroffenheit und Berufsschadensausgleich bei mir nie entschieden hatten. Da geht es um Jahre rückwirkend!! Sieht aber sehr gut für mich aus. Sie haben auch zum Teil schon anerkannt und bezahlt.Es geht jetzt noch um rückliegende Jahre und einen generellen höheren GDS. Deshalb lass Dich nicht verwirren.
Die aktuellen Vergleichseinkommen BSA (also der Betrag bei A7 Stufe 8 oder A5) findest Du im Bundesanzeiger.
Das ist der Bruttobetrag. Ab Juli 2015 ist das bei A7/St 8 = 2.814,00 Euro brutto. Netto steht dann bei mir 1661,00 Euro als Vergleichseinkommen als Bsp. Und dagegen rechnen sie dann Deine aktuellen Einkünfte.die Diferenz ist dann der BSA.
So liebe Jo ich muss jetzt mal ins Bett. Hoffe ich hab Dich nicht komplett verwirrt. Ansonsten frage gezielt nach was Du wissen willst.
Welches Amt ist denn bei Dir zuständig?? LWL oder LWR oder??
Lg Vogoge
Welches Amt ist denn bei Dir zuständig??