Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo Vermisst,

die Einverständniserklärungen wollen die u.a. haben um zu überprüfen, ob deine Angaben zum jetzigen Einkommen korrekt sind. Rentenhöhe und so.

KK....hmmm... keine Ahnung

Mit den Schädigungen in der Kindheit wird eigentlich so verfahren, dass das Amt versucht festzustellen, wie dein beruflicher Werdegang ohne die Schädigung gewesen wäre.
Das ist eine ausgesprochen schwierige Aufgabe, sie werden mit Sicherheit schauen müssen, ob schon in deinem schulischen Werdegang ein Knick war. Waren die Noten vorher gut, danach schlecht...wurde der angestrebte Abschluss deshalb nicht erreicht, sondern ein schlechterer.
Hat dich die Schädigung vielleicht an einem Studium gehindert oder musste ein schlechter dotierter Beruf gewählt werden.
Diese Prüfung wird sicher einige Zeit in Anspruch nehmen, weil da einfach viel zu berücksichtigen ist.

Hoffe der Sachbearbeiter ist da ausreichend motiviert.
 
Hallo Weltenbummler,

also, ich weiß 100pro, dass während der beruflichen Reha RV-Beiträge weitergezahlt werden.

Wenn ich dich richtig verstehe, willst du aber wissen, ob während des BSA Bezuges RV-Beiträge weiter übernommen werden müssen?

Bevor ich mir einen Wolf suche, muss ich das richtig verstanden haben.

Zur Nettoberechnung findest du im Wilke nur das, was ich dir geschrieben habe.
Das ist das Handbuch, dass auch die Versorgungsämter benutzen, dort sind die Kommentare zu den Gesetzen drin. Also eigentlich die Bedienungsanleitung für die Gesetze. Mir hat es schon viel geholfen, es ist aber nicht ganz günstig, wie alle juristischen Fachbücher.

Ich habe diese Woche nicht wirklich viel Zeit, wenn ich dein Problem richtig erfasst habe, helfe ich dann aber gerne beim suchen. Ich hab inzwischen auch eine Zugang zur Rechtssprechungsdatenbank.

Bis denn
 
Hier weltenbummler, weltenbummler als Gast. Mir geht es um die Frage, ob während des Bezuges von BSA das Versorgungsamt Rentenversicherungsbeiträge zahlt.
 
Kann die Frage oben jemand beantworten? Wie ist das bei denen, die BSA beziehen? Bislang habe ich nur eine vage Antwort darauf, daß das so sein müßte. Es betrifft ja auch alle, die BSA beziehen oder nicht, und es wäre daher gut, das heraus zu finden.
 
Kann die Frage oben jemand beantworten? Wie ist das bei denen, die BSA beziehen? Bislang habe ich nur eine vage Antwort darauf, daß das so sein müßte. Es betrifft ja auch alle, die BSA beziehen oder nicht, und es wäre daher gut, das heraus zu finden.

Nein, das Versorgungsamt zahlt keine Rentenbeträge. Allerdings muss das Versorgungsamt ab Rentenalter Deine schädigungsbedingte verminderte Rente ebenfalls ausgleichen.
 
Ist das alles kompliziert. Müssen die Informationen nicht unsere Anwälte haben ? Ich als Opfer schaffe das einfach nicht......

Wenn ich hier lese wie komplex die Berechnungen laufen - ohje, das haut mich um.

Kann man auch beides beziehen -
plus Ausgleichsrente ?

Hilfe ich bin so dumm ;-)))
 
Ist das alles kompliziert. Müssen die Informationen nicht unsere Anwälte haben ? Ich als Opfer schaffe das einfach nicht......

Wenn ich hier lese wie komplex die Berechnungen laufen - ohje, das haut mich um.

Kann man auch beides beziehen -
plus Ausgleichsrente ?

Hilfe ich bin so dumm ;-)))

Ja, ab 50% GDS bekommst Du zusätzlich auch eine Ausgleichsrente. Völlig unabhängig vom BSA.
 
Lieben Dank -

du meinst sicherlich GdB oder ?

Den habe ich bereits voll ausgeschöpft ;-)))

lg
 
Nein er meint schon den Gds denn der besagt die reine Behinderung wegen Schädigungsfolge.
Der GdB besagt, wie schwer du insges. eingeschränkt bist, der Gds ist interessant,
wenn es um Schädigungsfolgen geht.
Denn beim Versorg.Amt muss alles kausal sein sprich Schädigungsbedingt, ist
es das nicht, kann es durchaus sein, dass man zwar 90 GdB hat aber "nur"
30 Gds. Und auf diese 30 Gds bekommt man dann eine Grundrente, Bsa oder Ausgleichsrente erst ab 50 gds, deshalb ist vielen diese Hürde so wichtig, da die meisten
ja nach der Schädigung leider nicht mehr arbeiten können.
 
Das ist soweit richtig. Allerdings bekommt man BSA theoretisch schon ab 30% GDS (natürlich nur wenn die Voraussetzungen dafür gegegben sind) ..die Ausgleichsrente erst ab 50%
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
J Angst, meine Schwester wird meine Mutter umbringen. Gewalt 12

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben