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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Ja die Urlaubszeit kann alles etwas hinziehen. Hab ich grad hier deswegen viel Verzögerung. 3 Leute sind bei mir wichtig. Die müssten miteinander reden. Aber erst war der eine im Urlaub, jetzt der andere und die andere ist bis Ende September im Urlaub. Also somit 2 Monate wieder für nix. Die gehen ja nicht nur 2 Wochen in den Urlaub, sondern gleich 4 und solange rührt das ja keiner an.

Ich hab immer noch Probleme wegen BSA usw. Die Zuständigkeiten werden hin und her geschoben. Wegen den §29 wo vorher abgeklärt werden muss. Da meine EM-Rente ja noch "nur" befristet ist. Grundrente hab ich ja den Bescheid im November bekommen. Direkt da haben wir dann auch den Rest noch weiter beantragt. Sind ja erst knapp 10 Monate. Wer hat auch mit dem Versorgungsamt Hessen zu tun? Die schieben jetzt auf den Landeswohlfahrtsverband. Wegen Reha bzw. Teilhabe. Doch ich hab dort keine Ansprüche, da ich ja nicht arbeitsfähig bin. Medizinische Reha wäre das Versorgungsamt selber zuständig, tun aber so als ob sie nix wissen. Das wäre wirklich das einzigste wo Sinn macht. Wobei auch der Gutachter schon schrieb, das dort keine wirkliche Besserung zu erwarten wäre.
Eigentlich wieder ein klarer Fall, wie bei der Grundrente auch. Ich bin voll berentet und das alleine auf die anerkannten Schädigungsfolgen. Aber immer werden Steine in den Weg gelegt. Ich hab ja den VDK mit im Boot, aber wirklich hilfreich ist der nicht.

Allen anderen Wünsche ich auch weiter gute Nerven.
LG Elona
 
Hallo,
Suche auch Hilfe beim OEG-Klageverfahren.
Ich habe das Problem das ich einen Vorschaden deklariert bekommen habe. Dieser Vorschaden beruht auf Missbrauch und Misshandlung im Alter von 4 bis 19 Jahren in Deutschland. Und der Gewalt im Ausland 1987 bis 1990. Danach war ich wieder in Deutschland. Die letzte Gewalttat war 2004.
Aufgrund Der Gewalttat 2004 habe ich damals einen Antrag nach dem OEG gestellt. Obwohl die alten Schäden aktenkundig waren wurden diese auf Vorschaden deklariert und das damalige Gutachten wurde ohne auf die Ursache zu berücksichtigen erstellt.
Da ein Vorschaden eine schadensunabhängige Gesundheitsstörung ist, sind doch die alten OEG-Bescheide rechtswidrig????
 
Hallo, ich wüsste gerne ob es zur Anzeige gekommen sein muss um Unterstützung zu finden? Ich fühle mich allein
 
Hallo,
einen Antrag nach dem OEG kann man immer stellen. Die Sachbearbeiter fragen zwar gerne danach und manchmal versuchen sie auch diesbezüglich einen Antrag abzulehnen. Das ist aber nicht richtig.
 
Hallo Gast vom 07.01.2016, gerade erst lese ich dich. Ich hoffe, du schaust hier noch vorbei.

Einen Antrag kannst du jederzeit stellen, auch ganz ohne vorausgegange Anzeige. Der zuständige Landschaftsverband kann zwar deinen Antrag ablehnen, mit allerlei Gründen, doch hast die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen d. h., du kannst mittels Klage gegen deinen Widerspruchsbescheid vorgehen.

Es gibt die Prozesskostenhilfe /PKH, der weisse Ring und der VdK /Sozialverband alle können dir bei deiner Angelegenheit zur Seite stehen. Ob gut oder schlecht, das hängt immer von den einzelnen Personen ab. Aber, je mehr Beweise zu herantragen kannst umso besser. Im Enddefekt zählt vor Gericht deine Glaubwürdigkeit.

Nur Mut !

LG
eine Selbstbetroffene
 
Hallo,
das ist so nicht ganz richtig, Gleichstellung hat nur Vorteile für den AG aber nicht wirklich für den AN!

Ich bin bereits Gleichgestellt mit meinen 30% GdB, habe aber sozusagen nur einen besseren Kündigungschutz. Gleichgestellte einzustellen ist für den Arbeitgeber interessant, da er Geld vom Staat dafür bekommt und seine Behindertenquote aufbessern kann, also keine "Ausgleichszahlung" zahlen muss. Ich bekomme weder mehr Urlaub obwohl ich "Gleichgestellt" bin noch habe ich anderweitige Vorteile wie z. B. dass ich keine Mehrarbeit leisten muss.

Da ja GdB (Grad der Behinderung) und GdS (Grad der Schädigung) zwei vollkommen andere gesetzliche Grundlagen haben wollte ich wissen, ob ich mit einem GdS!!! auch 5 Tage mehr Urlaub bekomme.... hab mir nen Otto im Internet gesucht, aber Google kann GdB und GdS einfach nicht auseinander halten, es kommen immer nur Seiten zu GdB 😕

VG
Akinom

Entschuldigt, wenn ich diesen Beitrag noch mal vorkrame, doch ich hab keine richtige Antwort auf diesen Beitrag gefunden und ich denke das ist bestimmt für einige hier interessant.
Wenn man einen GDB von 30 hat und einen GDS von 50, hat man automatisch einen GDB von 50. Da braucht man keinen Gleichstellungsantrag ausfüllen, das ist gesetzlich geregelt. Denn der GDB kann nicht niedriger sein als der GDS, da der GDS nur einen Teil der vorliegenden Behinderung ausmacht, der GDB jedoch alles zusammenfasst.
Also GDS 50 = immer GDB 50 oder mehr. da ja auch andere Behinderungen noch einfließen können. Einfach bein VA darauf aufmerksam machen, dass man einen GDS hat und dann schreiben die das ganz unkompliziert um.
 
Hallo an Alle hier Lesenden und Schreibenden,

ihr habt sicherlich alle schon jede Menge gute und schlechte Erfahrungen mit dem OEG gemacht.
Vielleicht könnt ihr mir ja folgende Frage beantworten.

Also ich bin ehemaliges DDR-Kind. 1976 und dann ab 1985 regelmäßig sex.missbraucht. Im Sommer 1997 das erste mal wegen akuter seelischer Erkrankung und körperlichem Leiden , in einer psychiatrischen Klinik.
Dann viele Jahre Funktionsmodus. Dann ab 2012 totaler Zusammenbruch und Klinik. 2013 die erste Reha. Dort wurde mir ein OEG-Antrag angeraten. Da habe ich auch das ERSTE ! Mal vom OEG gehört.
ich habe den Antrag gestellt.
Jetzt,im September den Bescheid , dass ich zum einen Grundrente bekomme, aber wegen des dummen Gesetzes Paragraph 10a BVG , eben keinen Berufschadenausgleich bekomme.Und Ausgleichsrente steht mir aufgrund meiner EErwebsminderungsrente nicht zu.
Die Grundrente habe ich nachgezahlt bekommen ab 2013 (Tag der Antragstellung).

Nun möchte ich wissen....

Warum bekomme ich die Grundrente - Nachzahlung nicht von dem Tag der Schädigung oder wenigstens ab Einigungsvertag 1990. Ich habe ja schlecht meinen Antrag schon innerhalb eines Jahres nach der Gewalttat stellen können als Kind.
Und anzeigen konnte ich die Täter auch erst 2013. Vorher hatte ich den Mutnicht wegen dem "Sprechverbot".

Betroffene unter Euch wissen bestimmt , was ich meine.

Menschen, zu dem eine enge Bindung besteht, zeigt man nicht so einfach an.
Aber das ganze Ausmaß der Gewalt ist mir erst 2012 in der Klinik klar geworden.



Was sagt ihr. Kann man da was machen , bezüglich der Anerkennung, bzw. der Tag der Anerkennung , also rückwirkend. Oder wie schreibt man das?
Ich hoffe, ihr wisst,was ich meine.

Liebe Grüße

Schnurri71
 
Hallo,

gerade bei Traumaopfern vergessen die Landschaftsverbände sehr oft das der Antragsteller aus manigfaltigen Gründen an der Antragstellung verhindert war.
Besorge dir einen guten Anwalt und Klage deine berechtigten Ansprüche ein. Die Brüder verarschen einen sowieso von vorne bis hinten. Solltest du eine engagierte Anwältin suchen.....melde dich.
Adresse bekommst du dann von mir per PN.

lg
 

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