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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Hallo zusammen,

ja die Rauszögertaktik ist so nervig. Die DRV war da fast schon Lichtgeschwindigkeit 🙄

Naja meine Akte ist nun endlich wieder beim zuständigen SB angekommen. Es war nun fast 5 Monate bei dene ihren Ärzten. In der Zwischenzeit habe ich die volle EM-Rente zugesprochen bekommen (naja ab 1.10. dann). Aus den Gutachten geht ebenfalls deutlich hervor, dass die Erkrankungen aus dem MB resultiert. Ich hab das alles per Einschreiben an den SB geschickt. Das hat sich überschnitten mit der Akte und natürlich seinem Urlaub. Also die Ärzte wussten davon nun nichts und das Gutachten kam neu sozusagend dazu. Und nochmaliger Bericht meines Therapeuten/Psychiaters, wo meine deutliche Verschlechterung steht und ich Hilfe brauche.

Auf meine Schreiben wird nicht geantwortet und vollkommen ignoriert. Ist das normal? Telefonisch bekomm ich nur sehr eingeschränkt Auskunft. Letzte war eben zurück von den Ärzten. Er muss sich die Akte erst genauer anschauen, also was die Ärzte meinten. Er sei auch erst seit 2 Stunden da. (War recht patzig, ich bin ja so nervig, weil ich nach 2 Monaten nachfrag). Er muss auch erst schauen was welche Priorität hat. Naja meins ist wohl nicht so wichtig. Ich hab ersteinmal heulen müssen, nach dem Telefonat. Der VDK hilft mir auch kein Stück. Ich soll einfach warten bis der Bescheid kommt. Und knapp 2 Jahre ist doch noch nicht lang. Irgendwie fühl ich mich ziemlich im Stich gelassen.

Wie lang könnt es schätzungsweise zumindest bis zum ersten Bescheid noch dauern? Ach Mensch so eine Glaskugel für die Zukunft wäre doch schön.

Wie ist es bei euch so weiter ergangen? Ist Ex_MA-OEG noch da?

LG Elona
 
Hallo zusammen,

ich lese sporadisch hier mit, kann leider nicht alles lesen, da es mir zu viel ist und ich vieles auch nicht verstehe 😕
Ich drücke Euch die Daumen und allen Gute Besserung!

Akinom
 
Elona, du brauchst wirklich viel mehr Geduld... das kann sich Jahre hinziehen, das ist deren Taktik!!! Und, dass Akten verschwunden sind oder unterwegs auch... man muss sich einfach ein dickes Fell wachsen lassen, man kann ja nicht jedes Mal dekompensieren, nur, weil die wieder mal länger brauchen etc. - Diese Genugtuung darf man denen nicht geben. Alles beim OEG geht nur über den Rechtsweg und der VdK kann bei überlanger Verfahrensdauer das durchaus monieren, allerdings sieht der Rahmen dafür vor, dass ein Verfahren 10 Jahre dauert (inklusive möglicher Gerichtsanteile), also, 2 Jahre sind echt noch nichts.

Immer wieder kann ich nur raten, den Text "Kein Recht für Opfer?" zu lesen, damit du eine Vorstellung davon bekommst, in welchem Rechtsterrain du dich befindest, was die Fragestellungen sind, denen das Amt nachgeht. Du findest ihn über eine Suchmaschine deines Vertrauens online.

LG
Meli
 
Hallo

da ich hier schon öfter geschrieben hab, mal wie es weiter ging.

Ich wurde anerkannt mit einem GdS von 50. Alle meine psychischen Diagnosen wurden anerkannt. Genau 3 Jahre hat es gedauert von Antragsstellung bis zur Anerkennung bzw überhaupt bis zum Bescheid. Ich habe ohne einen Widerspruch oder Klage das bekommen. Der VDK und ich hatten zwar einen Widerspruch eingelegt, aber da ging es um eine Erkrankung, die nicht mit drin war aber auch extrem schwierig wäre überhaupt beim OEG irgendwie anerkannt bekommen zu können. Aber mit dem Widerspruch konnte die gesamte Akte eingesehen werden und die Gutachten bekam ich vom VDK in Kopie. Aber den Widerspruch ziehen wir zurück, nur noch die Zinsen fordern wir noch nach. Es gab viele Gutachten. 2 Mal wurde ich persönlich gegutachtet und hatte mit meiner Gutachterin richtig viel Glück.

Sie hat dann bei meiner zweiten Begutachtung, die sie durchführte, dass Gutachten von der Ärztin des Versorgungsamt auseinander genommen und auch eine verbale Ohrfeige für die verteilt. Und auch Aufklärungsarbeit geleistet. Meinem Gemütszustand ist das gerade echt gut zuträglich. Ich habe jetzt die Gutachten in Kopie bei mir und es ist hoch interessant was sich da so alles abspielt. Auch was das Versorgungsamt alles für Unterlagen haben. Sogar ab meiner Geburt. Ich glaube, die wissen mittlerweile mehr über mich wie mein Mann mit dem ich schon 10 Jahre verheiratet bin oder meine Eltern. Da sieht man echt, dass die nach jedem Strohhalm greifen, um nicht zu zahlen.

Jetzt läuft ein Antrag auf Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich, Höherbewertung des GdS wegen besonderer beruflicher Betroffenheit und Ehegattenzuschlag. Das habe ich nun über den VDK machen lassen. Wozu zahl ich sonst auch meine ganzen Beiträge. Das dürfte aber nicht so lange dauern oder? Den Antrag haben wir vor 2,5 Monaten gestellt. Bisher wurden keinerlei weiteren Unterlagen bei mir angefordert. Im Gutachten steht, dass ein deutlicher schulischer Einbruch zu der Zeit war. Berentet (volle EM-Rente) bin ich nur auf die Diagnosen, die auch anerkannt wurden.

Vielleicht ist hier in dem Thema noch jemand aktiv. MA_OEG ist glaub ich nicht mehr da oder?

LG Elona
 
Hi, Elona,

ich freue mich für dich, dass das so schnell geklappt hat und ohne Klagen zu müssen. Sehr schön. Deine Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, das kann vermutlich nur jemand, der in der Materie sehr drin ist.

Alles Gute!
Meli
 
Hallo,

mein Widerspruchsverfahren ....bezüglich der besonderen beruflichen Betroffenheit hat 4 Monate gedauert. Mir sind aber auch Widerspruchsverfahren bekannt die schon mal deutlich länger dauern. Meist ist es so das Widerspruchsverfahren einfach abgebügelt werden. Da bleibt nur die Klage.
Da ist es dann wie auf hoher See. Alles in Gottes Hand....🙁
Such dir einen Anwalt der etwas vom OEG versteht. Alles andere dürfte abenteuerlich werden....

lg
 
Hallo, gestern war ich bei der Begutachtung für meine "Glaubwürdigkeit". Leider hatte ich in meiner Kindheit keine Zeugen, als mir übel mitgespielt wurde. Die Gewalttaten in meiner Ehe wurden anerkannt, da ich da genug Zeugen und Atteste hatte. Bei dem Gutachten, aus dem Jahr 2012 wurde mir dann mitgeteilt, dass ich 30% GDS dafür anerkannt bekomme. 60% wären in meiner Kindheit entstanden. Jetzt spielt dieses Gutachten wohl keine Rolle mehr und ich muss beweisen, was mir in der Kindheit widerfahren ist. Ich bin total retraumatisiert, durch das Gutachten. Seit 2011 kämpfe ich nun für mein Recht und nun befürchte ich, dass alles umsonst war. Es ist die Hölle.....
Ich verstehe nicht, dass es in dem alten Gutachten heißt, ich sei durch die Gewalttaten in meiner Kindheit geschädigt und nun bin ich nicht glaubwürdig? Was ist das für eine Hilfe....! Ich fühle mich mal wieder verraten. Warum gibt es dann die Möglichkeit, Hilfe zu beantragen, wenn doch klar ist, das die Hilfsstellen garnicht helfen wollen? Ich weiß nicht, wie lange ich diese Schikanen noch aushalte....
 
Hallo IraLuna,

hat dir denn damals das Versorgungsamt die 60% Schaden aus deiner Kindheit durch das Gutachten anerkannt?

Wie begründet das Versorgungsamt, dass sie dir jetzt nur 30% anerkennen?

Du kannst auch durch ein Gutachten beweisen, dass du in der Kindheit traumatisiert wurdest. Das Versorgungsamt sagt gerne, dass sie a) Zeugen brauchen und b) nur anerkennen können, wenn es eine Verurteilung der Täter gab.

Manchmal behaupten sie auch, man müsste nachweisen, wer welchen Schaden verursacht hat. Das war vor vielen Jahren mal so, stimmt aber schon lange nicht mehr. Für die Anerkennung nach dem OEG musst du beweisen, dass du diese Schäden durch Gewalt erlitten hast. Nicht, wer was genau gemacht hat.

Ich würde schriftlich beim Versorgungsamt fragen, warum sie dir die 60% nicht anerkennen. Und einen Antrag auf Anerkennung stellen. Das werden sie ablehnen, dann musst du einen Widerspruch einlegen und wenn sie dir schreiben, dass sie dem Widerspruch nicht abhelfen, kannst du klagen.

Das Gutachten sollte von einem Traumatologen erstellt werden (Psychosomatisches Fachgutachten). Aussagepsychologische Gutachten bei Opfern sind retraumatisierend und denkbar ungeeignet, um erlittene Traumata 'aufzuklären'. Das hat mittlerweile auch das Bundessozialgericht bestätigt.

Ich habe auch keine Zeugen oder Aussagen der Täter wegen meiner erlittenen Schäden in meiner Kindheit. Mittlerweile habe ich aber eine Anerkennung nach dem OEG durchgekämpft. Ich bin zu 70% geschädigt. Das hat allerdings sehr viele Jahre gedauert, bis ich mich durch alle 3 Instanzen gekämpft habe.

Lieben Gruß
Fragende
 
Hallo Fragende, danke für deine Worte. Der LWL Münster, der für meinen OEG-Antrag zuständig ist, bestätigte mir im Jahr 2012, dass die Schäden durch meinen Ex.Mann 30% GDS verursacht hat. Dafür bekomme ich auch seitdem eine kleine Wiedergutmachung in Form einer Grundrente. Ich bin in Erwerbsunfähigkeitsrente, also komplett in Rente. Bei einem Gutachten, dass vom LWL Münster in Auftrag gegeben wurde, stellte die Gutachterin allerdings einen "Vorschaden" aus meiner Kindheit von 60% GDS fest. Der LWL erkannte aber NUR die Gewalttaten aus meiner Ehe an. Ich ging in Widerspruch und bin jetzt schon vor dem Sozialgericht. Dieses hat nun ein weiteres, ich glaube, Glaubwürdigkeitsgutachten, angefordert und dort war ich nun. Ich habe aber kein gutes Gefühl, weil ich vor Fremden Autoritätspersonen die starke Frau spiele. Ich habe da Angst, Schwächen zu zeigen. Undvor lauter Anstrengung, die Starke zu spielen, vergesse ich, die Hälfte zu erzählen. Mein Kopf ist dann wie ein Bienenschwarm und ich bin froh, dass ich dann auf dem Stuhl sitzen bleiben kann. Die Gutachterin war super freundlich. Die Fragen sind sehr peinlich und haben mich wieder total umgehauen.
 
Hallo IraLuna,

sorry, dass ich jetzt erst zum Antworten komme.

Wichtig ist auf jeden Fall, wer was für ein Gutachten mit welchem Beweisbeschluss durchführen will.

Hier mal ein Link zu dem Thema:

Deutsches Ärzteblatt: Interdisziplinre Trauma-Fachtagung: Gewalt macht sprachlos (10.06.2012)

Bestimmte Formen der Begutachtung können Gewaltopfern sehr schaden, weil sie dadurch retraumatisiert werden. Es gibt aber eben Formen der Begutachtung, wie z.B. ein psychosomtisches - psychotherapeutisches Fachgutachten. Das ist auch sehr viel Stress, aber eher aushaltbar. Auch an den Tagen nach der Begutachtung.

Und hier ein Link, der dir vielleicht auch weiter helfen kann:

Bundessozialgericht stärkt Opfer sexueller Gewalt | LZ.de - OWL

Der Gutachter/die Gutachterin sollte Erfahrung im Bereich Traumatologie haben. Du kannst Gutachter auch ablehnen. Ich musste das schon mehrfach machen. Mit einer Begründung natürlich.

Wenn ein Gutachter bestellt wird musst du einen Beweisbeschluss bekommen. Das sind die Fragen, die der Richter dem Gutachter stellt. Lies dir das nochmal durch. Manchmal werden die falschen Fragen gestellt. Ist bei mir auch schon passiert.

Lieben Gruß
Fragende
 

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