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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

Status
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@ miasun: die Verrechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt mit deinem BSA ist völlig korrekt! Die Grundrente und auch die Nachzahlung der Grundrente sind allerdings frei. Nun ist aber der BSA so hoch, daß das sowieso nicht relevent ist. D.h., mit der Verrechnung mußt du dich abfinden.
 
Hi Vogoge,
HGW das sind ja gute Neuigkeiten! 🙂
Habe das hier gefunden..also laut diesen Aussagen ist der "Altfall" schlechter gestellt...

quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschadensausgleich

Mich würde interessieren wo man nachlesen kann dass ab dem 45. LJ eine Erhöhung gibt...steht bei mir zumindest so....ich finde im Netz leider nix :-(

Hallo Vermisst , steht denn bei dem Vermerk der Erhöhung ein Paragrph dahinter? Dann könnte ich in meinem Ratgeber nachschauen.
Bin übrigens trotzdem in Berufung gegangen. Und rotzdem haben sie einen Ausführungsbescheid erteilt.
Lg Vogoge
 
ja, hatten wir. Bei mir: bestand der Anspruch ab 2008, aber beantragt habe ich den BSA allein 2014! Aber trotz des Antrags ab 2011 haben sie mich als Altfall eingestuft.
#
Siehe:
Hallo Gast, vielen Dank für die Nachricht. Bin gespannt ob sie das bei mir korrigieren, da sie ab 2011 schon nach neuem Recht bezahlt haben.
Lg Vogoge🙂
 
Ja, wir haben das intensiv diskutiert, und bei mir ist das alte recht angewandt worded, obwohl der BSA erst ab 2011 beantragt worden ist. Würde das Datum der aNtragsstellung gelten wäre es bei mir falsch angewandt worden, hätt e das neue Recht sein müssen.

Siehe folgender Link:

http://www.hilferuf.de/forum/gewalt...ng-des-bsa-wird-angewandt-bei-antrag2013.html

Hallo Weltenbummler,
vielen Dank für Deine Nachricht und den Link, wo Du das ausführlich diskutiert hast. Mir sagte die SB dass es nach neuem Recht berechnet wird, das Ministerium hätten sie damit im Stich gelassen wie es genau zu handhaben ist.
Bei mir haben sie ja ab 2011 schon nach neuem Recht bezahlt , müssen jetzt ab Erstantrag bezahlen. Und wie Du bereits geschrieben hast gilt der Erstantrag als allumfassender Antrag. Bin nur nicht sicher was für mich günstiger ist. Na dann mal sehen was sie letztendlich machen.
Nochmals Danke!!
 
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für eure Hilfe, hab hier im Forum leider nicht alles Geschriebene sofort entdecken können.
Der VDK hatte mir damals zum Widerspruch gegen die Verrechnung geraten und wollte dann trotz damaliges Mitglied von mir pro Schreiben ans VA 50 Euro.wusste bis heute nichts von diesen "Überprüfungsanträgen".
Vielen Dank für eure guten Tipps.
Schau mir heute und morgen noch alles durch. Montag muss ich bei Gericht anrufen...vielleicht kann ich es zum "Überprüfungsantrag" umwandeln.
Das ZBFS in München ist für mich und meine Tochter (hat GdS 30) extrem belastend und ein ständiger Kampf. Vor 3 Wochen hatten wir wegen Therapeutenkosten einen Gerichtstermin, der Vertreter vom ZBFS war ein grauer älterer Herr, dem die komplette Sachlage egal war...Hatte nur Mail u telef. Gespräche mit damaliger Sachbearbeiterin uns sollen jetzt über 7000 Euro Psychotherapeuten-Kosten (für Tochter u. mich) selbst bezahlen. Auch die uns dort immer wieder überprüfende Neurologin geht mit uns dort so unmenschlich um...Macht alles nur noch fertiger, leider :-(
Aber nochmal vielen Dank euch allen hier ;-)
 
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für eure Hilfe, hab hier im Forum leider nicht alles Geschriebene sofort entdecken können.
Der VDK hatte mir damals zum Widerspruch gegen die Verrechnung geraten und wollte dann trotz damaliges Mitglied von mir pro Schreiben ans VA 50 Euro.wusste bis heute nichts von diesen "Überprüfungsanträgen".
Vielen Dank für eure guten Tipps.
Schau mir heute und morgen noch alles durch. Montag muss ich bei Gericht anrufen...vielleicht kann ich es zum "Überprüfungsantrag" umwandeln.
Das ZBFS in München ist für mich und meine Tochter (hat GdS 30) extrem belastend und ein ständiger Kampf. Vor 3 Wochen hatten wir wegen Therapeutenkosten einen Gerichtstermin, der Vertreter vom ZBFS war ein grauer älterer Herr, dem die komplette Sachlage egal war...Hatte nur Mail u telef. Gespräche mit damaliger Sachbearbeiterin uns sollen jetzt über 7000 Euro Psychotherapeuten-Kosten (für Tochter u. mich) selbst bezahlen. Auch die uns dort immer wieder überprüfende Neurologin geht mit uns dort so unmenschlich um...Macht alles nur noch fertiger, leider :-(
Aber nochmal vielen Dank euch allen hier ;-)


Hallo Miasun, das hört sich gar nicht gut an. Würde Dir dringend raten ein Anwalt für OEG zu nehmen. Das ist oft die Masche des Amtes weil viele nicht die Kraft haben weiter zu machen. Du kannst den Anwalt über Prozesskostenhilfe
versuchen.
Vielleicht kannst Du Dich auch mal mit Vermisst in Verbindung setzen ich glaube sie hat auch Erfahrung mit dem Amt.
Ausserdem kommt evtl auch die Kriegsopferfürsorge bei Dir in Betracht.
Bei mir wurde damals auch erst GDS 30% gegeben und jetzt bin ich bei 70%laut Urteil!!
Bleib dran .Lg Vogoge
 
Hallo Vogoge,
meine Tochter (jetzt 25 J.) und ich beziehen seit 2007 OEG Rente (die Täter wurden auch verurteilt). Die Hauptfürsorgestelle ist das ZBFS München. Da ich komplett Rechtschutzversichert bin, hab ich (auch meine Tochter) auch die Möglichkeit einen Anwalt zu nehmen. Nur einen OEG-Anwalt zu finden ist hier bei uns (nähe Chiemsee - Bayern) sehr schwierig. Und wahrscheinlich geht es fast euch allen so, dass die Ämter einen psychisch nicht wirklich unterstützen sondern hauptsächlich versuchen, dass man als Opfer möglichst schnell aufgibt und diese dadurch ihre Gelder einsparen. Ständig diese Widerrufe, die man machen muss, was dann viel Zeit und Kraft ins Land gehen lässt, die man eigentlich für seine seelische "Aufarbeitung" bräuchte. Man fühlt sich dort, wenn man immer wieder mal zur Untersuchung ins ZBFS muss, wie ein "Bittsteller" - das alles tut einer verletzten Seele gar nicht gut :-(
Wenn jemand Erfahrungen mit OEG-Anwälten im südostbayerischen Raum hat, wäre ich sehr dankbar.
Hab mir jetzt das Buch von Knickrehm bestellt, kommt am Dienstag - meine Anwältin vertritt mich nun ja nicht mehr seit gestern.

VLG miasun
 
Hallo Vogoge,
meine Tochter (jetzt 25 J.) und ich beziehen seit 2007 OEG Rente (die Täter wurden auch verurteilt). Die Hauptfürsorgestelle ist das ZBFS München. Da ich komplett Rechtschutzversichert bin, hab ich (auch meine Tochter) auch die Möglichkeit einen Anwalt zu nehmen. Nur einen OEG-Anwalt zu finden ist hier bei uns (nähe Chiemsee - Bayern) sehr schwierig. Und wahrscheinlich geht es fast euch allen so, dass die Ämter einen psychisch nicht wirklich unterstützen sondern hauptsächlich versuchen, dass man als Opfer möglichst schnell aufgibt und diese dadurch ihre Gelder einsparen. Ständig diese Widerrufe, die man machen muss, was dann viel Zeit und Kraft ins Land gehen lässt, die man eigentlich für seine seelische "Aufarbeitung" bräuchte. Man fühlt sich dort, wenn man immer wieder mal zur Untersuchung ins ZBFS muss, wie ein "Bittsteller" - das alles tut einer verletzten Seele gar nicht gut :-(
Wenn jemand Erfahrungen mit OEG-Anwälten im südostbayerischen Raum hat, wäre ich sehr dankbar.
Hab mir jetzt das Buch von Knickrehm bestellt, kommt am Dienstag - meine Anwältin vertritt mich nun ja nicht mehr seit gestern.

VLG miasun



Hallo Miasun,
ja da hast Du recht ,die Ämter rechnen glaube ich damit dass man aufgibt.
Wo hast Du das Buch Knickrehm Bestellt?? Ist es lieferbar??.
Miasun schau doch mal ab Du nicht den Anwalt Michael Klose von Regensburg nehmen könntest. Gib Ihn mal bei Google ein. Er scheint mit OEG Erfahrungen zu haben und ist nicht ganz soweit weg wie meine Anwältin die ich Dir sonst empfehlen würde.
Lg Vogoge
 
Hallo Vogoge,
wenn man GdS 70 hat (i h hab GdS 50 inkl. 10 % berufl. Betroffenheit) bringt das überhaupt etwas, wenn man Berufsschadensausgleich bezieht. Da hab ich gesehen, dass der Auszahlungbetrag sich nicht ändert, wenn sich zB die Grundrente (=OEG-Rente) erhöht. Ich bekomme immer das Gleiche ausbezahlt. Muss man die Berufsgruppenänderung bzw -Erhöhung, wenn man über 45 ist, extra beantragen? Ich war 44, als ich BSA durch hatte und bin seit Dezember 2015 47 Jahre alt. Der BSA-Bescheid galt ja rückwirkend ab Anfang 2013.
VLG Mia
 
Hallo Vogoge,
wenn man GdS 70 hat (i h hab GdS 50 inkl. 10 % berufl. Betroffenheit) bringt das überhaupt etwas, wenn man Berufsschadensausgleich bezieht. Da hab ich gesehen, dass der Auszahlungbetrag sich nicht ändert, wenn sich zB die Grundrente (=OEG-Rente) erhöht. Ich bekomme immer das Gleiche ausbezahlt. Muss man die Berufsgruppenänderung bzw -Erhöhung, wenn man über 45 ist, extra beantragen? Ich war 44, als ich BSA durch hatte und bin seit Dezember 2015 47 Jahre alt. Der BSA-Bescheid galt ja rückwirkend ab Anfang 2013.
VLG Mia

Hallo ,
Beim BSA wird der Betrag der bei der Grundrente wegen berufl. Betroffenheit höher ist beim BSA wieder abgezogen,
weil es sonst doppelt wäre. Aber die Grundrente wird nirgends angerechnet während der BSA beim Einkommen angerechnet wird.Also bei Dir die Erhöhung von 50 auf 60 steht beim BSA die 64,00 E ruhen.
Mit der Berufsgruppenänderung ab 45 weiss ich nicht müsste ich mal im Ratgeber suchen.Ich bin da nicht betroffen.
Ausserdem fällt der BSA mit 65 Jahren wieder weg. Daher ist die höhere Grundrente schon gut.
Lg Vogoge🙂
 
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