Hallo happy-ilo.
Ich ( sorry @ all, wenn ich das so schreibe) halte die Vorgehensweise Deines Arbeitgebers für Rosinenpickerei.
Ein Unternehmen kann nur dann Gewinne erwirtschaften, wenn es entweder viel ein nimmt oder wenig ausgibt.
Am besten funktioniert so etwas sogar, wenn man eigene Ausgaben auf andere abschiebt und das ersparte Geld selbst behält.
Zunächst müsste man feststellen, ob Du selbständig oder Arbeitnehmer bist, oder beides kombiniert.
Was Dein Arbeitgeber sich dazu überlegt hat, siehst Du auf Deiner Lohnabrechnung.
Erstattungen (für Sprit) wären steuerfrei zu leisten.
Wenn Du in der Zeit aber keinen Arbeitslohn bekommst, kannst Du nur selbständig sein, da Du kaum das Hobby haben dürftest, für einen Unternehmer kostenlos Zeitungen zu transportieren.
Gegen Deine Unternehmereigenschaft spricht allerdings, dass Du nicht selbständig entscheiden kannst, wer die Zeitungen in die Bezirke bringt, und dass Du dafür keinen einstellen kannst.
Denn den müsstest Du ja ebenfalls bezahlen - und ihm ausserdem die 30 Cent je km für seinen PKW vergüten.
Also hat das II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu Az.: 16 Sa 1532/95 schon 1995 entschieden, dass Zusteller entweder Angestellte oder Arbeitnehmer sind (aber nicht beides abwechselnd).
Hierzu könnte man feststellen, dass der Arbeitgeber Dir zugesteht, den Weg von einem Haus zum anderen zu bezahlen, aber dann plötzlich umschwenkt, indem er „Bezirke“ definiert – und den Weg von einem Bezirk in den anderen von der Bezahlung ausnimmt, nämlich: indem Du vom letzten Haus des einen Bezirks in das erste Haus des nächsten Bezirks wechselst, um dort die vom Arbeitgeber festgelegte Zustellung fortzusetzen.
Dass sich dabei Deine Eigenschaft auf dem Weg vom Angestellten zum Unternehmer ändert und wieder zurück, erschließt sich mir nicht. Eher handelt es sich also um eine verbotene Scheinselbständigkeit.
Dies hat zur Folge, dass Du steuerfrei – anstatt sozialversicherungspflichtig- (viel zu wenig) Geld kassierst, also Dir Arbeitslohn vor enthalten wird, und dazu noch die Lohnfortzahlung an Feiertagen unterlaufen wird. Denn Du würdest an einem Feiertag auch bei Nichterscheinen einer Zeitung xy Stunden bezahlt bekommen müssen, jedoch fehlt Dir auch dann eine Stunde Lohn.
Ähnliches wird unter (
BAG: Ein Update zur Vergütungspflicht für Fahrtzeiten (anwalt.de)) vermeldet.
Gehe ich einfach mal davon aus, dass „Arbeitnehmervorschriften“ prinzipiell demselben Sinninhalt folgen, so kann ich unter §1(2)MiLAufzV (Mindestlohnaufzeichnungsverordnung) explizit nachlesen, dass Zustellungen von Zeitungen eine ausschließlich mobile Tätigkeit ohne Beschäftigungsorte ist.
Irgendwo beginnt morgens aber die Arbeit und hört die Privatfahrt auf.
Ich gehe daher mal davon aus, dass es Deinem Arbeitgeber völlig egal ist, was Du in Deiner Freizeit machst.
Er legt aber Wert darauf, dass Du zu einem bestimmten Zeitpunkt mitsamt Auto an einer Stelle erscheinst, um ganz bestimmte und ganz bestimmt viele Zeitungen dann in den Wagen zu laden, die an ganz bestimmten Orten ausgetragen werden müssen.
Also beginnt ab dort Deine Arbeit, aber nicht schon von zuhause aus, auf dem Weg zum Depot.
Ebenfalls würde daraus folgen, dass Dein AG Dir ab diesem Zeitpunkt (PKW-Beladung) Vergütung für den Transport sowie Lohn schuldet, und das ganze minimal bis zu dem Zeitpunkt, wo die letzte Zeitung eingeworfen wurde.
Dein AG hat (recht pauschal?) einen (auch über den Winter zu berücksichtigenden?) Zeitwert zu ermitteln und diesen festzuhalten: dies deswegen, weil er nachzuweisen hat, dass anhand Deiner Arbeitszeit ein Mindestlohn nicht unterschritten wird.
Aktuell würden die nicht bezahlten Wegezeiten zwischen Bezirken bedeuten, dass Du bei einer 5-Tage Woche mit 8 bezahlen Stunden 9 Stunden machst. Somit fehlt ein neuntel Lohn.
Würdest Du Mindestlohn erhalten, so würdest Du unter Mindestlohn arbeiten, was nicht statthaft ist.
Es kann nun also sein, dass Dein Arbeitgeber es nicht besser weiss – oder das er Deine Unwissenheit bewusst ausnutzt, weil er als AG die Pflicht hat, es zu wissen oder jemanden fragen müsste, der es weiss.
Es kann aber auch sein, dass er rechtmäßig handelt und ein Schlupfloch kennt.
Um die Sache erst mal ohne Konfrontationspotential in den Raum zu stellen, würde ich an Deiner Stelle vermutlich nachweislich klar stellen, dass Du den Arbeitslohn, den Du aktuell nicht bekommst, gerne hättest.
Und um dem Arbeitgeber einen Ausweg bis zur Klärung zu ermöglichen, würde ich diese Forderungen stunden. Das bedeutet, dass man nicht verzichtet aber die Zahlung auf später verschiebt.
Endet dann Dein Arbeitsverhältnis dort, so kannst Du die bis dato gestundeten Forderungen insgesamt geltend machen.
Es kann aber sein, dass nicht freiwillig gezahlt wird, und Du vor Gericht gehen musst.
Dazu wäre zu beachten, dass Prozesse vor dem Arbeitsgericht selbst finanziert werden müssen – und sich die Aktion also wirtschaftlich lohnen muss.
Wärst Du dann zum Ende des Arbeitsverhältnisses der Ansicht dass Du zu 100% und garantiert im Recht bist, so würdest Du den Arbeitgeber bitten, eine diesbezügliche Auskunft von der FKS ( Finanzkontrolle Schwarzarbeit) einzuholen.
Je nachdem wie liebevoll und diplomatisch Du diese Bitte ausdrückst, kann dem Arbeitgeber ein Licht aufgehen, dass ihm eine Betriebskontrolle und vielleicht umfangreiche Nachzahlungen von Sozialabgaben ins Haus steht oder aber erspart bleiben – aber bitte jetzt, ohne dass Du durchblicken lässt, dass eine solche Kontrolle von Dir - als Menschenfreund - veranlasst wurde…
Damit hätte sich zufällig Dein Gang vors Gericht von selber erledigt - und alle wären glücklich.