Hallo Gast,
ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht...ich werde dort mal anrufen die sollen mir mal die Begründung nochmal senden....denke dann kann ich immer nochmal in Widerspruch gehen....wobei ich denke auch da gibt es Fristen und ich müsste dann klagen was ich nicht wirklich möchte, da dies alles mit vielen Kosten verbunden ist....ich habe die letzten 2 Jahre über 1800 Euro einem Anwalt bezahlt, wo ich keinerlei "Vorteile" davon hatte....
im Gegenteil: Hatte Sorge, dass ich dadurch Nachteile erleide....
Ich habe schon mehrere Leute kennengelernt die wurden alle höher als a5 eingestuft und hatten auch einen "Kindheitsschaden"
Es wird einen Grund geben warum das so ist....verstehen tu ich es nicht wirklich....bin immer noch der Meinung, ich wurde falsch eingestuft, aber ist nur mein Gefühl....mein Widerspruch wurde damals nicht abgeholfen...
Mein Anwalt meinte ich müsste nachweisen, dass ich eine bessere Ausbildung ohne Schädigung hinbekommen hätte - dies jedoch kann ich eh nicht nachweisen und dachte brauch ich auch nicht....ich hab eine abgeschlossene Ausbildung und laut Gesetz dachte ich, wenn man eine abgeschl. Ausbildung hat dann bekommt man auch a7 und nicht a5
Da stimmt was nicht. Das ist unfair. Sie haetten erstens alle Schaedigungen berücksichtigen muessen, und nicht die Schlimmsten zehn Jahre! Und im Zusammenschau eine Gesamt-GDS ERMITTELN MUESSEN. Mit der Vorgeschichte bist du schon bei 100 % GDS Gefühlt.
Hast du damals alle Schaedigungen angegeben beim OEG Antrag?
Wie ist das Gericht damit umgegangen?
Auch dein BSA ist so nicht in Ordnung. Da stimmt definitiv etwas nicht.
Zunaechst einmal wird bei einem Opfer, dass als Kind traumatisiert wurde, von dem nachweisbaren Berufswunsch ausgegangen bei BSA, und von Schulausbildung als zweite Alternative. Dein nachweisbaren Berufswunsch war sicherlich nicht "Berufslose", denn das bedeutet A5. A5 BEKOMMEN NUR WELCHE, DIE KEINE AUSBILDUNG HABEN. Und theoretisch kann jemand sogar ohne schulabschluss als Opfer höher eingestuft werden als A 5, wenn er erfolgreich beweisen kann, dass er ohne Schaedigung KFZ Mechaniker werden wollte, und konnte, und in diese Richtung gegangen ist, es wegen der Schaedigung nicht geschafft hat.
Was hast du beim BSA- Antrag damals angegeben als Berufsziel?
Welche Schulausbildung hast du?
Und es kann nicht sein, dass jemand nach A5 eingestuft wird, wenn er eine Ausbildung als Schwertraumatisierte geschafft hat. A5 HEISST ohne Ausbildung, du hast aber eine Ausbildung gemacht! DAS ist voellig absurd. Ein Widerspruch in sich.
Und dein Gefühl stimmt, wenn du ein Berufsziel erreicht hast, muss das genommen werden als Basis für dein vergleichseinkommen. Mit welcher Begründung haben Gerichte und/oder Amt über dein BSA entschieden? Du sagst, es wird dafür Gründe geben, aber dafür kann es nur falsche Gründe. Das ist eindeutig nicht rechtens.
Ich bin auch Opfer von Gewalt als Kind, leider, und bin völlig anders eingestuft worden.
Dagegen musst du vorgehen, aber nicht mit einem Idioten als Anwalt, der dich verunsichert. Es gibt auch gute Anwaelte.Ist aber deine Entscheidung.
ES IST unrecht, wenn deine Ausbildung nicht anerkannt wird. Ich würde dir ja gerne helfen, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass du wichtige Fragen nicht beantworten konntest, mochtest. (?)