Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wer kann mir sagen wie man die Unterhaltspflicht einschränkt?

B

BT2000

Gast
Nur dass die TE in ihrem ersten Posting geschrieben hat, dass ihr Freund nicht weniger, sondern auf der neuen Arbeitsstellen mehr verdient und er deshalb auch mehr an seine Kinder bezahlen soll. Und genau dagegen will sie sich wehren.
Richtg erkannt, wie sollen wir denn mal auf einen grünen Zweig kommen? Daran mal gedacht? Alles was er mehr verdient ist weg,dabei geht er schon von 6-19:30 Uhr arbeiten.
 
R

Ratlos 200

Gast
BT2000

laß den unterhalt über rechtsanwalt prüfen!
hör dir an was er dir sagt und DANN kannst immer noch entscheiden ob du versuchen willst die senkung zu beantragen oder nicht.
denn auch bei einer berechnung gilt. nicht das was jetzt sondern was an 12 monaten im durchschnitt verdient wurde ist dabei relevant.
 
S

schnitti

Gast
Hallo BT:)

Ich kann Dir keinen Rat geben,aber Du sollst wissen,dass ich verstehe was Du meinst.
Du siehst Dein eigenes Kind und es tut Dir weh,dass dafür nicht ein Pfifferling bezahlt wird.
Du schreibst,die Exen Deines jetzigen Lebensgefährten verdienen auch Geld,also geht es deren Kinder trotzdem besser als Deinem Kind.
Und Du klagst an und empfindest es als Unrecht.

Ich verstehe Dich....

Ratte

schön das du es verstehst ratti
ich sag ja ?? ne tolle frau bisch
lg schnitti
 
M

malin

Gast
denn auch bei einer berechnung gilt. nicht das was jetzt sondern was an 12 monaten im durchschnitt verdient wurde ist dabei relevant.
Überprüfen lassen kann man die Zahlungshöhe selbstverständlich. Nur sollte man den Unterhalt dennoch sofort und nicht nach einem Jahr neu berechnen lassen und auch zahlen. Um eine erhöhte Zahlung kommt der Vater nicht herum, denn er verdient mehr als vorher.

Im Zweifelsfall muss er rückwirkend das Geld nachzahlen, das er dann auf Grund eines solchen Rates möglicherweise schon ausgegeben hat. Und dann? Dann muss er die Nachzahlung durch Kredite aufbringen. Dann wird es richtig übel für die kleine neue Familie.

Sich scheiden lassen ist nun mal eine kostspielige Angelegenheit - und eine Zweitfamilie zu ernähren noch kostspieliger, also haben alle darunter zu leiden. Die Mutter bekommt auf Grund der Verteilmassen sowieso keinen Unterhalt, das Geld kommt also ausschließlich seinen eigenen Kindern zugute. Die Mutter der Kinder wird es auch nicht einfach haben mit dem wenigen Unterhalt für die beiden Kinder plus ihrer Arbeit.
 
K

kathyhhb

Gast
Hallo alle zusammen,

ich (w) lebe mit meinen Lebensgefährten seit einigen Jahren zusammen,er hat aus früheren Beziehungen 2 Kinder. Auserdem habe ich eines mit in der Bez. gebracht.
Vor kurzem hat er eine neue Arbeitsstelle angenommen damit es uns finanzell etwas besser geht, doch pustekuchen... der Beistand der Kinder hat sofort reagiert und wir haben keinen Cent mehr als vorher auch.
Dabei habe ich auch ein Kind , was von niemanden Geld bezw. Leistungen erhält.
Mein Lebensgefährte verdient ca. 1200Euro und zahlt 300 Euro an den Beistand.
Wie soll man den von 900 Euro alles bezahlen können?
O.K.,ich verdiene auch ein wenig aber das sind gerade mal 200 Euro im Monat + dem Kindergeld.
Das Amt fühlt sich nicht zuständig ,da wir über den Satz liegen.
Aber wenn ich Miete,Strom,Telefon ect. abziehe haben wir selbst nur 245 Euro im Monat zum leben... das ist nicht gerecht!

Wer kennt sich da ein wenig aus und kann uns Tipps geben....?!

Liebe Grüße BT2000

hallo wie kann man nur so egoistisch sein. seine kinder haben schließlich das recht darauf unterhalt zu bekommen. immerhin hat er sie ja auch in die welt setzen können.

bloß weil du keinen unterhalt bekommst warum auch immer kannst du nicht einfach den unterhalt von seinen kindern kürzen damit er für dein kind und dich mehr geld hat.

beweg doch selber deinen A**** und geh arbeiten.....
was ist das denn selbst bei einem nebenverdienst einmal in der woche z.B. nur als kassiererin im supermarkt kriegst du 400 €.

deshalb kommt mir des einfach so vor als wärst du einfach nur stinkend faul um arbeiten zu gehen!
ich meine wie wenig muss man denn arbeiten um 200 € zu verdienen?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Die Unterhaltspflicht durch "Wenigerverdienen als möglich" einzuschränken ,wäre eine Unterhaltsstraftat.

DAS meinst Du sicher nicht?

JEDER Unterhaltspflichtige hat bei vorrangig unterhaltsberechtigten
Kindern zuallerserst mal ALLES zu tun,auch das Annehmen von ZWEITJOBS,um den MINDESTUNTERHALT des Kindes entsprechend der jw.Altersstufe sicherzustellen.
Diese Eltern-Pflicht geht VOR allen Privatinteressen.

Ihm bleibt --wesentlich mehr als jeder Mindestunterhalt! -eine erhebliche Summe ganz allein für sich .
600-800 Eu? Wie hoch ist das aktuell? Jedenfalls DEUTLICH mehr als der "Grundbetrag" von 351 Euro....

Sind je Kind 150 Eu der Mindestunterhalt? In welchem Bundesland?


Was die Mütter verdienen ,hätte nur Einfluß auf DEREN EVENTUELLE UNTERHALTSANSPRÜCHE...wegen der Erziehung gemeinsamer Kinder z.B. Du würdest es Dir ebenso verbitten, DEIN EINKOMMEN von den fremden Frauen diskutieren zu lassen.

Es ist jeweils völlig unerheblich,was die Mütter in der Tasche haben--wenns um KU geht.
Läßt Du deren eventuellen Neid zu,weil nun DU zur Zeit die "glücklich Liierte " bist..und sie die "verlassenen Looserinnen"? Also--alles subjektiv.

Allenfalls wärest Du taschengeldpflichtig ,angenommen,Du würdest heiraten und hättest ein extrem hohes Einkommen..und wölltest den Gatten "einkommenslos und nicht unterhaltspflichtig" als Hausmann zu Hause lassen....

Die ganze Diskussion driftet ab!

Er hat Pflichten zu erfüllen--egal,ob es ihm /Dir gefällt.
Wenn er "weniger" als möglich arbeiten würde,könnten die Mütter ihn anzeigen strafrechtlich.

Es ist genau das gleiche --bei DEINEM KIND und SEINEN KINDERN!

Nicht "die Mütter" profitieren vom Unterhalt--nein--es ist ein Anrecht der Kinder....die auch was zum Leben brauchen.
Und..die NICHT jw.600 oder mehr Eu bekommen.

Was hast Du gemacht,um den Unterhalt DEINES KINDES einzuklagen? Alles? Stufenklage vorm Familiengericht?
Strafanzeige,falls er "absichtlich" keine Auskunft gibt,keine Jobs annimmt ?

"Im Namen des Kindes zu verzichten" ist Dir genausowenig erlaubt,wie dem Beistand der anderen Kinder.

Nimm es als wertfreie Info! Es sind gesetzliche Fakten.
Bis zum Abschluß der ersten Ausbildung ist Dein LG seinen Kindern unterhaltspflichtig.
***********************************************
Du kannst: Kindergeldzuschuß beantragen (140Eu), Unterhaltsvorschuß ausschöpfen ,dem KV RICHTIG auf die Füße treten...z.B. ihm Arbeitsstellen suchen/nachweisen .
Oder ist er arbeitsunfähig? Dort würde ich zuerst mal aktiv werden.

Du kannst Dir Alternativen suchen...vereinbar mit der Betreuung Deines Kindes.
Könnt Ihr in Schichten arbeiten?
Kannst Du z.B. als Frühzeitungsausträgerin arbeiten?
Kannst Du als Nachtwache arbeiten (KH/Altersheim...),kannst Du in den Zeiten,in denen er in der Schule ist ,putzen gehen?

Was ist Deine Ausbildung? Würde Dir eine (bezahlte) WB helfen?
Es gibt auch die Möglichkeit ,als Tagesmutter zu Hause/in einer angemieteten Wohnung bis zu 5 fremde Kinder zu betreuen...

Da es je Vollzeitplatz VOM JUGENDAMT eine Pauschale gibt und man je Kind 300 Eu "Steuerpauschbetrag" geltend machen kann,kann man monatlich ein erträgliches Einkommen erlangen---ohne große Hürden- quasie steuerfrei..und wird UNABHÄNGIG vom ALG2 !!!

Der Lehrgang ist moderat,die Bedingungen und Hilfe /Rechtstips... gibts beim Verband der Tagesmütter.

Wenn man selbst gesund ist,ist das z.B. eine echte bereichernde Arbeit--und--grade in den "alten Bundesländern" sind Plätze für Krippenkinder ja Mangelware--> MARKTLÜCKE!

(Meine Freundin ist so als alleinstehende Mama mit 2 Kindern,eines volljährig und schwerbehindert ,von der Kontrolliert-u.Bittsteller- Stelle bei der ARGE weggekommen...als Tagesmutter nun seit mehr als 2Jahren).
Ja..auch die Väter IHRER KINDER zahlen nicht/zu wenig Kindesunterhalt.

Ich kenne die ARMUTS-Materie..als alleinstehende Mama,als Mama eines schwerstbehinderten Kindes,als "gratis-Altenpflegerin.."....und--als nun krankheitsgeschlagene erwerbsunfähige Best-Absolventin...OHNE jegliches Einkommen derzeit. Es gibt IMMER noch besch**enere Situationen ...

Dies nur,um Vorwürfe des " Du hast ja keine Ahnung" zu blocken...


Gruß und laß Dir was einfallen ! Ich wünsch Dir Glück dabei!


Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
K

kathyhhb

Gast
hallo wie kann man nur so egoistisch sein. seine kinder haben schließlich das recht darauf unterhalt zu bekommen. immerhin hat er sie ja auch in die welt setzen können.

bloß weil du keinen unterhalt bekommst warum auch immer kannst du nicht einfach den unterhalt von seinen kindern kürzen damit er für dein kind und dich mehr geld hat.

beweg doch selber deinen A**** und geh arbeiten.....
was ist das denn selbst bei einem nebenverdienst einmal in der woche z.B. nur als kassiererin im supermarkt kriegst du 400 €.

deshalb kommt mir des einfach so vor als wärst du einfach nur stinkend faul um arbeiten zu gehen!
ich meine wie wenig muss man denn arbeiten um 200 € zu verdienen?

dazu muss ich noch sagen ich hab nur deinen ersten kommentar gelesen und wusste nicht dass dein kind eine behinderung hat.
das tut mir auch sehr leid für dich.
aber du könntest es doch hinbekommen samstags nur einen tag in der woche z.B. im supermarkt als kassiererin zu arbeiten.
dafür würdest du schon 400 € im monat bekommen.
(ich weiß das sicher denn meine freundin hat dies als nebenjob angenommen)
für die zeit wird sich doch jemand finden der sich um dein kind kümmert. oder dein freund vielleicht.und dann hättest du schon wesentlich mehr geld als vorher.
normalerweise kannst du auch kostenlose pflegehilfe für dein kind beim amt beantragen.
dann könntest du halbtags arbeiten.
würdest du dann deinen freund heiraten dann kämst du in die steuerklasse 3.
und dann hättest du ein normales gehalt weil sie dir dann fast nichts abziehen.

ich meine von 8-12 uhr täglich wäre doch möglich zu schaffen.
wie alt ist denn dein kind?
ist es in einem kindergarten oder einer ähnlichen einrichtung?

es ist ja im prinzip klar dass das amt den beitrag so errechnet.
dein freund ist nicht verpflichtet dass er für dich unterhalt oder für dein kind unterhalt zahlt.
somit wirst du nicht mit eingerechnet.
die gehen von seinem gehalt aus und verteilen dann einen teil auf seine zwei leiblichen kinder.

er wäre nur dazu verpflichtet wenn er dich heiratet und dann auch noch dein kind adoptiert.
dazu müsste allerdings erst der leibliche vater zustimmen.

hast du schon einmal versucht den unterhalt von dem leiblichen vater deines kindes einzuklagen immerhin hast du ein recht darauf. vielleicht verdient er ja gut und will nur nicht zahlen
 

Sisandra

Moderator
Also an der Unterhaltshöhe wird sich wohl nicht rütteln lassen. Aber vielleicht könnt ihr Wohngeld beantragen beim Wohnungsamt. Einen Versuch wäre es in jedem Fall wert.

Gruß
Sisandra
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben