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Zeitungszusteller – Fahrtzeit = Arbeitszeit?

Piepel

Aktives Mitglied
Gut, negativ ist es nicht beschrieben.

Mich stören aber - ehrlich gesagt - ein paar Fakten.
Zwischen ein Uhr und sechs Uhr leistest Du fünf Stunden Nachtarbeit und bekommst 10% Zulage.
Lies dazu mal das Urteil des Bundesarbeitsgerichts unter Nachtzuschläge für Zeitungsausträger (anwalt.de), in dem sogar von der Auslegung einer gesetzlichen Grundlage berichtet wird, und prüfe mal, ob es zu Dir Parallelen gibt.

Wenn das Austragen nach Laufzeit berechnet wird, muss es auch möglich sein. Es klingt so, als wäre die Arbeit zu Fuß in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen, daher nutzt Du einen PKW.
Wenn das so ist, hättest Du zu viele Aufträge.

Nutzt Du um überhaupt fertig zu werden den PKW, kannst Du das tun, müsstest aber theoretisch - wenn Du eher fertig bist und Stundenlohn bekommst - nicht nur die Kosten selber tragen sondern auch noch den Rest der übrigen Zeit dem Arbeitgeber anbieten. Denn der Stundenlohn bemisst die Arbeitszeit, und die Arbeitszeit unterliegt der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Er kann... Dir nach Absprache auch frei geben, muss aber zahlen.

Wenn das Austragen zu Fuß berechnet wird, müssten auch die Ortswechsel zwischen den Bezirken zu Fuß nach Zeit berechnet werden.
30 PKW-Cent können aber laut Lohnzettel nur entweder eine steuerfreie Aufwandentschädigung sein oder steuerpflichtiger Lohn, aber keine Kombination mit ein bisschen Steuern.

Da Du wie oben weiter erwähnt angewiesen wirst, insgesamt je Zeitraum (Tag) mehr Zeitungen auszutragen als Du schaffen kannst ( und drum den Wagen nutzt) , handelt es sich m.E. um einen einheitlichen Auftrag, bei dem allerdings die Zeit abgezogen wird, die Du zwischen den Bezirken brauchst ( so hab ich das verstanden).
Insgesamt fehlen Dir - wenn das o.a. Urteil auf Dich zutrifft, 20% Zuschlag auf vier Stunden je Tag zwischen 1 und 6. Ausserdem fehlt Dir (vermutlich, ebenso zwischen 1 und 6) eine Stunde plus 30% Zuschlag für Fahren zwischen Bezirken, die nur mit der Kilometerpauschale bezahlt wird.

Wenn ein Mindestlohn IHv 12.41€ zutrifft, und 4 Stunden lang 20% Aufschlag fehlen, würde dies 9,82€ ausmachen. Würde die eine Stunde unbezahlter Fahrt nachts mit 130% bezahlt, kämen 16,13€ dazu was in Summe 26,06€ je Schicht sind.
Gäbe es im Jahresschnitt 21,75 Arbeitstage/ Monat, so müsste die Summe, damit multipliziert, 566,82 € brutto/Monat ergeben, die Dir fehlen.
Würdest Du vor der Verjährung fordern, so ginge es um 3 Jahre und um über 20.405,76€ weil 2025 der Mindestlohn noch steigt und Zinsen dazu kommen.

Da der Fehlbetrag einfach zu hoch ist, als dass ich das glauben könnte , hab ich wohl alles falsch verstanden und das Urteil auch falsch gelesen und mich sowieso vertan.
Wenn Du das aber nicht so siehst, solltest Du auf der Plattform einem Anwalt eine Frage stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

happy-ilo

Neues Mitglied
Danke. Ich bekomme die km steuerfrei dazu.
Ich schaffe die Arbeit gut mit dem PKW. Zu Fuß nicht. Da wäre die Zustellung einfach zu spät um ca. 2 Stunden täglich. Das Problem besteht auch erst seit neuestem, da ich weitere Arbeit übernommen habe ( Kollegen krank oder weggefallen, Urlaub etc.) und so auf eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden. Zu Fuß berechnet. Aber die Zeitung pünktlich um 6:30 Uhr im Briefkasten liegt.
ich will jetzt einfach keine Probleme bekommen wegen Arbeitszeitbetrug.
ich ging davon aus, dass mein Vorgehen zum Wohle des Unternehmens in Ordnung ist. Kein Abonnent würde sich eine Zustellung um 8:30 Uhr gefallen lassen und das dauerhaft.
 

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