Hajooo
Sehr aktives Mitglied
Hallo zusammen,
wie bereits geschrieben bin ich derzeit ja noch bei der Zeitarbeit - unbefristet noch in Probezeit - angestellt.
In Absprache mit der ZAF ist die Kündigung - aufgrund meines psychischen Zustands - Ihrerseits mündl. ausgesprochen.
Parallel dazu haben sie mich auf meinen Wunsch für einen RollOut vorgeschlagen.
Jetzt habe ich für übermorgen einen stationären Aufenthalt zugesagt.
Hier werde ich ja krank geschrieben.
Darf ich während der Krankheit gekündigt werden, falls ja, zu wann.
Der BAP Vertrag weist auf §622 BGB (3) hin
Unter (3) steht zwei Wochen.
ab heute
oder
wie in (1) genannt zum 15. oder Kalendermonatsende ?
(ab Probezeitmonat vier nur zwei statt vier Wochen)
Gruß Hajooo
wie bereits geschrieben bin ich derzeit ja noch bei der Zeitarbeit - unbefristet noch in Probezeit - angestellt.
In Absprache mit der ZAF ist die Kündigung - aufgrund meines psychischen Zustands - Ihrerseits mündl. ausgesprochen.
Parallel dazu haben sie mich auf meinen Wunsch für einen RollOut vorgeschlagen.
Jetzt habe ich für übermorgen einen stationären Aufenthalt zugesagt.
Hier werde ich ja krank geschrieben.
Darf ich während der Krankheit gekündigt werden, falls ja, zu wann.
Der BAP Vertrag weist auf §622 BGB (3) hin
Unter (3) steht zwei Wochen.
ab heute
oder
wie in (1) genannt zum 15. oder Kalendermonatsende ?
(ab Probezeitmonat vier nur zwei statt vier Wochen)
Gruß Hajooo