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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Nein, die fällt nicht weg. Das weiß ich zufällig sehr genau. BSA wird weiter gezahlt. Bei der Nettoberechnung wird dann einfach 50 % vom Vergleichseinkommen als BSA ausgezahlt. Bei der Bruttoberechnung irgendetwas mit 75% vom bereinigen Vergleicheinkommen glaube ich, bin mir nichts sicher, aber auch da gibt eine Renten-BSA Regelung. , was ich nicht verstanden habe. Hier schriebt übrigens weltenbummler, als Gast.

Hallo Weltenbummler,
Danke für Deine Nachricht. Hab das wohl Im Ratgeber falsch verstanden. Hab heute mit SB vom Amt telefoniert.
Genau so wie Du schreibst hatt Sie es mir auch erklärt.
Nochmals Danke!! So helfen wir uns gegenseitig😉

Lg Vogoge
 
Hallo zusammen und Hi Miasun,
was wirst du denn nun machen?
Überprüfung kannst du immer beantragen die kann man innerhalb 4 Jahre nach einer Entscheidung glaub ich war das tun....
Hab ich heute jemanden empfohlen dem man einfach 2012 von gds 70 auf 0 ja auf 0 abgesenkt haben....
als wenn man über Nacht geheilt wäre....🙄
Aber er wird sich dem ganzen nicht mehr aussetzen man muss ja sagen ist alles sehr anstrengend....
@ Vogoge...
sorry hab grad gesehen dass ich PNs habe bin nicht so oft hier und mir gehts grad nicht so doll....aber egal ich schreib dir PN und freu mich wenn ma mal wieder telefonieren...hoffe dir gehts soweit gut 😉
 
Hallo Vermisst, hab ja die Richterin telefonisch erreicht und sie meinte, ich soll auf jeden Fall (geht auch ohne Anwältin) auf die Ladung am 27.04.16 nach München kommen. Sie hat meinen Fall ein bisserl überflogen und war auch etwas überrascht, dass so viel vom BSA einbehalten wurde. Es wird dann genau geprüft, meinte sie und ich muss mich nicht vor dieser Verhandlung fürchten. Hab ihr von dem letzten Gerichtstermin vor ein paar Wochen gegen das zbfs erzählt. Sie war sehr verständnisvoll am Telefon. Und vor allem war sie etwas schockiert, dass in der letzten Verhandlung vorm Sozialgericht die Kosten für den Therapeuten für meine Tochter und mich nicht übernommen wurden und wir dort auch gar nicht ernst genommen wurden, als ich dann nochmal die genauen Umstände erläutern wollte. Wir haben jetzt samt Anwaltskosten (trotz Rechtschutzversicherung) jeder über 4000 Euro zu bezahlen, und haben die Jahre nichts sparen können, wovon wir sowas jetzt zahlen könnten. Belastet schon extrem.
Was den BSA angeht, muss ich bis zum 16.04.2016 eine Klagebegründung an das Gericht schicken, in der ich alles, was mir so auffällt, begründe. Muss mich jetzt dann am Wochenende mit den Gesetzen auseinandersetzen, die Berechnungen und Bescheide genau durchsehen. Hatte ja in der HLU die Beihilfe für mein erwachsenes Kind (jetzt noch GdS 30) erhalten, welche mir wegen ihrer Studiumsunterbrechung vorher schon mit anderen Auszahlungen verrechnet wurden. Und die berufliche Einstufung finde ich auch nicht korrekt, hab ich, als ich den ersten BSA-Bescheid bekam, nicht darauf geachtet, war nur so froh, als der nach meiner ersten Ablehnung endlich durch war.
Ich war zuletzt als int. Konzernbuchhalterin mit einer Kollegin, welche mir unterstellt war sowie jede Menge int. Umsatzsteuerrechts, samt die alleinigen Arbeiten des kompletten Personals, angestellt. Hab FOS-Abschluss, Abschluss Industriekauffrau, Zusatzausbildung Finanzbuchhalterin und Personalkauffrau. Hatte früher mit meinem damaligen Mann eine Handwerksfirma aufgebaut (er der Handwerker und ich das komplette Büro) und hatteb bis zu 25 Angestellten bis zur Trennung. Hab dann noch 2008 mit der Bilanzbuchhalter -Weiterbildung begonnen, und wegen den Geschehnissen dann beenden müssen (die Kosten für diese Weiterbildung bezahle ich heute noch). Schreib das hier alles nur deshalb so genau, weil mich interessieren würdet, wie ihr mich hier mit eurer Erfahrung
einstufen würdet und wie diese Stufe dann genannt wird. Hab hier im "Hilferuf-Forum" diese (meine Einstufung) noch nicht entdecken können. Ich selbst
Meine Einstufung lt. BSA-Bescheid ist die:
"Leistungsgruppe 3 - Arbeitnehmer mit Berufsausbildung (Teile aus LG 1 b), alte LG IV "
Dann gäbe es noch:
Leistungsgruppe 2 - AN mit Berufsausbildung und sehr schwierigen Tätigkeiten - Teile aus alter LG 1 (LG 1a) alte LG III
Leistungsgruppe 1 - Führungskräfte - Alte LG I und II
(Leistungsgruppe 4 -Angelernte AN - Alte LG 2 und Leistungsgruppe 5 - Ungelernte AN - Alte LG 3 und LG V)

Ich selbst sehe mich viel mehr in der Leistungsgruppe 2 - falls da überhaupt noch eine Änderung beim ZBFS zu bewirken ist.

Jedenfalls wird's viel Kopfarbeit dieses Wochenende für mich geben, was für meinen Kopf tierisch anstrengend ist.

VLG Miasun
 
Und vielen Dank euch allen hier, so schade, dass ich nicht schon Jahre früher dieses Forum entdeckt habe...aber besser jetzt als nie ;-)
Wünsch euch allen ein schönes Wochenende
 
Hallö Vogoge,

denke den Erholungsurlaub kann sie erst beantragen , wenn sie den Widerspruch erfolgreich durch hat ?
Hier steht nichts als Berechnung - hatte ja ziemlich alle Seiten durch,-
Die Art der Berechnung finde ich ja auch im BVG für alleinstehende- interessant wäre zu wissen, was ALLEIN bei Ausgangssituation A7 Stufe 8 ( 2852,86 €) als bereinigtes Einkommen auf dem Konto landen würde.
Kann mir das jemand ausrechnen ? Bin wie erwähnt zu doof dafür. :-(

LG

Hallo jetzt versuch ichs nochmal Dir vorzurechnen.

also 18 % von 460-,Euro =82,80 Euro

1380,00 euro - 461,00 Euro =919,00 Euro (davon 40 %)

40 % von 919,00 Euro = 367,60 Euro

2852,86 Euro - 1380,00 Euro = 1472,86 Euro (davon 49 %)

49 % von 1472,86 Euro = 721,70 Euro


82,80 Euro 2852,86 Euro
367,60 Euro - 1172,10 Euro
721,70 Euro = 1680,76 Euro
= 1172,10Euro

Das wäre der Nettobetrag an Deinem Beispiel. Davon werden aber Deine Einnahmen ebenfalls als Nettobetrag abgezogen.

Hoffe ich konnte es Dir jetzt deutlich machen.
Lg Vogoge🙄
 
Hallo zusammen, hab gestern den Bescheid von der DRV bekommen: "Ihre mit Bescheid vom 04.11.2011 gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung wird (bis Ende 2035) als Dauerrente weitergewährt." Weiss jemand von euch, ob die Rentenhöhe dann gleich bleibt? Hab da noch einen "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung...." mitgeschickt bekommen.
Und hat dieser "Dauerrentenbescheid" Auswirkungen auf den BSA usw? Auf diesem neuen Rentenbescheid ist gar kein Betrag über die Höhe der Rente angegeben?
Was für Posten sind in eurem BSA-Bescheid angegeben, bzw. aus welchen Posten errechnet sich dieser? Und hat jemand andere Einstufungen als A6, A7 usw.? Ich habe in der freien Wirtschaft gearbeitet und hab Einstufungen von I, II, III, usw.

(@ Vogoge, Vermisst, Weltenbummler25 - Text S. 25, S. 27) Hab jetzt vom Gericht (Richterin war sehr nett am Telefon) für die Klagebegründung Zeit bis 16.04.16 und muss mich dort jetzt selbst vertreten. Kann auch über die Zusammensetzung meines BSA-Bescheides schaun, meinte sie, da auch hier öfters Fehler zu finden seien und eine Überprüfung nicht schade, meinte sie.

VLG Miasun

Hallo Miasun,
ich habe etwas gefunden mit Deinen Einstufungen. Gib doch mal in Google: Vergleichseinkommen 2008 oder 2009
Bekanntmachungen ein. Dann kannst Du Tabellen sehen. Vielleicht ist das das was Du suchst.
Lg Vogoge
 
Hallö zusammen 🙂

Liebe Vogoge,- Danke für Deine Antwort- es ging um das pi mal Daumen und ich habe das echt nicht hinbekommen, mit dem was Du meinst, also nochx Danke.
Das ist ein echt forderndes Thema hier und bei Jo....
Vielleicht könntet ihr Euch bald wieder einmal kurzschließen . Sie muß halt auch mal die Kartons mit dem Papierzeugs und ganzen Kontakten verräumen- ... dann würde sie sicher auch das PW für hier wieder finden ;-)

Den Betrag habe ich von der Seite hier,- Anlage 4 BBesG | Gesetze auf anwalt24.de
da wurde von iwo drauf verwiesen , anderer spuckt dies aus BMAS - Soziale Entschädigung - Bekanntmachung der Vergleichseinkommen

Ob die Links funktionieren hier, weiß ich nicht :-( Nu ja- 1661 € als bereinigtes Einkommen ist ja grad mal ein Richtwert- geht ja drum in etwa etwas zu wissen... selbst 1400 wären besser als knapp 800 . Schon übelst, unverschuldet ewig kämpfen , leiden und deswegen am Existenzminimum nagen zu müssen- dass geht doch allen hier Betroffenen so- gruselig ! Aber toll wie Ihr das meistert !!

LG Mojo
 
Hallö zusammen 🙂

Liebe Vogoge,- Danke für Deine Antwort- es ging um das pi mal Daumen und ich habe das echt nicht hinbekommen, mit dem was Du meinst, also nochx Danke.
Das ist ein echt forderndes Thema hier und bei Jo....
Vielleicht könntet ihr Euch bald wieder einmal kurzschließen . Sie muß halt auch mal die Kartons mit dem Papierzeugs und ganzen Kontakten verräumen- ... dann würde sie sicher auch das PW für hier wieder finden ;-)

Den Betrag habe ich von der Seite hier,- Anlage 4 BBesG | Gesetze auf anwalt24.de
da wurde von iwo drauf verwiesen , anderer spuckt dies aus BMAS - Soziale Entschädigung - Bekanntmachung der Vergleichseinkommen

Ob die Links funktionieren hier, weiß ich nicht :-( Nu ja- 1661 € als bereinigtes Einkommen ist ja grad mal ein Richtwert- geht ja drum in etwa etwas zu wissen... selbst 1400 wären besser als knapp 800 . Schon übelst, unverschuldet ewig kämpfen , leiden und deswegen am Existenzminimum nagen zu müssen- dass geht doch allen hier Betroffenen so- gruselig ! Aber toll wie Ihr das meistert !!

LG Mojo

Hallo Mojo,
ich kann das gut verstehen ich selbst hab ja heute erst rausgefunden wie man das berechnet.

Aber bitte nicht denken das wären dann 1600,00 Euro. davon geht erst mal noch sämtliche aktuelle Einnahmen ab bzw werden gegengerechnet aus dem Brutto der Renten und anderen Einnahmen wird auch ein Nettobetrag errechnet und die werden gegengerechnet.
Deine BSA Summe stimmt nicht .Es gibt ein Vergleichseinkommen der Beamtenbesoldung für den BSA.
Dein unterer Link stimmt . Da kannst Du auch die alten Vergleichseinkommen sehen unter Archiv!!
Im Juni dieses Jahres wird dann wieder ein neues Vergleichseinkommen bestimmt und im Bundesanzeiger mitgeteilt.
von vom dem BSA ab.
Lg Vogoge
Ps : Jo kann doch angeben Passwort vergessen, dann kann sie ein neues einrichten.

Hallo habe gerade mal versucht Jo auf Ihrem Handy anzurufen ,aber Teiln. nicht erreichbar!!
 
Hallo nochx 🙂

Anhand meines Beispiels... wie auch immer
Vielen lieben Dank- der da einleuchtenden Berechnung auf der vorigen Seite - so toll 🙂

Nun, viel weniger kann letztendlich nicht herauskommen,- dass die EM-Rente und ggf. die Verletzenrente angerechnet werden , möglicherweise auch die knapp 40 von der VBL - ...

Das aber mit Altersrente der BSA noch greift, ist ja - und so soll es ja sein auch gerechtfertigt- weil Mann / Frau ja da keine Möglichkeit hat auch noch in die Rentenkasse zu zahlen, das wäre ja erneut eine Schädigung auf lange Sicht !
Dem ist ja nicht so und hoffentlich bleibet das auch so . Was aber auch wieder die Frage aufstellt, was wird da eigentlich alles - anhand von Jo Ihrem Beispiel - die abgezogenen 1172.10 € Bei der EM -Rente ist ja der KK- und Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt , nicht aber RV - ist das Vergleichseinkommen besteuert ? Wäre ja logisch;-) Aber das ist vielleicht auch wieder eine Sache für ein anderes Fenster .

Grüße und ich wünsche Euch ein tolles sonniges Wochenende zum Kraft tanken 🙂 LG Mojo
 
Hallo nochx 🙂

Anhand meines Beispiels... wie auch immer
Vielen lieben Dank- der da einleuchtenden Berechnung auf der vorigen Seite - so toll 🙂

Nun, viel weniger kann letztendlich nicht herauskommen,- dass die EM-Rente und ggf. die Verletzenrente angerechnet werden , möglicherweise auch die knapp 40 von der VBL - ...

Das aber mit Altersrente der BSA noch greift, ist ja - und so soll es ja sein auch gerechtfertigt- weil Mann / Frau ja da keine Möglichkeit hat auch noch in die Rentenkasse zu zahlen, das wäre ja erneut eine Schädigung auf lange Sicht !
Dem ist ja nicht so und hoffentlich bleibet das auch so . Was aber auch wieder die Frage aufstellt, was wird da eigentlich alles - anhand von Jo Ihrem Beispiel - die abgezogenen 1172.10 € Bei der EM -Rente ist ja der KK- und Pflegeversicherungsbeitrag berücksichtigt , nicht aber RV - ist das Vergleichseinkommen besteuert ? Wäre ja logisch;-) Aber das ist vielleicht auch wieder eine Sache für ein anderes Fenster .

Grüße und ich wünsche Euch ein tolles sonniges Wochenende zum Kraft tanken 🙂 LG Mojo

Hallo Mojo,
gerne!! Die 1172,10 sind pauschale Abzüge. Wenn Du ja Dein normales Gehalt hättest ,hättest Du ja auch Abzüge
KK ,Al, RV und Steuern. Dafür musst Du ja für den BSA auch keine Steuern mehr bezahlen.Deshalb NETTOBERECHNUNG !!
Lg Vogoge
 
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