Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Hallo. Ich bin im Moment in medizinischer Reha über die Drv.
Ich bin anerkannt durch das Opferentschädigungsgesetz.
Ende Mai wurde ich ausgesteuert vom Alg1.
Ich beziehe während der Reha Übergangsgeld bis zum 2.7.14
Ich habe jetzt erfahren, dass ich die Möglichkeit habe, Versorgungskrankengeld zu beantragen. Die Klinik und ich werden jetzt eine berufliche Reha beantragen.
Herr Ma Oeg hab ich das richtig gesehen zwecks Bezug von Versorgungskrankengeld?
Würde mir sehr weiterhelfen
 
Wenn du jetzt ausgesteuert wirst, wie sieht es mit Renten aus? Es gibt sowas wie Versorgungskrankengeld. Aber am besten direkt deinen zuständigen SB mal befragen. Bei mir ist es so, dass ich ausgesteuert wurde und die der Krankenkasse das Krankengeld erstatten, da ich wegen Schädigungsfolgen krankgeschrieben war. Ich weiß nicht, ob es da nicht auch eine zeitliche Begrenzung gibt. Ich habe zwischenzeitlich die Erwerbsminderungsrente beantragt gehabt.

Vielleicht gibts noch jemand hier, der direkt Erfahrungen hat.
 
Ich wollte mal Hallo sagen und drücke allen hier die Daumen- :daumen:
lese mich derzeit durch, bin aber erst bei Seite 45 .
Ich bin so positiv überrascht , wahre Kampfgeister zu sehen .
Vor allem das Durchhaltevermögen... ich versuche das auch -
mit dem OEG tut sich gerade was - aber in anderen Richtungen werde ich schwer belastet.
Ich hoffe, dass ich da auch den Kampfgeist nicht verliere .
Es ist für uns alle schwer - aber wir schaffen das !!!!!
LG Jo

P.S.: was meint Ihr mit ausgesteuert ?
 
Ich wollte mal Hallo sagen und drücke allen hier die Daumen- :daumen:
lese mich derzeit durch, bin aber erst bei Seite 45 .
Ich bin so positiv überrascht , wahre Kampfgeister zu sehen .
Vor allem das Durchhaltevermögen... ich versuche das auch -
mit dem OEG tut sich gerade was - aber in anderen Richtungen werde ich schwer belastet.
Ich hoffe, dass ich da auch den Kampfgeist nicht verliere .
Es ist für uns alle schwer - aber wir schaffen das !!!!!
LG Jo

P.S.: was meint Ihr mit ausgesteuert ?

Hallo liebe Johanna,
hab hier zwar lange nicht geschrieben, will Dir aber schnell Deine Frage beantworten.

Ausgesteuert bedeudet: Wenn Du bei der Krankenkasse in der Regel über 78 Wochen wegen derselben Erkrankung
krank geschrieben warst (innerhalb von 3 Jahren), wirst Du bei der Krankenkasse
ausgesteuert und musst Dich dann beim Arbeitsamt melden. Wichtig !! auch 6 Wochen
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber zählen mit.
Hoffe ich konnte Dir damit helfen .
Lg Grüsse und viel Kraft beim Kämpfen.
Bei mir hatt sich der Kampf gelohnt.
Vogoge
 
Hallo Vogoge 🙂

Vielen lieben Dank für die Antwort- konnte nur mit dem Wort nichts anfangen 😱
Also habe ich das mit dem Ausststeuern schon durch.
Um was hast Du alles gekämpft ?
Ich sollte jetzt ( auch in anderem Forum geschrieben ) Meine Bankdaten und Rentenanpssungsdingends zum Juli 2015 von der Unfallrente ans VA/ LA schicken zwecks Bescheiderteilung.
Ausgefüllt hatte ich wirtschaftliche Verhältnisse, Erhöhung von GDS und BSA
Ich fag mich ob das ein gutes Zeichen ist und wenn wie lange das dann noch zum Bescheid ist.
Weggeschickt habe ich das vor einer Woche.

LG Jo 😕
 
Eine Erwerbsminderungsrente ist nicht zwingend erforderlich. Den BSA gibt es, wenn du wegen der Schädigungsfolgen Einbußen hast. Es kann auch sein, dass du z.B. in einer Weiterbildung warst bzw. geplant war, du aber durch die Schäden nicht machen konntest. Du aber mit dieser so und so viel mehr verdient hättest. Dann hast du einen Berufsschaden sozusagend.

Da wird immer geschaut, was wäre wenn das nicht passiert wäre. Was gerne noch als Beispiel genannt wird. Einer ist in der Ausbildung bzw. Studium zum Anwalt. Vater hat eine Kanzlei, die er später übernehmen sollte. Dann passiert die Gewalttat und u.a. bleibt ein Gehirnschaden und psychische Schäden zurück. Er kann nur als Anwaltsgehilfe schaffen. Da müsste dann ab der Zeit wo er mit der Ausbildung fertig gewesen wäre, ein BSA gezahlt werden. Also mit komplizierter Berechnung , aber ganz einfach ausgedrückt, der Unterschied zwischen dem Erwarteten und dem tatsächlichen Einkommen (mit Abzügen, die man immer hat).

Also kann auch jemand BSA bekommen, wenn er voll arbeitet.

Aber bevor man BSA bekommt, muss Paragraph 29(???) erfüllt werden. Also Reha bzw Teilhabe und solche Dinge abgeschlossen sein. Wenn jemand Rente bekommt ist normalerweise das hinfällig. Wobei es wie bei mir sein kann, dass trotz allem das nochmal geschaut wird ob es vielleicht hilft. Ich hab meine nämlich noch "nur" befristet.


@ Jo. Also es ist schon ein gutes Zeichen, wenn sie Bankdaten und so haben wollen. Aber wie lang das dauert, ist nicht zu sagen. Manche haben das ziemlich schnell innerhalb von ein paar Wochen und andere dauert es Monate. Ich würde einfach mal in 2-3 Wochen anrufen und erkundigen wie es aussieht.
 
Hallo Elona

Vielen Dank Dir- da bin ich erleichtert.
Ich habe da bei dem Anwalt24.de auch mal geguckt mit der Eingruppierung
Läge da bei A7. Bin allerdings allein- wegen der Sache. Da sind ja die Abzüge anders.
Ahso- wird die EM-Rente vom bereinigten Einkommen brutto oder netto abgezogen ?
Dann bleibt mir erst einmal weiter zu warten.
Mit dem Anrufen- ja- mal schauen, ich trau mich da nicht- habe oft und auch gerade
zur Zeit voll die Sprachblockaden. Aber vielleicht machen die das vom Sozialverband für mich.
Es wäre halt gut, wegen dem Nachbarn- müßte dringlichst umziehen und das kostet Geld .
Bin etwas kurz heute aber ich bin irgendwie total kaputt heute und bin froh Mittwoch
meinen Therapietermin zu haben .
LG Jo
 
Ich habe heute eine Aufforderung vom Sozialgericht erhalten, mich einem HNO Gutachter ambulant zur Verfügung zu halten. Es geht um die Nachfolgeschäden aus der Heimzeit, bzgl. der täglich verabreichten Ohrfeigen.
Es soll festgestellt werden, ob meine Taubheit li. und die Zerstörung meines Gleichgewichtsnerves li. die Folge der damals durchgeführten körperlichen Züchtigungen sein können, z.B. durch Ohrfeigen, Schläge auf den Kopf... und mangelnde ärztliche Versorgung seinerzeit bei Verletzungen o.g. Art.
Mit dem Trauma weiterer auch sexueller Missbräuche lebe ich noch heute und kämpfe vor dem Landschaftsverband Rheinland LVR um eine OEG-GdS Anerkennung. Bisher hat man mir aufgrund des Traumas eine GdS von 50% zuerkannt, jedoch leider nicht die Hörschäden. Dagegen habe ich Klage erhoben, nachdem der LVR-HNO-Gutachter (ohne mich untersucht zu haben, geschweige mit mir gesprochen zu haben), eine höhere GdS abgelehnt hat. Nun hat das Gericht einen anderen HNO-Gutachter bestellt, welcher mich begutachten soll.
Wer kennt Vergleichsfälle, speziell in meiner o.g. Angelegenheit und wie hat man sich zu verhalten, bzw. wie erziele ich einen Konsenz mit diesem HNO-Gutachter???
Bitte nur präzise Info, oder genaue ähnlich gelagerte Fälle mitteilen, dafür wäre ich sehr dankbar.
Vielleicht auch aktuelle Urteile oder Gutachten, halt alles was mir weiter helfen und dienlich sein könnte. L.G.
 
Hallo-
ich finde es schade, dass Ex-MA_OEG nicht mehr da ist-
hätte sicher vielen von uns weiter helfen können- mir gewiss.
Oder gibt es wen hier- bei dem der BSA schon durch ist ?

LG Jo
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben