Hallo ihr alle,
ich bin z.Zt. leider gezwungen, mich kreuz und quer durch die Gesetze zu arbeiten, ist das nervig. neee....nicht wg. euch, in eigener Sache.
Die 20%ige Erhöhung wg. besonderer beruflicher Betroffenheit, wird u.a. daran festgemacht, wie hoch der Einkommensverlust ist. Der dauerhafte Verlust von 20% des alten Einkommens sieht die Behörde als Hinweis, auf eine aussergewöhnliche besondere berufliche Betroffenheit, die mit 20% zu bewerten ist. Ob, sie es denn dann tatsächlich tun, ist eine andere Sache.
Dann die EM-Rente, sie wird als vorhandenes Einkommen zu Grunde gelegt, führt also zu einer Reduzierung des BSA. Das habe ich sehr konkret so gefunden, da kommen wir gesagt noch Abzüge drauf was ja für dich gut ist.
Auch die Ausgleichsrente wird als jetziges Einkommen gewertet, also angerechnet.
Hartz IV? Du müsstest doch eigentlich Grundsicherung bekommen oder nicht?
„Netto-BSA“ findest du in §30 BschAV abs.6, du bist dann quasi ein besondere Fall, wirklich erklären kann ich dir das im Moment nicht, es soll besondere Härten auffangen, also eine Unterversorgung auffangen, die durch die Berechnung nach „Brutto-Bsa“ entstehen können.
Ich schreibe das mal ab, also: Das „Netto-VE“ wird aus dem jährlich vom BMA veröffentlichten Vergleichseinkommen abgeleitet….es wird pauschal und nicht individuell errechnet. (Wie genau verraten die hier nicht).
Ich meine auch was gelesen zu haben, das deine jetzigen Bezüge also Hartz IV bzw. Grundsicherung schont. Wird also nicht in Abzug gebracht. Wenn ich es wiederfinde, schreibe ich Dir die Fundstelle.
*kicher* jetzt meine nicht vorhanden Ausgleichsrente.
Ähm….also….ich war vor der Schädigung selbstständig, d.h. in keiner gesetzlichen Versicherung, weder in der Renten noch in der gesetzl.KV.
Ich habe alles mit privaten VS abgedeckt, u.a. eben eine Berufsunfähigkeits-VS, die zum Glück auch zahlt. Das führt dazu, dass kein Sachbearbeiter weiß, wie er damit umgehen soll. (9 von 10 Bescheiden sind falsch), darum habe ich auch so viele Bücher hier. Ich wehre mich seit 6 Jahren gegen die, wie soll ich es sagen, extreme Überdehnung des Rechts. Bis ich vor 14 Tagen meinen BSA- Bescheid erhalten habe, war ich immer in dem Glauben, dass meine VS-Leistungen viel zu hoch sind, als dass es da noch Zahlbeträge geben könnte. Aber, siehe da, weit gefehlt. Das Problem mit dem ich mich nun also seit 14 Tagen beschäftige, ist die Frage, ob die meine private Versicherung überhaupt anrechnen dürfen. Und dazu finde ich nichts, gar nichts, in keiner Datenbank, in keinem Gesetz, in keiner Verordnung.
Es erschließt sich mir auch nicht wirklich, eigentlich tritt das OEG ja für den Schaden ein, den der Täter verursacht hat (in Grenzen, ist klar), alles, was dir mir zahlen, reichen die an den Täter weiter (ob die es jemals bekommen, ist ja nicht mein Problem). So weit so gut, der springende Punkt ist der, dass sich der Täter meine persönliche privat betriebene Vorsorge nicht schadensmindernd anrechnen darf. Und genau das passiert ja jetzt, der Staat reduziert zu meinen Lasten die Verpflichtung des Täters.
Dazu kommt noch, dass ich durch die Anrechnung meiner privaten VS steuerlich benachteiligt werde, denn die muss ich ja versteuern, BSA nicht.
Was mich bis Anschlag anhebt und das sieht man auch hier im Forum, ist, das diese Beamten, mit ihren etwas willkürlichen Bescheiden von mir Detailkenntnisse über das deutsche Recht verlangen, die ich als normaler Bürger ja gar nicht haben kann.
Normalerweise finde ich zu best. Fragen innerhalb von 2 Tagen was im Netz, besonders hilfreich sind da die Archive der Gerichte, ich finde nichts, nichts, gar nichts. Und solange diese Frage nicht geklärt ist, wird es bei der Ausgleichsrente keinen Zahlbetrag geben.
Wenn jemand dazu einen hilfreichen Tipp hat, her damit.