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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Was soll an der Einstufung falsch sein? Es ist sehr vereinfacht und natürlich fehlen Sonderfälle, aber trotz allem stimmt es mit der neuen Regelung überein. Auch wenn man das von dir (leider wirklich schwer zu verstehende) liest, stimmt das überein. Die Einstufungen sind nach dem wie Beamte auch eingestuft werden. Wie gesagt vereinfacht dargestellt. Es ging hier auch um die Beispielberechnung. Ich finde hier sollte man nicht zu sehr die Gesetze zitieren, sondern einfach darstellen und versuchen zu erklären.
Weltenbummler, du scheinst dich ja gut auszukennen. Dann erklär es doch bitte in einfachen Worten. Denn ich verstehe nicht, was daran falsch sein soll. Habe auch die ´Gesetze und Schriften zum BSA gewälzt bis zum Umfallen.

Wichtig zu wissen ist zusammen gefasst. Das was man als Vergleichseinkommen beim BSA dann raus hat, ist was man mit allen Einkünften zusammen gerechnet (bis auf die Grundrente) was man bekommt. Aber da gibt es weiter noch komplizierte Berechnungen. EM-Rente müssen z.B. eigentlich die Erziehungszeiten raus gerechnet werden und weiß Gott noch was. Ich habe bezüglich BSA noch keinen Bescheid, daher hab ich da noch nix selber schriftlich vorliegen und berichte, was ich so in Erfahrung gebracht habe bisher (von anderen, die es durch haben oder auch von SB oder Gesetze für mich übersetzt).

@Sinna - Eigentlich müsstest du am Ende eben die 1.600€ insgesamt bekommen (aufs Konto) plus Grundrente (nur was auf die berufliche Betroffenheit entfällt wird beim BSA abgezogen) wären wenn es rein auf den normalen GdS ist knapp über 2.000€.
Wenn ich mich wieder irren sollte, dann bitte berichtigen.
 
Hallo ich verstehe nun gar nix mehr...ich wurde vor 2011 eingestuft bzw. mein Antrag war im Dez 2007 Antrag auf BSA hab ich später gestellt, weil es in dem alten Antragsformular gabs eine gleichzeitige Antragstell. noch nicht.
Bin ich nun unrichtig eingestuft worden oder nicht?
Denn ich wurde tats. gefragt ob ich beweisen kann ob ich einen höheren Schulabschl. erreichen hätte können.
Da meine Eltern ganz normale Bürger sind wurde davon ausgegangen, dass ich keine höhere Schulbild. erreicht hätte ohne Schaden und dann wurde ich A5 eingestuft.
Da war nix mit abgeschl. Ausbildung (hat niemand interessiert) denn ich war Schüler als ich geschädigt wurde....so war die Begründung und oben stehendes eben....und meine Anwältin meinte das wäre so rechtens....ich werde sie mal anschreiben, viel.. denkt sie ja heute anders...schließlich hab ich mal viel Geld gezahlt...
 
. Aber da gibt es weiter noch komplizierte Berechnungen. EM-Rente müssen z.B. eigentlich die Erziehungszeiten raus gerechnet werden .....

Stimmt so auch! Z.B. steht im EM- Rentenbescheid was man anteilig für seine Kinder im Monat an Rente erhält.
Dieser Betrag darf absolut nicht beim BSA angerechnet werden. Als Kindererziehungszeiten werden bis zu 10 Jahre anerkannt. Auch da gibt es einen best. Betrag der nicht angerechnet werden darf! Das Versorg.amt ist verpflichtet, dir das genauer zu erklären bzw. wenn man den Bescheid erhält sieht man das auch!
 
Nein, bei schaedigung in der Kindheit wird nicht pauschal nach A5 bsa entscaedigt, sondern nach schulabschluss und nachweisbaren berufsziel. THEORETISCH kann ein hochintelligenter Mensch, der aufgrund der schaedigung such nicht unter Menschen aufhalten kann, und deshalb ohne schulabschluss ist, als hochschulabsolvent entschaedigt werden, wenn er beweisen kann, dass er hochphilosophische buecher liest, und den gutachter mit der preussischen begutachtungspraxis und die veraenderung der begutachtung im laufe eer zeit und was das mit Kant zu tun hat, ueberrascht. Wenn ein berufsziel nicht zu ermitteln ist, nicht zu ermitteln ist, dann a5. Nur dann. Ihr muesst euch gut vorbereiten.

Genau deshalb wurde bei mir a5 eingestuft....und eben da steht nix mit "wenn man eine abgeschl. Berufsausbildung abgeschlossen hat dann kriegt man a7"...viell. sollte ich noch anfügen ich wurde während der Ausbildung auch geschädigt weniger oft als vorher, aber immerhin "geschädigt"....
denke aber das interessiert niemanden....und der Erwachsene Schaden hat eh niemand interessiert, weil man ja nachdem eingestuft wird, wann die Schädigung begonnen hat...
 
Da stimmt was nicht. Das ist unfair. Sie haetten erstens alle Schaedigungen berücksichtigen muessen, und nicht die Schlimmsten zehn Jahre! Und im Zusammenschau eine Gesamt-GDS ERMITTELN MUESSEN. Mit der Vorgeschichte bist du schon bei 100 % GDS Gefühlt.

Hast du damals alle Schaedigungen angegeben beim OEG Antrag?

Wie ist das Gericht damit umgegangen?

Auch dein BSA ist so nicht in Ordnung. Da stimmt definitiv etwas nicht.

Zunaechst einmal wird bei einem Opfer, dass als Kind traumatisiert wurde, von dem nachweisbaren Berufswunsch ausgegangen bei BSA, und von Schulausbildung als zweite Alternative. Dein nachweisbaren Berufswunsch war sicherlich nicht "Berufslose", denn das bedeutet A5. A5 BEKOMMEN NUR WELCHE, DIE KEINE AUSBILDUNG HABEN. Und theoretisch kann jemand sogar ohne schulabschluss als Opfer höher eingestuft werden als A 5, wenn er erfolgreich beweisen kann, dass er ohne Schaedigung KFZ Mechaniker werden wollte, und konnte, und in diese Richtung gegangen ist, es wegen der Schaedigung nicht geschafft hat.

Was hast du beim BSA- Antrag damals angegeben als Berufsziel?

Welche Schulausbildung hast du?

Und es kann nicht sein, dass jemand nach A5 eingestuft wird, wenn er eine Ausbildung als Schwertraumatisierte geschafft hat. A5 HEISST ohne Ausbildung, du hast aber eine Ausbildung gemacht! DAS ist voellig absurd. Ein Widerspruch in sich.

Und dein Gefühl stimmt, wenn du ein Berufsziel erreicht hast, muss das genommen werden als Basis für dein vergleichseinkommen. Mit welcher Begründung haben Gerichte und/oder Amt über dein BSA entschieden? Du sagst, es wird dafür Gründe geben, aber dafür kann es nur falsche Gründe. Das ist eindeutig nicht rechtens.

Ich bin auch Opfer von Gewalt als Kind, leider, und bin völlig anders eingestuft worden.

Dagegen musst du vorgehen, aber nicht mit einem Idioten als Anwalt, der dich verunsichert. Es gibt auch gute Anwaelte.Ist aber deine Entscheidung.

ES IST unrecht, wenn deine Ausbildung nicht anerkannt wird. Ich würde dir ja gerne helfen, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass du wichtige Fragen nicht beantworten konntest, mochtest. (?)

Hallo Weltenbummler, welche Fragen hättest du denn gerne beantwortet?
Auf deine erste Frage ob ich alle Schädigungen beim OEG Antrag angegeben habe - Antwort:
Da ich keine Ahnung von allem hatte, habe ich alle Erkrankungen angegeben die ich damals hatte.
Es erfolgten eh einige Gutachten.....
Da ich immer wieder Probleme habe Medikamente ohne Zuzahlung zu bekommen, habe ich eh eine Überprüfung und ggf. eine Hinzufügung von Folgeerkrankungen beantragt. Daran sind leider auch Krankenhäuser schuld denn wenn man Rückenschmerzen als Diagnose bei der Berechnung der Kosten anführt anstatt der Diagnose die in meinem Entlassungsbrief steht dann muss man wochenlang darum kämpfen dass man die Zuzahlung im KH wieder zurück bekommt....
Empfehlung für alle die damit Probleme haben: Lasst euch das vom Versorg.amt schriftlich geben, dass ihr (sofern ihr mal wegen eines Folgeschadens im KH wart)
eine Befreiung habt auch wenn ihr nur dieses Schriftstück habt wo meist nur eine Diagnose draufsteht....zumindest bei mir ist nur PTBS anerkannt!
Mir wurde gesagt ich sollte auf Anfrage ob ich von Zuzahlung befreit bin sagen, dass ich
für bestimmte Dinge eine Befreiung habe und dies vorher überprüft werden sollte, ob für den KH Aufenthalt eine Befreiung in Frage kommt....
In Bayern ist bei der AOK meist Aschaffenburg zuständig!

Übrigens ich bin beim Antrag mein GDS bei 70 einzustufen gescheitert....mir hätten laut Anwalt sogar 80 zustehen sollen ohne bes. berufl. Betroffensein.(also die käme noch dazu diese 10 gds)
Wurde beim Gutachter nur 50 plus 10 eingestuft...war aber schon bei 60 plus 10
die 60 plus 10 wurden damals durch einen Verschlimmerungsantrag erreicht....Gutachter hatte mich damals (lief über Widerspruchsstelle beim VA) 50 plus 10 für berufl. Betroffenheit und Merkzeichen B,G VB
Merkzeichen waren nie Teil des Widerspruchs bin aber froh, dass damals ein Gutacher das eingestuft hatte. Mein Beh. Ausweis hat 90 GdB.
Deshalb hatten wir mit meinem Anwalt vor eben 80 gds zu beantragen haben aber dann 70 beantragt aber selbst da bin ich gescheitert...
Selbst ein Gutachter den man selber bezahlt meinte, nur wenn man "harte" Medikamente einnehmen muss dann kann man auf 70 Gds klagen...da ich nur Schlafmittel, Psychopharmaka und Schmerzmittel nehme wäre das zu wenig....
Ach ja zu diesem "privaten" Gutachter hätte ich nach DD fahren müssen, da hieß es wer das schafft kriegt eh keine 70 gds....super dann kann man sich diesen Aufwand echt sparen...
Ich durfte mir vom Richter beim SG die Frage gefallen lassen, ob ich wegen 100 Euro/Monat diesen Aufwand betreiben möchte....meine Antwort war: Herr Vorsitzender ich möchte nur "gerecht" eingestuft werden, ich kann meinen Beruf nicht mehr ausüben etc...
Da meinte er zu mir: Vor ihnen ging einer mit 0 Euro Entschädigung raus - auch DAS ist Gerechtigkeit!!! Super dachte ich mir....
Ich hoffte und bete dass dieser Richter bald in Rente geht....da hat man das Gefühl dieser Richter muss die OEG aus eig. Tasche mir bezahlen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, Widerspruch etc. Laufen, Ärztin als Berufsziel angegeben?

Leute, das sind wie ich so viele Opfer hier, wir sollten auf diese Missstände aufmerksam machen, und gemeinsam einen Brief an das BMAS schreiben.

Oder zu Amnesty international gehen.

Bei der Fragestellung , wo / wie ich denn meiner Ansicht nach ohne das schädigende Ereignis den berufliche Werdegang gemacht hätte, habe ich angegeben schon ab 04 Jahre, weil meine Oma krank war. Erst das Krankenschwester , dann im Freiwilligen sozialen Jahr in Uniklinik - wegen Entwicklungshilfe, dann evtl. Tropenärztin.
Habe dann erst angefangen mit Schwesterausbildung und da ist passiert, mein Plan danach mit Abi und Studium danach war dann hin :-(
Aber das habe ich in 4 Seiten geschrieben.

mit dem Brief gute Idee- was Emma angeht, kann man die nicht auf das Forum hier aufmerksam machen ? Sind wir doch inkognito ?
@Vermisst---- ich wünsche Dir alle Kraft- verstehen tu ich das auch nicht alles so :-(
 
Neuregelung fuer Anträge ab 07.2011:

Ohne Berufsausbildung a5 stufe 8
Berufsausbildung A7 stufe 8
Techniker und Meisterprüfung A9 stufe 8
Fachholchschulabschluss A11 stufe8
Hochschule a14 stufe 8
 
Alte regelung, antrag bis 06.2011:

Ohne Ausbildung, a5 stufe 8 (?), ab 45 jahren: a 6
Realschule oder gleichwertigen Ausbildung, a6 bis A9
Abitur oder gleichwertigen Ausbildung, A9 bis a12
Hochschulausbildung, a13 bis a15

Und welche besoldungsstufe genau, hängt vom lebensalter ab.Deshalb sind die gesetzlichen Grundlagen meiner Meinung nach sehr wichtig, da kann man dann gucken, was einem zusteht bei dem jetzigen lebensalter. Was einem zusteht, kann man nur an diesen gesetzlichen Tabellen erkennen. §7 BERUFSSCHADENSAUSGLEICHSVERORDNUNG ALTE FASSUNG.Danach haben sich Gerichte und Ämter zu richten.Mir geht es hier nicht darum, ein Besserwisser zu sein, oder jemanden zu kritisieren. Ich will nur, dass man sicherheit gewinnt durch fakten. Hinzukommt dass es hier um vermutliche Abschlüsse geht, denn gerade fruehtraumatisierte koennen aufgrund ihrer Verletzungen das berufsziel nicht erreichen. Dieses Ziel muss man dann beweisen. Begabung und Wunsch muessen vorhanden sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Neuregelung, ab 07.2011:

Es beginnt bei mindestens a5 stufe 8
(Mit vermutlicher) Berufs-Ausbildung a7 stufe 8
(Vermutlicher)Techniker und Meisterprüfung A9 stufe 8
(vermutlicher)Fachhochschulabschluss A11 stufe 8
(vermutliche)Hochschulausbildung a14 stufe 8

Siehe §5 berufsschadensausgleichsverordnung neufassung, link wikipedia
 
@VERMISST: Die fragen habe ich schon gestellt, mit meinem Post gerichtet an dich HIER im forum. Lies dir das noch mal durch, wenn du magst.

Beim BerufsschadensausgleichAntrag gibt es einen antragspunkt, wo man seine beruflichen Werdegang schildert.

Und dann einen Punkt, wo du deinen angestrebten berufsziel darlegst.
Wenn der erreichte Beruf nicht mit dem angestrebten Berufswunsch übereinstimmt, muss man das gesondert begruenden, damit das anerkannt wird. Es waere natuerlich interessant, was du damals angegeben hast.

Welche Schulausbildung du erreicht hast.

Das man deinen Ausbildungsstand nicht anerkannt hat, und dich so eingestuft hat, als ob es sich nicht ermitteln laesst, was du ohne Schaedigung gemacht hast, ist mir im Moment noch ein Raetsel.

Ich verstehe, auch nicht warum die Anwaeltin die Ausbildung nicht geschützt hat. Andererseits muss man sagen, dass es kompliziert ist.

Ich interpretiere §7 berufsschadensausgleichsverordnung altfassung ( die fuer dich gueltige), wo geschrieben steht dass, wenn der angestrebte, nachweisbare Beruf nicht zu ermitteln ist aufgrund der Gesundheitsverletzungen, in diesem Fall dann auf die Lebensverhaeltnisse abzustellen ist, folgendermassen: dass man dann das, was du erreicht hast, die ausbildung, als Massstab für den bsa nehmen koennte. Weil es den aktuellen Lebensverhältnissen entspricht.

Was die Sache aber so kompliziert macht ist, dass es in der § 7 alten berufsschadensausgleichsverordnung keine Angabe zu erreichter Ausbildung gibt. Zumindest habe ich nichts gefunden. Es gibt M.e. drei Möglichkeiten , jedenfalls das, was mir dazu einfaellt:
Erstens - man setzt eine Ausbildung mit einer schulausbildung wie Realschulabschluß gleich,

zweitens - man orientiert sich danach, was ein Geschaedigter mit dieser Ausbildung an BSA bekommen wuerde, und geht weg von den Vorschriften des § 7 berufsschadensausgleichsverordnung, sondern orientiert sich an Menschen die als Erwachsene eingestuft werden,

drittens - man argumentiert damit, dass in der neuen Verordnung ab 07.2011 es ausdrücklich eine Angabe zu Menschen gibt, die in ihrer Kindheit , und die einen Berufsabschluss haben. Und das das hoeher ist als a5.

Der letzte Punkt, und das ist der Grund, warum man denken koennte, das du nach A5 eingestuft worden bist, das naemlich in §7 verordnung altfassung ausdrücklich eine erreichte Ausbildung keine Berücksichtigung findet, erscheint mir unfair und unbillig. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das das Ganze derart unfair und zu Lasten von Menschen gestaltet worden ist, die eine Ausbildung trotz kindheitsbedingter Traumatisierung geschafft haben.Ich denke, da wird es auch Vorschriften geben oder Urteike, die ich nicht kenne.

Entschuldigung, aber da komme ich auch nicht weiter.

Aber ich hoffe, du findest eigene Wege, bessere Unterstuetzung und Kompetenz und Wissen.
Vielleicht findest du In der Stadt einen Ansprechpartner fuer soziale Entschaedigung, oder recherchierst mit §7 berufsschadensausgleichsverordnung, und suchst nach Fällen wie deiner.

Und man darf eines nicht vergessen, beim oeg bekommt man nicht alles. Da mag es Gesetze geben noch und noecher, in der Praxis sieht es anders aus.
 
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