G
Gastbei
Gast
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
das Gericht will in meinem OEG-Verfahren einen Erörterungstermin anberaumen. Das die Bescheide von 2005 und 2008 nicht rechtens sind konnte ich nun wiederlegen. Man hat mir damals die Gewalt in meiner Kinder- und Jugendzeit ca. ab 4 Jahren bis 19 Jahren ignoriert auch die Gewalt im Ausland von 1987 bis 1990. Anerkannt wurde damals lediglich eine Gewalttat im Jahre 2004. Ich wurde auch nie traumatologisch begutachtet, immer nur psychatrisch, das nicht annäherend meinen Schädigungen entsprochen hatte.
Ich habe in meiner letzten Stellungnahme mit meinem RA zusammen das Unrecht in den alten Bescheiden widerlegt. Alle Beteiligten wollen wohl einen schnellen Abschluss des langwierigen Verfahrens, oder eine Abspaltung (Zweiteilung) des Verfahrens an ein anderes Gericht, dass zuständig wäre für die alten Bescheide?
Nun soll ein Erörterungstermin bei Gericht stattfinden und ich habe dabei Bauchweh, dass man mich wieder über den Tisch ziehen will. Ich habe das Problem wegen der langjährigen Gewaltspirale, das ich Leid, Schmerz und schädliche Angriffe nicht so wahrnehme wie andere Menschen und erst seit kurzem anfange "wach" zu werden.
Für Ratschläge und Tipps wäre ich sehr dankbar.
Bei mir wurde auch nie über einen BSA gesprochen und ich hätte gerne eine Vorstellung davon, wie er ungefähr aussehen müsste. Dazu folgendes:
Hauptschulabschluss trotz Missbrauch, Misshandlung in meiner Kinderzeit (viel abgespalten)
Ausbildungsberuf absolviert
einige Jahre berufliche Tätigkeit mit einigen Arbeitgeberwechseln
berufliche Weiterbildung mit Abschluss
erneute Gewalt im Ausland (drei Jahre)
danach wieder in Deutschland berufliche Tätigkeit mit vielen Arbeitgeberwechseln und vielen arbeitslos/arbeitsunfähigen Zeiten. (die zeitlichen Lücken wurden krankheitsbedingt immer länger)
wiederholte berufliche Weiterbildung mit IHK-Abschluss.
zuletzt in leitender Position gearbeitet.
erneute Gewalt 2004 (doppelt vergewaltigt)
danach nicht mehr fähig gewesen zu arbeiten (nur ganz kurzfristige Versuche)
wegen des Schlechtergutachtens 2005 in Hartz VI reingefallen, gesundheitlich GdB 70 davon PTBS 50 (GdB auch in der Klage da die Schädigungsfolgen aus der Kinder- und Jugenzeit nie begutachtet wurden und somit hier auch nicht enthalten sind)
Wie kann ich den Erörterungstermin meisten (es soll wohl auf einen Vergleich rauskommen?
Wie müsste der BSA ungefähr aussehen?
Bitte herzlichst um Antworten
Grüße Gastbei
das Gericht will in meinem OEG-Verfahren einen Erörterungstermin anberaumen. Das die Bescheide von 2005 und 2008 nicht rechtens sind konnte ich nun wiederlegen. Man hat mir damals die Gewalt in meiner Kinder- und Jugendzeit ca. ab 4 Jahren bis 19 Jahren ignoriert auch die Gewalt im Ausland von 1987 bis 1990. Anerkannt wurde damals lediglich eine Gewalttat im Jahre 2004. Ich wurde auch nie traumatologisch begutachtet, immer nur psychatrisch, das nicht annäherend meinen Schädigungen entsprochen hatte.
Ich habe in meiner letzten Stellungnahme mit meinem RA zusammen das Unrecht in den alten Bescheiden widerlegt. Alle Beteiligten wollen wohl einen schnellen Abschluss des langwierigen Verfahrens, oder eine Abspaltung (Zweiteilung) des Verfahrens an ein anderes Gericht, dass zuständig wäre für die alten Bescheide?
Nun soll ein Erörterungstermin bei Gericht stattfinden und ich habe dabei Bauchweh, dass man mich wieder über den Tisch ziehen will. Ich habe das Problem wegen der langjährigen Gewaltspirale, das ich Leid, Schmerz und schädliche Angriffe nicht so wahrnehme wie andere Menschen und erst seit kurzem anfange "wach" zu werden.
Für Ratschläge und Tipps wäre ich sehr dankbar.
Bei mir wurde auch nie über einen BSA gesprochen und ich hätte gerne eine Vorstellung davon, wie er ungefähr aussehen müsste. Dazu folgendes:
Hauptschulabschluss trotz Missbrauch, Misshandlung in meiner Kinderzeit (viel abgespalten)
Ausbildungsberuf absolviert
einige Jahre berufliche Tätigkeit mit einigen Arbeitgeberwechseln
berufliche Weiterbildung mit Abschluss
erneute Gewalt im Ausland (drei Jahre)
danach wieder in Deutschland berufliche Tätigkeit mit vielen Arbeitgeberwechseln und vielen arbeitslos/arbeitsunfähigen Zeiten. (die zeitlichen Lücken wurden krankheitsbedingt immer länger)
wiederholte berufliche Weiterbildung mit IHK-Abschluss.
zuletzt in leitender Position gearbeitet.
erneute Gewalt 2004 (doppelt vergewaltigt)
danach nicht mehr fähig gewesen zu arbeiten (nur ganz kurzfristige Versuche)
wegen des Schlechtergutachtens 2005 in Hartz VI reingefallen, gesundheitlich GdB 70 davon PTBS 50 (GdB auch in der Klage da die Schädigungsfolgen aus der Kinder- und Jugenzeit nie begutachtet wurden und somit hier auch nicht enthalten sind)
Wie kann ich den Erörterungstermin meisten (es soll wohl auf einen Vergleich rauskommen?
Wie müsste der BSA ungefähr aussehen?
Bitte herzlichst um Antworten
Grüße Gastbei