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[Zeitarbeit]"gekündigt" jetzt Krankmeldung ?

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Sollten Sie in der Probezeit krank werden, besteht auch während der Krankheit kein besonderer Kündigungsschutz. So kann Sie Ihr Arbeitgeber gemäß § 622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) während der vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
 

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