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Wesentliche Probleme mit der Bachelor-Thesis!

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Gelöscht 117143

Gast
Da du schon selbst festgestellt hast, dass das alles schön schwammig definiert ist, könntest du auch hergehen, einen künstlichen Fall anlegen und dann mal 2 Beispielurteile durchspielen. Einmal, indem die Gesetze sehr streng und eng ausgelegt wurden, das andere, in dem sehr lasch ausgelegt wird. Vergleiche die beiden Urteile, schreibe darüber, warum das in der Rechtssprechung für Probleme sorgt, welche Punkte besonders in der Auslegung umstritten sind (aktuelle Gerichtsurteile herbeiziehen).

Als Ausblick noch in welchen Punkten die Politik ggf. gerade am Nachbessern ist, was der aktuelle geplante Wortlaut der Nachbesserung ist.

Also nur mal so als Ideen, was du vielleicht bringen könntest.
Die Ideen sind interessant danke. Aber ob ich das jetzt alles noch in knapp 3 Wochen schaffe?
Grundlagen sind schon da, ich muss nur eine vernünftige Überleitung reinbekommen.

Ich habe mir das so überlegt, dass ich mir 4 Beispiele nehme, die Webseitenbetreiber in ihrer Gestaltung der Banner erfüllen müssen und das dann mit Gesetzen belegen und diese bisschen erklären, also dass die Einwilligung informiert sein muss zb und deswegen das Wording passen muss. Ich weiß nicht, ob das wissenschaftlich oder richtig ist oder zum Thema passt, aber ich habe keine Zeit mehr mehr für Bahnbrechende Ideen. Hat dann halt einen Seminararbeit-Style aber ok

Und am Ende gehe ich dann noch auf diese VO ein, die noch kommen wird.

Ansonsten kann ich dir nur sagen, nimm es nicht so schwer. Wenn man meine Threads anschaut, als ich hier herkam und ebenso wie du an der BA verzweifelte, sieht man, dass es mir nicht besser ging wie dir. Hat dann aber trotzdem noch geklappt, die Note war einigermaßen passabel und heute kräht kein Hahn mehr nach meinen Noten oder meiner hoffnungslos überzogenen Studiendauer.
Was war denn an der BA?

Ja, also mein STudium ist irgendwie eine Katastrophe gewesen, aber ich habe noch die Kurve bekommen und gegen Ende noch sehr gute Noten rausgehauen. Die kann ich mir mit der BA aber sicher knicken. Es wird wohl auf eine 2,7 oder 2,8 rauslaufen.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Ja, ich habe IT studiert. Deshalb kam da auch Datenschutz dran, schließlich bauen wir später die Systeme, die den beachten oder auch den Chef hinter schwedische Gardinen bringen. Technisch ist schließlich vieles möglich, das nicht so ganz legal ist, zumindest nicht hierzulande. Zumal wir ja häufig noch private Projekte am laufen haben, gerne auch öffentlich verfügbar, da muss man sowas wissen. Ich musste aber nie richtig mit Paragraphen argumentieren können, es ging eher darum, wie die Gesetzeslage so grob aussieht, wo man die Texte bei Bedarf nachlesen kann, dann eben dass es auch Spezialrecht gibt (Landesrecht, Datenschutz im Bereich Medizin), also nur oberflächlich.

Machbar halte ich es durchaus, in 2-3 Wochen noch was zu fabrizieren, das zumindest irgendwie bestanden ist. Juristisch argumentieren kann ich nicht, aber ggf. kannst du mir ja schicken, was du schon hast, dann kann ich mal schauen, ob mir was für ne Überleitung einfällt oder falls du mal Hilfe bei technischen Fragen brauchst. Ich würde es auch mal deinen Kommilitonen zeigen, die können dann prüfen, ob deine Argumentationsweise dem Standard eines Jurastudenten entspricht.

Notentechnisch ist es bei mir übrigens auf denselben Schnitt hinausgelaufen wie bei dir (wobei man dir zugute halten muss, dass du vermutlich auch noch die fiese Jura-Notengebung hattest). Ebenfalls dank Depressionen zog es sich zeitlich bis ans erlaubte Maximum. Deshalb gab es auch Probleme mit der BA - ich hatte mehr den Depressionen gefröhnt als daran zu schreiben, die Betreuung war nicht besser als bei dir. Als ich das Ding abgab, war ich selbst höchst unzufrieden damit und hatte wirklich Angst, dass es nicht mehr für eine 4,0 reicht. Aber ich wollte dem Prof auch nicht die Freude machen, nichts abzugeben, denn dann wäre die Korrektur sehr schnell mit Durchgefallen abgeschlossen gegwesen. Wenn er mich schon durchfallen ließ, sollte er wenigstens einen ausführlichen Bericht über das Warum schreiben müssen. Den hatte er sich dann jedoch erspart, indem er mich einfach bestehen lies.

Dass du die Frage mit dem Rechtsproblem nicht beantworten kannst, ist doch völlig normal. Nicht mal fertig ausgebildete Anwälte und Richter können sich immer einigen, welches Recht wann höher liegt. Wie sollst du als normaler Student das dann können? Wichtig ist doch, dass du überhaupt erkennst, dass sich einzelne Rechtsbücher stellenweise nicht ergänzen, sondern widersprechen. Als beruflicher "Rechtsverdreher" gehört es ja fast zum Handwerk, das auszunutzen und Gesetzestexte in jedwede Richtung biegen zu können, je nachdem, wer dich dafür bezahlt.



Bei der Cookiegeschichte kannst du ja hergehen und Screenshots von einigen Seiten machen. Das wird teils ja sehr verschieden umgesetzt. Es wird ja viel getan, um den Webseitenbesucher dazu zu bringen, versehentlich alle Cookies zu erlauben. Etwa dass alles auf "off steht", nur wer den kleinen Knopf für "Berechtigtes Interesse" sieht und drauf klickt, sieht, dass da alles auf "on" steht. Sprich: es wird trotzdem alles gesammelt und geteilt. Oder dass man alle 200 Werbepartner einzeln deaktivieren muss. Der Button für "Auswahl speichern" grundsätzlich grau und kaum lesbar ist, während "Alles akzeptieren" so gestaltet ist, dass man rein von der Intuition her darauf klickt.
Dann noch die Masche, dass - wenn man auf "alles erlauben" geklickt hat - ein Cookie sich das speichert und nie mehr nach der Werbeerlaubnis fragt. Außer man hat alles mühsam abgelehnt, dann frägt es einen garantiert bei jedem Besuch nochmals, in der Hoffnung, dass man dieses Mal genervt die Zustimmung gibt, um seine Ruhe zu haben. Manche dieser Banner wurden ja schon verboten und nachgebessert, vielleicht findest du noch Berichte und Screenshots zu wie sie vorher aussahen.

Mache auch Screenshots vom Smartphone. Da habe ich es schon oft gesehen, dass die Dinger so gestaltet sind, dass man manche Dinge nicht abwählen KANN, weil außerhalb des Anzeigebereichs. Oder extra so verschachtelt, dass man ohne 5min scrollen ebenfalls nicht zum Abwählen kommt.

Dazu die rechtliche Frage, ob man bei einem Cookiebanner ala Spiegel von wegen "lass dich überall hin verfolgen oder zahle" überhaupt von Freiwilligkeit sprechen kann.

Soweit ich weiß, wird genau gegen solche Dinge von Datenschützern teils gerade auch geklagt. Du könntest ja mal schauen, ob du diese Klagen findest, dann den Status ob schon was entschieden wurde und falls ja, was, inwiefern daraufhin rechtlich nachgebessert wurde. Und dann im Fazit/Ausblick eben nochmals die Fälle nennen, die noch nicht entschieden sind.

Bearbeiten und abgeben würde ich auf jeden Fall was. Selbst wenn dich deine Betreuung durchfallen lässt, soll sie aus Rache für dein Ungemach wenigstens dein Geschreibsel durchlesen müssen + die ausführliche Begründung, warum du durchfällt. Pass auf, dass du nicht versehentlich plagiierst (ich hab damals zur Sicherheit noch die 20€ für nen Durchlauf im Profi-Plagiatsscanner bezahlt), soll ja nicht zu einfach für sie sein. Zu verlieren hast du nix, die Alternative heißt schließlich "nix abgeben" und dann bist du ebenfalls durchgefallen und hast den Versuch weg.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied

Ich lasse dir hier auch mal noch den Link hier liegen. Netzpolitik.org recherchiert eigentlich immer gut und gibt auch seine Quellen an, die du vielleicht auch für deine Arbeit verwenden könntest.
 
Fängst du bei 0 an oder hast du bereits den Stoff und musst alles schön formulieren? Ich saß an meiner damals gute 4Wochen reines Schreiben und Abbildungen in tikz machen :D Ich hatte aber bereits en Stoff übers Semester erarbeitet. Dann musst du noch mind. 1 Woche für die Vorbereitung der mündlichen prüfung einkalkulieren. Da musst du auch ein paar powerpoints zusammenklatschen. Und vergiss nicht, dass du vllt noch in latex einarbeiten musst. Und die quellenangaben sind auch nicht zu unterschätzen. die muss man auch noch zusammensuchen. google scholar ist da ganz gut.
 
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Gelöscht 117143

Gast
Fängst du bei 0 an oder hast du bereits den Stoff und musst alles schön formulieren? Ich saß an meiner damals gute 4Wochen reines Schreiben und Abbildungen in tikz machen :D Ich hatte aber bereits en Stoff übers Semester erarbeitet. Dann musst du noch mind. 1 Woche für die Vorbereitung der mündlichen prüfung einkalkulieren. Da musst du auch ein paar powerpoints zusammenklatschen. Und vergiss nicht, dass du vllt noch in latex einarbeiten musst. Und die quellenangaben sind auch nicht zu unterschätzen. die muss man auch noch zusammensuchen. google scholar ist da ganz gut.
Nein, bei 0 fange ich nicht an.
Ich habe die Grundlagen, BEgriffsdefinitionen und den Aufhänger schon. Teilweise auch schon in vernünftigem Deutsch mit Quellen.
Jetzt fehlt nur noch der Kern. Ich habe momentan 13 Seiten. Ich muss noch schauen, wie das Verhältnis ist. Man soll ja nur 10 % Grundlagen und 90 % Themenkern machen.

Das Thema "Wie hole ich Einwilligungen rechtskonform ein" hatten wir schon thematisch in einer Vorlesung gehabt, ist also jetzt nichts Neues. Aber ich muss ja eigene Erkenntnisse reinbringen, z. B. wie man das gestalterisch als Banner machen kann..
 
G

Gelöscht 117143

Gast
Ja, ich habe IT studiert. Deshalb kam da auch Datenschutz dran, schließlich bauen wir später die...
Och, danke für deine (immer) tolle Antwort :)

Ich halte mich jetzt kurz, weil ich heute und am WE richtig ran muss und da was auf Papier bringen muss. Die Grundlagen habe ich ja bereits und bisschen vorgeplänkel (12-13 Seiten). Wenn ich die Einleitung und die Fußnoten vervollständige und dazu noch die Formatierung auf Randbreite 5 cm einstelle, wird da auch mehr rauskommen.

Vielen Dank für dein Angebot zum Korrekturlesen. Wenn du willst kann ich dir die erste Fassung schonmal schicken, kann sein dass es gar nicht so umfangreich ist, weil ich nur auf die nötige technische Tiefe eingehen soll, damit ich nachher die rechtlichen Sachen erklären kann.
Ich glaube, ich habe deine Mailadresse... aber die müsstest du mir vllt im Eifer des Gefechts nochmal schicken als Privatnachricht.

Öhm... was noch??
Ja, also bei Fokus liegt auf Webseiten, nicht Apps oder anderen Tracking-Technologien. Also, eig heißt es nur "Datenschutzrechtlich Anforderungen an CMPs auf Websiten" das ist etwas oberflächlich, aber ich werde jetzt halt einfach auf ein paar punkte eingehen, die problematisch sind (kein vorankreuzen, wording muss verständlich sein, alle vendoren müssten aufgelistet sein) etc.
Das mit dem Dark PAttern und Nudging würde ich vllt au noch reinbringen, aber dann wird es vllt zuuuu grob, denn dazu gibt es bereits fertige Arbeiten.

Das mit dem Plagiatscanner muss ich eh noch machen, weil du irgendwann den überblick verlierst, wenn du jetzt vorerst direkt übernommen hast und was du schon paraphrasiert hast. muss allerdings gucken was da seriös ist, denn die plattform darf die arbeit nicht speichern.

Dann muss ich noch meine quellen genauer anschauen. ist das alles zitierwürdig? ich habe zu viel webseiten was ich nicht mag, allerdings sind viele neue sachen erst vor kurzem rausgekommen. grade ein praxishandbuch zur DSGVO und ePrivacy geschichte ist erst vor 2 wochen rausgekommen.
vieles ist leider auch über die HS gesperrt (rechtsplattformen, kommentare, aufsätze), dann durch Corona kann man au nicht einfach in die Bib schlendern oder zum BGH gehen.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Ansonsten: Ja, jede Webseite muss genannt werden. Sowohl der Inhalt einer Webseite als auch die Gestaltung von Cookiedialogen fällt unter das Urheberrecht. Entsprechende Übernahmen (auch Screenshots) müssen ergo richtig "zitiert" werden. Ganz wichtig dabei: schreibe das genaue Datum (am besten samt Uhrzeit) dazu, wann du den Screenshot gemacht hast. Sonst kann es dir passieren, dass das erst 3 Monate später korrigiert wird, der Prüfer die Webseite aufruft und dir dann Abzug gibt, weil das ja ganz anders aussieht, so die Seite überhaupt noch existiert. Mit dem Datum machst du explizit klar, dass das alles nur zum Datum der Aufnahme zählt (würde ich irgendwo auch nochmals betonen).

Als Informatiker musste ich ebenfalls viel mit Webseiten arbeiten. Die Technik ändert sich so rasant, was heute in ein Buch gedruckt wird, ist in 2 Wochen mit dem nächsten Update womöglich schon wieder veraltet. Ich kenne es so, dass es wichtig ist, dass die Quellen seriös sind. Wichtige fachliche Grundlagen gehören nicht aus Wikipedia zitiert, sondern aus Fachbüchern oder eben anerkannte Fachwebseiten. Ich zitiere also nicht irgeneinen Typ aus dem Heise Forum, aber wenn ich Tool xy verwende, kann ich die offizielle Dokumentation dazu sehr wohl als Grundlage für meine eigenen Texte verwenden und entsprechend zitieren. Du solltest beispielsweise nicht Wikipedia zitieren oder das, was ein Normalo wie ich geschrieben hat (weil keine Ahnung von Recht und auch keine Befugnis zur Rechtsberatung), sondern darauf achten, dass hinter den Texten z.B. ausgebildete Anwälte stehen.

Schau auf der Webseite eurer Bibliothek auch mal, ob es da nicht Fachdatenbanken gibt. Die kann man oft elektronisch nutzen und gelten gemeinhin als anerkannte Quellen.

Ich würde auch explizit auf den Punkt "Berechtigtes Interesse" eingehen. Wenn man diese Dialoge als 0815-Webseitenbesucher so asieht, erweckt sich schließlich der Eindruck, als ob es einen Unterschied machen würde, wozu man die Daten sammelt. Ist ja in der Datenschutzverordnung auch explizit so geschrieben. Nur dass der Sinn wohl eher war "wenn Amazon dir deine Ware zuschicken soll, brauchen sie auch deine Adresse. Deshalb ist es vollkommen berechtigt, wenn sie diese Daten von dir wollen". Stichwort "Datensparsamkeit". Offenbar haben viele Nachrichtenportale etc. aber eine sehr ausgedehnte Auffassung darüber, was ein "berechtigtes" Interesse wäre.

Auf Plagiat gescannt habe ich 3 Tage vor Druck, als sich nichts nennenswertes mehr am Text ändern sollte. Ich habe damals 20€ (an Scribbr) gezahlt, die PDF hochgeladen und einige Zeit später ein Ergebnis bekommen mit welche Stellen von der Software als potenzielles Plagiat erkannt wurden, sogar inkl. ob die Software die Gesamtarbeit als Plagiat einschätzt oder ob man nur einzelne potenzielle Patzer sieht. Die gefundenen Stellen konnte ich dann nochmals nachprüfen ob sie wirklich korrekt zitiert sind, an 2 Stellen musste ich tatsächlich nachbessern. Natürlich gibt es keine Garantie, dass die Hochschule einen anderen, noch genaueren Scanner verwendet, aber zumindest die schlimmsten Patzer kann man damit schon herausfiltern. Ich kenne jetzt auch keine Hochschule, die einen wegen einem winzigen Zitierfehler hätte durchrasseln lassen, aber grobe Schnitzer sollten natürlich nicht passieren.
 
G

Gelöscht 117143

Gast
Du scheinst dir von Beginn an nicht wirklich ein Konzept, eine Struktur erarbeitet zu haben, oder sehe ich das falsch?
Vielleicht hilft es dir, dir gezielt selbst ein paar Fragen zu stellen anhand derer du dich jetzt Stück für Stück dran lang hangelst.
Was ist mein Thema?
Was wurde dazu bereits gesagt?
Welche Frage möchte ich in diesem Kontext noch beantworten?
Wie möchte ich sie beantworten?
Was ist mein Fazit?
Etc...
Stelle dir selbst die wichtigen Fragen und schaue dann, wo/wie du Antworten darauf findest.
Ja, ich bin unorganisiert herangegangen, weil ich mir mit Literatur schwergetan habe, ich habe erstmal wenig dazu gefunden, weil ich nicht wusste, nach was ich suchen soll.

ich habe mir das Thema glaube ich anders vorgestellt.
Das Thema war anfangs (Februar) Einwilligungsmanagement iVm einer Verordnung, die seit Jahren geplant wird, aber nie rausgekommen ist. Er meinte (ich wusste das nicht), dass diese VO bereits entworfen wurde. Dann habe ich im Internet geguckt und nirgends gefunden. Es kam raus, dass das nix Offizielles ist, sondern ein Leak. Es befindet sich in einer Verhandlung, ist aber im Inhalt noch gar nicht fest. Und dazu noch auf Englisch.
Ich habe meine Bedenken geäußert, dass es halt auf Englisch sei und er meinte: Na und?!

Aber so richtig habe ich auch nicht gewusst, was ich damit jetzt anfangen soll. Das Wort "Einwilligungsmanagement" legt ja nahe, dass es um Einwilligungen geht und das steht in der DSGVO.

Ich habe so viel Zeit mit dieser Verordnung verschwendet, weil es dazu quasi gar keine Quellen gibt außer ein paar energische Website-Artikel. Dann Monate später meinte er dann, dass diese VO eigentlich nicht so toll wäre und auf Englisch, das sei ja doof ... wir haben es dann umgeändert in "Datenschutzrechtliche Anforderungen an eine Einwilligungsmanagement-Plattform". Ich habe ein Buch gefunden auf Deutsch, das dieses Thema etwas aufbereitet. Nach dem ersten Einlesen dachte ich: ich schreibe über die Kriterien, die man bei so einer Software beachten muss.

Tja, dann habe ich daraufhin ein Exposé erstellt (meine Literaturrecherche war zu dem Zeitpunkt noch nicht soo groß) und meinte, ich wüsste, was ich mit der Arbeit bezwecken will: ich gehe auf die Einwilligung ein, was man da so beachten muss, wie das ausgestaltet werden muss, damit der Nutzer keine falsche Einwilligung gibt. Stichwort: Cookies.

Nach dem Anmelden die Ernüchterung: "DSGVO können Sie vergessen... die regeln keine Cookies", "Ihre Forschungsfrage ist zu allgemein" "Finden Sie einen Schwerpunkt, den kann ich Ihnen nicht geben".
Er hat mir nach der Anmeldung zwei §§ per Mail geschickt, die ich mir anschauen soll. Das eine verstehe ich, das andere überhaupt nicht, das hat irgendwie nicht mal was mit meiner Arbeit zu tun. Es ist einfach nur ein Wirrwarr.
Wie soll ich über eine Einwilligungsplattform reden, deren Sinn es ist, Einwilligungen für Tracking-Dienste einzuholen, die in der DSGVO erklärt werden?
Verstehe ich nicht auf was er hinaus will oder erwartet er von mir irgendwas, was ich nicht liefern kann?

Er hat mir ein paar Stichworte gegeben, dass ich mich fragen könnte, wer der Verantwortliche der Verarbeitung sei. Ja, das ist der Webseiten-Betreiber, und weiter?

Wir haben da so hin und her geredet und wild Stichwörter herumgeworfen, dass ich nicht mehr weiß, auf was ich mich konzenrtrieren soll und er sagt mir auch gar nicht, was er von mir erwartet. Dann kriege ich so dämlich Antworten wie "Geben Sie eine gute Bachelorarbeit ab". Er hält sich extrem kurz, und immer wenn ich ihm einen neuen Gliederungsstand schicke heißt es: Joa... halten sie die Grundlagen kurz und gehen sie zum Hauptteil über. Die Gliederung könnte so funktionieren.

Das war's. Aha. Toll.

Arbeitest du empirisch oder theoretisch?

Mache dir wirklich nicht zu viel Druck. Sieh zu, dass du dein Material sortiert bekommst, leite dir daraus einen roten Faden her und schreibe.
Datenschutz ist natürlich ein umfangreiches Gebiet, da muss man stark eingrenzen. War dein Betreuer denn mit deiner Fragestellung zufrieden?
Theoretisch. Es ist alles nur Theorie. Ich studiere etwas Juristisches.

Jaa... es heißt halt, jaaa diese einwilligungsabfragen seien rechtswidrig. Ich weiß aber nicht was ich jetzt damit machen soll. Ich könnte erklären wie die Einwilligungen sein sollte, aber das ist dann wieder nur theoretsich und hätte keinen mehrwert
 
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