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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Ja, das Schreiben war vom zuständigen Versorgungsamt ( 24.08 ) und ist am 29 bei meinem VDK
eingegangen und haben dann am 30 gleich die Sachen vorab hingefaxt.

@Vogoge - mir geht es nicht gut- rede an und für sich gar nicht mehr- ( Telefon ) zu anstrengend., Sorry
Und mein Computer ist kaputt . Da kann ich kaum ein Text schreiben- Tastatur engestaubt oder so
Jetzt 15 Min für die paar Worte.

Wie formuliere ich so ein Antrag auf Vorschuss und wievielkann man da vorab bekommen ?

LG Jo

So ein neuer Versuch nachdem ich schon geschrieben hatte!!

Hallo Johanna ,
vielen Dank für Deine Nachricht. Und ich bin nicht der grosse Schreiber, vorallem wenn die Texte wieder weg sind.

Also lest mal Pargraph 42 im I. Sozialgesetzbuch. Den Hinweis hab ich von meiner Anwältin.
Wenn klar ist dass Leistungen zustehen und die länger für die Berrechnung brauchen können die Vorschuss zahlen,
wenn Antrag gestellt wird ,müssen sie Zahlen. Lest mal genau nach. Könnt ja den VDK drauf hinweisen.,
Lg Vogoge
Genaueres schreib ich lieber über PN
 
Ein eroerterungstermin ist im Prinzip eine gute sache. Das Gericht gibt euch eine Chance miteinander zu verhandeln. Es gibt Urteile beim bsa, wo auch ein opfer in der Kindheit Geschaedig nach seiner erreichten ausbildung seinen bsa bekommen muss.du hattest eine leitende position, und das entspricht deinen lebensverhaeltnissen, damit wieder ich argumentieren. Was sagt dein anwalt?

Interessant wird auch sein, wie sie die verschiedenen traumatisierungen aus verschiedenen staedten und je nach lebensalter in einen gds umrechnen wird. Das wuerde mich sehr interessieren. Ich kenne zwei urteile dazu, bei einer frau wurden 60% von dem versorgungsamt Berlin u nd den Anteil von 60 auf 70% von dem versorgungsamt bayern uebernommen, weil zwei Delikte in verschiedenen orten.

Wuerde mich freuen, deine ergebnisse vernehmen zu durrfen. Weltenbummler.

Hallo Weltenbummler,
die Zuständigkeit ist in einem BMAS-Schreiben (2011) geregelt. Das Versorgungsamt ist zuständig wo die letzte Gewalttat stattfand, weil das Gewirre der Zuständigkeit nicht zu Lasten des Opfers gehen soll.

Zu meinem Anwalt: Ich denke, dass ich sein erster Fall in OEG bin.
Kompliziert ist das ganze Verfahren dadurch, dass das Versorgungsamt 2004 gegen die Anhaltspunkte ärztlicher Gutachtertätigkeit verstoßen hat. Steht sogar ganz offiziell in deren Auftrag an die damalige zu begutachtende Ärztin.
Zu der Zeit war ich aber so geschädigt, so voller Schmerz und Leid, dass ich das zusätzliche Leid nicht mehr wahrnahmen konnte. Ich hatte es schutzfunktionel unbewußt abgespaltet, so wie ich es in meiner Kinderzeit getan hatte um überleben zu können.
Kompliziert ist das ganze, dass man mich 2012 getäuscht hat. Aus meinem Schreiben von 2012 ist klar zu entnehmen, dass ich das Verfahren neu aufrollen wollte. Wieder hat man mich hier getäuscht und ich konnte dies wegen meinen Schädigungen nicht wahrnehmen. Man hat mir ganz übel mitgespielt. Da kommen noch anderer Umstände hinzu, warum das so gelaufen ist. Z. B. das Krähenprinzip und das Abdrückprinzip auf Patienten, wenn Ä nicht weiterwissen usw.
Nun hat aber auch das Gericht, das Übersehen?. Ich vermute, dass man einen Vergleich anstrebt, damit das ganze nicht öffentlich wird. Alles was ich nach 2004 noch erleben musste ist für mich emotional ein Verrat an Opfern und ein erneuter Missbrauch.
Im Februar diesen Jahres bin ich knapp an einer Zwangseinweisung vorbei gekommen, wenn ich nicht auf die Aufführungen von Sack, Sachsse und Schellong Komplexe Traumafolgestörungen gestoßen wäre und auf die Bindungstheorien aus einer Fachzeitzeitschrift. Dadurch konnte ich Aufklärung in mein vergangenes Leben bringen. Dies war sehr hilfreich. Auch habe ich erkannt wie graviernd wichtig es ist für Betroffene traumatologisch begutachtet zu werden, damit keine falschen Schlüsse gezogen werden können. Immer noch will man mich nicht traumatologisch untersuchen, wobei es bei meiner Gewaltspriale sich geradezu aufdrängt, das ich auf die Folgeschäden begutachtet werde, denn ich laufe hier sozusagen mit meinen Folgeschäden alleine herum, da sie nie begutachtet wurden. Ich stehe damit alleine auf weiter Flur. Das Versorgungsamt ist natürlich nicht daran interssiert, dass meine Schädigungen festgehalten werden, dann hätte ich ja einen höheren GdS.
Einen GdB von 70 habe ich zwar aber eben nur zu einem Schadenstag. Die ganze gewaltvolle Zeit davor wurde noch nirgends begutachtet.
Mein Anwalt übt leichten Druck auf mich aus einem Vergleich zuzustimmen. Ich habe nicht den Eindruck, dass er wirklich hinter mir steht. Weis ich nicht zu beurteilen. Vielleicht will er einen schnellen Schluss für mich oder für seine eigene Kasse?
Ich habe an einer Studie teilgenommen an einer speziellen Psychotraumaklinik. Ich habe mehrer Test gemacht und erhalte das Ergebnis Mitte Oktober. Man war sich dort wohl einig, dass ich auf jeden Fall Traumafolgestörungen habe, das wäre ganz offensichtlich.
Dieses Ergebnis will ich in meinen Verfahren mitreinbringen.

Kannst du mir die Urteile für den BSA benennen?
Liebe Grüße Gastbei
 
Hallö
Nachdem mein VA Dienstag letzte Woche von sich aus bei meinem VDK anrief und sagte,
dass die Berechnung etwas länger dauern könnte weil sie noch was von der AA und DRV wegen
gegenseitiger Abrechnung bräuchten, stellte ich wie vorgeschlagen Antrag auf Vorschuss gemäß
§ 42 SGB 1 ....
Bekam dann heute diesen Text via Mail :

Sehr geehrte Frau ..... ,
wir gehen davon aus ,dass wir in der Woche ab dem 04.10.16 Ihren Widerspruch mit Bescheiderteilung abschließend bearbeiten können....
Die Zahlung eines Vorschusses ist im Sozialen Entschädigungsrecht nicht üblich.
Der VdK wurde hierüber informiert.
Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe natürlich , dass ich dann auch bis dahin, plus paar Tage später dann auch den Bescheid - und Geld habe - dass mein Kopf endlich einmal ein wenig zur Ruhe kommen kann .
 
"... ist nicht üblich"... Ich denke, dass sagt schon alles. Wichtig wäre jedoch zu wissen, ob die Verzugszinsen (bewusste Verschleppung des Antrags) zahlen müssen. Zumindest bei Verfahren vor den Gerichten, werden lt. meinen Erfahrungen die VA meist dazu verurteilt Verzugszinsen zu zahlen. Es ist natürlich richtig, dass die ganzen Verfahren für jeden von uns unerträglich ist und zu nichts zu entschuldigen sind. Aber vielleicht tröstet es Dich, dass Du es ja recht bald geschafft hast und Du die Tage nun zählen kannst. Bleib stark!!!!
 
Hallo Johanna,
hast du nur angefragt wegen einem Vorschuss oder hast du einen Antrag auf Vorschuss gestellt? So wie ich das Gesetz verstehe, müssen die dir einen Vorschuss auf die voraussichtlich zu zahlende Leistungen auszahlen, wenn du diesbezüglich einen Antrag stellst.
Aber wenn die sagen dass jetzt zeitnah deinen Bescheid abschließend bearbeiten, sollte das schneller gehen, als so einen Antrag auf Vorschuss zu bearbeiten...
 
@Rocky11 Das mit Zinsen wird doch wohl ersichtlich sein, hoffe ich - und hmm. Gericht war bei mir nicht involviert und ja, ich zähle die Tage - bin aber nach wie vor mißtrauisch :-(

@Silan wie geschrieben habe ich Antrag gestellt, nicht gefragt.... :


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau X ,
Da ich davon ausging , dass die Berechnung der Leistungen ( Ihr Schreiben vom 24.08.2016 ) aufgrund der Komplexität und des zu berechnenden Zeitraumes längere Zeit in Anspruch nehmen würde ,
hielt ich heute telefonische Rücksprache mit dem VDK .
Es wurde mir mitgeteilt, dass Sie dies im gestrigen Telefonat ( 13.09.2016 ) mit dem VDK bestätigen.
Um diese längere Zeit zu überbrücken, stelle ich hiermit den Antrag auf Vorschuss auf die Leistungen,gemäss § 42 SGB I § 42 SGB I Vorschüsse
Für Rückfragen oder Nachrichten erreichen Sie mich gerne unter dieser E-Mail Adresse oder über den VDK
Vorab vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Ja und dann kam eben vorgestern diese E-Mail. Da hoffe ich jetzt aber auch wirklich, dass das in der Woche bearbeitet wird .Und nicht, dass Sie noch ein Schlupfloch haben.... Aber letztendlich habe ich ja bereits schriftlich , dass die Voraussetzung für die Anerkennung der besonderen beruflichen Betroffenheit und die Bewilligung des BSA erfüllt sind. Da kommen sie ja nicht mehr raus- hopefully
 
Ich drücke dir die Daumen, dass es jetzt wirklich schnell geht.
Bei mir lief es ganz witzig, ich hatte die komplette Nachzahlung schon zwei Wochen vor erhalt des Bescheides auf dem Konto. Was meinst du was ich für einen Schock bekommen hab, als ich da am Geldautomaten anstatt eines dreistelligen Betrages einen fünfstelligen drauf hatte. Ich hab ersteinmal auf Abbruch gedrückt und mich ins Auto gesetzt, bevor ich dann nach ein paar Min. meiner Frau die Karte gegeben habe und ihr sagte sie soll mal nachgucken, da stimmt was nicht... Die haben damals von der Feststellung bis zum Bescheid 3 Monate benötigt... gesagt hatten sie mir mitte November solle ich noch einmal nachfragen wenn ich bis dahin nichts gehört habe und dann war anfang Oktober schon alles drauf:daumen: Ich wünsche dir, dass es bei dir ähnlich läuft
 
Ich habe es noch nicht durch, dennoch würde mich mal interessieren, wie man nachweisen könnte, dass man mehr geschafft hätte als man tatsächlich erreicht hat?
 
Hallo Johanna,

hast alles richtig gemacht. SUPER.

Drücke Dir ganz fest die Daumen das Du das Geld zum Monatsende endlich auf dem Konto hast. Aber vor allem, dass der Kampf mit dem VA endlich ein Ende nimmt.
 
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