Ein eroerterungstermin ist im Prinzip eine gute sache. Das Gericht gibt euch eine Chance miteinander zu verhandeln. Es gibt Urteile beim bsa, wo auch ein opfer in der Kindheit Geschaedig nach seiner erreichten ausbildung seinen bsa bekommen muss.du hattest eine leitende position, und das entspricht deinen lebensverhaeltnissen, damit wieder ich argumentieren. Was sagt dein anwalt?
Interessant wird auch sein, wie sie die verschiedenen traumatisierungen aus verschiedenen staedten und je nach lebensalter in einen gds umrechnen wird. Das wuerde mich sehr interessieren. Ich kenne zwei urteile dazu, bei einer frau wurden 60% von dem versorgungsamt Berlin u nd den Anteil von 60 auf 70% von dem versorgungsamt bayern uebernommen, weil zwei Delikte in verschiedenen orten.
Wuerde mich freuen, deine ergebnisse vernehmen zu durrfen. Weltenbummler.
Hallo Weltenbummler,
die Zuständigkeit ist in einem BMAS-Schreiben (2011) geregelt. Das Versorgungsamt ist zuständig wo die letzte Gewalttat stattfand, weil das Gewirre der Zuständigkeit nicht zu Lasten des Opfers gehen soll.
Zu meinem Anwalt: Ich denke, dass ich sein erster Fall in OEG bin.
Kompliziert ist das ganze Verfahren dadurch, dass das Versorgungsamt 2004 gegen die Anhaltspunkte ärztlicher Gutachtertätigkeit verstoßen hat. Steht sogar ganz offiziell in deren Auftrag an die damalige zu begutachtende Ärztin.
Zu der Zeit war ich aber so geschädigt, so voller Schmerz und Leid, dass ich das zusätzliche Leid nicht mehr wahrnahmen konnte. Ich hatte es schutzfunktionel unbewußt abgespaltet, so wie ich es in meiner Kinderzeit getan hatte um überleben zu können.
Kompliziert ist das ganze, dass man mich 2012 getäuscht hat. Aus meinem Schreiben von 2012 ist klar zu entnehmen, dass ich das Verfahren neu aufrollen wollte. Wieder hat man mich hier getäuscht und ich konnte dies wegen meinen Schädigungen nicht wahrnehmen. Man hat mir ganz übel mitgespielt. Da kommen noch anderer Umstände hinzu, warum das so gelaufen ist. Z. B. das Krähenprinzip und das Abdrückprinzip auf Patienten, wenn Ä nicht weiterwissen usw.
Nun hat aber auch das Gericht, das Übersehen?. Ich vermute, dass man einen Vergleich anstrebt, damit das ganze nicht öffentlich wird. Alles was ich nach 2004 noch erleben musste ist für mich emotional ein Verrat an Opfern und ein erneuter Missbrauch.
Im Februar diesen Jahres bin ich knapp an einer Zwangseinweisung vorbei gekommen, wenn ich nicht auf die Aufführungen von Sack, Sachsse und Schellong Komplexe Traumafolgestörungen gestoßen wäre und auf die Bindungstheorien aus einer Fachzeitzeitschrift. Dadurch konnte ich Aufklärung in mein vergangenes Leben bringen. Dies war sehr hilfreich. Auch habe ich erkannt wie graviernd wichtig es ist für Betroffene traumatologisch begutachtet zu werden, damit keine falschen Schlüsse gezogen werden können. Immer noch will man mich nicht traumatologisch untersuchen, wobei es bei meiner Gewaltspriale sich geradezu aufdrängt, das ich auf die Folgeschäden begutachtet werde, denn ich laufe hier sozusagen mit meinen Folgeschäden alleine herum, da sie nie begutachtet wurden. Ich stehe damit alleine auf weiter Flur. Das Versorgungsamt ist natürlich nicht daran interssiert, dass meine Schädigungen festgehalten werden, dann hätte ich ja einen höheren GdS.
Einen GdB von 70 habe ich zwar aber eben nur zu einem Schadenstag. Die ganze gewaltvolle Zeit davor wurde noch nirgends begutachtet.
Mein Anwalt übt leichten Druck auf mich aus einem Vergleich zuzustimmen. Ich habe nicht den Eindruck, dass er wirklich hinter mir steht. Weis ich nicht zu beurteilen. Vielleicht will er einen schnellen Schluss für mich oder für seine eigene Kasse?
Ich habe an einer Studie teilgenommen an einer speziellen Psychotraumaklinik. Ich habe mehrer Test gemacht und erhalte das Ergebnis Mitte Oktober. Man war sich dort wohl einig, dass ich auf jeden Fall Traumafolgestörungen habe, das wäre ganz offensichtlich.
Dieses Ergebnis will ich in meinen Verfahren mitreinbringen.
Kannst du mir die Urteile für den BSA benennen?
Liebe Grüße Gastbei