weidebirke
Urgestein
Nein.Eltern sind gestzlich verpflichtet eine Ausbildung für Ihr Kind zu bezahlen. .
Die Eltern sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten während der Erstausbildung auch Volljährigen Unterhalt zu zahlen. Dabei gibt es aber einen erhöhten Selbstbehalt und minderjährige Kinder werden bevorzugt behandelt.
Das bedeutet, dass die TE beide Elternteile zur Offenlegung ihrer Einkünfte auffordern muss und dann die Unterhaltsberechnung erfolgen kann. Hierbei hilft jungen Erwachsenen das Jugendamt.
Und weiter schließe ich mich an, dass man sowas wie Studiengebühren vorher weiß und auch die generelle Frage des Unterhalts vorher in Ruhe und verbindlich klären muss. Dann passieren auch nicht solche Sachen.
Und wenn das nicht geklärt ist, würde ich nicht mein letztes Geld geben.