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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hallo jetzt versuch ichs nochmal Dir vorzurechnen.

also 18 % von 460-,Euro =82,80 Euro

1380,00 euro - 461,00 Euro =919,00 Euro (davon 40 %)

40 % von 919,00 Euro = 367,60 Euro

2852,86 Euro - 1380,00 Euro = 1472,86 Euro (davon 49 %)

49 % von 1472,86 Euro = 721,70 Euro


82,80 Euro 2852,86 Euro
367,60 Euro - 1172,10 Euro
721,70 Euro = 1680,76 Euro
= 1172,10Euro

Das wäre der Nettobetrag an Deinem Beispiel. Davon werden aber Deine Einnahmen ebenfalls als Nettobetrag abgezogen.

Hoffe ich konnte es Dir jetzt deutlich machen.
Lg Vogoge🙄

Hallöchen,
ich bin bei meinem Bescheid immer noch nicht durchgestiegen was ich aber doof finde dass die Erhöhung des GDS wegen besonderen berufl. Betroffenseins dann wieder angerechnet wird oder "neutral" gestellt wird...oder wie das beschrieben war....ich finde echt bissl durcheinander...
ich glaube wichtig für alle ist, dass es egal wie viele Renten man noch bekommt und angerechnet werden eben du immer um die 1650-1700 Euro zur Verfügung hast (alles zusammen)
das ist eine ganz andere Hausnr. als wenn man Jahre ALG II beziehen muss weil man im Verfahren ist und
nicht abzusehen ist wie das ausgeht...
 
Hallöchen,
ich bin bei meinem Bescheid immer noch nicht durchgestiegen was ich aber doof finde dass die Erhöhung des GDS wegen besonderen berufl. Betroffenseins dann wieder angerechnet wird oder "neutral" gestellt wird...oder wie das beschrieben war....ich finde echt bissl durcheinander...
ich glaube wichtig für alle ist, dass es egal wie viele Renten man noch bekommt und angerechnet werden eben du immer um die 1650-1700 Euro zur Verfügung hast (alles zusammen)
das ist eine ganz andere Hausnr. als wenn man Jahre ALG II beziehen muss weil man im Verfahren ist und
nicht abzusehen ist wie das ausgeht...

Hallo Vermisst,
Der Unterschied ist dass der höhere Betrag durch berufl. Betroffenheit bei dem Einkommen nicht angerechnet wird , beim BSA aber angerechnet wird als Einkommen. Der Vorteil ist also dass es besser ist das als Grundrente zu erhalten.
Hoffe Du verstehst was ich meine,
Lg Vogoge
 
Hallo Vermisst,
du schreibst . . . . .
ich glaube wichtig für alle ist, dass es egal wie viele Renten man noch bekommt und angerechnet werden eben du immer um die 1650-1700 Euro zur Verfügung hast (alles zusammen)

. . . .

Wie kommst du denn auf diese Summen ? Nicht jeder wird auf den obigen Betrag kommen, denn es gibt ja verschiedene Besoldungsgruppen. Wenn jemand durch seine Schädigungen keinen Beruf erlernen konnte, kann dieser Mensch nicht auf diese Summe kommen.

Vielleicht kannst du mir das ja mal erklären. Danke.
 
Hallo Gast 111

(Hallo Vermisst,
du schreibst . . . . .
ich glaube wichtig für alle ist, dass es egal wie viele Renten man noch bekommt und angerechnet werden eben du immer um die 1650-1700 Euro zur Verfügung hast (alles zusammen) )

Das bezieht sich eher auf meine Frage in vorigen Beiträgen und auf das Vergleichseinkommen mit abgeschlossener Berufsausbildung A7 Stufe 8 - je nach welchem Jahr berechnet kommt das in etwa hin.

Wenn das Rechenbeispiel ( super dargestellt von Vogoge 🙂 ) auf Vergleichseinkommen anderer Eingruppierungen angewendet wird ,- dürfte das Beispiel - mit entsprechend anderem Ergebnis - bestimmt auch greifen .

LG Mojo
 
Hallo Gast ich wurde leider als Schüler eingestuft, nix schlimmeres gibt es wohl kaum oder?
A5 oder so...
Trotz abgeschl. Berufsausbildung etc...leider wurde da meinem Widerspruch nicht abgeholfen....
Ich fand die Begründung echt heftig aber egal....ich werde nicht urteilen was schlimmer war meine Kindheitsschädigungen oder meine Schädigungen als EW.
Eine Behörde darf das. :wein:
Viell. weiß jemand laut Bescheid wird der erhöht (a5) ab einem best. LJ auf a6 nur kann es durchaus sein,
dass dem nun nicht mehr entsprochen wird.....da gibt es neuere Infos die ich leider nicht kenne...wäre schade, wenn man auf einmal Richtlinien ändert, denn die Altfälle sind eh benachteiligt...
hab ja neulich hier einen Link reingestellt...
 
Hallo Vermisst,
Der Unterschied ist dass der höhere Betrag durch berufl. Betroffenheit bei dem Einkommen nicht angerechnet wird , beim BSA aber angerechnet wird als Einkommen. Der Vorteil ist also dass es besser ist das als Grundrente zu erhalten.
Hoffe Du verstehst was ich meine,
Lg Vogoge

Hallo Vogoge,
ja ich verstehe das, nur ich hab gesehen dass sich die Ausgleichsrente dadurch verändert hat etwas wirr wie ich finde....man konnte mir meinen Bescheid nicht erklären denn das macht ja ein PC Programm 😉
Ich denke es ist egal wo sie den Betrag abzieht beim BSA oder bei der Ausgleichsrente...
 
Hallö Ihr Lieben ,
nachdem ja letztes Jahr im Sommer es erst aussah ,dass es positiv ausgeht- war ja dann nix... alles komplett
abgelehnt.
Gegen die Bescheide habe ich mit dem VDK im September dann fristgerecht Widerspruch eingelegt und die Akten angefordert. Das dauerte und im Dezember ging die Begründung raus.
Übrigens sehr gut geschrieben vom VDK - mit Hinweis - : 2 Gutachten innerhalb von 3 Wochen , von unterschiedlichen Stellen beauftragt zum gleichen Ergebnis kommend : Chronifiziert,- erneute Begutachtung von BG nicht mehr vorgesehen und Gutachter vom VA schreibt sogar, dass eine weitere Begutachtung nicht mehr empfohlen wird.

Sachstandsanfrage im April lief ins Leere, VDK telefonisch nun aber die Info erhielt, dass mein Fall im Juni dem Widerspruchsausschuss vorliegt mit einer Entschuldigung, dass es leider solange dauert wegen Überlastung . Bitte Daumen drücken .
VDK gibt mir ab Mitte / Ende Juni Bescheid- also die bleiben dran . Falls da nichts bald passiert , drohen wir dann mit Untätigkeitsklage .
Geht ja um BSA A7 Stufe 8

Und wie läuft das bei Euch so ? LG
 
Hallo zusammen,

nach langer Zeit bin ich mal wieder hier. Ich bin immer noch mitten drin (hoffentlich bald am Ende) was den BSA angeht. Das Versorgungsamt hat ihre Spielchen getrieben. Im November 2014 wurde ich ja anerkannt mit 50 GdS und ab da lief ja der Antrag BSA, AR usw. Sie haben sich am §29 aufgehängt, wegen Reha zumutbar und ob abgeschlossen. Ich bin seit Oktober 2013 voll berentet, aber bis letzte Woche war es noch befristet und an arbeiten war und ist nicht zu denken. Ebenso, dass eine Reha irgendwie mich wieder erwerbsfähig machen könnte.

Naja ihre Verzögerungstaktik können sie sich jetzt schenken. Denn ich bin nun seit dieser Woche unbefristet berentet. Daher greifen diese Argumente nicht mehr. Meine Berentung läuft allein auf die anerkannten Schädigungsfolgen.

Bei mir ist es eigentlich ganz klar wie ich eingestuft werden müsste und was wie zu zählen ist. Ganz klassisch, wie auch schon hier vorgerechnet wurde mit A7 Stufe 8. Aber eben die Rechnung mit Verheiratet. Naja, aber was ist beim OEG schon einfach. Mal sehen was sie sich einfallen lassen.

Aber was mich einfach ank.... ist dieses verzögern und wie man behandelt wird. Einfach Akten liegen lassen. Man muss erst böse werden, dass sich was bewegt. Wie ist das bei euch? Hab zwar den VDK mit dabei, aber um ehrlich zu sein sind die Schriebe von dene auch viel zu nett. Dazu haben sie auch lang nix gemacht und auch da musste ich erst wirklich auf den Tisch hauen und mich richtig beschweren. Jetzt langsam macht er wie ich will 😉 Klage usw. ist schon angedroht, aber eben auch das wir vorab das Regierungspräsidium informieren und Beschwerde einlegen.

Aber wisst ihr was der größte Witz war und man konnte nur noch lachen. Ich musste mein Leben bescheinigen lassen. Ja genau, mitten im Antragsverfahren BSA. Und unverschämt wie sie sind, hab ich 2 Wochen Zeit bekommen, ansonsten wäre mir meine Grundrente gestrichen worden.

Das mit der Ausgleichsrente hab ich bis heute nicht kapiert. Das am Ende so oder so das gleiche unterm Strich ist, ist ja das wichtigste. Aber was bringt es dann das zu haben?

DAs mal kurz bei mir

LG Elona
 
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
bei mir läuft das OEG-Verfahren auch schon jahrelang.
Ich klage ja auch auf Grundrente, Ausgleichsrente und BSA.
Jetzt hat die DRV meine volle Erwerbsminderungsrente verändert in eine Arbeitsmarktrente. Das ist ein schlechter Scherz, denn ich habe denen meine frühkindlichen Misshandlungen und Missbräuche geschildert um nachzuweise, dass ich bereits schon früher Schwierigkeiten im Berufsleben hatte (Meine Lebenslauf ist voller Lücken, in denen ich nicht arbeiten konnte).
Nun bekomme ich aufgrund meines Weiterbewilligungsantrages eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Das ist total unwürdig, was die mit mir machen.

LG Gastbei
 
Hey,
die arbeitsmarktrente hat nichts mit bsa zu tun. Du kannst eine arbeitsmarktrente bekommen und trotzdem den berufsschadensausgleich etc. bekommen. Wenn man noch jung ist vergibt der Rentenversicherungsträger in der Regel nur arbeitsmarktrenten, weil die nach 9 Jahren weiterhin befristet werden können. Bei psychischen Leiden kann sich der gesundheitszustand auch immer verbessern, sodass man wieder arbeiten kann. Du solltest immer Therapie machen und in ärztlicher Behandlung bleiben. Vielleicht geht es einem ja irgendwann auch so gut, dass man wieder arbeiten geht. Vielleicht muss man es auch wieder abbrechen, dann ist das so. Was ich damit sagen möchte ist, dass man die Formalien ( rente neu beantragen, in ärztlicher behandlung bleiben)immer erfüllen muss sonst gibts kein geld mehr. Damit sollte man sich abfinden. Aber man sollte wissen, dass ein keiner zwingen kann zu sachen die man nicht schafft (weiterbildung etc. oder auch klinik, wenn einem das zuviel ist).
 
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