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Zeitungszusteller – Fahrtzeit = Arbeitszeit?

Piepel

Aktives Mitglied
Was ist in deinem Arbeitsvertrag genau geregelt? Ist das ggf. ein Akkord-Vertrag mit Bezahlung pro ausgelieferter Zeitung? Dann kann die Fahrtzeit gerade keine Arbeitszeit sein, weil du nicht für die Zeit sondern für die Leistung bezahlt wirst.
Ich denke, seit dem Stempeluhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Arbeitszeiterfassung wird Pflicht: Das BAG-Urteil bringt neue Regelungen für Arbeitgeber - Sage Advice Deutschland ) ist es gerade nicht mehr möglich, dass jemand ausschließlich nach Akkord bezahlt wird, ohne dass die Arbeitszeit erfasst wird ( und dadurch ein Mindestlohn sichergestellt wird).

Interessant könnten auch die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in Randziffer 19 unter BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 292/08 - openJur sein, Zitat: Das gilt nicht nur für die Fahrten zwischen den Kunden. Die Fahrten zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück bilden mit der übrigen Tätigkeit eine Einheit und stellen nach der Verkehrsanschauung jedenfalls bei Außendienstmitarbeitern, Vertretern, "Reisenden" uä. insgesamt die Dienstleistung iSd. §§ 611, 612 BGB dar.
Dem Zusteller wird ja gerade aufgetragen, ganz bestimmte Zeitungen ( nämlich die aktuellen und nicht die von gestern) an einen bestimmten Ort (Wohnsitz des Kunden und nicht zu anderen Leuten) zu bringen und dort abzugeben, daher kann es nicht das Problem des Zustellers sein, wie weit die Kunden auseinander wohnen oder ob diese in verschiedenen, vom Arbeitgeber festgelegten " Bezirken" wohnen.
Wenn dies so wäre, so würde der Arbeitgeber einfach jeden Kunden in "seinem Bezirk" wohnen lassen, was zur Folge hätte, dass er nicht mal die Wege von Haus zu Haus bezahlen braucht sondern nur noch die jeweilige Strecke vom Bürgersteig zum Briefkasten.

Ebenfalls kann es schlecht sein, dass zwar Wegekosten durch eine km-Pauschale vergütet werden werden sollen aber mit der Pauschale auch der Lohn abgegolten sein soll.

Man kennt zwar hier die Entfernung nicht, aber sie dauert rund eine Stunde. Würden in der Zeit nur rund 41 km gefahren, erhielte der Zusteller 12,30 € und der Mindestlohn - als Arbeitszeit - würde bei 12,41€ liegen.
Nach meiner Ansicht dürfte er keine 367m weiter fahren, um zwar Arbeitslohn aber gar kein Spritgeld mehr zu bekommen, weil die Pauschale aufgebraucht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Also zunächst ging es in meiner Antwort ja um die Frage von Ausnahmsweise, was diesen Job attraktiv machen würde.

Und das zweite: Was ist daran, hinsichtlich der Fragestellung des TE, anders?
Der TE hält sich ja auch leider mit weiteren Details zurück, was mit seinem AG besprochen ist und was im Arbeitsvertrag steht! So wichtig ist das Thema für ihn offensichtlich dann doch nicht.
Abonnierte Tageszeitungen müssen bis zu einer bestimmten Zeit (meist morgens 6 Uhr) bei den Abonnenten sein. Und das 6mal die Woche.
Ich sehe da schon einen Unterschied zu Prospekten und Wochenblättern,
Wenn man also z.B. um 2 Uhr anfängt mit austragen ist m.M. nach bis 6 Uhr (bis man fertig ist) alles als Arbeitszeit zu zählen. Auch der Weg zwischen 2 Bezirken.
 

Portion Control

Urgestein
Abonnierte Tageszeitungen müssen bis zu einer bestimmten Zeit (meist morgens 6 Uhr) bei den Abonnenten sein. Und das 6mal die Woche.
Ich sehe da schon einen Unterschied zu Prospekten und Wochenblättern,
Wenn man also z.B. um 2 Uhr anfängt mit austragen ist m.M. nach bis 6 Uhr (bis man fertig ist) alles als Arbeitszeit zu zählen. Auch der Weg zwischen 2 Bezirken.
Wie gesagt, kann sein muss aber nicht. Maßgeblich ist was im AV geregelt wurde - nicht was wir uns hier ausdenken. Wäre es glasklar und unstrittig hätte der AG dies ja längst als Arbeitszeit angesehen.

Vielleicht können wir mal google nach ähnlichen Fällen fragen. Vielleicht gibt das Aufschluss.
 

Portion Control

Urgestein
Dem Zusteller wird ja gerade aufgetragen, ganz bestimmte Zeitungen ( nämlich die aktuellen und nicht die von gestern) an einen bestimmten Ort (Wohnsitz des Kunden und nicht zu anderen Leuten) zu bringen und dort abzugeben, daher kann es nicht das Problem des Zustellers sein, wie weit die Kunden auseinander wohnen oder ob diese in verschiedenen, vom Arbeitgeber festgelegten " Bezirken" wohnen.
Ich denke wesentlich ist hier die Definition des "Bezirkes" und wie der TE zu diesen Bezirken gekommen ist. Ist dieser Bezirk 1 feststehende Einheit oder hat er sich das nach und nach selbst zusammengestellt?

Aber so lange er keine Lust hat darauf zu antworten, werden wir es nie genauer erfahren.
Und da es nicht mein Problem ist, klinke ich mich hier auch jetzt aus wenn keine genaueren Infos mehr kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

happy-ilo

Neues Mitglied
Vielen lieben Dank für die ausführlichen und vielen Antworten. Ich hatte die letzten Tage leider privat viel zu tun und bin jetzt erst dazu gekommen, alles ausführlich zu lesen.
Ich habe nur einen mündlichen Arbeitsvertrag.
Ich werde morgen mit meinem Vorgesetzten noch mal genau darüber reden. Auch, wie es jetzt weitergehen soll. Ich möchte mich vielmals Bei euch bedanken. Jetzt habe ich bessere Argumente für das Gespräch. Das Thema Thema kann also geschlossen werden 🙋🏼‍♀️
 

happy-ilo

Neues Mitglied
Ich hätte mich gerne mit Portion Control und Piepel separat unterhalten, aber ich weiß leider nicht wie man eine Unterhaltung startet. Ich finde das hier im Chat nicht...
 

Piepel

Aktives Mitglied
Ich hätte mich gerne mit Portion Control und Piepel separat unterhalten, aber ich weiß leider nicht wie man eine Unterhaltung startet. Ich finde das hier im Chat nicht...
Ich hab - glaub ich, nicht mehr Tipps :-(
Wenn Du keinen schriftlichen Vertrag hast, kannst Du nichts nachweisen.
Dann bleibt Dir tatsächlich nur, die Zeiten präzise und nachvollziehbar zu speichern und zu dokumentieren, um ggf später entsprechende Forderungen um zu setzen. Sinnigerweise bestehst Du aber wenigstens auf Überweisung und Lohnabrechnungen.

Abgesehen davon kannst Du Dir helfen lassen, einen präzisen Sachverhalt bei frag-einen-anwalt.de einzustellen. Dies kostet eher wenig, und Anwälte haben halt auch den Überblick.
 
Zuletzt bearbeitet:

Portion Control

Urgestein
Vielen lieben Dank für die ausführlichen und vielen Antworten. Ich hatte die letzten Tage leider privat viel zu tun und bin jetzt erst dazu gekommen, alles ausführlich zu lesen.
Achso, okay, sorry. Weil du zuletzt geschrieben hattest das du mit einem bestimmten user in den persönlichen Bereich für weiteren Austausch wechseln wolltest, dachte ich der Thread würde dich nun nicht mehr interessieren.

Ein mündlicher AV ist immer schlecht. Du solltest dringend schriftliche Vereinbarungen folgen lassen und mit deinem Chef sprechen.
Ein schriftlicher AV hätte bedeutend mehr Aufschluss über deine Situation gegeben.

Du kannst uns aber auch mal deine Sicht der Dinge schildern, wie du zu diesen verschiedenen Bezirken gekommen bist. Das kann man doch auch hier am Besten besprechen.
 

happy-ilo

Neues Mitglied
Ich bin dann mit dem Internet immer etwas vorsichtig. Schließlich weiß ich nicht, wer hier alles mitliest.
Meine Arbeitszeit beginnt gegen 1 Uhr und ich habe festgelegte Bezirke mit einer wechselnden Anzahl an festen Zustellung. Mal kommt ein Abonnement dazu mal fällt einer weg. Die Arbeitszeit wurde nach Laufzeit berechnet. Extra Fahrzeiten sind nicht aufgeführt. Für die Fahrten zwischen den Bezirken bekomme ich 0,30 €.
und einen festen Stundenlohn mit Nachtzuschlag.
Dieser lag die ganze Zeit bei 10 % vom Stundenlohn.
Da die Zeitung bis spätestens 6:30 Uhr zugestellt werden müssen und ich viele Bezirke abdecken, wurde mir gesagt, dass ich die Zeit bezahlt bekomme, die ich zu Fuß benötige. Da diese aber die Anlieferungszeiten von 6:30 Uhr weit überschreitet kann ich das Auto nehmen und wäre somit schneller fertig.
Ich bekomme aber die volle Zeit bezahlt. Die zusätzlich gefahrenen Kilometer gehen dann auf meine Rechnung, da ich ja innerorts nicht laufe, sondern mit dem Auto fahre. Aber Zeit spare. Die Zeiterfassung läuft über ein Berechnungsprogramm. Da werden die Wegzeiten eingegeben und wenn Abonnenten dazukommen oder wegfallen, neu berechnet. Somit habe ich jeden Monat unterschiedliche Zeiten für die Bezirke. Stundenzettel fülle ich gar keiner aus. Eine Stechuhr muss ich auch nicht betätigen.

Bisher ging ich davon aus, dass das in der Branche so üblich ist, wenn man als Vollzeit Zusteller arbeitet.
Ich hoffe wirklich, das fällt mir jetzt nicht alles auf die Füße, weil die falschen Leute mitlesen ...
 
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