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Meli-2009
Gast
Himbeeraroma, wenn du hier einen Experten findest, der dir das ausrechnen kann, dann zieh ich vor dem meinen Hut!
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Hallo Meli-2009,
schau mal hier: Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG). Hier findest du vielleicht was du suchst.
hallo, wir können uns gerne austauschen. hab meinen bescheid ja schon einige zeit....gehe davon aus, wenn man den höheren berufl. werdegang nicht beweisen kann (bei note 2 realschule würde ich es versuchen) dass man dann nach dem bundesbesold.gesetz nach A5 eingestuft wird. näheres gerne per pn, aber das dauert...hab erst ab 12.9. zeit...hab soviele die fragen haben...viell. sollte man ein eig. forum dafür schaffen....dann muss ich nicht alles doppelt und dreifach schildern...frage, in welchem bundesland lebt der geschädigte?Naja, Meli, ich hatte da Hoffnung........ soll man ja behalten....
Ich werde mal den Bescheid des VA abwarten und dann mal sehen......
Hoffentlich rechnen die nicht auch Pi mal Daumen 🙂
Liebe Grüße
Himbeeraroma
Guten Abend,
vielleicht hat jemand Lust, mir folgendes zu beantworten:
Ein Gewaltopfer (Single, eigene Wohnund) hat als Einkommen:
OEG-Grundrente 233,00 Euro
Kindergeld 184,00 Euro
EU-Rente 161,00 Euro (netto nach Abzug Kranken+Pflegeversicherung)
Sozialhilfe 470,00 Euro
Die Tat geschah vor Beendigung der Schullaufbahn (Relaschulabschluss Note 2, Fachoberschule wg. der Tat abgebrochen)
Der Betroffene hätte (mindestens) KfZ-Mechaniker werden wollen - evtl. bis zum Meister.
Lt. Internet beträgt der Durchschnittslohn ca. 2.000,00 Euro brutto.
Wie hoch wäre so Pi mal Daumen die Ausgleichsrente und der Berufsschadensausgleich?
Welche Einkommensarten sind darauf anrechenbar. welche nicht?
Was hätte der Betroffene incl. aller Einkommen unterm Strich?
Vielen Dank im voraus!
Hallo Vermisst,
wenn ich da etwas falsches geschrieben habe, tut es mir leid. Ich habe viele Jahre freiberuflich gearbeitet, war also freiwillig in einer gesetzlichen KV versichert. Als ich arbeitsunfähig wurde bin ich in die Familienversicherung meiner Frau reingerutscht.
Dann habe ich bezüglich der Zuzahlungen beim VA erfahren, dass ich mich nie hätte krankenversichern müssen, weil ich mit 60% GdS als Schwerbeschädigt gelte und durchs OEG versichert bin. Mein SB sagte mir, dass das so richtig sei und ich mich nicht hätte selbst versichern müssen. Und OEG gehe auch vor Familienversicherung. Wie es allerdings mit Pflichtversicherung ist weiß ich in der Tat nicht. Aber ein Anruf beim VA. bringt da bestimmt Klarheit.
Lieben Gruß
Noch son Gast
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