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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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An alle, wollen wir mal eine onlinekonferenz ueber Skype oder whatsapp machen ueber oeg, ich kenne mich gut aus, und es sind immer dieselben fragen, die zu schon im Forum beantwortet worden. Zb ausgleichsrente, wie werde ich in bsa eingestuft, was kann ich in meinem verfahren günstiger beeinflussen fuer Erfolg etc.
 
Hallo Gast ich wurde leider als Schüler eingestuft, nix schlimmeres gibt es wohl kaum oder?
A5 oder so...
Trotz abgeschl. Berufsausbildung etc...leider wurde da meinem Widerspruch nicht abgeholfen....
Ich fand die Begründung echt heftig aber egal....ich werde nicht urteilen was schlimmer war meine Kindheitsschädigungen oder meine Schädigungen als EW.
Eine Behörde darf das. :wein:
Viell. weiß jemand laut Bescheid wird der erhöht (a5) ab einem best. LJ auf a6 nur kann es durchaus sein,
dass dem nun nicht mehr entsprochen wird.....da gibt es neuere Infos die ich leider nicht kenne...wäre schade, weoren nn man auf einmal Richtlinien ändert, denn die Altfälle sind eh benachteiligt...
hab ja neulich hier einen Link reingestellt...

Ab 07 .2011 gibt es keine erhöhung der besolfungsstufen mehr fuer altfaelle. Die sind durch die neue Regelung ausser kraft getreten. Das vergleichseinkommen wird eingefroren 07.2011, und nur noch nach den rentensaetzen erhoeht. Verschlechterung fuer junge bezieher von bsa. Die habe ich auch in meinen thread erörtert diese frage. Das hat die Regierung verpennt. Lies gerne nach, auch bei Wikipedia ist das gut beschrieben. Und dagegen kann man nichts machen. Und dann ist da halt die frage, welches bsa fuer opfer ab antrag bsa 07.2011, wenn der oeg antrag aber vorher war. Das betrifft viele im forum. Bei dir sind viele baustellen.


- Einstufung der Berufsgruppe fuer bsa
- nichtanerkennung von mehreren schaedigungen

Es gibt opfer, bei denen mehrere schaedigungen, wobei alle Verletzungen dieses opfers Tatbestand des oeg sind, anerkannt werden muessen, aber nach einem komplizierten system. Es kann sogar vorkommen, dass verschiedene amter haften, zum Beispiel Berlin und muenchen, weil die Taten an unterschiedlichen orten stattfanden. Dann guckt man, wo geschah die schwerwiegendere verletzung und ermittelt den gds, und welchen Anteil hat die zweite verletzung auf diesen gds . Die erhoehung auf die erste gds muss das zweite bundesland zahlen. Verrueckt. Da gab es einen Fall von einer frau, die als kind traumatisiert wurde und in Bayern dann als Erwachsene vergewaltigt wurde. Beide Gewalt taten wurden miteinander gewichtet, aufeinander bezogen. So richtig kapiert habe ich das nicht, aber jedenfalls finde ich es schlimm, wenn einem opfer nur bestimmte Gewalttaten anerkannt werden, andere ignoriert werden. Man ist ein ganzer mensch.
 
Hallo zusammen,

gibt es zum BSA und beruflichem Betroffensein Lektüren, um nachlesen zu können, was einem zusteht?


Wäre hilfreich für mich.
Danke und viele Grüße

Die gibt es sehr wohl : soziales entschaedigungsrecht, kommentiertes von knickrehm herausgegeben und anderen autoren. Ueberhaupt alles zum sozialen entschaedigungsrecht und bundesversorgungsgesetz. Buecher von dirk heinz. Nur ist es nicht einfach zu lesen.

Dann urteile im internet.

Im internet suchen stichworte.

Was die arbeitsmarktrente betriff:es kann sein, dass das versorgungsamt dir da schwierigkeiten, kann auch sein nicht. Wenn ja, kannst du auch später gegen den renten träger mit einem anwalt dagegen vorgehen und es korrigieren lassen, denn das machen die renten träger auch gerne, um Geld zu sparen, denn die arbeitsmarktrente kann nicht sofort in eine unbefristete umgewandelt werden nach neun jahren. Das solltest du wissen. Ich kenne menschen, die das ueber gericht nachtraeglich korrigiert haben.
 
Hallo zusammen, hab gestern den Bescheid von der DRV bekommen: "Ihre mit Bescheid vom 04.11.2011 gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung wird (bis Ende 2035) als Dauerrente weitergewährt." Weiss jemand von euch, ob die Rentenhöhe dann gleich bleibt? Hab da noch einen "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung...." mitgeschickt bekommen.
Und hat dieser "Dauerrentenbescheid" Auswirkungen auf den BSA usw? Auf diesem neuen Rentenbescheid ist gar kein Betrag über die Höhe der Rente angegeben?
Was für Posten sind in eurem BSA-Bescheid angegeben, bzw. aus welchen Posten errechnet sich dieser? Und hat jemand andere Einstufungen als A6, A7 usw.? Ich habe in der freien Wirtschaft gearbeitet und hab Einstufungen von I, II, III, usw.

(@ Vogoge, Vermisst, Weltenbummler25 - Text S. 25, S. 27) Hab jetzt vom Gericht (Richterin war sehr nett am Telefon) für die Klagebegründung Zeit bis 16.04.16 und muss mich dort jetzt selbst vertreten. Kann auch über die Zusammensetzung meines BSA-Bescheides schaun, meinte sie, da auch hier öfters Fehler zu finden seien und eine Überprüfung nicht schade, meinte sie.

VLG Miasun

Also miasun. Dass das unbefristet ist sehr gut fuer dein bsa. Wenn es schaedigungsbedingt ist!
Brauchst keine rehabilitation zu machen, dann. Denn bsa gibt es erst nach der reha. Du bist da aber raus, mit der unbefristeten rente, und das versorgungsamt kann dich dann nicht zur rehabilitation verpflichten.
Der Betrag ist nicht angegeben, weil er in den bescheiden vorher schon angegeben wurde, und sich durch die Umwandlung in unbefristete rente nicht aendert. Ab 07/2016 erst gibt es einen neuen bescheid.
In welche wirtschaftlichen gruppe du eingestuft werden muesstest, solltest du heraus kriegen, das ist verdammt wichtig, und lässt sich sehr wohl durch klage nachtraeglich aendern. Es ist bei dir kompliziert, ich weiss es bei dir auch gerade nicht, da kann dir der wilke und knickrehm sehr wohl helfen. Lies es dir mal mehrmals durch.

Dort wird auch beschrieben, was vom bsa abgezogen wird. Bsa wird vom vergleichseinkommen ausgehend ermittelt, und dieses vergleichseinkommen wird aus der Berufsgruppe ermittelt, wo du zugehörig bist. Eigentlich muesstest dass deine anwaeltin herausknobeln koennen, dafür sind die da.

Wichtige fragen sind:

Ab wann bekommst du bsa? Und: wann ist der bsa-antrag gestellt worden? Und geschahen die traumatisierungen vor dem schulabschluss, oder danach?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist stressig, aber der muehe wert, es zu beantworten, naemlich dass immer die gleichen fragen gestellt werden, die zum teil im Forum beantwortet worden sind. Ich finde, wir sollten da mal eine Ordnung rein gekriegen. Es waere schon ein guter schritt, wenn alle Artikel zum oeg in einen Ordner kaemen.
 
Nein er meint schon den Gds denn der besagt die reine Behinderung wegen Schädigungsfolge.
Der GdB besagt, wie schwer du insges. eingeschränkt bist, der Gds ist interessant,
wenn es um Schädigungsfolgen geht.
Denn beim Versorg.Amt muss alles kausal sein sprich Schädigungsbedingt, ist
es das nicht, kann es durchaus sein, dass man zwar 90 GdB hat aber "nur"
30 Gds. Und auf diese 30 Gds bekommt man dann eine Grundrente, Bsa oder Ausgleichsrente erst ab 50 gds, deshalb ist vielen diese Hürde so wichtig, da die meisten
ja nach der Schädigung leider nicht mehr arbeiten können.

Nein, bsa gibt es immer schon ab 30% gds. Dann gibt es eben nur bsa, aber keine ausgleichsrente.nur die 30% grad der schaedigung ist die minimum-Voraussetzung fuer bsa!!! Es gibt faelle, in denen Menschen arbeiten koennen, aber aufgrund 30%iger schaedigung einkommensbussen haben. Dieser berufliche schaden wird dann ausgeglichen durch den berufsschadensausgleich. Vom ganzen ermittelten bsa wird ihr reales einkommen abgezogen, der Rest ausgezahlt und so die einkommensbussen entscaedigt.

Es gibt menschen, die haben einen grad der schaedigung von 20. Reicht fuer bsa nicht und jetzt guckt man, hat er aufgrund dieser leichten schaedigung von 20 Probleme zu arbeiten, ist er beruflich betroffen? Wenn ja, gibt es 10% besondere berufliche betroffenheit dazu. Voila, zusammen sind das aber30% gds! Nun kann dieser Mensch sogar bsa bekommen, wenn er einkommenseinbussen hat, da er die mindestvoraussetzung fuer bsa erfüllt hat! Darf den Antrag stellen.
Lohn, grundrente und bsa bekommt er nun. Es gibt auch real solche faelle.ist kein fiktives beispiel.

Von daher super dass es diese verschiedenen systeme gibt.
 
Hi Vogoge,
HGW das sind ja gute Neuigkeiten! 🙂
Habe das hier gefunden..also laut diesen Aussagen ist der "Altfall" schlechter gestellt...

quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschadensausgleich

Mich würde interessieren wo man nachlesen kann dass ab dem 45. LJ eine Erhöhung gibt...steht bei mir zumindest so....ich finde im Netz leider nix :-(

Wenn du vor 07/2011 45 geworden bist, dann betrafen es dich.

Und jetzt der paragraph mit der anhebung ab dem 45 Lebensjahr allerdings nach der alten berufsschadensausgleichsverordnung 2007:


§ 7 Ermittlung des Durchschnittseinkommens bei einer vor Abschluß der Schulausbildung oder vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Schädigung

§ 7 hat*1 frühere Fassung*und wird in*7 Vorschriften zitiert


(1) Ist ein Beschädigter infolge einer vor Abschluß der Schulausbildung erlittenen Schädigung in seinem beruflichen Werdegang behindert, so ist das Durchschnittseinkommen nach den Besoldungsgruppen desBundesbesoldungsgesetzes*zu ermitteln. Die Eingruppierung ist nach seiner Veranlagung und seinen Fähigkeiten, hilfsweise auch unter Berücksichtigung der beruflichen und sozialen Stellung seiner Eltern und sonstiger Lebensverhältnisse des Beschädigten, vorzunehmen. Durchschnittseinkommen ist


zumindest das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 5, vom vollendeten 45. Lebensjahr an A 6 des Bundesbesoldungsgesetzes*zuzüglich des Familienzuschlag nach Stufe 1 (Anlage*V),*

bei vermutlichem Abschluß einer*

Mittelschul- oder gleichwertigen Schulausbildung das in §*4*Abs.*1 für Beamte des mittleren Dienstes bestimmte Durchschnittseinkommen,*

höheren oder gleichwertigen Schulausbildung (Reifeprüfung) das in §*4*Abs.*1 für Beamte des gehobenen Dienstes bestimmte Durchschnittseinkommen,*

Hochschulausbildung (§*3*Abs.*5 Satz*2) das in §*4*Abs.*1 für Beamte des höheren Dienstes bestimmte Durchschnittseinkommen.*

Der Berufsschadensausgleich ist frühestens nach dem vermutlichen Abschluß der beruflichen Ausbildung zu gewähren.*

(2) Ist die Schädigung nach Abschluß der Schulausbildung, jedoch vor Beginn der Berufsausbildung eingetreten, so ist Absatz*1 entsprechend anzuwenden, wenn sich nicht feststellen läßt, welchen Beruf der Beschädigte ohne die Folgen der Schädigung wahrscheinlich angestrebt hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist stressig, aber der muehe wert, es zu beantworten, naemlich dass immer die gleichen fragen gestellt werden, die zum teil im Forum beantwortet worden sind. Ich finde, wir sollten da mal eine Ordnung rein gekriegen. Es waere schon ein guter schritt, wenn alle Artikel zum oeg in einen Ordner kaemen.

Ja das wäre eine gute Idee. Beim OEG hängt ja immer auch alles zusammen und ganz seperat kann man das nicht sehen. Ich versuche mich auch immer durchzulesen (seit Jahren), aber manchmal hat man den Nerv nicht erst zu suchen.

Danke Weltenbummler für deine ganze Mühe 🙂

Ich hab nur festgestellt, dass es immer so eine Sache ist. Ich weiß was mir rechtlich zusteht. Aber dies dann auch zu bekommen ist nicht das gleiche. Recht haben und Recht bekommen eben. Irgendwie rechne ich immer mit neuen Einfällen, wo mir negativ zu "gute" kommen. Nach meiner Erfahrung sind sie sich nicht mal zu schade, Dinge 5 mal zu verdrehen bis es ihnen rein passt. In dem einen Gutachten wurde Dinge erfunden und gelogen. Daher hab ich irgendwie den Gedanken, dass sie die Zeit schinden, da ihnen die Ideen ausgehen um es nicht zu genehmigen. Vielleicht ist es nur eine Spinnerei von mir, aber mein subjektiver Eindruck.

Meine Schädigung trat in der Schulzeit ein. Da war ich in der Realschule, aber deswegen musste ich in Kliniken und Umzug ins Heim usw. Daher gings dann von Hauptschule hoch, weiter Mittlere Reife und Ausbildung. Also zurückgekämpft mit viel Fehlzeiten und viel Kraft. Ich hätte eigentlich noch Hochschule gemacht, aber eben nicht mehr möglich. Das kann ich nicht nachweisen und daher stufen mein Anwalt und ich mich in A7 STufe 8 ein. Doch seit nun 20 Monaten bin ich auf Hab acht Stellung und glaube nicht dran, dass sie mich richtig einstufen.
 
Die gibt es sehr wohl : soziales entschaedigungsrecht, kommentiertes von knickrehm herausgegeben und anderen autoren. Ueberhaupt alles zum sozialen entschaedigungsrecht und bundesversorgungsgesetz. Buecher von dirk heinz. Nur ist es nicht einfach zu lesen.

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Was die arbeitsmarktrente betriff:es kann sein, dass das versorgungsamt dir da schwierigkeiten, kann auch sein nicht. Wenn ja, kannst du auch später gegen den renten träger mit einem anwalt dagegen vorgehen und es korrigieren lassen, denn das machen die renten träger auch gerne, um Geld zu sparen, denn die arbeitsmarktrente kann nicht sofort in eine unbefristete umgewandelt werden nach neun jahren. Das solltest du wissen. Ich kenne menschen, die das ueber gericht nachtraeglich korrigiert haben.
Hallo Weltenbummler25, herzlichen Dank.
Ich habe Widerspruch eingelegt. Denn was da abgelaufen ist wegen der Weiterbewilligung der EMR kann nicht rechtens sein.
LG Gastbei
 
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