Du scheinst dir von Beginn an nicht wirklich ein Konzept, eine Struktur erarbeitet zu haben, oder sehe ich das falsch?
Vielleicht hilft es dir, dir gezielt selbst ein paar Fragen zu stellen anhand derer du dich jetzt Stück für Stück dran lang hangelst.
Was ist mein Thema?
Was wurde dazu bereits gesagt?
Welche Frage möchte ich in diesem Kontext noch beantworten?
Wie möchte ich sie beantworten?
Was ist mein Fazit?
Etc...
Stelle dir selbst die wichtigen Fragen und schaue dann, wo/wie du Antworten darauf findest.
Ja, ich bin unorganisiert herangegangen, weil ich mir mit Literatur schwergetan habe, ich habe erstmal wenig dazu gefunden, weil ich nicht wusste, nach was ich suchen soll.
ich habe mir das Thema glaube ich anders vorgestellt.
Das Thema war anfangs (Februar) Einwilligungsmanagement iVm einer Verordnung, die seit Jahren geplant wird, aber nie rausgekommen ist. Er meinte (ich wusste das nicht), dass diese VO bereits entworfen wurde. Dann habe ich im Internet geguckt und nirgends gefunden. Es kam raus, dass das nix Offizielles ist, sondern ein Leak. Es befindet sich in einer Verhandlung, ist aber im Inhalt noch gar nicht fest. Und dazu noch auf Englisch.
Ich habe meine Bedenken geäußert, dass es halt auf Englisch sei und er meinte: Na und?!
Aber so richtig habe ich auch nicht gewusst, was ich damit jetzt anfangen soll. Das Wort "Einwilligungsmanagement" legt ja nahe, dass es um Einwilligungen geht und das steht in der DSGVO.
Ich habe so viel Zeit mit dieser Verordnung verschwendet, weil es dazu quasi gar keine Quellen gibt außer ein paar energische Website-Artikel. Dann Monate später meinte er dann, dass diese VO eigentlich nicht so toll wäre und auf Englisch, das sei ja doof ... wir haben es dann umgeändert in "Datenschutzrechtliche Anforderungen an eine Einwilligungsmanagement-Plattform". Ich habe ein Buch gefunden auf Deutsch, das dieses Thema etwas aufbereitet. Nach dem ersten Einlesen dachte ich: ich schreibe über die Kriterien, die man bei so einer Software beachten muss.
Tja, dann habe ich daraufhin ein Exposé erstellt (meine Literaturrecherche war zu dem Zeitpunkt noch nicht soo groß) und meinte, ich wüsste, was ich mit der Arbeit bezwecken will: ich gehe auf die Einwilligung ein, was man da so beachten muss, wie das ausgestaltet werden muss, damit der Nutzer keine falsche Einwilligung gibt. Stichwort: Cookies.
Nach dem Anmelden die Ernüchterung: "DSGVO können Sie vergessen... die regeln keine Cookies", "Ihre Forschungsfrage ist zu allgemein" "Finden Sie einen Schwerpunkt, den kann ich Ihnen nicht geben".
Er hat mir nach der Anmeldung zwei §§ per Mail geschickt, die ich mir anschauen soll. Das eine verstehe ich, das andere überhaupt nicht, das hat irgendwie nicht mal was mit meiner Arbeit zu tun. Es ist einfach nur ein Wirrwarr.
Wie soll ich über eine Einwilligungsplattform reden, deren Sinn es ist, Einwilligungen für Tracking-Dienste einzuholen, die in der DSGVO erklärt werden?
Verstehe ich nicht auf was er hinaus will oder erwartet er von mir irgendwas, was ich nicht liefern kann?
Er hat mir ein paar Stichworte gegeben, dass ich mich fragen könnte, wer der Verantwortliche der Verarbeitung sei. Ja, das ist der Webseiten-Betreiber, und weiter?
Wir haben da so hin und her geredet und wild Stichwörter herumgeworfen, dass ich nicht mehr weiß, auf was ich mich konzenrtrieren soll und er sagt mir auch gar nicht, was er von mir erwartet. Dann kriege ich so dämlich Antworten wie "Geben Sie eine gute Bachelorarbeit ab". Er hält sich extrem kurz, und immer wenn ich ihm einen neuen Gliederungsstand schicke heißt es: Joa... halten sie die Grundlagen kurz und gehen sie zum Hauptteil über. Die Gliederung könnte so funktionieren.
Das war's. Aha. Toll.
Arbeitest du empirisch oder theoretisch?
Mache dir wirklich nicht zu viel Druck. Sieh zu, dass du dein Material sortiert bekommst, leite dir daraus einen roten Faden her und schreibe.
Datenschutz ist natürlich ein umfangreiches Gebiet, da muss man stark eingrenzen. War dein Betreuer denn mit deiner Fragestellung zufrieden?
Theoretisch. Es ist alles nur Theorie. Ich studiere etwas Juristisches.
Jaa... es heißt halt, jaaa diese einwilligungsabfragen seien rechtswidrig. Ich weiß aber nicht was ich jetzt damit machen soll. Ich könnte erklären wie die Einwilligungen sein sollte, aber das ist dann wieder nur theoretsich und hätte keinen mehrwert