Was ist in deinem Arbeitsvertrag genau geregelt? Ist das ggf. ein Akkord-Vertrag mit Bezahlung pro ausgelieferter Zeitung? Dann kann die Fahrtzeit gerade keine Arbeitszeit sein, weil du nicht für die Zeit sondern für die Leistung bezahlt wirst.
Ich denke, seit dem Stempeluhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (
Arbeitszeiterfassung wird Pflicht: Das BAG-Urteil bringt neue Regelungen für Arbeitgeber - Sage Advice Deutschland ) ist es gerade nicht mehr möglich, dass jemand ausschließlich nach Akkord bezahlt wird, ohne dass die Arbeitszeit erfasst wird ( und dadurch ein Mindestlohn sichergestellt wird).
Interessant könnten auch die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in Randziffer 19 unter
BAG, Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 292/08 - openJur sein, Zitat:
Das gilt nicht nur für die Fahrten zwischen den Kunden. Die Fahrten zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zurück bilden mit der übrigen Tätigkeit eine Einheit und stellen nach der Verkehrsanschauung jedenfalls bei Außendienstmitarbeitern, Vertretern, "Reisenden" uä. insgesamt die Dienstleistung iSd. §§ 611, 612 BGB dar.
Dem Zusteller wird ja gerade aufgetragen, ganz bestimmte Zeitungen ( nämlich die aktuellen und nicht die von gestern) an einen bestimmten Ort (Wohnsitz des Kunden und nicht zu anderen Leuten) zu bringen und dort abzugeben, daher kann es nicht das Problem des Zustellers sein, wie weit die Kunden auseinander wohnen oder ob diese in verschiedenen, vom Arbeitgeber festgelegten " Bezirken" wohnen.
Wenn dies so wäre, so würde der Arbeitgeber einfach jeden Kunden in "seinem Bezirk" wohnen lassen, was zur Folge hätte, dass er nicht mal die Wege von Haus zu Haus bezahlen braucht sondern nur noch die jeweilige Strecke vom Bürgersteig zum Briefkasten.
Ebenfalls kann es schlecht sein, dass zwar Wegekosten durch eine km-Pauschale vergütet werden werden sollen aber mit der Pauschale auch der Lohn abgegolten sein soll.
Man kennt zwar hier die Entfernung nicht, aber sie dauert rund eine Stunde. Würden in der Zeit nur rund 41 km gefahren, erhielte der Zusteller 12,30 € und der Mindestlohn - als Arbeitszeit - würde bei 12,41€ liegen.
Nach meiner Ansicht dürfte er keine 367m weiter fahren, um zwar Arbeitslohn aber gar kein Spritgeld mehr zu bekommen, weil die Pauschale aufgebraucht ist.