Ich bekam mehrere Gewalttaten anerkannt, die letzte war 2006. Es gilt für die Einstufung immer das letzte Datum der Tat und die damit verbundenen Schädigungen. Daher bekam ich "A7".
Gibt es dazu einen §??
Wenn ja, wurde ich definitiv verkehrt eingestuft, da meine letzte Tat die sogar anerkannt wurde auch
viel später (Nach meiner Ausbildung war)
Bei mir steht als Begründung: Da der überwiegende Teil der Taten in der KIndheit war, werde ich nach meinem Schulabschl. bewertet, ergo sind die Taten als Erwachsene nur "mitverursachend"
was meine Erkrankungen angeht. Ich bin was das Thema Erkrankung angeht noch lange nicht durch, da läuft auch noch ein Verfahren zur Einstufung vom GdS.
Da werde ich wohl in Widerspruch wegen dem a5 gehen, muss aber schnell machen, denn der läuft ab...
Leider kann mein Opferanwalt mich derzeit nicht weiter vertreten, deshalb muss ich das wohl alleine machen,
aber ich denke Widerspruch kann ich auch erstmal alleine machen.
Die Frage ist, ob die den Fehler einsehen, oder ob die doch im Recht sind??
Vor allem brauche ich da Hinweise, dass dem so ist und ich verkehrt eingestuft wurde!
Denn ich werde da als Begründung nur hinschreiben, dass die letzten Schädigungen
ich als Erwachsene erlebt habe und ich auch Folgeschäden davon getragen habe.
Ich verstehe eines nicht: Der andere SB vom VA hat mir vor Monaten schon gesagt, dass
er davon ausgeht, dass ich nach a7 eingestuft werde. Damals wusste ich nicht mal was das
ist....okay, wenn ich sehe die gehen von ihrer Meinung nicht ab kann ich ja immer noch zurückziehen, oder? Ganz ohne Anwalt beim Soz.,Gericht das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
Und wenn ich nen Anwalt mir suche, kostet das ein Vermögen.
Kann man denn eine Freundin zum SG mitnehmen als "Hilfe"? Psychische Unterstützung, oder muss die dann vor der Türe warten...meist sind es ja keine öffentl. Sitzungen...
Ich gehe davon aus, dass es vor Gericht gehen wird, wenn die nicht einlenken!
Ich habe das meiste bisher ohne Anwalt geschafft, aber da wurde meinen Widersprüchen dann abgeholfen oder auch zum Teil abgeholfen....mal sehen wie weit es dann dieses Mal geht...
Ich bin echt noch unsicher, ob denn die Aussage von Justizia auch belegt werden kann???
Denn nicht jeder "Fall" ist gleich!
Der BSA wurde nicht voll angerechnet, die Rentenzahlung für die Kindererzieh.zeiten
wurden rausgerechnet, ergo nicht angerechnet.
Ich bin überrascht, denn ich las vor einem Jahr, dass sich diese Regelung wieder geändert hätte
und man diese Zeiten nicht mehr rausrechnet. Na ja, mal sehen viell. haben sie sich da vertan- dieses Mal zugunsten Meiner!