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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo ihr,

ja, ich bin mir sicher Weltenbummler, dass du das weißt... alles andere würde mich auch irritieren.
Ja, ich bin auch zu der Erkenntnis gekommen, dass da eine Lücke im Gesetz zu sein scheint. Und da ich das definitiv nicht selber klären kann, habe ich das in der Tat bereits zum Versorgungsamt gegeben und heute auch einen Anwalt angeschrieben. Man muss auch seine Grenzen akzeptieren können, gelle. Ausserdem hat mich das echt Nerven gekostet und das ist nicht gesund für mich.
Spannende Frage, welche Stellung hat den der Staat hier eigentlich?
Rentenzahlungen sind übrigens auch im Zivilrecht vorgesehen, dafür bin ich aber noch zu jung, dass kriege ich nicht durch.

Ich lass mich überraschen, ich habe inzwischen ein recht sensibles Rechtsgefühl. Ich werde dann mal die Ergebnisse mitteilen, könnte ja auch für andere interessant sein. Und nachdem ich das nun deligiert habe und meine Rübe wieder Platz hat, kann ich mich wieder Weltenbummler zuwenden, gelle. 😀

Ach und Gast, deine Erfahrungen in Punkto Steuerrecht würden mich auch brennend interessieren. das ist die nächste Baustelle, die hier kommen wird. Aber, Weltenbummler, diene BSA Frage, die klären wir auch noch.
Läuft doch alles.
 
Ja, ich bin auch zu der Erkenntnis gekommen, dass da eine Lücke im Gesetz zu sein scheint.

Ja, bei meinem Problem ist es ganz sicher eine Lücke im Gesetz bzw. der Gesetzesgeber wollte sich damals wohl nicht festlegen und hat die Entscheidung den Richtern überlassen, was zu einer großen Rechtsunsicherheit gefüht hat.

Und da wußten die Anwälte auch nicht Bescheid - der Weiße Rung wußte auch nicht Bescheid - der Runde Tisch wußte auch nicht Bescheid...... Sie haben mich alle abgewimmelt......

Jetzt will ich eine Abgeordneten deswegen ansprechen, zumal es so aussieht, als ob die Entscheidung von der Haushaltspolitik der Landesregierung beeinflusst wird (wo es kein Budget gibt, kann das Amt auch nicht zahlen).

Ach und Gast, deine Erfahrungen in Punkto Steuerrecht würden mich auch brennend interessieren. das ist die nächste Baustelle, die hier kommen wird.

Also, mein Finanzamt sagte mir Folgendes: Opferanwaltskosten sind nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. ABER: wenn es gäbe im Steuerrecht einen anderen §, wonach der Staat seine Bürger nicht unbillig in Schwierigkeiten bringen darf.

Das heißt, wenn ein Opfer einer gravierenden Straftat nun finanziell ruiniert werden würde, wenn es die Opferanwaltkosten UND Einkommenssteuer gleichzeitig zahlen müßte, dann könnte das FA die Einkommensteuer erlassen. Dieser Erlass ist aber Einzellfallprüfung und individuell verhandelbar.

(Das ist wie wenn eine Firma nach Steuerprüfung und Schätzung viel Steuernachzahlung zu leisten hätte, sie dann aber pleite gehen würde - dann kann man die Nachzahlung auch runter handeln).

Also das Opfer müßte dann die Anwaltskosten zahlen, und diese wäre nicht absetzbar, aber könnte vielleicht Rabatt bei Einkommensteuer bekommen.

Dazu bräuchte man aber regelmäßig einen Steuerberater (was wiedermal auch kostet!)

Das überlege ich mir noch - ich bin mir noch nicht sicher, ob ich die Details der Straftat beim Finanzamt preis geben möchte..... Insbesondere da das Strafverfahren ja eingestellt wurde.

Es ist immer das Gleiche:

Das Amt sagt, stellen Sie doch den Antrag, dann wird man sehen. Wenn es abgelehnt wird, kann man immer klagen, dann hat man Gewissheit.....
 
@Pink Panther: Schön, daß du das einem Anwalt übergeben hast.Eigentlich steht es schwarz auf weiß, nur ist es so seltsam formuliert, daß ich es ohne deine Hilfe nicht verstanden hätte. Ich habe die Bruttoberechnung jetzt jedenfalls verstanden, in den wichtigstene Zügen jedenfalls bezw.. 1- Deine Berechnung scheint die Bruttoberechnung zu sein, oder?

Wir werden ja sehen, wie es bei mir weiter geht, es kann noch eine Weile dauern, da das Gericht noch nicht abschließend geurteilt hat.

Ich habe übrigens recherchiert. Es gibt tatsächlich 20% bei außergewöhnlicher beruflicher Betroffenheit, da ich gar nicht mehr arbeiten kann, was mich unendlich traurig macht, müßte das wohl auf mich zutreffen, wir werden sehen.
Siehe hier: Anwaltskanzlei Lerche - Versorgungsrecht

2-Doch Pink Panther, wo hast du das her, daß 20% weniger vom alten Einkommen die außergeöhnliche Brufliche Betroffenheit bedingen? Mir scheint, es ist komplizierter.

Weitere Fragen, das können ja gerade die benatwprten, die schon in diesem Bezug sind, oder es zufällig einfach wissen:
3-Wie funktioniert das mit der Krankenkasse? Wird das vom BSA bezahlt und abgezogen; das ist ja wichtig zu wissen für Nicht-Rentenempfänger.

4- Im übrigen ist es so, daß BSA bei Hartz4-Bezug als Einkommen zählt. Pink Panther du sagtest, da gäbe es günstige Möglichkeiten für mich, welche meinst du? Ich muß ja dann nachzahlen, das wird gegenseitig verrechnet, wobei Grund- und Ausgleichrente frei sind..

5-Und wird auch noch noch in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, oder nicht. Nach meinen Informationen sind die, die diese OEG-Bezüge bekommen, auch befreit von Zuzahlungen.

@vermisst: Nettoberechnung: 50% Abzug vom Brutto-Vergleichseinkommen und weiter Abzüge der auf Netto getrimmten anderen Einkommen. So verstehe ich das §30 BVG, Absatz 6 und 7 (letzter Satz!).

Wo hast du das mit dem 10% Abzug vom Behindertenratgeber her, hast du dazu eine Quelle, so daß ich das weitervefolgen kann? UNd 10 -20% von was wird abgezogen?

Auch deine Frage mit dem Einstufen in die richtzige Brufssgruppe müßte u.U. anwaltlich geklärt werden, aber das VA stuft absichtlich manchmal herunter, um den BSA drosseln zu können. Wenn du Belege dafür hast, kannst du da zumindest in den Widerspruch und später in die Klage gehen. Nun möchte ich noch etwas von Dir wissen: Woher weißt du, daß es 10% mehr MDE gibt bei dauerhafter Tabletteneinnahme? Hast du dafür eine Quelle? das wäre auch wichig für die anderen. Unter Umständen auch für mich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Weltenbummler,

Ja, das ist die Bruttoberechnung.
Ich finde auch etliches zur Netto Berechnung, aber definitiv nicht in der Form, dass ich das irgendwie erklären oder nachvollziehen könnte.

Das mit den 20% habe ich gefunden im „Kommentar zum sozialen Entschädigungsrecht“, Autor, Wilke. Ist das Standardwerk mit dem auch die Versorgungsämter arbeiten.
Seite 688, RandNr.33.

„Nach dem BSG ist die Erhöhung, der MdE um mehr als 10% nur gerechtfertigt, wenn die berufliche Schädigung außergewöhnlich groß ist.
Eine schädigungsbedingte Einkommenseinbuße muss so groß sein, dass sie sich auf die Lebensführung auswirkt. Nur ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden ist… von Bedeutung.
Die Definition von erheblich, steht auf Seite 687, Rand.nr. 30
„In der Praxis ist es eine Faustregel, dass eine erhebliche schädigungsbedingte Minderung des Einkommens um 20% als erheblich gilt“.
BSG Urteil v. 19.02.1969 – 10RV 561/66 und v.14.03.1975 – 10RV 189/74

Vielleicht hast du eine Universitätsbücherei in der Nähe, oder schicke mir deine mail addi, dann scanne ich es ein und maile es zu.

Krankenkasse:
Das wird ganz stark davon abhängen wie hoch deine MdE ist. Bei 50% und aufwärts bis du ja über das BVG versichert und zwar auch für alles, was nicht Schädigungsfolge ist.
D.h. keine KV-Beiträge von Dir. So ist das wenigstens bei mir. Ich zahle keine.
Bist du unter 50%, dann bist du ohnehin für alle schädigungsbedingten Behandlungskosten von allem befreit, von Zuzahlungen, Praxisgebühr etc., ab 50% gilt das auch für alle nicht schädigungsbedingten Erkrankungen. Außerdem hast du grndsätzlich Anspruch auf Erstattung deiner Fahrkosten zur Therapie, zum Arzt (MdE unabhängig)

Auf deinem Hartz IV Bezug, denke ich schon länger rum. Ich will das jetzt nicht beschwören, aber ich hab da irgendwas gelesen. Ich meine du gehörst da gar nicht rein, allenfalls in die Gundsicherung, möglicherweise irre ich auch. Ich grabe da noch mal. Vielleicht gräbst du auch noch mal. Ich hab irgendwas gelesen mit „Konflikt“ und „zuwiderlaufen des Grundgedankens“.
(Wieso bist du überhaupt Hartz IV? Ich verstehe es nicht, bevor BSA kommt, käme ja der Versuch der beruflichen Reha und damit müsstest du Übergangsgeld bekommen und bevor die berufliche Reha startet, wärest du Grundsicherung oder wenn du krank warst Versorgungskrankengeld. Würde mich ja nicht wundern, wenn das mal wieder ein Fehler vom Amt war.)

Haaa…ich hab´s….ein Griff, pass auf, lies mal §10 BschAV, nicht zu berücksichtigende Einkünfte.
„Zum derzeitigen Brottoeinkommen, gehören nicht die in §2 Abs.1 der Ausgleichsrentenverordnung genannten Einkünfte“.
§2 Abs.1 Ausgleichsrentenverordnung, sagt:
„Punkt1: Leistungen der Sozialhilfe und ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln…..“
Also Hartz IV ist kein Einkommen, also keine Kürzung BSA.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Du vermutlich gar nicht rein gehörst. S.o.

Ich sollte vielleicht erst lesen und dann schreiben, also ich habe SGB XII jetzt mal gelesen, du gehörst eigentlich in die Grundsicherung, weil du erwerbsgemindert bist.
Da das Bedarfsorientiert läuft, denke ich mir mal, dass Grundsicherung (gilt auch für Hartz IV) mit der Bewilligung von BSA vollständig entfällt, Du also die vollen Bezüge über BSA bekommen müsstest. Also Zahlbetrag müsste der sein, den Du ausgerechnet hast (weißt mit den prozentualen Abzügen).

RV:
???, macht ja irgendwie keinen Sinn, eigentlich hättest du ja Anspruch auf diese Rente, auf eine Erwerbsminderungsrente…ich lese auch das noch mal nach. Ich zahle nicht in die gesetzl.RV, allerdings in meine private, aber das ist ja freiwillig.

Hmmm….hast Du die mal beantragt? Deine Rente würde zwar auf BSA angerechnet werden, aber die wird ja nicht gekürzt. So rum könnte ein Schuh draus werden.


@Gast
Vergiss den „WR“, da kannste hingehen, wenn man dir die Handtasche klaut. Um das mal freundlich auszudrücken, es ist ein wenig viel verlangt, von einem gemeinnützig, ehrenamtlichen Verein die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu erwarten. Ich hatte hier mindestens 6 Betroffene, die Dank der Auskünfte des „WR“ um ihre Rechte gebracht worden sind. Und as war nicht immer ein und derselbe Aussendienstler.

Erhöhung der MdE wg. Tabletteneinnahme, habe ich noch nie gehört.

Nun denn, schönes we
 
@Gast[/SIZE][/FONT]
Vergiss den „WR“, da kannste hingehen, wenn man dir die Handtasche klaut. Um das mal freundlich auszudrücken, es ist ein wenig viel verlangt, von einem gemeinnützig, ehrenamtlichen Verein die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu erwarten. Ich hatte hier mindestens 6 Betroffene, die Dank der Auskünfte des „WR“ um ihre Rechte gebracht worden sind. Und as war nicht immer ein und derselbe Aussendienstler.

Jö, habe inzwischen auch vergessen. Schade nur, dass die Organisation so angesehen ist, und dass sie so tut, als würde sie den Kriminalitätsopfern helfen.

Und wegen Falschberatung.... Ich habe auch mal von einer Mitarbeiterin gehört, als es um die Frage ging, ob eine Strafanzeige oder nicht: "fragen Sie doch bei der Polizei nach, die haben bestimmt eine Beratungstelle!"

Und um so tragischer finde ich, dass der Runde Tisch überlegt, ob man die Praktiken des Weißen Rings auch auf andere freiwilligen Hilfsorganisationen übertragen kann. Weil der Staat ja nicht für alles aufkommen könnte!!!
 
Vergiss den „WR“, da kannste hingehen, wenn man dir die Handtasche klaut. Um das mal freundlich auszudrücken, es ist ein wenig viel verlangt, von einem gemeinnützig, ehrenamtlichen Verein die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu erwarten. Ich hatte hier mindestens 6 Betroffene, die Dank der Auskünfte des „WR“ um ihre Rechte gebracht worden sind. Und as war nicht immer ein und derselbe Aussendienstler.

Ich finde es schade, dass man die Kompetenz des WR herunter redet. Mag sein, das deine Erlebnisse negativ waren, doch verallgemein solltest du deine Aussage nicht.

Ich zum Z.B. werde vom WR gut unterstützt. Hier geht es nicht um eine Handtaschen-Angelegenheit, sondern um Folter und Missbrauch, dies sei nur mal am Rande erwähnt.
 
Tja, ich hab auch schon sehr üble Erfahrungen machen müssen mit dem WR, aber auch sehr positive. Es ist wie überall, es sind unterschiedliche Menschen an unterschiedlichen Tätigkeiten, manche sind gut, manche eher nicht...
 
Tja, ich hab auch schon sehr üble Erfahrungen machen müssen mit dem WR, aber auch sehr positive. Es ist wie überall, es sind unterschiedliche Menschen an unterschiedlichen Tätigkeiten, manche sind gut, manche eher nicht...


Ja, so sehe ich es auch. Es gibt nicht den "tollen" Weissen Ring oder den "bösen" Weissen Ring, da es in der Tat immer am jeweiligen Menschen liegt. Ich habe auch eher schlechte Erfahrungen damals gemacht, aber das ist ähnlich wie bei den Gutachtern oder Richtern reines Glücksspiel.

Nur eines sollte man sich klar machen. Beim Weissen Ring arbeiten nicht zwingend Leute, die zu 100% hinter den Opfern stehen und grosses Mitgefühl haben. Viele Mitarbeiter suchen einfach eine Aufgabe die Sie ausfüllt, oder befriedigen Ihre Profilneurose. Einige geniessen es , endlich mal etwas Macht zu haben.

Und trotzdem ist diese Einrichtung wichtig und mit etwas Glück erwischt man dort auch kompetente und einfühlsame Menschen.
 
Habt Ihr eine Einschätzung zu folgendem Gesetztext bezüglich des Berufschadensausgleich:

Prüfung bei Beschädigten, die im Entscheidungszeitraum nicht mehr im Erwerbsleben stehen:

Sind die Schädigungsfolgen Ursache dafür, dass der Beschädigte aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, so sind die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 BVG (Berufschadensausgleich) gegeben, und zwar auch dann, wenn bis zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben kein schädigungsbedingter Einkommensverlust vorlag.

Wenn ein Opfer eine unbefristete volle Erwerbsminderung bekommt und das aus schädigungsbedingten Gründen ( Komplexe PTBS) und das Versorgungsamt gleichzeitig 70%GDS wg. PTBS vergibt und das Opfer eine abgschlossene Berufsausbildung hat, müsste dem Opfer doch ohne Zweifel der BSA zustehen, auch wenn vor der vollen Erwerbsminderung noch kein Einkommensverlust festzustellen war.

Wie seht Ihr das?
 
und das Opfer eine abgschlossene Berufsausbildung hat, müsste dem Opfer doch ohne Zweifel der BSA zustehen, auch wenn vor der vollen Erwerbsminderung noch kein Einkommensverlust festzustellen war.

Wie seht Ihr das?

Stopp auch ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung steht dir gleichermassen BSA zu. In vielen schweren Fällen, konnten die Opfer aus diversen gesundheitlichen Gründen keine Berufsausbildung nachgehen und erhalten BSA.
 
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