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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Ach und nicht vergessen, hast du schon besondere berufliche Betroffenheit beantragt? U.u. müssen die nämlich deine MdE erhöhen, weil Du besonders beruflich betroffen bist, und zwar um 10-20%. (das ist auch §30 BVG, diesmal Abs.2)

Ich kenne 10% für berufl. Betroffenheit und 10% bei dauerhaften Tabletteneinnahme..
Aber wann gibt es 20 bei beruf. Betroffenheit? 😕
Ich kenne niemanden der 20 alleine wegen Beruf hat...
 
Hallo alle,

na ganz klasse, jetzt sind alle verschollenen Antworten angekommen die sind wohl über den server Peking gekommen.😀

20% gibt es bei aussergewöhnlicher beruflicher Betroffenheit, was genau aussergewöhnlich ist, verrät man aber nicht genauer.
Die Versorgungsämter erhöhen meistens pauschal um 10%, aber dass dürfen die eigentlich gar nicht, die müssen das bei jedem Einzelfall prüfen. ich hab auch nur 10% bekommen, wobei der Wiederspruch noch läuft, also auch da abwarten.

Deine anderen Fragen muss ich nachgucken, es gibt durchaus Regelungen die für dich positiv sind, wenn das ermittelte Vergleichseinkommen einfach zu stark von deinen alten Bezügen abweicht. kann ich dir morgen genauer sagen.
Anrechnung Ausgleichsrente, weiß ich aus dem hohlen Bauch nicht, ich bekomme die nicht, ich hab aber was darüber gelesen, suche ich morgen.
Wesentlich spannender ist die Frage EM-rente, da muss ich aber nachfragen. Ist das eine gesetzliche Rente? oder ist das eine Rente aus privater Quelle? Gesetzliche, gelle, deutsche Rentenversicherung.

ich kann es dir erstmal soweit sagen, dass meine, allerdings private Versicherung, voll angerechnet wird, da wird noch das ein oder andere von abgezogen, aber sie wird angerechnet.
Und wenn die schon meine private anrechnen, werden die das bei einer gesetzlichen erst recht tun.

Details wie viel Abzug und so, schreibe ich dir morgen.
 
Ja, in der Tat müsste bei der beruflichen Betroffenheit geprüft werden, in welchem Umfang die Betroffenheit vorhanden ist und dann sollte entweder 10% oder 20% vergeben werden. Dieses wird aber durchgehend ignoriert und muss in der Tat auf der Gerichtsebene geklärt werden. Die Versorgungsämter werden von sich aus keine 20% vergeben.


Wer eine EM Rente erhält, muss dieses Einkommen leider voll auf die Ausgleichsrente anrechnen lassen. Selbst wenn die EM Rente bei nur ca 600€ liegt, bleibt von der Ausgleichsrente nicht viel über. Bei 50% bleibt von den 396€ Ausgleichsrente nur knapp 160€ über.
 
Ich persönlich habe kein Einkommen und lebe von HartzIv. Pink Panther ich weiß auch welches Vergleichseinkommen in Frage kommt. Aber warum bekommst du keine ausgleichsrente? Du nsolltest auch mal für dich checken, wieviel für die Krankenkasse bezahlt wird und ob für die rente eingezahlt wird. Ist ja dein Geld!

Keine Ausgleichsrente.Das leuchtet mir nicht ein. Bist du sicher, daß dir das nicht zustehet.


@Hawkeye: Danke für deine Antwort. aber mit den Zhalen, die du uns gegeben hast, kann ich nicht so viel anfangen. Gesetzliche Rente wird mit wieviel Prozent auf Ausgleichsrente bezogen udn wieviel wird dann von der ausgelichsrente abgezogen? Wie ist es mit BSA und Eu-Rente?


Weiß jemand, wie eine Nettoberechnung funktioniert.
 
@hawkeye

D.h. im Klartext - mit der Berufsschadensausgleichsrente erhalte ich meine EU Rente nicht mehr, dachte mir steht beides zu. Ich bin bereits verentet (unbefristet) und hoffe stetig, dass ich meinen Prozess nun bald mal erfolgsversprechend hinter mir lassen kann.

Aus den Problemen kommt man nicht raus. Es folgen immer wieder neue.
 
@hawkeye

D.h. im Klartext - mit der Berufsschadensausgleichsrente erhalte ich meine EU Rente nicht mehr, dachte mir steht beides zu. Ich bin bereits verentet (unbefristet) und hoffe stetig, dass ich meinen Prozess nun bald mal erfolgsversprechend hinter mir lassen kann.

Aus den Problemen kommt man nicht raus. Es folgen immer wieder neue.


Doch, die deutsche Rentenversicherung wird Dir weiterhin die gesetzliche EU Rente auszahlen. Falls Du den BSA durchbekommst, wird aber die EU Rente angerechnet, d.h der BSA wird dadurch geringer ausfallen. Harz4 Empfänger haben wohl etwas mehr in der Tasche, als EU Rentner, da Harz4 nicht als Einkommen gesehen wird.

In welcher Instanz bist Du ? Bist Du zumindest als Opfer schon anerkannt ?
 

Hallo ihr alle,

ich bin z.Zt. leider gezwungen, mich kreuz und quer durch die Gesetze zu arbeiten, ist das nervig. neee....nicht wg. euch, in eigener Sache.

Die 20%ige Erhöhung wg. besonderer beruflicher Betroffenheit, wird u.a. daran festgemacht, wie hoch der Einkommensverlust ist. Der dauerhafte Verlust von 20% des alten Einkommens sieht die Behörde als Hinweis, auf eine aussergewöhnliche besondere berufliche Betroffenheit, die mit 20% zu bewerten ist. Ob, sie es denn dann tatsächlich tun, ist eine andere Sache.

Dann die EM-Rente, sie wird als vorhandenes Einkommen zu Grunde gelegt, führt also zu einer Reduzierung des BSA. Das habe ich sehr konkret so gefunden, da kommen wir gesagt noch Abzüge drauf was ja für dich gut ist.
Auch die Ausgleichsrente wird als jetziges Einkommen gewertet, also angerechnet.

Hartz IV? Du müsstest doch eigentlich Grundsicherung bekommen oder nicht?
„Netto-BSA“ findest du in §30 BschAV abs.6, du bist dann quasi ein besondere Fall, wirklich erklären kann ich dir das im Moment nicht, es soll besondere Härten auffangen, also eine Unterversorgung auffangen, die durch die Berechnung nach „Brutto-Bsa“ entstehen können.
Ich schreibe das mal ab, also: Das „Netto-VE“ wird aus dem jährlich vom BMA veröffentlichten Vergleichseinkommen abgeleitet….es wird pauschal und nicht individuell errechnet. (Wie genau verraten die hier nicht).
Ich meine auch was gelesen zu haben, das deine jetzigen Bezüge also Hartz IV bzw. Grundsicherung schont. Wird also nicht in Abzug gebracht. Wenn ich es wiederfinde, schreibe ich Dir die Fundstelle.

*kicher* jetzt meine nicht vorhanden Ausgleichsrente.
Ähm….also….ich war vor der Schädigung selbstständig, d.h. in keiner gesetzlichen Versicherung, weder in der Renten noch in der gesetzl.KV.
Ich habe alles mit privaten VS abgedeckt, u.a. eben eine Berufsunfähigkeits-VS, die zum Glück auch zahlt. Das führt dazu, dass kein Sachbearbeiter weiß, wie er damit umgehen soll. (9 von 10 Bescheiden sind falsch), darum habe ich auch so viele Bücher hier. Ich wehre mich seit 6 Jahren gegen die, wie soll ich es sagen, extreme Überdehnung des Rechts. Bis ich vor 14 Tagen meinen BSA- Bescheid erhalten habe, war ich immer in dem Glauben, dass meine VS-Leistungen viel zu hoch sind, als dass es da noch Zahlbeträge geben könnte. Aber, siehe da, weit gefehlt. Das Problem mit dem ich mich nun also seit 14 Tagen beschäftige, ist die Frage, ob die meine private Versicherung überhaupt anrechnen dürfen. Und dazu finde ich nichts, gar nichts, in keiner Datenbank, in keinem Gesetz, in keiner Verordnung.
Es erschließt sich mir auch nicht wirklich, eigentlich tritt das OEG ja für den Schaden ein, den der Täter verursacht hat (in Grenzen, ist klar), alles, was dir mir zahlen, reichen die an den Täter weiter (ob die es jemals bekommen, ist ja nicht mein Problem). So weit so gut, der springende Punkt ist der, dass sich der Täter meine persönliche privat betriebene Vorsorge nicht schadensmindernd anrechnen darf. Und genau das passiert ja jetzt, der Staat reduziert zu meinen Lasten die Verpflichtung des Täters.

Dazu kommt noch, dass ich durch die Anrechnung meiner privaten VS steuerlich benachteiligt werde, denn die muss ich ja versteuern, BSA nicht.

Was mich bis Anschlag anhebt und das sieht man auch hier im Forum, ist, das diese Beamten, mit ihren etwas willkürlichen Bescheiden von mir Detailkenntnisse über das deutsche Recht verlangen, die ich als normaler Bürger ja gar nicht haben kann.
Normalerweise finde ich zu best. Fragen innerhalb von 2 Tagen was im Netz, besonders hilfreich sind da die Archive der Gerichte, ich finde nichts, nichts, gar nichts. Und solange diese Frage nicht geklärt ist, wird es bei der Ausgleichsrente keinen Zahlbetrag geben.

Wenn jemand dazu einen hilfreichen Tipp hat, her damit.
 
Pink Panther;1698037[COLOR=black meinte:
Es erschließt sich mir auch nicht wirklich, eigentlich tritt das OEG ja für den Schaden ein, den der Täter verursacht hat (in Grenzen, ist klar), alles, was dir mir zahlen, reichen die an den Täter weiter (ob die es jemals bekommen, ist ja nicht mein Problem). So weit so gut, der springende Punkt ist der, dass sich der Täter meine persönliche privat betriebene Vorsorge nicht schadensmindernd anrechnen darf. Und genau das passiert ja jetzt, der Staat reduziert zu meinen Lasten die Verpflichtung des Täters. [/COLOR]

Dazu kommt noch, dass ich durch die Anrechnung meiner privaten VS steuerlich benachteiligt werde, denn die muss ich ja versteuern, BSA nicht.

Das verstehe ich auch nicht so ganz. Denn OEG ist Sozialrecht, d.h. es gelten da andere Voraussetzungen und Maßstäbe als im zivilrechtlichen Schadensersatzprozeß. Rentenzahlung vom Täter usw. ist im Zivilrecht nicht vorgesehen.

Kann man also im OEG überhaupt davon sprechen, dass der Täter seine Vorsorge nicht schadensmindernd anrechnen darf? Im OEG wird der Täter nur vom Amt in Regress genommen, an Dich zahlen tut das Amt, und zwar nicht als Vertreter des Täters sondern eigenständig.

Bei Grundsicherungs im Alter z.B. ist es auch ähnlich - man sagt ja, dass die private Altersvorsorge eigentlich nur für Leute interessant ist, bei denen ihre Gesamtrente über dem Grundsicherungssatz liegen werden. Weil ansonsten wird die Rentenausszahlung auf die Grundsicherungsleistung eh angerechnet.

Oder - wer eine private Rechtschutzversicherung hat, bekommt keine Prozesskostenhilfe, auch wenn er arm ist, oder selbst wenn diese nicht zahlt.

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass das Steuerrecht im Hinblick auf Umgang mit Opfern einige Lücken hat. Bei den Opferschutzreformen guckt man ja nicht auf das Steuerrecht. (Ich habe mich z.B. geärgert, dass ich meine Opferanwaltkosten steurlich nicht absetzen kann - außerdem zahle ich ja 19% Steuer an den Staat, wenn ich einen Opferanwalt beantrage, d.h. der Staat bereichert sich an mir).

Wenn es nirgends steht, dann ist es wahrscheinlich eine Lücke im Gesetz. Das Gesetz ist immer ein Kompromiss zwischen was die Parteien wollen - die Details gehen da unter (sie hoffen, dass sich dann in der Praxis regelt.....). Und die Betroffenen brauchen dann eine Entscheidung in der höheren Instanz (was dann aber mit Kostenrisiko verbunden ist). Oder eine politische Entscheidung - ein Weg kann also sein, dass Du einen Politiker vor Ort mit dem Problem ansprichst.
 
@Pink Panther: (Ich bin Weltenbummler als Gast). Nein, ich bezieh keine Grundsicherung, sondern Hartz4. Das solltest du mir glauben. :=) Ich habe einige Dinge nicht verstanden, die du hier genannt hast. Worin liegt z.B. die Besondernheit meines Falls? Ich werde mir das mal in Ruhe am Samstag durchlesen. Und vielleihct ergänzen, oder weitere Fragen stellen.
 
@Pink Panther: du hast drei Möglichkeiten. Du kannst dich um einen Ansprechpartner innerhalb des Versorgungamtes bemühen, der das wissen muß. Es ist das Beste, wenn du dich anwaltlich ebraten läßt, es gibt auch anwälte im Netz, die solche Speziellen Fragen beantworten, und wo du besipspielsweise 40-50 Euro als Belohnung geben kannt. Dort kannst du detailliert alles das, was du hier schreibst, was du herausgefunden hast darlegenee und dann deine Frage stellen.Es ist müßig, zu versuchen, das selber herauszufindne, aber den Weg kannst dui auch gehen,
 
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