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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo Vermisst ...
Ich glaube, mir bleibt generell nichts weiter übrig , als abzuwarten.
Also eigentlich bin ich ja dann ein Neufall, weil BSA 2014 erstmals beantragt,- erforderlich waren aber Unterlagen, Einkommensnachweise rückwirkend ab 06/2008 hmmm ( Ü-antrag 6/12 )
das mit der Ausgleichsrente habe ich soweit auch raus, die bekommt man ja eh erst ab 50 %
aber wie meine V-rente dann berechnet wird auch da kein Plan.
Bin müde....
 
Aber wie war das auch mit meiner Frage, ob eine Untätigkeitsklage das Verfahren oder die Bearbeitung beschleunigt, oder dauert das denne noch länger ?

Hallo Jo,
in einem Fall ging es tatsächlich etwas schneller, aber da ging es um ALGII Ansprüche die ja dringend sind, weil die Familie hatte nix mehr zum leben/überleben.....bzw. um drohende Obdachlosigkeit...
im anderen Fall ging es um OEG da ging das nicht schneller, weil es nicht als dringlich angesehen wurde und eine rein sachliche Bescheidung ausreicht, um als erfüllt es anzusehen, quasi der Inhalt der Klage wird sicher nicht früher beschieden sondern da muss man oft ja noch irgendwelche Unterlagen etc...einreichen bzw. das dauert einfach....
Einen Versuch wäre es wert, musst aber selber wissen!
Ich würde es nicht tun, wenn es um OEG geht, weil es ein eig. Klageverfahren ist und quasi neu aufgerollt wird und zeitlich sicher nicht früher als das andere beschieden wird....
Vor allem muss nach meinem Erlebten die Dringlichkeit gegeben sein und was OEG Sachen betrifft sehen viele Gerichte keine Dringlichkeit, weil man ja in der Zeit z.b. Sozialhilfe etc..beantragen kann damit man was z. Leben hat!
Man muss einfach bei solchen Sachen viel Geduld und Kraft aufbringen, ich finde auch wenn das super anstrengend ist, es lohnt sich das warten...vor allem erlebe ich pers. ja gerade, dass Entscheidungen für uns Betroffene auch sich auf unsere Kinder auswirkt und das finde ich pers. total wichtig...
Denn wer sind denn die sekund. "Betroffenen" sind es nicht unsere Kinder bzw. Angehörigen?
Bei mir sind es nun 9 Jahre in denen ich nun mit dem Thema "rumhänge" und es ist kein Ende abzusehen.
Es dauert alles wirklich sehr lange und bei mir ist es so, dass nun alles der med. Dienst entscheidet, selbst Nachzahlungen! Für uns Laien klar, nur für die Behörden nicht! Sollte dem nicht entsprochen werden, werde ich sicher in Widerspruch gehen bzw. klagen müssen! Die DRV hats kapiert, das VA braucht halt bissl länger!😉
 
Hallo zusammen!

Ich bin neu auf diesem Gebiet und konnte nicht alle Seiten durchlesen. Mir scheint aber, dass es hier Leute gibt, die sich gut informiert haben.
Habe für meinen Sohn schon beim VA Opferrente beantragt. Wird erst nach der Verhandlung am 11.8.2016 bearbeitet.
Täter geständig.
Wollte wissen:

1.: Kann er Berufsschadensausgleich beantragen? Da mein Sohn Ende ersten Lehrjahr war, als er dadurch
Arbeitsunfähig wurde.Traumaklinik ist auch bald.

2.: Gibt es noch andere Sachen, die ich beantragen kann?

3. Kennt sich jemand mit der Verfahrensweise für Sekundäropfer aus? Hat jemand damit Erfahrung gemacht?

LG MaxMix
 
Hallö Weltenbummler und an alle hier , -

Dankeschön, habe da aber nichts gefunden - zumindest es nicht erkannt.
Ausgleichsrente... Wir haben im Juni 2012 Ü-Antrag gestellt,- Antrag auf Höherstufung, BSA 2014 - von Ausgleichsrente war bis heute nie die Rede- bekam da auch nichts zum Ausfüllen - ist das dann automatisch ?
Also bislang weiß ich gar nichts- warte wegen dem Widerspruch - erhalte auch kein Geld, weil ja die Verletztenrente ein paar Euro über der 30% Grundrente liegt.


Aber wie war das auch mit meiner Frage, ob eine Untätigkeitsklage das Verfahren oder die Bearbeitung beschleunigt, oder dauert das denne noch länger ?
LG Jo


Es spielt keine Rolle, ob du ausgleichsrente beantragt hast oder nicht. Nur, alles, was bei der ausgleichsrente nicht berücksichtigt wird als einkommen, das wird auch beim bsa nicht beruecksichtigt, und da kannst du mal gucken, wie das ist bei der verletzten grundrente, das war es doch oder? Und das steht eben bei der ar-verordnung. Ar wird automatisch beruecksichtigt, aber erst ab 50% bsa.

Natuerlich kannst du auch mal beim bsa gucken, paragraph 30 bvg und berufsschadensausgleichsverordnung.

Desweiteren wuerde ich im www suchen, bsa und verletzten grundrente, und nach info und urteilen.
 
Hallo zusammen!

Ich bin neu auf diesem Gebiet und konnte nicht alle Seiten durchlesen. Mir scheint aber, dass es hier Leute gibt, die sich gut informiert haben.
Habe für meinen Sohn schon beim VA Opferrente beantragt. Wird erst nach der Verhandlung am 11.8.2016 bearbeitet.
Täter geständig.
Wollte wissen:

1.: Kann er Berufsschadensausgleich beantragen? Da mein Sohn Ende ersten Lehrjahr war, als er dadurch
Arbeitsunfähig wurde.Traumaklinik ist auch bald.

2.: Gibt es noch andere Sachen, die ich beantragen kann?

3. Kennt sich jemand mit der Verfahrensweise für Sekundäropfer aus? Hat jemand damit Erfahrung gemacht?

LG MaxMix

Natuerlich kann dein Sohn bsa beantragen! Auch nachtaeglich, ihr habt zumindest den Beweis in der hand. Gerichtlich, da haben opfer wie ich, die als kind traumatisiert wurden, es viel schwerer.

Sekundaeropfer läuft unter dem Stichwort schockschaden im oeg. D.h., auch die mutter, die durch die Nachricht der opferwerdung eines angehoerige schwer traumatisiert wurde, kann oeg beantragen.

Allerdings sind die versorgungsamter in der Regel knallhart und versuchen alles, um nichts zahlen zu muessen. Daher ist ein guter anwalt wichtig!!!



Hier sind ja auch viele opfer wie ich, die trotz massiver Gegenwehr des Amtes erfolgreich waren.
 
Ich finde es wichtig, dass man das hier nicht vergisst, weil derzeit immer wieder damit begründet wird, wenn man in Widerspruch geht, weil man persönlich denkt, dass man falsch eingestuft wurde....



Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschadensausgleich

Zu diesem Thema habe ich genau vor einem jahr hier einen thread eröffnet und alle möglichkeiten, die es gibt, ob Altfall oder neufall ab bsa antrag ab 07.2011, wenn der oeg antrag vor 2011 war, besprochen, da gibt es eine Lücke in der regelung. Es ist beides moeglich.


Darf ich daraus schliessen, dass du dich als neufall einstufen lassen willst? Wenn ja, wuerde es mir sehr helfen, wenn du mich auf dem laufenden haeltst, wie das verfahren verlaeuft, da ich da mal erfolglos in den Widerspruch gegangen bin. Das waere wirklich sehr hilfreich fuer mich.
 
Eigentlich müssen sie bei diesen zwischen den Stühlen sozusagend, berechnen was diesen besserstellt und das dann nehmen. Das ist die Theorie, in der Praxis wird gerne gemauschelt.

Bei mir geht nix weiter. Im November vor 2 Jahren anerkannt und seit dem tun se rum wegen dem BSA. Lassen sich immer was neues einfallen. Jetzt lassen sie es ja liegen, weil sie mich nachprüfen (jaja ob ich überhaupt noch krank bin). Wir könnten das Geld derzeit echt gut gebrauchen.

Was ich nur so schlimm finde, dass man so wenig Möglichkeiten hat dene Beine zu machen. Eigentlich nur sich beschweren und dann die Untätigkeitsklage. Beschwerd haben wir uns ja bei dem Chef und auch beim Regierungspräsidenten. Der zwar bedauert, dass es zu Unterbrechungen kam, aber alles okay ist. Also nicht viel bringt. Insgesamt kenn ich meine Rechte mittlerweile ganz gut. Aber doch fühl ich mich beim Thema OEG immer wieder sehr hilflos.

Geht es euch auch so, dass ihr wirklich mit allem langsam rechnet? Mir bleibt gerade nichts, außer abwarten. Mein Anwalt tut auch nix, was auch. Wie lang hat bei euch der Eiertanz wegen dem BSA sich getan? Seit ihr gleich richtig eingestuft worden?
 
Zu diesem Thema habe ich genau vor einem jahr hier einen thread eröffnet und alle möglichkeiten, die es gibt, ob Altfall oder neufall ab bsa antrag ab 07.2011, wenn der oeg antrag vor 2011 war, besprochen, da gibt es eine Lücke in der regelung. Es ist beides moeglich.


Darf ich daraus schliessen, dass du dich als neufall einstufen lassen willst? Wenn ja, wuerde es mir sehr helfen, wenn du mich auf dem laufenden haeltst, wie das verfahren verlaeuft, da ich da mal erfolglos in den Widerspruch gegangen bin. Das waere wirklich sehr hilfreich fuer mich.

Hallo Weltenbummler,
heisst das dass Du als Altfall eingestuft wuedest?? Ich glaube wir haben ähnliche Situationen. Bei mir wurde der BSA auch nachträglich anerkannt. Das heisst seit 2011 bekomme ich BSA, aber jetzt müssen sie noch für Jahre davor berechnen. Vielleicht können wirnuns mal per PN austauschen.
Lg Vogoge🙂
 
Danke Weltenbummler für deine Antwort.

Ist es richtig, dass die Höhe der Opferrente nach dem Krankheitsbild berechnet wird?

Und dass bei Sekundäropfer es nur anerkannt wird, wenn das Opfer tot oder sex. Mißbraucht wurde?
 
Hallo Weltenbummler,
heisst das dass Du als Altfall eingestuft wuedest?? Ich glaube wir haben ähnliche Situationen. Bei mir wurde der BSA auch nachträglich anerkannt. Das heisst seit 2011 bekomme ich BSA, aber jetzt müssen sie noch für Jahre davor berechnen. Vielleicht können wirnuns mal per PN austauschen.
Lg Vogoge🙂

Nein, mein Widerspruch wurde abgelehnt, und ich als ALtfall eingestuft, opbwohl ich meinen BSA erst 2014 beantragen konnte. Brgründung: OEG Antrag vor 06.2011 beantragt, BSA antrag 2014 irrelevant, Leistung geht auf erstantrag OEG vor 06.2011 zurüvk.- Daher Altfall.Unterschrift. Stempel. fertig. :=)
 
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