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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Na dann mal viel glück...
Man merkt, dass du noch wenig Erfahrung hast in Sachen OEG. Glaub mir, bei den Leuten hier sind so einige Anwälte dran. Dennoch gibt es viele, die 7, 8, 9, 10 Jahre oder sogar noch länger auf einen positiven Bescheid warten. Und das liegt unter Garantie oft nicht daran, dass sie nichts von Untätigkeitsklage-Möglichkeiten wissen oder schlecht von ihren Anwälten beraten werden, sondern schlicht und ergreifend daran, dass es sich um das OEG handelt und da einfach nix schnell oder einfach geht.
Ich drücke dir die Daumen, dass es bei dir schneller geht.
Hast du die Anerkennung schon von der OEG-Stelle im VA oder nur wegen Schwerbehinderung? Weil du nur vom GdB schreibst.
Liebe Grüße
Silan
 
Die Anerkennung habe ich vom Versorgungsamt schriftlich seit 2 Wochen vorliegen. Mit der Aussage dass meine Akte an den versorgungsärztlich medizinischen Dienst weitergeleitet wurde zur Feststellung des GdS.
 
Die Anerkennung habe ich vom Versorgungsamt schriftlich seit 2 Wochen vorliegen. Mit der Aussage dass meine Akte an den versorgungsärztlich medizinischen Dienst weitergeleitet wurde zur Feststellung des GdS.


ok. Alles klar. Also solltest Du den Bescheid abwarten.

Das mit einer Untätigkeitsklage ist so eine Sache: Natürlich hätten viele von uns nach einer Bearbeitungszeit von 10 Jahren die Möglichkeit eine Beschwerde einzureichen. Aber ändert man dann etwas oder macht der Richter oder das VA dann einfach kurzen Prozess?

Ich denke Du liegst noch gut in der Zeit.

Rocky
 
Die Anerkennung habe ich vom Versorgungsamt schriftlich seit 2 Wochen vorliegen. Mit der Aussage dass meine Akte an den versorgungsärztlich medizinischen Dienst weitergeleitet wurde zur Feststellung des GdS.
Das ist gut. Ich drückr dir die Daumen, dass es bei dir schnell geht.
 
Hallo an alle,
ich bin heute zum ersten Mal in diesem Forum, weil ich eine große Bitte an euch habe:
Als anerkannte Impfgeschädigte habe ich u.a. Anspruch auf Berufsschadensausgleich. Der Landschaftsverband als mein Kostenträger stellt sich nun auf den Standpunkt, dass in dem zugrunde zu legenden Vergleichseinkommen der Familienzuschlag bereits enthalten sei. Die Berufsschadensausgleichsverordnung schreibt aber ausdrücklich in § 3, dass der Familienzuschlag zum Vergleichs-/Durchschnittseinkommen zu addieren sei.
Hat jemand von euch damit Erfahrung? Wie ist das bei euch berechnet?
Für einen Tipp, irgendeine Rechtssprechung oder einen Kommentar wäre ich echt dankbar.
 
hallo silan
Hallo Silan
wir haben vor längeren geschrieben nun hab ich den bescheid vom Versorgungsamt.
Die schreiben das ich eine Nachzahlung bekommen soll aber erst geklärt werden muss ob es Erstattungsansprüche
über die Deutsche Rentenversicherung bestehen daher wird das Geld vorerst einbehalten ?? Ist das korrekt ?? Es geht um die Ausgleichsrente Ehegattenzuschlag und Berufsschadensausgleich. Weiter haben sie geschrieben das ich ab Februar 1600 Euro gezahlt bekomme
nun weiß ich gar nicht ob mir dann meine Erwerbsminderungsrente noch gezahlt wird ??
LG
 
Hallo Ulrike,
soweit ich weiß, ist die EU Rente nicht betroffen. Sie wird allerdings beim BSA gegengerechnet und der BSA wird entsprechend gekürzt. Bei 1.600 € wirst du keinen hohen GdS zuerkannt bekommen haben. Dann sind auch Ausgleichsrente und Ehegattenzuschlag einkommensabhängig. Es gibt eine Ausgleichsrentenverordnung und eine Berufsschadensverordnung, da ist eigentlich alles gut beschrieben. Und in welcher Form der BSA berechnet und die Rente angerechnet wird, findest du in § 30 BVG. Vielleicht lässt du das alles von einem Anwalt prüfen. Es ist recht komplex und die Bescheide sind oft fehlerbehaftet. Jedenfalls in OWL. Du schreibst vom Versorgungsamt, da wird ein anderes Bundesland involviert sein. Trotzdem würde ich den Bescheid sehr genau prüfen oder prüfen lassen..
Liebe Grüße
 
hallo sternchen
Ich finde 1600 schon viel das soll ja dann jeden Monat gezahlt werden,mein GDS ist 50.
Hab am Freitag Termin beim Anwalt mal sehen was der sagt.
LG
 
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