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Wie wird Berufsschadensausgleich berechnet? (OEG)

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Weißt, justizia, ich finde, du hast hier mehr als guten Willen bewiesen, den Leuten nützlich zu sein, ich finde, jetzt ist es auch gut. Mir kommt es vor, als würden die Leute dich quasi "entkleiden" mit all ihren weiteren Detailfragen. Bitte, schütz dich auch, ja?

Herzliche Grüße
Meli
 
Ja Meli , schön, das du hier auch deine freie Meinungsäusserung preis gibst,
aber letztendlich solltest du doch jedem selbst überlassen, was er uns mitteilen möchte.
 
Ich bekam mehrere Gewalttaten anerkannt, die letzte war 2006. Es gilt für die Einstufung immer das letzte Datum der Tat und die damit verbundenen Schädigungen. Daher bekam ich "A7".

Gibt es dazu einen §??
Wenn ja, wurde ich definitiv verkehrt eingestuft, da meine letzte Tat die sogar anerkannt wurde auch
viel später (Nach meiner Ausbildung war)
Bei mir steht als Begründung: Da der überwiegende Teil der Taten in der KIndheit war, werde ich nach meinem Schulabschl. bewertet, ergo sind die Taten als Erwachsene nur "mitverursachend"
was meine Erkrankungen angeht. Ich bin was das Thema Erkrankung angeht noch lange nicht durch, da läuft auch noch ein Verfahren zur Einstufung vom GdS.

Da werde ich wohl in Widerspruch wegen dem a5 gehen, muss aber schnell machen, denn der läuft ab...
Leider kann mein Opferanwalt mich derzeit nicht weiter vertreten, deshalb muss ich das wohl alleine machen,
aber ich denke Widerspruch kann ich auch erstmal alleine machen.
Die Frage ist, ob die den Fehler einsehen, oder ob die doch im Recht sind??
Vor allem brauche ich da Hinweise, dass dem so ist und ich verkehrt eingestuft wurde!
Denn ich werde da als Begründung nur hinschreiben, dass die letzten Schädigungen
ich als Erwachsene erlebt habe und ich auch Folgeschäden davon getragen habe.
Ich verstehe eines nicht: Der andere SB vom VA hat mir vor Monaten schon gesagt, dass
er davon ausgeht, dass ich nach a7 eingestuft werde. Damals wusste ich nicht mal was das
ist....okay, wenn ich sehe die gehen von ihrer Meinung nicht ab kann ich ja immer noch zurückziehen, oder? Ganz ohne Anwalt beim Soz.,Gericht das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Und wenn ich nen Anwalt mir suche, kostet das ein Vermögen.
Kann man denn eine Freundin zum SG mitnehmen als "Hilfe"? Psychische Unterstützung, oder muss die dann vor der Türe warten...meist sind es ja keine öffentl. Sitzungen...
Ich gehe davon aus, dass es vor Gericht gehen wird, wenn die nicht einlenken!
Ich habe das meiste bisher ohne Anwalt geschafft, aber da wurde meinen Widersprüchen dann abgeholfen oder auch zum Teil abgeholfen....mal sehen wie weit es dann dieses Mal geht...
Ich bin echt noch unsicher, ob denn die Aussage von Justizia auch belegt werden kann???
Denn nicht jeder "Fall" ist gleich!
Der BSA wurde nicht voll angerechnet, die Rentenzahlung für die Kindererzieh.zeiten
wurden rausgerechnet, ergo nicht angerechnet.
Ich bin überrascht, denn ich las vor einem Jahr, dass sich diese Regelung wieder geändert hätte
und man diese Zeiten nicht mehr rausrechnet. Na ja, mal sehen viell. haben sie sich da vertan- dieses Mal zugunsten Meiner!
 
Zuletzt bearbeitet:
Vermisst, du hast es gut auf den Punkt gebracht: nicht jeder Fall ist gleich. Deshalb nützt es auch nichts, wenn man hier in einem öffentlichen Forum immer weiter Fragen stellt, bis ins I-Tüpfelchen hinein, weil es im Endeffekt ja doch auf den eigenen individuellen Fall ankommt. Da ist die Baustelle, nicht hier.

Liebe Grüße
Meli
 
Hallo Vermisst,

ja, Du kannst natürlich immer Personen mitnehmen, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte. Aber, es kann auch sein, dass der Richter ohne Verhandlung entscheidet, wenn für ihn der Fall klar ist.

Natürlich könntest Du auch einen PKH-Antrag (Prozesskostenhilfe) stellen. Wenn Dir PKH genehmigt werden sollte, so bedeutet dies, dass es durchaus Erfolg haben könnte, sonst würde Dir man den PKH nicht geben.

Falls Du jedoch schon den Bescheid hast, dann versuche es erst mal ohne Klage. Manchmal ist ein Gespräch auch hilfreich.

Ich drücke die Daumen. Viel Glück.

Rocky
 
Hallo an alle hier,
ich selbst bin eigentlich schon seit ca. 2004 hier. Ich hatte allerdings aufgrund meiner innerlichen Unordnung nicht viel an Diskussionen verfolgen können. Hier nicht, aber auch in anderen Foren nicht. Doch jetzt endlich nach Anerkennung des sexuellen Missbrauch´s und Misshandlungen in meiner fast ganzen Kindheit, scheine ich mental wieder aus dem Loch zu kriechen.
Was Justizia, Meli, Rocky, und ihr alle hier vor allem in Sachen Opferentschädigung leistet, ist einfach toll, bewunderswert, aber auch mutig.
Nach den Skandalen des mithörens "Prism" und mitlesens der Geheimdienste, ist es sehr mutig. Aber wir als Gesellschaft werden es uns hoffentlich nicht gefallen lassen.
Also Justitia. Einen Anwalt, gibt es ja auch gute Opferanwäte (z.B eine in Essen) können auch aus der Ferne dich beraten und begleiten. Gerade du, die hier schriftlich alles gut beschreibst.
Ausserdem hat meine Anwältin hier in meinem Wohnort über Oeg und Beratungshilfe ihr Honorar berechnet. Ausserdem habe ich in meinem Behindertenrechtsbuch gelesen, das Verwaltungsentscheidungen in Sachen Oeg kostenlos sind, sollte jemandem eine Entschädigung mit ab 30 GDS oder in meinem Fall Härtefallregelung Gds von 50 (weil vor 1976 passiert) zustehen
Ich würde beim Versorgungsamt der Erleichtererung und Effizienz wegen immer einen guten Berater oder Anwalt an seiner Seite haben wollen. Ein guter Berater kann man auch selbst sein. Ich würde dann jedoch im Namen eines dir gut Vertrauten, Freundes oder Freundin schreiben. Es ist immer besser wenn sogenannte Eingeweite dich beschreiben als du selbst.

Übrigens: BSA wird, wenn es dir anerkannt wird bis zur Altersrente gezahlt. Ab der Altersrente wird der BSA auf 75% gekürzt. Dafür bei einer Grundrente um einen kleinen Betrag allerdings erst ab GDS von 50 gezahlt.
Viel Kraft, Mut und Glück für alle hier.
Schoene Grüße
Juge
 
Juge, wenn ich das richtig lese, hast du also dein OEG durch. Herzlichen Glückwunsch, das ist sicher eine große Erleichterung!!!

Liebe Grüße
Meli
 
Ja, es ist eine Riesen Erleichterung. Es nimmt wohl den gleichen Verlauf, deshalb die Kommentare von mir an Justizia1971, wie eben vei Justizia1971. Ich kann sehr gut verstehen, wie sich alle fühlen, wenn man durch die Ämter etwas mit Recht fordert. Auch die Menschen die hier im Hilferuf im Forum sind, suchen alle Hilfe aufgrund deren eigenen gesundheitlichen Schieflage.
VG
Juge
 
Hallo Junge, bekommst du Berufschadenausgleich unbegrenzt ?
Muss man den Antrag dafür gesondert stellen ?

Ich denke, dass ich auch so am Ende angelangt bin,
ist nur noch eine Frage der Zeit. Wir sprechen schon von Anerkennung.

Auch ich gratuliere dich, für deinen Erfolg.

lg
Jane
 
Guten Abend,
vielleicht hat jemand Lust, mir folgendes zu beantworten:
Ein Gewaltopfer (Single, eigene Wohnund) hat als Einkommen:
OEG-Grundrente 233,00 Euro
Kindergeld 184,00 Euro
EU-Rente 161,00 Euro (netto nach Abzug Kranken+Pflegeversicherung)
Sozialhilfe 470,00 Euro

Die Tat geschah vor Beendigung der Schullaufbahn (Relaschulabschluss Note 2, Fachoberschule wg. der Tat abgebrochen)

Der Betroffene hätte (mindestens) KfZ-Mechaniker werden wollen - evtl. bis zum Meister.
Lt. Internet beträgt der Durchschnittslohn ca. 2.000,00 Euro brutto.

Wie hoch wäre so Pi mal Daumen die Ausgleichsrente und der Berufsschadensausgleich?
Welche Einkommensarten sind darauf anrechenbar. welche nicht?

Was hätte der Betroffene incl. aller Einkommen unterm Strich?

Vielen Dank im voraus!
 
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