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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Hi ihr
ich hab euren Beitrag gefunden nach langer Suche und hab einige Fragen.

Hab jetzt vor kurzem das OEG bewilligt gekriegt mit 50 GDS. bin Mami, geschieden , und hab zwei kleine kinder.
vom Oeg erhalte ich ja die Grundrente
bekomme volle befristete EM Rente.

Jetzt waren beim Bescheid vom OEG auch Anträge dabei zwecks des BSA und der Augsleichsrente.

ich suche schon das ganze Internet durch ich werde aber nicht schlau draus wie ich das rechnen kann dass ich etwa weiss was dabei rauskommt am schluss.

Kann mir da jemand weiterhelfen ??

Wird jeder der anspruch auf BSA hat nach der Besoldungstabelle behandelt ??? oder ermitteln die dann das Durchschnittseinkommen was du heutzutage gehabt hättest auf dem evtl angestrebten beruf ???

Über paar Antworten würde ich mich sehr freuen .

lg
GebranntesKind1979
 
Hallo an Euch!
Vor gut einem Jahr hatte ich noch so viel Fragen zum BSA etc.
Nun ist alles durch und mein Sohn finanziell nach dem OEG mit Grundrente, Ausgleichsrente und BSA versorgt. Hat ja auch "nur" fast 12 Jahre und zwei Instanzen (SG + LSG) gedauert...........

Seltsam ist nur, dass er jetzt nach dem OEG finaziell so gestellt ist, als hätte er die Schädigung nicht erlitten -
das Vormundschaftsgericht jetzt aber meint, er solle jetzt aus seinem "Einkommen" (wie gesagt, ausschließlich OEG-Leistungen unter Anrechnung von Kindergeld und EU-Rente) die Kosten den rechtlichen Betreuers selber zahlen!

Ebenso ist die ambulante psychiatrische Betreuung eingestellt worden, weil er die Kosten selber zahlen soll (ca. 50-60 Euro die Stunde).

Ich habe bisher argumentiert, dass das rechtlich so nicht richtig sein kann, weil er dann ja finanziell wieder schlechter gestellt ist, als ohne die erlittene Schädigung.

Ist beides nicht eine Leistung, die das Versorgungsamt auch übernehmen muß, sozusagen als Mehrbedarf aufgrund der erlittenen Schädigung?

Denn die rechtliche Betreuung ist gerichtlich angeordnet und die psychiatrische Pflege ärztlicherseits angeraten.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir dazu Eure Einschätzung geben könntet oder gar rechliche Fakten dazu nennen könntet.

Vielen Dank + schöne Grüße
Himbeeraroma
P.S. An alle, die noch am Kämpfen sind: Nicht aufgeben, sie kriegen Euch nicht klein!
 
Hallo Himbeeraroma,

herzlichen Glückwunsch, dass Du die 12 Jahre gekämpft hast. Ich bin auch vor dem LSG und es dauert erst 6 Jahre bei mir. Hoffe aber, dass es im nächsten Jahr zum Abschluss kommt.

Nun zu Deiner Frage: Ich denke schon, dass nach der Anerkennung bzw. dem Urteil durch das LSG die Kosten vom Versorgungsamt übernommen werden müssen. Einige Leistungen - weiß momentan nicht welche - dürfen ja sowieso nicht angerechnet werden!!!!

Vielleicht findest Du etwas in dem Urteil????

Ansonsten vermute ich, da ja vor dem LSG Anwaltszwang besteht, dass Du mal bei Deinem Anwalt anrufst. Der müsste es ja wissen.

Hast Du eigentlich eine volle Nachzahlung der 12 Jahre bekommen oder zahlten die nur die letzten 5 Jahre nach?

Drücke die Daumen und alles Gute.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung

Hallo,

ich bekomme seit ca. 5 Jahre die volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Da diese zu klein ist, bekomme ich die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung.

Seit knapp 6 Jahren kämpfe ich nun um meine Leistungen vom VA; nun vor dem LSG. Erstmalig musste ich in diesem Jahr überhaupt zu einem Gutachter, der vom Gericht bestimmt wurde. Dieser bescheinigte mir einen GdS von 50. Das VA hat dies jedoch nicht anerkannt und versucht permanent das Verfahren in die länge zu ziehen. Nicht nur das: Es zweifelt das Gutachten sogar an, welches - wie geschrieben - vom Landessozialgericht in Auftrag gegeben ist!!! Jetzt hatte das VA wieder Anträge gestellt, was noch alles für das Verfahren wichtig sei. Wie mir mein Anwalt sagte, muss das LSG diesen leider nachgehen, auch wenn es für das eigentliche Verfahren nicht wichtig ist. Grund: Das LSG wird hoffentlich im nächsten Jahr ein Urteil sprechen und keine Beschwerde zulassen. Hätte das Gericht den Forderungen des VA nicht entsprochen, so hätten diese jedoch ein Recht auf Beschwerde.

Nun zu meiner Frage: Muss dann bei der Nachzahlung der Leistungen von 6 Jahren (BSA,Grund- und Ausgleichsrente) dann die Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung rückgezahlt werden oder ist dies nur bei Harz V der Fall?

Rocky
 
Die Grundsicherung muß leider zurück gezahlt werden, durch den BSA. Bei der Ausgleichsrente eigentlich auch, aber da sind die Ämter manchmal verwirrt, und rechnen es nicht an.
 
H@Himbeeraroma: Bitte besorge dir oder leihe dir das Buch von Knickrehm: soziales Entschädigungsrecht aus, und lies dir §10 bis $24 BVG (Bundesversorgungsgesetz) durch, und den teil zur Kriegsopferfürsorge. Es kann sein, daß vieles der Leistungen, die schädigungsbedingt notwenidig sind, das Verwsorgungsmat trotz der Bezüge übernehmen muß.

Das Buch ist teuer, kostet hundert euro, aber es erläutert und kommentieret die Gesetze einigermaßen verständlich. Es gibt viele Voraussetzungen, um die Leistungen zu bekommen.

Es kann sein,d aß die Versorgungsämter selbst das gar nicht so genau wissen, und euch Kosten aufbrummen, die die Behörde übernehmen muß. Weil dieGesetze sehr kompoliziert sind, wie soll da ein sachbearbeitet sruchsteigen, wobei manche das auch können sicherlich. gerdae die Voraussetzungen für die Leistung sind kompliziert, und ich brauche www mit dem Buch um durchzusteigen, aber es ist zu machen!

Es bleibt dir nicht erspart, sich damit selber auseinanderzusetzen , glaube ich. Ich muß es auch drei oder vier Mal lesen, aber langsam steieh ich durch.

Ein Tipp: Überprüfungsanträge gelten immer vier Jahre rückwirkend.

Viel Glück! weltenbummler25
 
Hallo zusammen, hab meinen Berufsschadensausgleich November 2013 durchgebracht rückwirkend ab März 2011 (Eintritt in die EM-Rente). Daraufhin hat mir das VA von der angelaufenen BSA-Summe (BSA-Nachzahlung) die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ab 11/2011 in einer kompletten Summe bei der Auszahlung verrechnet. Hab damals 2014 einen Widerruf gestellt und alles einer Anwältin weitergegeben.
Weiss jemand, ob das VA diese monatliche Hilfe aus der Vergangenheit komplett verrechnen bzw einbehalten darf?
Erst meinte meine Anwältin, dass dies nicht rechtens ist, jetzt meint sie plötzlich, ich hätte keine Chance, was zurück zu erhalten.
Und sie hat auch keine Erfahrung in OEG.
Nun Jahre später am 26 April 2016 hab ich die Gerichtsverhandlung und bis 31.03.2016 bräuchte ich Infos für die Klageschrift. Finde im Netz nicht wirklich viel.
Hat hier jemand Erfahrungen?
Wäre super nett ;-)
 
Hallo zusammen, hab meinen Berufsschadensausgleich November 2013 durchgebracht rückwirkend ab März 2011 (Eintritt in die EM-Rente). Daraufhin hat mir das VA von der angelaufenen BSA-Summe (BSA-Nachzahlung) die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ab 11/2011 in einer kompletten Summe bei der Auszahlung verrechnet. Hab damals 2014 einen Widerruf gestellt und alles einer Anwältin weitergegeben.
Weiss jemand, ob das VA diese monatliche Hilfe aus der Vergangenheit komplett verrechnen bzw einbehalten darf?
Erst meinte meine Anwältin, dass dies nicht rechtens ist, jetzt meint sie plötzlich, ich hätte keine Chance, was zurück zu erhalten.
Und sie hat auch keine Erfahrung in OEG.
Nun Jahre später am 26 April 2016 hab ich die Gerichtsverhandlung und bis 31.03.2016 bräuchte ich Infos für die Klageschrift. Finde im Netz nicht wirklich viel.
Hat hier jemand Erfahrungen?
Wäre super nett ;-)

Hallo Miasun,
welches Versorgungsamt ist es denn?? Und Deine Anwältin müsste doch die Klageschrift schreiben.
Welches Bundesland ist es denn?? Vielleicht kann ich Dir eine Anwältin mit OEG Erfahrungen nennen.
Lg Vogoge
 
Hallo Vogoge, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Es ist das Versorgungsamt München ZBFS. Hab gestern von meiner Anwältin ein Schreiben bekommen, man könnte meinen, sie wäre die gegnerische Partei.
LG miasun
 
Hallo Vogoge,
ist denn bei dieser Zahlung eine Grundrente drin?
Wenn ja dann kriegst die zurück denn auch eine Nachzahlung einer Grundrente darf nicht verrechnet werden.
Zumindest hatte ich die damals zurück bekommen.
Ich muss sagen, mittlerweile sind die Mitarbeiter in München wirklich gut informiert, aber es gibt bestimmt auch noch andere...meine zuständigen Leute informieren sich immer bei den oberen Herren, wenn etwas nicht sofort geklärt werden konnte.
Man muss sich klar sein, dass jeder individuelle Bedürfnisse hat und es einige Dinge gibt die man zusätzlich beantragen kann, wenn man den Bedarf hat.
Ich habe z.b. die Hauptfürsorgestelle im Boot und da versucht man wirklich zu helfen und Hilfen die notwendig sind zu ermöglichen.
Die Berechnung dieses BSA und anderen sind für mich nach wie vor ein Rätsel, denn die Berechnung ist etwas verwirrend.....
Aber ich gehe davon aus, dass alles richtig ist denn meine zust. Person ist sehr sorgfältig.
Einen Anwalt habe ich nicht wirklich in München und Umgebung, hab eher schlechte Erfahrungen gemacht....hatte eine in einem and. Bundesland aber einfach zu teuer wenn sie für einen Termin bei Gericht antreten muss....darfst locker 700-800 pro Termin bei Gericht rechnen...diese Kosten kann man sich sparen, wenn man vor Ort einen Anwalt findet....ich werde mir zukünftig überlegen ob ich nochmal wegen irgendwas klagen werde ich bin richtig auf die Schn...gefallen....aber ich hatte Glück...habe leider meine Ansprüche nicht durchsetzen können, der Richter beim SG (älterer Herr) löst eher Traumas aus bzw. macht einen so runter dass man noch zusätzl. Beschwerden bekommt...ich hatte aufgrund eines Termins bei Gericht Tagelang zusätzlich arge Probleme...
Trotzdem sollte man kämpfen wenn man Aussicht auf Erfolg sieht....es kommt sehr oft auch auf den Gutachter an...den in Regensburg kann ich nicht empfehlen aber bei dir gehts um Berechnungen....das müsste ja ganz klar sein wie man so etwas errechnet bzw. was man angerechnet bekommt und was nicht.....
Hier steht auch was...
http://www.frag-einen-anwalt.de/Gru...BVG-Opferentschaedigungsgesetz---f208752.html
 
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