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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo Vogoge,
BSA fällt ab dem 65 Lebensjahr nicht weg, sondern wird auf 75 v.H gekürzt.

Hallo Schmetterling , ich glaube nicht. Was ich in meinem Ratgeber gelesen habe fällt der weg weil Du ja auch ohne Schädigung dann in Rente gehen würdest. Dafür gibt es dann eine Schwerbeschädigtenzulage abhängig vom Grad der schädigung. Aber ich werde das nochmals nachlesen.
Lg Vogoge
 
hallö 🙂

ja, das da 25 % abgezogen aber der BSA bestehen bleibt ab Altersrente, wollte ich auch schreiben 🙂

ich versuche einer Freundin zu helfen, sie hat grade die kraft so ziemlich verloren. LG an Vogoge - ihr habt mal telefoniert letztes Jahr... ihr Hund war dann gestorben und den Nachbarn hat sie jetzt aber los- weil den kampf mit dem vermieter hat sie gewonnen und ist umgezogen und hat den Umzug auch organisiert und bezahlt bekommen - vor 2 Monaten aber sie ist so was von- bin froh, wenn ich sie halbwegs motiviert bekomme- aber das wird schon werden, sie muß erst einmal ankommen.

Wollte Frage stellen wegen der Berechnung BSA Netto für alleinstehende .
Widerspruch und Begründung sind letztes Jahr Dezember los - Sachstandsanfrage letzten Montag ( nach 3 Monaten gerechtfertigt !! )

Ja also Anspruch wäre A7 Stufe 8 gültig ab 01.03.2015 mit 2852.86 €

Die 3 Stufen bei der Berechnung machen mich kirre - 1: 18 von 100 , 2: was 460 drüber dann 40 von 100 , - und Stufe 3 der um 1380 übersteigende Teil 49 von 100
Nach meiner Rechnung bleibt dann keine Stufe 3 zur Berechnung über-
Gibt es hier ein Mathegenie ?
Was sonst noch so berechnet oder abgezogen wird kein Thema , geht nu erst nur um diese eine Rechnung .
Sicher auch hilfreich für andere hier als Grundbasis

Erst mal Danke Und Grüße an Euch


Hallo Mojo,
schön von Euch zu hören. Habe gerade in letzter Zeit an Jo gedacht. Schöööön dass das mit dem Umzug geklappt hat. Vielleicht sollte sie mal einen Erholungsurlaub beantragen.
Mit der Berechnung ,ja das ist schwer nachzuvollziehen. Das Amt kann es auch nicht erklären weil sie es nur in den Computer eingeben und der berechnet das.Aber gehe mal auf die Seiten von Weltenbummler. Irgendwo in diesem Forum hatt jemand das genau aufgeführt wie das berechnet wird.(Unter Thema bsa Berechnung.)
Ich habe A7 Stufe 8. Aber das kannst Du auf dem Bescheid nicht nachvollziehen.
Lg Vogoge

Hallo Mojo schau mal auf die Seiten 28,29 dieses Threads ,da ist die Berechnung mal dargestellt.
Lg Vogoge
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo wie sieht das dann in real aus?
Wird dann der BSA berechnet und die Erwerbsminderungsrente dann nicht mehr angerechnet weil die wegfällt weil man Altersrente bekommt oder wie sieht die Altersrente aus?
Ist Altersrente identisch mit der Erwerbsminderungsrente?
Mich interessiert nur, ob man dann weniger Geld verfügbar hat weil eben nur noch 75 v. Hundert BSA?
Wird eine Altersrente dem BSA angerechnet?
Ich kenne nur die Aussage dass sich die Grundrente etwas erhöht....

Quelle:
§ 31 BVG, Grundrente - Gesetze des Bundes und der Länder

Übrigens, ich habe auch das Buch KB Helfer aber das ist sicherlich schon wieder veraltet...
Ich denke da werden einige Klagen kommen denn gerade die alten Einstufungen hatten es in sich...ich werde mich jetzt erst mal kümmern wie das bei mir war denn bei mir sind zwei untersch. Berechnungen angewandt worden.


Hallo Vermisst
lass uns mal wieder telefonieren. Ich bin die, die Dir den Tipp mit dem Erholungsurlaub gegeben hat. Die Altersrente
entspricht der Erwerbsminderungsrente , es sei denn Du hast noch was einbezahlt. Es wird jedenfalls nicht weniger.
Wenn Du dann Altersrente beziehst darfst Du dann aber unbegrenzt dazuverdienen.
Lg Vogoge
Ps Habe schon mehrmals PN an Dich geschickt🙄
 
Hallo zusammen, hab gestern den Bescheid von der DRV bekommen: "Ihre mit Bescheid vom 04.11.2011 gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung wird (bis Ende 2035) als Dauerrente weitergewährt." Weiss jemand von euch, ob die Rentenhöhe dann gleich bleibt? Hab da noch einen "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung...." mitgeschickt bekommen.
Und hat dieser "Dauerrentenbescheid" Auswirkungen auf den BSA usw? Auf diesem neuen Rentenbescheid ist gar kein Betrag über die Höhe der Rente angegeben?
Was für Posten sind in eurem BSA-Bescheid angegeben, bzw. aus welchen Posten errechnet sich dieser? Und hat jemand andere Einstufungen als A6, A7 usw.? Ich habe in der freien Wirtschaft gearbeitet und hab Einstufungen von I, II, III, usw.

(@ Vogoge, Vermisst, Weltenbummler25 - Text S. 25, S. 27) Hab jetzt vom Gericht (Richterin war sehr nett am Telefon) für die Klagebegründung Zeit bis 16.04.16 und muss mich dort jetzt selbst vertreten. Kann auch über die Zusammensetzung meines BSA-Bescheides schaun, meinte sie, da auch hier öfters Fehler zu finden seien und eine Überprüfung nicht schade, meinte sie.

VLG Miasun
 
Hallo zusammen, hab gestern den Bescheid von der DRV bekommen: "Ihre mit Bescheid vom 04.11.2011 gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung wird (bis Ende 2035) als Dauerrente weitergewährt." Weiss jemand von euch, ob die Rentenhöhe dann gleich bleibt? Hab da noch einen "Antrag auf Leistungen der Grundsicherung...." mitgeschickt bekommen.
Und hat dieser "Dauerrentenbescheid" Auswirkungen auf den BSA usw? Auf diesem neuen Rentenbescheid ist gar kein Betrag über die Höhe der Rente angegeben?
Was für Posten sind in eurem BSA-Bescheid angegeben, bzw. aus welchen Posten errechnet sich dieser? Und hat jemand andere Einstufungen als A6, A7 usw.? Ich habe in der freien Wirtschaft gearbeitet und hab Einstufungen von I, II, III, usw.

(@ Vogoge, Vermisst, Weltenbummler25 - Text S. 25, S. 27) Hab jetzt vom Gericht (Richterin war sehr nett am Telefon) für die Klagebegründung Zeit bis 16.04.16 und muss mich dort jetzt selbst vertreten. Kann auch über die Zusammensetzung meines BSA-Bescheides schaun, meinte sie, da auch hier öfters Fehler zu finden seien und eine Überprüfung nicht schade, meinte sie.

VLG Miasun


Hallo Miasun,
wenn es eine Verlängerung Deiner Rente ist und das nach 2007 ist, bleibt die Rentensumme wie sie war. Früher hätte sie neu berechnet werden müssen, aber das haben sie per Gesetz geändert.
Mit dem Antrag auf Grundsicherung kann sein, dass Deine Rente so gering ist ,dass sie damit sagen wollen ,dass Du Anspruch auf Grunsicherung hast.
Aber da musst Du erst mal schauen ,ob das mit Deinem BSA überhaupt noch so ist. Wichtig, dass Du den Bescheid
dem Versorgungsamt mitteilst.(Also dass Du jetzt eine unbefristete Rente hast.

Mit den Einstufungen beim BSA : I ,II,III verstehe ich nicht. Oder ist es eine Berrechnung nach altem Gesetz???
Oder ist es evtl eine Einstufung der Pflegestufe ??😕
Lg Vogoge
 
Hallö Vogoge,

denke den Erholungsurlaub kann sie erst beantragen , wenn sie den Widerspruch erfolgreich durch hat ?
Hier steht nichts als Berechnung - hatte ja ziemlich alle Seiten durch,-
Die Art der Berechnung finde ich ja auch im BVG für alleinstehende- interessant wäre zu wissen, was ALLEIN bei Ausgangssituation A7 Stufe 8 ( 2852,86 €) als bereinigtes Einkommen auf dem Konto landen würde.
Kann mir das jemand ausrechnen ? Bin wie erwähnt zu doof dafür. :-(

LG
 
Hallo Vogoge, danke für deine schnelle Antwort. Hab seit 2011 die Erwerbsminderungsrente, dann passt das ja. Werd ich heute abend einscannen und dem Versorgungsamt senden. Werd nochmal die Einstufungen beim BSA raussuchen und dir genau schildern.
Weiss jemand, ob man dann trotz Dauerrente immer noch beim Versorgungsamt so oft zum medizinischen Dienst zur Untersuchung muss? Das ist für mich immer wieder ein Gruß :-(
VLG Miasun
 
Hallo Schmetterling , ich glaube nicht. Was ich in meinem Ratgeber gelesen habe fällt der weg weil Du ja auch ohne Schädigung dann in Rente gehen würdest. Dafür gibt es dann eine Schwerbeschädigtenzulage abhängig vom Grad der schädigung. Aber ich werde das nochmals nachlesen.
Lg Vogoge

Nein, die fällt nicht weg. Das weiß ich zufällig sehr genau. BSA wird weiter gezahlt. Bei der Nettoberechnung wird dann einfach 50 % vom Vergleichseinkommen als BSA ausgezahlt. Bei der Bruttoberechnung irgendetwas mit 75% vom bereinigen Vergleicheinkommen glaube ich, bin mir nichts sicher, aber auch da gibt eine Renten-BSA Regelung. , was ich nicht verstanden habe. Hier schriebt übrigens weltenbummler, als Gast.
 
Hallö Vogoge,

denke den Erholungsurlaub kann sie erst beantragen , wenn sie den Widerspruch erfolgreich durch hat ?
Hier steht nichts als Berechnung - hatte ja ziemlich alle Seiten durch,-
Die Art der Berechnung finde ich ja auch im BVG für alleinstehende- interessant wäre zu wissen, was ALLEIN bei Ausgangssituation A7 Stufe 8 ( 2852,86 €) als bereinigtes Einkommen auf dem Konto landen würde.
Kann mir das jemand ausrechnen ? Bin wie erwähnt zu doof dafür. :-(

LG
Hallö ,
aber an dem Bsp. hast Du doch gesehen wie es genau berechnet wird.
Ich habe A7 St 8, aber das nützt Dir nichts, weil ja entscheidend Die anderen Einkünfte sind. Rente und Verletztenrente, Zinseinnahmen usw. Bsp :bei Nettoberechnung. Vergleichseinkommen 2814,00 Euro = Nettobetrag
1661,00 Euro (2015). Dann werden aber Deine Einnahmen gegengerechnet und noch die Ausgleichsrente berücksichtigt.
Hoffe Du verstehst es.
Lg Vogoge

Ps. Wie kommst Du auf die Summe 2852,86 Euro ??
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Vogoge, danke für deine schnelle Antwort. Hab seit 2011 die Erwerbsminderungsrente, dann passt das ja. Werd ich heute abend einscannen und dem Versorgungsamt senden. Werd nochmal die Einstufungen beim BSA raussuchen und dir genau schildern.
Weiss jemand, ob man dann trotz Dauerrente immer noch beim Versorgungsamt so oft zum medizinischen Dienst zur Untersuchung muss? Das ist für mich immer wieder ein Gruß :-(
VLG Miasun

Hallo Miasun,
auch wenn Du Dauerrente erhälst macht das Versorgungsamt in der Regel alle 2 -3 Jahre eine Überprüfung wenn zu erwarten ist, dass sich Deine Gesundheit noch verbessern könnte.
Lg Vogoge
 
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