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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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hallö Weltenbummler und alle Ihr hier... -
zur Zeit wirst Du überrannt mit Deinen Kenntnissen . Ich hätte da natürlich auch eine Frage , meine Ärzte, Therapheuten und so, sagen das sei so schlüssig und eindeutig - und die Gutachten bestätigen das ja... Okay ..., Vorab- abgeschlossener Realschulabschluß 1986

Wurde im Rahmen meines Berufswunsches , in Ausbildung auf dem Ausbildungsgelände ( Wohnheim ) ( staatliche Ausbildungsstätte !!! und somit auch deren Boden ) - 1988 - " geschädigt " anerkannt damals mit 30 % , nach Gutachten 1992 unter 10, weil es ging mir angeblich besser- war aber falsch mich dagegenzusetzen war ich zu schwach und allein. Die Ausbildung damals hatte ich deswegen abgebrochen. Der Berufswunsch war intensiv- noch 2 x probiert, abgebrochen aber - wenn es an Sachen ging die an " Schädigung " retraumatisiert haben... immer wieder versucht in diesem Bereich zu arbeiten... ging nicht- ( ALLES Nachgewiesen mit Unterlagen und Zeugnissen ! ) 2001 neue " Schädigung " läuft über BG - lange AU und Verletztengeld . 2005 im eigenen Aufschrei, wieder versucht im ursprünglichen Berufswunsch ( Ziel von KS zur Ärztin ) - angefangen mit der einjährigen Ausbildung GKPH - Schnitt der Noten 1.8 und 1.9 - dann weitergemacht- unter größten Anstrengungen noch die 3jAHRE für examinierte- Staatsexamen erreicht - Durchschnittsnoten zum bewerben als examinierte 1.8 und 2.0 . gearbeitet in Uni- ausgebildet- Dann kam der endgültige Zusammenbruch... von BSA weiß ich erst seit Dezember 2014

Also , anerkannt als Opfer seit etwa 1989 , Gds reduziert 1992 auf unter 10 - ( ich war allein, keine Kraft zu Kämpfen ) -


Juni 2012 Überprüfungsantrag gestellt- erfahren, dass ich auch nach 2-ter Schädigung von 2001 nach wir vor anerkannt, aber unter 25% gehandelt werde/ wurde. Letztes Jahr nach GA vom VA mit 30 - da aber die BG mit den 20% höher liegt als die Grundrente bei 30% gab es einen Rücknahmebescheid gültig ab Juni 2008 ( das sind wohl die 4 Jahre rückwirkend nach Ü-antrag. Dem haben wir widersprochen, ebenso der Ablehnung von brufl.Betroffenheit, sowie BSA . Steht mir definitiv zu- VA hat jährliche GA der BG- - letzter >Text ist, keine weitere Begutachtung mehr vorgesehen , lebenslang.. GA vom VA empfiehlt sogar keine weitere Begutachutung mehr. Ständige re-Trauma...
Von BSA weiß ich erst, seit die vom VA uns - VDK / mir den Antrag 2014 zugeschickt haben , von Ausgleichsrente war bislang nie die Rede ?

Aktueller Status : EM zum 2-ten Mal wurde befristet letztes Jahr bis Ende 2018 , laut Gutachten zweier verschiedener Stellen mit gleichem Ergebniss, dass Reha und Teilhaben ausgeschlossen werden . Wäre ich da nun ein Alt-oder Neufall ? ( Fühle mich eher wie Abfall :-( )
Also Deiner Aussage nach- lieber Weltenbummler- von wollte ich werden von klein auf- mit nachgewiesenen Bestätigungen und Zeugnissen über einen Zeitraum von 1988 bis letztendlich 2010 immer im gleichen Bereich und " derselben Uni" , was ich fast geschafft habe - 2010 mit 41 noch Staatsexamen gemacht- wäre nicht passiert was gewesen, hätte ich auch noch die Ärztin hinbekommen , am Talent hat es sicher nicht gefehlt - geblieben ist nur noch eine Patientin :-(In Widerspruchsbegründung sind wir von A7 St8 ausgegangen- der wird noch bearbeitet ......... wuah... sorrr viel- musste aber auch raus und jetzt kann ich nicht mehr... und ich habe kein Skype, und auch kein Whatsapps oder wie das heißt... ich habe ein Hundi und der tut mir einigermaßen gut, würde sonst gar nicht mehr los und vermodern...
T´schuldigung , bin dann mal weg ....

Jaaaa, ich gebe mein möglichstes : Durchhalten ( sooo schwer :-( )

Gut, Widerspruch etc. Laufen, Ärztin als Berufsziel angegeben?

Leute, das sind wie ich so viele Opfer hier, wir sollten auf diese Missstände aufmerksam machen, und gemeinsam einen Brief an das BMAS schreiben.

Oder zu Amnesty international gehen.
 
oh man, haben jetzt noch mal über bsa und a7 nachgedacht. vermisst hat ja geschrieben bei schädigung in der kindheit wird nach a5 eingestuft, mit dem 45 lebensjahr dann a7... dieser körper hat 50 jährchen aufm buckel... also sind wir gar nicht nach berufsausbildung eingestuft sondern als ob wir nix geleistet haben😱
dabei haben alle geschwister akademische abschlüsse und auch hier war es immer der wunsch zu studieren, schon in der kindheit... werden einen überprüfungsantrag stellen... mal sehen was dabei raus kommt🙁 notfalls gehen wir vors gericht
 
Nein, bei schaedigung in der Kindheit wird nicht pauschal nach A5 bsa entscaedigt, sondern nach schulabschluss und nachweisbaren berufsziel. THEORETISCH kann ein hochintelligenter Mensch, der aufgrund der schaedigung such nicht unter Menschen aufhalten kann, und deshalb ohne schulabschluss ist, als hochschulabsolvent entschaedigt werden, wenn er beweisen kann, dass er hochphilosophische buecher liest, und den gutachter mit der preussischen begutachtungspraxis und die veraenderung der begutachtung im laufe eer zeit und was das mit Kant zu tun hat, ueberrascht. Wenn ein berufsziel nicht zu ermitteln ist, nicht zu ermitteln ist, dann a5. Nur dann. Ihr muesst euch gut vorbereiten.
 
DAS IST DIE ALTE BERUFSSCHADENSAUSGLEICHSVERORDNUNG.

DIE NEUE VERORDNUNG IST ANDERS BESCHAFFEN!!
HABE ICH VON WIKIPEDIA.

HIER STEHT, WIE MIT OPFERN UMZUGEHEN IST, DIE ALS KIND ODER JUGENDLICHE TRAUMATISIERT WORDEN.

GUT DURCHLESEN! HIER STEHT ZB, WIRD NACH SONSTIGEN VERHÄLTNISSEN EINGESTUFT. D.H. WENN JEMAND EINE AUSBILDUNG GESCHAFFT HAT, IST DAS EIN SONSTIGES LEBENSVERHAELTNIS. IHR SOLLTET VERSUCHEN HERAUS ZU FINDEN, WIE ANDERE DEN VERMUTLICHEN BERUFSZIEL VOR GERICHT BEWIESEN HABEN, UND
" BERUFSSCHADENSAUSGLEICHSVERORDNUNG §7 URTEIL " SUCHEN zb. Und darauf achten, dass bis 06.2011 die alte fassung galt.


Inhaltsverzeichnis*|*nach oben


§ 7 Ermittlung des Durchschnittseinkommens bei einer vor Abschluß der Schulausbildung oder vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Schädigung

§ 7 hat*1 frühere Fassung*und wird in*7 Vorschriften zitiert


(1) Ist ein Beschädigter infolge einer vor Abschluß der Schulausbildung erlittenen Schädigung in seinem beruflichen Werdegang behindert, so ist das Durchschnittseinkommen nach den Besoldungsgruppen desBundesbesoldungsgesetzes*zu ermitteln. Die Eingruppierung ist nach seiner Veranlagung und seinen Fähigkeiten, hilfsweise auch unter Berücksichtigung der beruflichen und sozialen Stellung seiner Eltern und sonstiger Lebensverhältnisse des Beschädigten, vorzunehmen. Durchschnittseinkommen ist


zumindest das Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 5, vom vollendeten 45. Lebensjahr an A 6 desBundesbesoldungsgesetzes*zuzüglich des Familienzuschlag nach Stufe 1 (Anlage*V),*

bei vermutlichem Abschluß einer*

Mittelschul- oder gleichwertigen Schulausbildung das in §*4*Abs.*1 für Beamte des mittleren Dienstes bestimmte Durchschnittseinkommen,*

höheren oder gleichwertigen Schulausbildung (Reifeprüfung) das in §*4*Abs.*1 für Beamte des gehobenen Dienstes bestimmte Durchschnittseinkommen,*

Hochschulausbildung (§*3*Abs.*5 Satz*2) das in §*4*Abs.*1 für Beamte des höheren Dienstes bestimmte Durchschnittseinkommen.*

Der Berufsschadensausgleich ist frühestens nach dem vermutlichen Abschluß der beruflichen Ausbildung zu gewähren.*

(2) Ist die Schädigung nach Abschluß der Schulausbildung, jedoch vor Beginn der Berufsausbildung eingetreten, so ist Absatz*1 entsprechend anzuwenden, wenn sich nicht feststellen läßt, welchen Beruf der Beschädigte ohne die Folgen der Schädigung wahrscheinlich angestrebt hätte.



Text in der Fassung des*Artikels 17 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und a
 
Zuletzt bearbeitet:
UnD HIER DER § 4 DER ALTEN VERORDNUNG, AUS DEM MAN DIE VERGLEICHSEINKOMMEN ABLEITEN KANN.WENN JEMAND VERMUTLICHEN STUDIERT HAETTE, DANN GELTEN NATÜRLICH ANDERE, VIEL BESSERE BESOLDUNGSSTUFEN FUER DEN BERUFSSCHADENSAUSGLEICH. ODER WENN JEMAND EIGENTLICH DIE FÄHIGKEITEN HATTE, DAS ABITUR ZU SCHAFFEN.


§ 4 Durchschnittseinkommen im öffentlichen Dienst

§ 4 hat*2 frühere Fassungen*und wird in*11 Vorschriften zitiert


(1) Durchschnittseinkommen ist bei Beamten das Grundgehalt der folgenden Besoldungsgruppe und Stufe desBundesbesoldungsgesetzes:


*Besoldungs-
gruppeStufe1.
einfacher Dienst**

bis zur Vollendung

des 25. LebensjahresA 3 2,
bis zur Vollendung
des 50. LebensjahresA 4 7,
vom vollendeten
50. Lebensjahr an A5 8,

2. mittlerer Dienst**bis zur Vollendung

des 30. Lebensjahres A 6 3,
bis zur Vollendung
des 46. Lebensjahres A 7 8,
bis zur Vollendung
des 54. Lebensjahres A 8 11
,vom vollendeten
54. Lebensjahr an A 9 11,

3. gehobener Dienst**bis zur Vollendung

des 30. LebensjahresA 9 4,
bis zur Vollendung
des 40. LebensjahresA 10 7,
bis zur Vollendung
des 52. LebensjahresA 11 10,
vom vollendeten
52. Lebensjahr anA 12 12,

4. höherer Dienst**bis zur Vollendung
des 37. Lebensjahres A 13 5,
bis zur Vollendung
des 47. Lebensjahres A 14 9,
vom vollendeten
47. Lebensjahr an A 15 12.
 
Ich habe Angaben zu den Besoldungsstufen gemacht, nach der neuen und der alten, in einer der folgenden Posts.
Aus der Besoldungsgruppe ergibt sich das Vergleichs-Einkommen, aus dem sich Zahkbetrag für der wirtschaftlichen Erwerbsverlust ergibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
SO IM NÄCHSTEN SCHRITT MUESST IHR DIE BEKANNTMACHUNG DER VERGLEICHSEINKOMMEN SUCHEN, im netz, DORT STEHT DANN WIEVIEL GELD DIE BESOLDUNGSSTUFEN IN EURO EIGENTLICH sind. DAS IST DAS VERGLEICHSEINKOMMEN.


DIESES VERGLEICHSEINKOMMEN = vergleicbar mit bruttolohn, WIRD NACH DREI STUFEN ZU DEM, WAS EUCH NETTO ZUSTEHT, ABGEZOGEN. Das ist euer netto-bsa. Aber nicht das, was ihr ausbezahlt bekommt. (Bei verheirateten ist die netto-berechnung anders und großzügiger als bei singles. )


Aus diesem netto-bsa werden Erwerbsminderung rente, eventuell ausgleichsrente wenn du 50% gds hast, eure bereinigten nebeneinkuenfte , und nur jener anteil der grundrente aufgrund der besonderen beruflichen betroffenheit etc. Abgezogen. Das ergebnis ist dann dein eigentlich ausbezahltes bsa.

die grundrente ohne bbb kommt zum bsa immer oben drauf, alles andere wird abgezogen!!!

Ausbezahltes bsa, die gesamte grundrente mit dem erhoehungsanteil der besonderen beruflicher betroffenheit, deine ausgleichsrente bei mindestens 50% gds, deine em rente, etc Das ist das, was du im ganzen bekommst.dein einkommen.

Hinzu kommen eventuell noch andere leistungen.
 
Ab 65 wird von dem Vergleichseinkommen nicht mehr drei stufig abgezogen, sondern pauschal die hälfte vom vergleichseinkommen. Bei einem vergleichseinkommen von 3000 Euro waeren das 1500 Euro netto renten bsa.in der Regel ist dieses bsa mit alterskuerzung 200 bis 300 euro weniger als die berechnung mit den abzulegen in drei stufen, also nicht so schlimm.

In der Literatur wird diskutiert, dass die alterskuerzung bei bsa zu großzügig bemessen ist, da arbeitende menschen in der Regel viel mehr abzuege als Rentner haben, als bsa bezieher.

Von diesem netto renten bsa dann abzuege wie gehabt ausgleichsrente etc., das ist das ausbezahltes renten bsa.
 
Könnt ihr mir ein Beispiel bringen ?
Angenommen ich erhalte 800Euro Erwerbsminderungsrente und beziehe eine Grundrente von 426Euro, eine Ausgleichsrente von 515 Euro, der BSA würde sich netto auf 1600 Euro belaufen. Von der Erwerbsminderungsrente gehen monatlich noch die Kosten der Kranken u. Pflegeversicherung von 180 Euro ab.

Es bleibt ein fiktives Beispiel.
 
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