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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Himbeeraroma, wenn du hier einen Experten findest, der dir das ausrechnen kann, dann zieh ich vor dem meinen Hut!
 
Naja, Meli, ich hatte da Hoffnung........ soll man ja behalten....

Ich werde mal den Bescheid des VA abwarten und dann mal sehen......
Hoffentlich rechnen die nicht auch Pi mal Daumen 🙂

Liebe Grüße
Himbeeraroma
 
Naja, Meli, ich hatte da Hoffnung........ soll man ja behalten....

Ich werde mal den Bescheid des VA abwarten und dann mal sehen......
Hoffentlich rechnen die nicht auch Pi mal Daumen 🙂

Liebe Grüße
Himbeeraroma
hallo, wir können uns gerne austauschen. hab meinen bescheid ja schon einige zeit....gehe davon aus, wenn man den höheren berufl. werdegang nicht beweisen kann (bei note 2 realschule würde ich es versuchen) dass man dann nach dem bundesbesold.gesetz nach A5 eingestuft wird. näheres gerne per pn, aber das dauert...hab erst ab 12.9. zeit...hab soviele die fragen haben...viell. sollte man ein eig. forum dafür schaffen....dann muss ich nicht alles doppelt und dreifach schildern...frage, in welchem bundesland lebt der geschädigte?
 
Guten Abend,
vielleicht hat jemand Lust, mir folgendes zu beantworten:
Ein Gewaltopfer (Single, eigene Wohnund) hat als Einkommen:
OEG-Grundrente 233,00 Euro
Kindergeld 184,00 Euro
EU-Rente 161,00 Euro (netto nach Abzug Kranken+Pflegeversicherung)
Sozialhilfe 470,00 Euro

Die Tat geschah vor Beendigung der Schullaufbahn (Relaschulabschluss Note 2, Fachoberschule wg. der Tat abgebrochen)

Der Betroffene hätte (mindestens) KfZ-Mechaniker werden wollen - evtl. bis zum Meister.
Lt. Internet beträgt der Durchschnittslohn ca. 2.000,00 Euro brutto.

Wie hoch wäre so Pi mal Daumen die Ausgleichsrente und der Berufsschadensausgleich?
Welche Einkommensarten sind darauf anrechenbar. welche nicht?

Was hätte der Betroffene incl. aller Einkommen unterm Strich?

Vielen Dank im voraus!


Wie du berechnet wirst, wo sie dich einstufen werden, weiß ich nicht. Aber Sozialhilfe und EM-Leistungen werden dir auf das BSA angerechnet. Kindergeld weiß ich nicht. Die Grundrente bekommst du auf denen BSA oben drauf, wird nicht angreechnet. Eine Ausgleichsrente aber schon. So weit dazu. Schöne Grüße.
 
Hallo Himbeeraroma,
ich hab das grad durch mit dem BSA.
Angerechnet werden Kindergeld, wenns für dich gezählt wird und nicht für dein Kind, EU-Rente und Sozialhilfe, ebenso die Ausgleichsrente.
Anrechnungsfrei ist die Grundrente.
Rechnung:
185€
+161€
+470€
---------
816€ bisherige Leistungen
+410€ Ausgleichsrente (die gibt's bei 50-60%)
---------
1226€ werden angerechnet

Du hast nach der letzten Gesetzesänderung von 2011 ohne Berufsausbildung Anspruch auf Berechnung des BSA nach Bundesangestelltentarif A5, das sind Brutto 2364,91€. Netto sind das ca. 1400€ (geschätzt, ich weiß genau leider nur die Zahlen für A7) und dazu rechnest du noch deine Grundrente. Dann hast du Anspruch auf ca 1630€.

Damit wirst du wohl aus der Sozialhilfe rausfallen. D. h. 470€ die weniger angerechnet werden. Aber letztendlich ist es ja egal, von wo welche Zahlungen kommen, die ca 1630€ werden unterm Strich immer auf deinem Kontoauszug stehen.

Was noch wichtig ist zu wissen, du brauchst KEINE Krankenversicherung abschließen, denn mit 50% GdS bist du durchs OEG krankenversichert. Du müsst diesbezüglich mit deinem Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen und der sagt dir dann ganz genau, was zu tun ist um eine Versichertenkarte zu bekommen. Das passiert leider nicht automatisch.

Vielleicht hat das ja ein wenig Klarheit gebracht🙂

Liebe Grüße
Noch son Gast
 
Hallo noch son Gast, möchte anfügen, wer eine gesetzliche Krankenkasse hat ergo in seinem Leben
jemals gearbeitet hat, der wird die auch dann bezahlen müssen/dürfen, wenn er BSA bekommt!
Und nachdem ich gesehen habe, dass die Person EU Rente bekommt, das bed. natürlich da hat Jemand
gearbeitet sonst bekäme er keine Rente!
Bitte nicht solche Äußerungen verbreiten, ich hatte sogar ein Verfahren eingeleitet wegen dieser Sache...Manche sind so schlau und haben ihre KK gekündigt, weil sie meinten sie bekämen dann eine vom Versorg.amt. deshalb meine Worte...
Ich sehe es auch als ungerecht, die anderen bekommen die KK vom Versorgungsamt und wir müssen
zusehen, die ihr Leben gearbeitet haben, dass wir dann auch als Betroffene noch KK Beiträge zahlen müssen! Aber da müsste sich das Gesetz sich ändern, ansonsten verliert man derzeit jedes Verfahren!
Den KK Beitrag zahlt er durch seine EU Rente ja eh schon!
Leistungen gesetzlicher Kassen haben immer Vorrang!

Ab einem Alter von 45 wird man auf A6 raufgestuft, das ist hier vorgesehen!
Nur so als Nebeninfo!
Mich würde interessieren, was man bei A7 rausbekommt?
P.S. Deine Berechnung stimmt so nicht, denn eine Sozialhilfe wird überhaupt nicht berechnet.
Es wird einfach seine Einnahmen ergo seine Einkünfte angerechnet und da er BSA nach A5 bekommt, hat er keinen Anspruch auf Sozialhilfe etc....als Alleinstehender bekommt er keine Sozialhilfe. Im Gegenteil, wenn er Nachzahlungen bekommt, darf er die ganze Sozialhilfe schön zurückzahlen! Aber das weiß man ja, denn man war ja froh Sozialleistungen zu bekommen, bis das alles endlich bewilligt wurde! Bitte nicht vergessen, als BSAler muss man GEZ Gebühren oder wie die nun heißen zahlen, oder man ist teilbefreit nach Merkzeichen RF weil man zu keine Veranstaltungen gehen kann, aber dann bezahlt man auch noch um die 9 oder 10 Euro!
Ich habs nur geschrieben, denn man kann das durchaus vergessen, denn früher war man immer davon befreit, das ist alles anders wenn man BSA hat!
Dafür hat man dann auch mehr Geld zur Verfügung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Vermisst,
wenn ich da etwas falsches geschrieben habe, tut es mir leid. Ich habe viele Jahre freiberuflich gearbeitet, war also freiwillig in einer gesetzlichen KV versichert. Als ich arbeitsunfähig wurde bin ich in die Familienversicherung meiner Frau reingerutscht.
Dann habe ich bezüglich der Zuzahlungen beim VA erfahren, dass ich mich nie hätte krankenversichern müssen, weil ich mit 60% GdS als Schwerbeschädigt gelte und durchs OEG versichert bin. Mein SB sagte mir, dass das so richtig sei und ich mich nicht hätte selbst versichern müssen. Und OEG gehe auch vor Familienversicherung. Wie es allerdings mit Pflichtversicherung ist weiß ich in der Tat nicht. Aber ein Anruf beim VA. bringt da bestimmt Klarheit.

Lieben Gruß
Noch son Gast
 
Meine Gedanken zum Thema Berechnung von BSA....

Hi ihr Lieben!
Ich kann euch nur empfehlen, euch Eure Bescheide erklären zu lassen, ihr werdet erstaunt sein, wenn
der Sachbearb. Euch diesen erklärt. Da bekommt man erst mit, wie kompliziert diese ganze Berechnung läuft und man bekommt auch mit, dass es da einen § gibt den ich zum ko....finde 🙂
Ich sag nur Thema "ruhend" wenn es um die Erhöhung der Grundrente geht wegen berufl. besonderes Betroffensein!
Denn der Unterschiedsbetrag wird beim BSA als ruhend "geführt", ergo ich bekomme dadurch weniger BSA!
Der nächste Hit ist ja, ich bekomme nun mehr Ausgleichsrente, weil ich ja nun 60 plus 10 bekomme, aber sie wird zu 100% angerechnet, ergo bekomme ich dadurch weniger BSA, ich frage mich welchen Nutzen hat das ganze?
Ich meine das "hin und her" geschiebe! Wen interessierts, wie das Geld heißt was ich bekomme, unter d. Strich habe ich immer wieder den gleichen Endbetrag, egal ob ich mit den Einstufungen/Entscheidungen zufrieden bin!
Eigentl. reicht aus, wenn man Grundrente und BSA erhält, der Rest ist eh für die Katz!😉
Warum man ab dem 45 LJ. eine höhere Einstufung bekommt, weiß ich nicht. Ist das nur bei A5 so oder auch bei A7?
Bei A5 wird dann A6 draus!
Übrigens eine Erwerbsminderungsrente bringt nur bei gleichzeit. Erhalt von Sozialleistungen etwas. Beim BSA wird die EM Rente voll angerechnet, es werden nur die Kindererziehungszeiten rausgerechnet. Deshalb ist es egal, ob man eine EM Rente hat oder nicht. Früher war sie von Vorteil bis ich BSA erhalten habe, denn bei der Hilfe z. Lebensunterhalt wurde sie nur teilweise angerechnet!
Übrigens, mir konnte der SB nicht erklären, welche Beiträge abgezogen werden, sprich wie kommt aus dem Brutto das Netto raus...denn das sind locker mal so um die 750/800 Euro weniger. Mich hätte da schon interessiert welche Beträge denn das so sind....es sind keinesfalls Lohnsteuer, Kirchensteuer, Krankenkasse.....aber was das genau ist, konnte mir Niemand erklären! Nur dass es da so ein Programm gibt was den Nettobetrag ausrechnet!
 
Hallo Vermisst,
wenn ich da etwas falsches geschrieben habe, tut es mir leid. Ich habe viele Jahre freiberuflich gearbeitet, war also freiwillig in einer gesetzlichen KV versichert. Als ich arbeitsunfähig wurde bin ich in die Familienversicherung meiner Frau reingerutscht.
Dann habe ich bezüglich der Zuzahlungen beim VA erfahren, dass ich mich nie hätte krankenversichern müssen, weil ich mit 60% GdS als Schwerbeschädigt gelte und durchs OEG versichert bin. Mein SB sagte mir, dass das so richtig sei und ich mich nicht hätte selbst versichern müssen. Und OEG gehe auch vor Familienversicherung. Wie es allerdings mit Pflichtversicherung ist weiß ich in der Tat nicht. Aber ein Anruf beim VA. bringt da bestimmt Klarheit.

Lieben Gruß
Noch son Gast

Hallo noch son Gast, du hast eben andere Voraussetzungen gehabt als der Bekannte von Himbeeraroma.
Bei dir mag das so richtig sein, dass du Versorg. Leistungen vom Versorg.amt erhalten hättest, bei dem Hilfesuchenden hier eben nicht, weil er ja auch EU Rente erhält, ergo mal gearbeitet hat und dadurch in eine gesetzl. KK einbezahlt wurde, die dann auch Vorrangig Leistungen erbringen muss!
 
Hallo Vermisst,
das diese ganzen Posten auf BSA angerechnet werden steht so in den Gesetzestexten. Spannend wird die Frage, was ist wenn man ins gesetzliche Rentenalter kommt? Denn nur vom BSA werden dann 25% abgezogen. Steht einem dann aber noch die Ausgleichsrente zu? Die Grundrente wird dann aufgestockt.
Diese unterschiedlichen Posten gibt es, weil verschiedene Menschen auf unterschiedliche Leistungen Anspruch haben. Dass du auf alles Anspruch hast ist ja kein Nachteil für dich, denn ohne Anspruch auf BSA hättest du weit weniger in der Tasche. Mit deinem Anspruch auf BSA hast du immer genau den Betrag in der Tasche, der dir laut BSA zusteht. Die berufliche Betroffenheit wird vom BSA abgezogen, weil BSA eine Lohnersatzfunktion hat und damit deine berufliche Betroffenheit schon beachtet ist. Ohne berufliche Betroffenheit bräuchtest du kein BSA weil du ja arbeiten könntest... So ist's mir erklärt worden und ich finds ok. Denn es ist ja tatsächlich so, dass mit dem Berufsschadensausgleich meine berufliche Betroffenheit gewürdigt wird. Dass das VA die nicht doppelt würdigt leuchtet mir ein.
wie genau der Netto-BSA berechnet wird steht auch im Gesetzestext. Aber irgendwo hier steht das auch in einem Beitrag.
Von A7 wird man nicht automatisch auf A8 hochgestuft. Der bleibt dann bis zuletzt... So steht's jedenfalls in meinem Bescheid.
Ich habe zum Glück keine Probleme mit dem VA. Das einzige was mich stört ist, dass man im Vorfeld keine Infos bekommt, was einem so alles zusteht. Ich bekomme die Grundrente schon seit vielen Jahren, damals hat mir niemand gesagt, dass ich Anspruch auf berufliche Reha hatte, und dass es viele Möglichkeiten gibt, Hilfen zu bekommen. Bei mir waren das immer so Zufallsinfos die mir so nebenher zugetragen wurden. Aber wenn ich dann mal wieder etwas erfahren habe, war es nie ein Problem, dass auch zu bekommen. Auf den BSA habe ich jetzt z.B. nur 4 Monate warten müssen. Wenn ich hier von den Leuten lese, die viele Jahre kämpfen müssen für etwas was ihnen zusteht, finde ich das sehr schlimm. Dann wünsche ich allen meine Sachbearbeiter. Aber leider kann niemand von uns die Welt retten...?
Ich drück euch jedenfalls allen die Daumen, dass eure Sachen zügig bearbeitet werden.

Liebe Grüße
Noch son Gast
 
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