Die Unterhaltspflicht durch "Wenigerverdienen als möglich" einzuschränken ,wäre eine Unterhaltsstraftat.
DAS meinst Du sicher nicht?
JEDER Unterhaltspflichtige hat bei vorrangig unterhaltsberechtigten
Kindern zuallerserst mal ALLES zu tun,auch das Annehmen von ZWEITJOBS,um den MINDESTUNTERHALT des Kindes entsprechend der jw.Altersstufe sicherzustellen.
Diese Eltern-Pflicht geht VOR allen Privatinteressen.
Ihm bleibt --wesentlich mehr als jeder Mindestunterhalt! -eine erhebliche Summe ganz allein für sich .
600-800 Eu? Wie hoch ist das aktuell? Jedenfalls DEUTLICH mehr als der "Grundbetrag" von 351 Euro....
Sind je Kind 150 Eu der Mindestunterhalt? In welchem Bundesland?
Was die Mütter verdienen ,hätte nur Einfluß auf DEREN EVENTUELLE UNTERHALTSANSPRÜCHE...wegen der Erziehung gemeinsamer Kinder z.B. Du würdest es Dir ebenso verbitten, DEIN EINKOMMEN von den fremden Frauen diskutieren zu lassen.
Es ist jeweils völlig unerheblich,was die Mütter in der Tasche haben--wenns um KU geht.
Läßt Du deren eventuellen Neid zu,weil nun DU zur Zeit die "glücklich Liierte " bist..und sie die "verlassenen Looserinnen"? Also--alles subjektiv.
Allenfalls wärest Du taschengeldpflichtig ,angenommen,Du würdest heiraten und hättest ein extrem hohes Einkommen..und wölltest den Gatten "einkommenslos und nicht unterhaltspflichtig" als Hausmann zu Hause lassen....
Die ganze Diskussion driftet ab!
Er hat Pflichten zu erfüllen--egal,ob es ihm /Dir gefällt.
Wenn er "weniger" als möglich arbeiten würde,könnten die Mütter ihn anzeigen strafrechtlich.
Es ist genau das gleiche --bei DEINEM KIND und SEINEN KINDERN!
Nicht "die Mütter" profitieren vom Unterhalt--nein--es ist ein Anrecht der Kinder....die auch was zum Leben brauchen.
Und..die NICHT jw.600 oder mehr Eu bekommen.
Was hast Du gemacht,um den Unterhalt DEINES KINDES einzuklagen? Alles? Stufenklage vorm Familiengericht?
Strafanzeige,falls er "absichtlich" keine Auskunft gibt,keine Jobs annimmt ?
"Im Namen des Kindes zu verzichten" ist Dir genausowenig erlaubt,wie dem Beistand der anderen Kinder.
Nimm es als wertfreie Info! Es sind gesetzliche Fakten.
Bis zum Abschluß der ersten Ausbildung ist Dein LG seinen Kindern unterhaltspflichtig.
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Du kannst: Kindergeldzuschuß beantragen (140Eu), Unterhaltsvorschuß ausschöpfen ,dem KV RICHTIG auf die Füße treten...z.B. ihm Arbeitsstellen suchen/nachweisen .
Oder ist er arbeitsunfähig? Dort würde ich zuerst mal aktiv werden.
Du kannst Dir Alternativen suchen...vereinbar mit der Betreuung Deines Kindes.
Könnt Ihr in Schichten arbeiten?
Kannst Du z.B. als Frühzeitungsausträgerin arbeiten?
Kannst Du als Nachtwache arbeiten (KH/Altersheim...),kannst Du in den Zeiten,in denen er in der Schule ist ,putzen gehen?
Was ist Deine Ausbildung? Würde Dir eine (bezahlte) WB helfen?
Es gibt auch die Möglichkeit ,als Tagesmutter zu Hause/in einer angemieteten Wohnung bis zu 5 fremde Kinder zu betreuen...
Da es je Vollzeitplatz VOM JUGENDAMT eine Pauschale gibt und man je Kind 300 Eu "Steuerpauschbetrag" geltend machen kann,kann man monatlich ein erträgliches Einkommen erlangen---ohne große Hürden- quasie steuerfrei..und wird UNABHÄNGIG vom ALG2 !!!
Der Lehrgang ist moderat,die Bedingungen und Hilfe /Rechtstips... gibts beim Verband der Tagesmütter.
Wenn man selbst gesund ist,ist das z.B. eine echte bereichernde Arbeit--und--grade in den "alten Bundesländern" sind Plätze für Krippenkinder ja Mangelware--> MARKTLÜCKE!
(Meine Freundin ist so als alleinstehende Mama mit 2 Kindern,eines volljährig und schwerbehindert ,von der Kontrolliert-u.Bittsteller- Stelle bei der ARGE weggekommen...als Tagesmutter nun seit mehr als 2Jahren).
Ja..auch die Väter IHRER KINDER zahlen nicht/zu wenig Kindesunterhalt.
Ich kenne die ARMUTS-Materie..als alleinstehende Mama,als Mama eines schwerstbehinderten Kindes,als "gratis-Altenpflegerin.."....und--als nun krankheitsgeschlagene erwerbsunfähige Best-Absolventin...OHNE jegliches Einkommen derzeit. Es gibt IMMER noch besch**enere Situationen ...
Dies nur,um Vorwürfe des " Du hast ja keine Ahnung" zu blocken...
Gruß und laß Dir was einfallen ! Ich wünsch Dir Glück dabei!
Micky