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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
das Gericht will in meinem OEG-Verfahren einen Erörterungstermin anberaumen. Das die Bescheide von 2005 und 2008 nicht rechtens sind konnte ich nun wiederlegen. Man hat mir damals die Gewalt in meiner Kinder- und Jugendzeit ca. ab 4 Jahren bis 19 Jahren ignoriert auch die Gewalt im Ausland von 1987 bis 1990. Anerkannt wurde damals lediglich eine Gewalttat im Jahre 2004. Ich wurde auch nie traumatologisch begutachtet, immer nur psychatrisch, das nicht annäherend meinen Schädigungen entsprochen hatte.
Ich habe in meiner letzten Stellungnahme mit meinem RA zusammen das Unrecht in den alten Bescheiden widerlegt. Alle Beteiligten wollen wohl einen schnellen Abschluss des langwierigen Verfahrens, oder eine Abspaltung (Zweiteilung) des Verfahrens an ein anderes Gericht, dass zuständig wäre für die alten Bescheide?

Nun soll ein Erörterungstermin bei Gericht stattfinden und ich habe dabei Bauchweh, dass man mich wieder über den Tisch ziehen will. Ich habe das Problem wegen der langjährigen Gewaltspirale, das ich Leid, Schmerz und schädliche Angriffe nicht so wahrnehme wie andere Menschen und erst seit kurzem anfange "wach" zu werden.

Für Ratschläge und Tipps wäre ich sehr dankbar.

Bei mir wurde auch nie über einen BSA gesprochen und ich hätte gerne eine Vorstellung davon, wie er ungefähr aussehen müsste. Dazu folgendes:
Hauptschulabschluss trotz Missbrauch, Misshandlung in meiner Kinderzeit (viel abgespalten)
Ausbildungsberuf absolviert
einige Jahre berufliche Tätigkeit mit einigen Arbeitgeberwechseln
berufliche Weiterbildung mit Abschluss
erneute Gewalt im Ausland (drei Jahre)
danach wieder in Deutschland berufliche Tätigkeit mit vielen Arbeitgeberwechseln und vielen arbeitslos/arbeitsunfähigen Zeiten. (die zeitlichen Lücken wurden krankheitsbedingt immer länger)
wiederholte berufliche Weiterbildung mit IHK-Abschluss.
zuletzt in leitender Position gearbeitet.
erneute Gewalt 2004 (doppelt vergewaltigt)
danach nicht mehr fähig gewesen zu arbeiten (nur ganz kurzfristige Versuche)
wegen des Schlechtergutachtens 2005 in Hartz VI reingefallen, gesundheitlich GdB 70 davon PTBS 50 (GdB auch in der Klage da die Schädigungsfolgen aus der Kinder- und Jugenzeit nie begutachtet wurden und somit hier auch nicht enthalten sind)

Wie kann ich den Erörterungstermin meisten (es soll wohl auf einen Vergleich rauskommen?

Wie müsste der BSA ungefähr aussehen?

Bitte herzlichst um Antworten
Grüße Gastbei
 
Hallo,
ich habe hier die Seiten etwas überflogen, Entschuldigung falls ich Fragen stelle die hier schon beantwortet wurden.
Ich habe schon mal mit dem Gedanken gespielt OEG zu beantragen, bin aber sehr unsicher ob sich der ganze Aufwand lohnt und was überhaupt das Ergebnis des ganzen wäre.
Ich bin 34, habe die Realschule abgebrochen, habe also keinen Schulabschluss erreicht, habe daraufhin ein Berufsschuljahr abgebrochen und somit auch keine Ausbildung, insgesamt habe ich 1 1/2 Jahre Teilzeit gearbeitet, danach war ich Arbeitssuchend und nun seit vielen Jahren Erwerbsunfähig/Grundsicherung (wird alle 2 Jahre erneuert).
Angezeigt habe ich nicht und es ist schwierig wegen der familiären Situationen Zeugen als Beweise zu liefern somit hätte ich wohl eh fast keine Chance dass etwas bewilligt wird, aber mich würde dennoch interessieren wie das dann ausgerechnet wird. Es gäbe dann also eine zusätzliche monatliche Rente zu der Grundsicherung dazu? In welcher Höhe ca? Vielen Dank schon mal falls mir jemand die Fragen beantworten kann.
LG B.B.
 
Meine Frage: Wird eine private Berufsunfähigkeitsrente als Einkommen beim Berufsschadensausgleich als Einkommen angerechnet?

Ich habe ein Urteil gefunden, bei dem eine Berufsunfähigkeitrente, die direkt über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde und aus Weihnachtsgeld bezahlt wurde als Einkommen anzurechnen. Die Anrechnungsfreiheit gilt nur für die Originalleistungen. Heißt das, wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung selbst abgeschlossen hat, wird diese beim Berufsschadensausgleich nicht als Einkommen angerechnet?
 
hallö Gast - Berufsunfähigkeitsrente, keine Ahnung, aber ....

in meinem Rücknahmebescheid nach SGB X § 44 bin ich mit 30% anerkannt. Derzeit - Widerspruch läuft !
Allerdings beziehe ich von der BG eine Verletztenrente mit MdE 20 % , die, bzw. der Betrag aber übersteigt die Grundrente nach OEG .
In meinem Fall gehe ich davon aus, dass bei erfolgreichem Widerspruch , wegen BSA Ablehnung ( ist auch im Widerspruch ) nur der übersteigende Betrag über der Grundrente als Einkommen gerechnet werden darf / dürfte , weil die Grundrente selber NIRGENDWO als Einkommen gerechnet werden darf . Ich glaube, das ist bei Rente wegen Berufsunfähigkeit dann nicht anders.?


Und meine Frage Ihr Lieben .... : Kennt Ihr Euch aus im Intervallmodus von Widerspruchsausschüssen ? Meiner sollte im Juni bearbeitet werden, dann ging das wieder los , mit das wollen wir noch und jenes... Haben die vom VA jetzt alles . Mein VDK sagt, in der Regel wären die da immer alle 2 Monate dran. Jetzt ist August- 2 Monate rum... Wir drohen dann mit Untätigkeitsklage- wenn wir nicht bald ein Feedback bekommen... ( Wollen ja nicht wirklich, weil könnte das noch länger ziehen :-( )
Hat da jemand Erfahrung mit, ob das die Sache beschleunigt ?
LG Jo
 
Meine Frage: Wird eine private Berufsunfähigkeitsrente als Einkommen beim Berufsschadensausgleich als Einkommen angerechnet?

Ich habe ein Urteil gefunden, bei dem eine Berufsunfähigkeitrente, die direkt über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde und aus Weihnachtsgeld bezahlt wurde als Einkommen anzurechnen. Die Anrechnungsfreiheit gilt nur für die Originalleistungen. Heißt das, wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung selbst abgeschlossen hat, wird diese beim Berufsschadensausgleich nicht als Einkommen angerechnet?

Ja, das koennte so sein. Ich kenne eine, die mir sagte, dass das gesetzlich so ist, bei privatem Abschluss von berufsunfaehigkeitsrente keine bsa anrechnung. Sie hatte auch privat eine solche angeschlossen als opfer.
 
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
das Gericht will in meinem OEG-Verfahren einen Erörterungstermin anberaumen. Das die Bescheide von 2005 und 2008 nicht rechtens sind konnte ich nun wiederlegen. Man hat mir damals die Gewalt in meiner Kinder- und Jugendzeit ca. ab 4 Jahren bis 19 Jahren ignoriert auch die Gewalt im Ausland von 1987 bis 1990. Anerkannt wurde damals lediglich eine Gewalttat im Jahre 2004. Ich wurde auch nie traumatologisch begutachtet, immer nur psychatrisch, das nicht annäherend meinen Schädigungen entsprochen hatte.
Ich habe in meiner letzten Stellungnahme mit meinem RA zusammen das Unrecht in den alten Bescheiden widerlegt. Alle Beteiligten wollen wohl einen schnellen Abschluss des langwierigen Verfahrens, oder eine Abspaltung (Zweiteilung) des Verfahrens an ein anderes Gericht, dass zuständig wäre für die alten Bescheide?

Nun soll ein Erörterungstermin bei Gericht stattfinden und ich habe dabei Bauchweh, dass man mich wieder über den Tisch ziehen will. Ich habe das Problem wegen der langjährigen Gewaltspirale, das ich Leid, Schmerz und schädliche Angriffe nicht so wahrnehme wie andere Menschen und erst seit kurzem anfange "wach" zu werden.

Für Ratschläge und Tipps wäre ich sehr dankbar.

Bei mir wurde auch nie über einen BSA gesprochen und ich hätte gerne eine Vorstellung davon, wie er ungefähr aussehen müsste. Dazu folgendes:
Hauptschulabschluss trotz Missbrauch, Misshandlung in meiner Kinderzeit (viel abgespalten)
Ausbildungsberuf absolviert
einige Jahre berufliche Tätigkeit mit einigen Arbeitgeberwechseln
berufliche Weiterbildung mit Abschluss
erneute Gewalt im Ausland (drei Jahre)
danach wieder in Deutschland berufliche Tätigkeit mit vielen Arbeitgeberwechseln und vielen arbeitslos/arbeitsunfähigen Zeiten. (die zeitlichen Lücken wurden krankheitsbedingt immer länger)
wiederholte berufliche Weiterbildung mit IHK-Abschluss.
zuletzt in leitender Position gearbeitet.
erneute Gewalt 2004 (doppelt vergewaltigt)
danach nicht mehr fähig gewesen zu arbeiten (nur ganz kurzfristige Versuche)
wegen des Schlechtergutachtens 2005 in Hartz VI reingefallen, gesundheitlich GdB 70 davon PTBS 50 (GdB auch in der Klage da die Schädigungsfolgen aus der Kinder- und Jugenzeit nie begutachtet wurden und somit hier auch nicht enthalten sind)

Wie kann ich den Erörterungstermin meisten (es soll wohl auf einen Vergleich rauskommen?

Wie müsste der BSA ungefähr aussehen?

Bitte herzlichst um Antworten.
Grüße Gastbei

Ein eroerterungstermin ist im Prinzip eine gute sache. Das Gericht gibt euch eine Chance miteinander zu verhandeln. Es gibt Urteile beim bsa, wo auch ein opfer in der Kindheit Geschaedig nach seiner erreichten ausbildung seinen bsa bekommen muss.du hattest eine leitende position, und das entspricht deinen lebensverhaeltnissen, damit wieder ich argumentieren. Was sagt dein anwalt?

Interessant wird auch sein, wie sie die verschiedenen traumatisierungen aus verschiedenen staedten und je nach lebensalter in einen gds umrechnen wird. Das wuerde mich sehr interessieren. Ich kenne zwei urteile dazu, bei einer frau wurden 60% von dem versorgungsamt Berlin u nd den Anteil von 60 auf 70% von dem versorgungsamt bayern uebernommen, weil zwei Delikte in verschiedenen orten.

Wuerde mich freuen, deine ergebnisse vernehmen zu durrfen. Weltenbummler.
 
Hallo,
ich habe hier die Seiten etwas überflogen, Entschuldigung falls ich Fragen stelle die hier schon beantwortet wurden.
Ich habe schon mal mit dem Gedanken gespielt OEG zu beantragen, bin aber sehr unsicher ob sich der ganze Aufwand lohnt und was überhaupt das Ergebnis des ganzen wäre.
Ich bin 34, habe die Realschule abgebrochen, habe also keinen Schulabschluss erreicht, habe daraufhin ein Berufsschuljahr abgebrochen und somit auch keine Ausbildung, insgesamt habe ich 1 1/2 Jahre Teilzeit gearbeitet, danach war ich Arbeitssuchend und nun seit vielen Jahren Erwerbsunfähig/Grundsicherung (wird alle 2 Jahre erneuert).
Angezeigt habe ich nicht und es ist schwierig wegen der familiären Situationen Zeugen als Beweise zu liefern somit hätte ich wohl eh fast keine Chance dass etwas bewilligt wird, aber mich würde dennoch interessieren wie das dann ausgerechnet wird. Es gäbe dann also eine zusätzliche monatliche Rente zu der Grundsicherung dazu? In welcher Höhe ca? Vielen Dank schon mal falls mir jemand die Fragen beantworten kann.
LG B.B.

Wenn du als kind opfer geworden bist, wird ein bsa nach dem nachweisbar angestrebten und wegen der schaedigung nicht realisierten berufsziel berechnet. Deshalb kann man das nicht beantworten.

Hast du deine Ausbildungen etc. Wegen der schaedigungen nicht beendet?

Du kannst den Antrag stellen, es ist allein sehr schwierig, aber sehr wohl moeglich mit einem guten anwalt. Stell dich aber je nach versorgungsamt auf einen Kampf ein. Ich bin heute noch krank deswegen, aber es hat sich gelohnt.

Desweiteren kannst du
, wenn du eine schwerbehinderung hast , wo die schaedigungen als opfer anerkannt worden sind, und die Gutachten der rente bei dem verfahren benutzen, wenn die schaedigungen aufgrund der opferwerdung dokumentiert sind.
 
hallö Gast - Berufsunfähigkeitsrente, keine Ahnung, aber ....

in meinem Rücknahmebescheid nach SGB X § 44 bin ich mit 30% anerkannt. Derzeit - Widerspruch läuft !
Allerdings beziehe ich von der BG eine Verletztenrente mit MdE 20 % , die, bzw. der Betrag aber übersteigt die Grundrente nach OEG .
In meinem Fall gehe ich davon aus, dass bei erfolgreichem Widerspruch , wegen BSA Ablehnung ( ist auch im Widerspruch ) nur der übersteigende Betrag über der Grundrente als Einkommen gerechnet werden darf / dürfte , weil die Grundrente selber NIRGENDWO als Einkommen gerechnet werden darf . Ich glaube, das ist bei Rente wegen Berufsunfähigkeit dann nicht anders.?


Und meine Frage Ihr Lieben .... : Kennt Ihr Euch aus im Intervallmodus von Widerspruchsausschüssen ? Meiner sollte im Juni bearbeitet werden, dann ging das wieder los , mit das wollen wir noch und jenes... Haben die vom VA jetzt alles . Mein VDK sagt, in der Regel wären die da immer alle 2 Monate dran. Jetzt ist August- 2 Monate rum... Wir drohen dann mit Untätigkeitsklage- wenn wir nicht bald ein Feedback bekommen... ( Wollen ja nicht wirklich, weil könnte das noch länger ziehen :-( )
Hat da jemand Erfahrung mit, ob das die Sache beschleunigt ?
LG Jo

In der ausgleichsrente verordnung findest du sicherlich informationen darueber, inwiefern die verletztenrente fuer die Ausgleichsrente mit einbezogen wird und alles, was bei der ausgleichsrente nicht mit einbezogen wird, wird auch fuer den bsa nicht angerechnet. Weltenbummler.
 
Ich finde es wichtig, dass man das hier nicht vergisst, weil derzeit immer wieder damit begründet wird, wenn man in Widerspruch geht, weil man persönlich denkt, dass man falsch eingestuft wurde....

Zum 1. Juli 2011 wurden die gesetzlichen Bestimmungen zum Berufsschadensausgleich grundlegend reformiert. Dabei wurde insbesondere das System der Vergleichseinkommen radikal vereinfacht: aus einer Fülle von mehr als 1000 Berufsgruppen wurden lediglich fünf Vergleichseinkommen gebildet, die sich an die Besoldung der Bundesbeamten anlehnen. Darüber hinaus wurde auch das System der Dynamisierung der Vergleichseinkommen verändert, wobei zwei unterschiedliche Dynamisierungsmethoden eingeführt wurden: bei "Altfällen" (Antragstellung vor dem 1. Juli 2011) wurde das Vergleichseinkommen zum 30. Juni 2011 festgestellt und wird seither jährlich mit demselben Prozentsatz wie die übrigen Renten angepasst (§ 87 Abs. 1 BVG); Bei "Neufällen" (Antragstellung nach dem 30. Juni 2011) hingegen wird der Berufsschadensausgleich jährlich analog der Entwicklung der Beamtenbesoldung angepasst (§ 30 Abs. 5 BVG). Da aber das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Rentenanpassungsformel auch in Zukunft gegenüber dem Niveau der Durchschnittseinkommen sinken wird[SUP][3][/SUP], erleiden die "Altfälle" mittelfristig eine spürbare Einkommenseinbuße. Sie sind also aufgrund der unterschiedlichen Dynamisierung gegenüber den "Neufällen" benachteiligt.

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschadensausgleich
 
Hallö Weltenbummler und an alle hier , -

Dankeschön, habe da aber nichts gefunden - zumindest es nicht erkannt.
Ausgleichsrente... Wir haben im Juni 2012 Ü-Antrag gestellt,- Antrag auf Höherstufung, BSA 2014 - von Ausgleichsrente war bis heute nie die Rede- bekam da auch nichts zum Ausfüllen - ist das dann automatisch ?
Also bislang weiß ich gar nichts- warte wegen dem Widerspruch - erhalte auch kein Geld, weil ja die Verletztenrente ein paar Euro über der 30% Grundrente liegt.


Aber wie war das auch mit meiner Frage, ob eine Untätigkeitsklage das Verfahren oder die Bearbeitung beschleunigt, oder dauert das denne noch länger ?
LG Jo
 
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