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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo Weltenbummler,

ich muss die Aussage zu den KV-Beiträgen korrigieren.
Wenn du pflichtversichertes Mitglied der gesetzl. KV bist, sind die Beiträge weiter zu entrichten.

Wenn du privat versicherst warst, entfallen die Beiträge ab 50% MdE.

Unklar ist noch, was mit den freiwillig gesetzlich Versicherten ist, kommt das bei dir überhaupt in Frage?

Ja, ist eine Ungleichbehandlung, ist aber z.Zt. so.

Bis denn
 
Hallo Hawkeye,

grundsätzlich wird ein Anspruch auf BSA bestehen. Der entscheidende Punkt ist ja der, dass das Ausscheiden auf Grund der Schädigungsfolgen passiert.
Sehe ich genauso wie du.
Fraglich ist eben nur, ob es einen Zahlbetrag gibt.
Handelt es sich um ein vorzeitiges Ausscheiden? Also, vor der Altersgrenze?
Wenn ja, kommt es ja zu einer Kürzung der Rente, das ist ein Schaden.
Wenn du mir das genauer schreibst, kann ich dir auch genauer was sagen oder dir Fundstelle nennen.
 
Hallo Hawkeye,

grundsätzlich wird ein Anspruch auf BSA bestehen. Der entscheidende Punkt ist ja der, dass das Ausscheiden auf Grund der Schädigungsfolgen passiert.
Sehe ich genauso wie du.
Fraglich ist eben nur, ob es einen Zahlbetrag gibt.
Handelt es sich um ein vorzeitiges Ausscheiden? Also, vor der Altersgrenze?
Wenn ja, kommt es ja zu einer Kürzung der Rente, das ist ein Schaden.
Wenn du mir das genauer schreibst, kann ich dir auch genauer was sagen oder dir Fundstelle nennen.

Ja, genau. Die unbefristete volle Erwerbsminderung heisst nichts anderes, als das man aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist. Nun muss also geprüft werden, ob diese Erwerbsminderungsrente aus schädigungsbedingten Gründen vergeben wurde. Dieses ist zu 100% der Fall. Dann könnte das Versorgungsamt aber noch versuchen, dass Ihre eigenen Gutachter das ausscheiden aus dem Erwerbsleben nicht schädigungsbedingt sehen und die Diagnosen des Rentengutachtens anzweifeln. Wenn aber das Versorgungsamt parallel dazu in einem Vergleich eine GDS von 70% wg. PTBS vergeben hat, dann wird das mit den schädigungsunabhängigen Faktoren für das ausscheiden aus dem Erwerbsleben nicht mehr funktionieren und damit sollte der BSA feststehen.

Ja, es ist ein Ausscheiden vor der Altersgrenze und damit ist ohne Zweifel ein Einkommensverlust durch die Rente vorhanden, da es ein nachweisbar angestrebten Beruf gibt. Wichtig hier zu erkennen, dass in diesem Fall vor der unbefristeten vollen Erwerbsminderung noch nicht mal ein Einkommensverlust stattgefunden haben muss.

Hast Du eine zusätzliche Fundstelle dazu?
 
Prüfung bei Beschädigten, die im Entscheidungszeitraum nicht mehr im Erwerbsleben stehen:

Sind die Schädigungsfolgen Ursache dafür, dass der Beschädigte aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, so sind die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 BVG (Berufschadensausgleich) gegeben, und zwar auch dann, wenn bis zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben kein schädigungsbedingter Einkommensverlust vorlag.



Hier ich hoffe ich kann mit diesem Satz euch Helfen.
 
Hallo Hawkeye ,

Ich kann dazu folgendes sagen:

Wenn in dein EU-Renten Gutachten drin steht das ausscheiten der Erwerbsleben wegen Schädigung Z.b Vergewaltigung, Trauma PTBS . Dann Steht dir BSA zu.
dir haben Sie ja 70 GdS gegeben , das einzige ist wie du sagst das VA versuchen wird in diese hinsicht ein Gutachten zu holen. gegen dein Gutachten vom EU-Rente

dass die dir sagen ja Ok aber du hast Kein schädigungsbedingster Einkommesverlust Eu -rente kann wo anderes auch kommen verstehst du das? ABEr in dein EU Gutachten stehst ja auch NUR -Gewalt Sex miss.brauch usw. also Schädigungsbedingst. eindeutig BSA steht dir zu .


ABER RECHTS HABEN UND ZU BEKOMMEN IST ZWEIERLEI . ob die Gutachten vom anderen Institut Anerkennen ist dir Frage vom Versorgungsamt. ob die Gutachten vom Deutscher Rentenversicherung vom Versorgungsamt anerklannt bindet ist Frage? ob die Gutachten vom Pflegeversicherung die auch nur Gewaltopfer erleben drin stehen vom Versorgungsamt anerkannt wird das ist die Frage ??

das könnte nur ein Experte Fachanwalt antworten. ,
 
Hallo hawkeye,

Zur MdE Erhöhung wg. besonderer beruflicher Betroffenheit, habe ich zumindest schon mal was gefunden,
„Der Beschädigte kann durchaus auch nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben finanzielle Einbußen haben. Musste er seinen Beruf wg. der Schädigungsfolgen aufgeben, stellt die Differenz zwischen dem „aktiven Erwerbseinkommen“ und dem „Folgeeinkommen“ die finanzielle Einbuße dar“. Aus dem Buch „Kommentar zum sozialen Entschädigungsrecht“ von Wilke. Seite 692 Randnr. 41… Es wird auf das Urteil vom BSG 6.11.1985 – 9a RV 10/84 verwiesen.
Das würde zumindest eine MdE-Erhöhung rechtfertigen.

Zur BSA- Geschichte:
„Auch nach erneuter Überprüfung ist daran festzuhalten, dass die Schädigungsfolgen schon für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust ursächlich sind, wenn sich der Beschädigte zur gleichzeitigen Erlangung einer Altersvorsorge auf eine wesentlich durch Schädigungsfolge bedingte Schwerbehinderung berufen muss.“ BSG Urt.vom 10.5.1994, 9 RV 14/93, SGb 1995, 162 ff.
Na, das passt doch, wie die Faust auf´s Auge.

Wenn Du das Urteil nicht findest, sag Bescheid.

Bis denn
 
Hallo Weltenbummler,


RV:
???, macht ja irgendwie keinen Sinn, eigentlich hättest du ja Anspruch auf diese Rente, auf eine Erwerbsminderungsrente…ich lese auch das noch mal nach. Ich zahle nicht in die gesetzl.RV, allerdings in meine private, aber das ist ja freiwillig.


Das ergibt schon sinn, lieber Rosaroter Panther 😱, denn stell dir vor, du beziehst nur ein Paar Jahre OEG, udn dann nicht mehr, und dann bist du irgendwann im Rentenalter, und in diesen OEG-Jahren sind nie eingezahlt worden, dann hat man eine Lücke. Wenn man arbeitet, wird ja eingezahlt. Vielleicht hast du ja auch anspruch darauf! Vielleicht müssen sie deine privaten Kosten ganz oder zum Teil übernehmen.Ich weiß es nicht. Logischerweise müßte m.E. das VersorgungsAmt in die sozialversicherung als Ersatz einzahlen, um eine solche Lücke zu verhindern. Vielleicht tun sie es aber trotzdem nicht. Ich versuche das schon die ganze Zeit herauszukriegen. Ich recherchiere natürlich auch gerne selbst und gehe in die Bibliothek.
Z.B. was die Nettoberechnung betrifft, das mußt du mir nicht erklären, aber finde ich das beispielsweise bei Wilke! ich weiß ja nicht, für was sie sich entscheiden werden, welche Berechnungsform bei mir, da ich 2007 benatragt habe. Wir werden sehen. Wilke scheint ja sehr informativ zu sein, weil du das mehrmals zitiert hast. Würdest du das als Lektüre empfehlen?

Ja, ich bin Hartz IV, denn man kann jederzeit OEG beantragen, auch wenn man arbeitet, kann man OEG beantragen. Das ist nun mal so bei mir. Schönes Wochenende.
 
mich interesiert auch beim OEG Berufsschadenausgleich was mir Späteren Rente wird ? ob man da Nachteile hat weil, die ganze Jahren die kein Rentenbeitrag entrichtet worden sind.- ob das Versorgungsamt beitrag an RV zahlt ? das glaube ich nicht . ABEr wenn ein OPfer 10-20 Jahre BSA bekommt dass ist da irgiendwie Lohnersatz vielleicht wird später beim Rente (Alters´rente mit berücksichtigt ) oder wie sieht es überhaupt aus ? BSA bekommt man ja deswegen dass man Schädigungsbedingt einkommenverlust hatte bzw nicht mehr Arbeiten kann , aus gesundheitlichen Gründen , also dann müsste doch logisch sein dass es Später die Rente diese BSA berücksichtigt werden .

hat jemand darüber Meinung oder weiss jemand wie es aussieht. ??
 
Ich habe nun endlich Unterlagen zum ausfüllen bekommen zur Abklärung von BSA.
Meine Frage: Kann man hier etwas verkehrt machen?
Was muss man wirklich für Einverständniserklärungen geben?
Ich soll hier 3 unterschreiben, zum einen für DRV, KK und einige weitere....
Was kontrollieren die da genau?
Wegen was ich krankgeschrieben war?
Ich war selten wegen Psyche krank, meist schrieb mich der Orthopäd. krank, denn der schreibt länger krank auch wenn man wegen psych. Probs nicht arbeiten kann....
Kann mir helfen, dass ich über Oeg 50 gds wegen ptbs alleine habe?
Mir ist klar dass kontroll. wird ob mir dieser BSA zusteht....
Nur da wird es mit dem beweisen echt schwer....
Und mein pers. Problem ist dass meine Schädigung in der Kindheit begann ergo man hier keinen finanz. Schaden erst so sehen kann...
aber im Laufe des Lebens sieht man das dann doch...
Wer hat hier Ahnung wenn es um Kindheitsschaden geht??
 
Wegen was ich krankgeschrieben war?
Ich war selten wegen Psyche krank, meist schrieb mich der Orthopäd. krank, denn der schreibt länger krank auch wenn man wegen psych.

Hallo Vermisst !

Oft ist es jedoch so, das die Menschen die psychisch erkrankt sind automatisch physikalische Beschwerden aufzeichnen sprich Rückenbeschwerden / Bandscheibenvorfälle. Ist die Psyche erkrankt, erkrankt grösstenteils auch der Körper.

Du schreibst, dass dein Orthopäde dich länger krank schreibt, auch bei den psychischen Erkrankungen ------ dann kannst du den Beweis vorführen (nichts läuft leichter mit den bestehenden Beweisen). Dein Arzt kann dir das bestenfalls schriftlich bestätigen. Lass dir einen Termin geben und hole dir eine Bescheinigung, indem die psychischen "Ausfälle" Beschwerden niedergeschrieben sind. Sag ihm das du diese für deine dir zustehende Rente benötigst. Das sollte kein Problem sein.

lg
 
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