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    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wer kann mir sagen wie man die Unterhaltspflicht einschränkt?

M

malin

Gast
malin
wenn beim amt n antrag stellst und du mit deinem partner als eheähnliche gemeinschaft geführt wirst-wird automatisch alles geld zusammengerechnet. das heißt auch das alle für den anderen finanziell mit aufkommen müssen. auch wenn nicht verheiratet oder nicht leibliches kind vorhanden ist. ist nun mal so.

KU hat vorrang-stimmt. Streitet hier auch keiner ab!!!!!!!!!!!!!Doch deswegen kann man trotzdem fragen stellen oder etwa nicht? das ist doch ein FORUM ODER??????????????????????

aber wieso muß man sich immer anderen gegenüber rechtfertigen wenn man doch nur ne frage gestellt hat.???
Ratlos,ich weiss nicht, warum du so aggresiv reagierst. Natürlich kann man Fragen stellen. Und wenn du genau nachliest, habe ich diese Fragen auch nur beantwortet. Rechtfertigen muss sich niemand, aber dennoch bleibt es so, dass an den Zuwendungen für die eigenen Kinder nichts angezweigt wird. Nur dein "das kann nicht sein" war etwas übereilt.
 
M

malin

Gast
hallo
ich hätte es nicht besser schreiben können
ich hoffe sie bekommt irgendwo hilfe und unterstützung
lg schnitti
Hoffen kannst du, das können wir alle - nur wenn du dir die Gesetze ansiehst, bekommen seine eigenen Kinder genau das, was ihnen zusteht. Und diese gehen nun mal vor einer Lebensgemeinschaft mit fremdem Kind.

Zu ALG2 hatte ich schon geraten, entfällt aber, weil sie zu viel Geld zur Verfügung haben.

Im übrigen ratlos: Ist es verboten, nachzufragen, auf welcher Grundlage du deine Äußerungen getätigt hast? Du sagtest es, es ist ein Forum. In einem Forum darf man auch Fragen stellen, woher der andere seine Weisheiten hat.
 
B

BT2000

Gast
Also Leute das hilft mir alles nicht´s ...

Das Amt fühlt sich nicht zuständig, von meinem Ex ist nicht´s zu holen,mein Lebensgefährte ackert wie ein Tier und ich kann keinen festen Job annehmen weil die garantie nicht besteht das mein Kind jeden Tag zur Schule gehen kann.Ich gehe putzen um ein wenig beizusteuern...doch nie können wir Rücklagen aufbauen,nie im Urlaub fahren,selbst Weihnachten ist nicht viel drin. Und das soll mich als Mutter befriedigen? Meinen eigenem Kind nicht das geben zu können was es gerne hätte,nicht mal einmal im Jahr!
Ich würde mich, selbst wenn es nur 50 euro im Monat wären, sehr über ein wenig Unterhalt von meinen Ex freuen!
Ich muß auch für drei Personen mit 245 Euro auskommen , ein Kind von meinem Freund erhält 150 Euro + dem Kindergeld + dem was die Mütter verdienen. Wie soll ich das gerecht finden? Wenn wir heiraten würden müßte er ja noch mehr Unterhalt zahlen ( pro Kind eigendlich 288 Euro),das bringt auch nicht´s.
Wo sollen wir den sparen? Wir gehen nicht raus, haben keinerlei aktivitäten, nur I-net.Ansonsten die ganz normalen kosten die jeder hat...
 
R

Ratlos 200

Gast
also ersten bin ich nicht agressiv.
zweitens : was genau meinst du? das mit dem KU?

nunja ich habe selber kinder wo der vater sich n scheiß drum kümmert ob er UHpflichtig ist oder nicht. da kannst klagen-gericht- und machen was willst. kein geld beim vater -kein geld fürs kind.

mein ehemaliger lebensgefährte muß auch UH zahlen. und da sich sein einkommen so verringert hat das die situation von damals (als der UH satz festgelget wurde) mit der von heut nicht mehr vergleichbar ist wurde eine senkung des zu zahlenden UH beantragt. es wurde überprüft und es wurde gesenkt.alles über RA und Gericht.

alle reden von der düsseldorfer tabelle.aber das der UH immer höher geht ist auch nicht richtig. wer die neue tabelle kennt und versteht wird merken ds die sätze nach unten hin korigiert worden sind.
und wenns nur 2€sind die nach unten gehen.

naja und als letztes: ich habe mich jetzt fast 15 jahre mit UHforderungen dem vater gegenüber rumgeprügelt-ohne erfolg.
da sollen die mütter der kinder doch froh sein wenns überhaupt noch was an KU gibt.
so und das war jetzt ironisch-aber nicht agressiv
 
S

schnitti

Gast
Also Leute das hilft mir alles nicht´s ...

Das Amt fühlt sich nicht zuständig, von meinem Ex ist nicht´s zu holen,mein Lebensgefährte ackert wie ein Tier und ich kann keinen festen Job annehmen weil die garantie nicht besteht das mein Kind jeden Tag zur Schule gehen kann.Ich gehe putzen um ein wenig beizusteuern...doch nie können wir Rücklagen aufbauen,nie im Urlaub fahren,selbst Weihnachten ist nicht viel drin. Und das soll mich als Mutter befriedigen? Meinen eigenem Kind nicht das geben zu können was es gerne hätte,nicht mal einmal im Jahr!
Ich würde mich, selbst wenn es nur 50 euro im Monat wären, sehr über ein wenig Unterhalt von meinen Ex freuen!
Ich muß auch für drei Personen mit 245 Euro auskommen , ein Kind von meinem Freund erhält 150 Euro + dem Kindergeld + dem was die Mütter verdienen. Wie soll ich das gerecht finden? Wenn wir heiraten würden müßte er ja noch mehr Unterhalt zahlen ( pro Kind eigendlich 288 Euro),das bringt auch nicht´s.
Wo sollen wir den sparen? Wir gehen nicht raus, haben keinerlei aktivitäten, nur I-net.Ansonsten die ganz normalen kosten die jeder hat...


das sind leider die gestze
dein freund darf von seinem lohn 800 euro zum leben bleiben
was aber mit der neuen fam.die er hat,das niemand interesiert
wie sie damit leben können
das interesiert niemanden und das find ich sch.......
lg schnitti
 
B

BT2000

Gast
also ersten bin ich nicht agressiv.
zweitens : was genau meinst du? das mit dem KU?

nunja ich habe selber kinder wo der vater sich n scheiß drum kümmert ob er UHpflichtig ist oder nicht. da kannst klagen-gericht- und machen was willst. kein geld beim vater -kein geld fürs kind.

mein ehemaliger lebensgefährte muß auch UH zahlen. und da sich sein einkommen so verringert hat das die situation von damals (als der UH satz festgelget wurde) mit der von heut nicht mehr vergleichbar ist wurde eine senkung des zu zahlenden UH beantragt. es wurde überprüft und es wurde gesenkt.alles über RA und Gericht.

alle reden von der düsseldorfer tabelle.aber das der UH immer höher geht ist auch nicht richtig. wer die neue tabelle kennt und versteht wird merken ds die sätze nach unten hin korigiert worden sind.
und wenns nur 2€sind die nach unten gehen.

naja und als letztes: ich habe mich jetzt fast 15 jahre mit UHforderungen dem vater gegenüber rumgeprügelt-ohne erfolg.
da sollen die mütter der kinder doch froh sein wenns überhaupt noch was an KU gibt.
so und das war jetzt ironisch-aber nicht agressiv

So sehe ich das auch! Ich bekomme auch keinen Cent vom KV. Aber mein Freund zahlt ja...ich find´s gut das er das tut...warum sind die Mütter nicht froh das sie überhaupt was bekommen!
 
S

schnitti

Gast
BT 2000
du bist nicht die einzige wo so denkt
ich glaub das kann erst jemand
verstehn wenn einer das mit miterlebt oder miterlebt hat
lg schnitti
 
M

malin

Gast
und da sich sein einkommen so verringert hat das die situation von damals (als der UH satz festgelget wurde) mit der von heut nicht mehr vergleichbar ist wurde eine senkung des zu zahlenden UH beantragt. es wurde überprüft und es wurde gesenkt.........wer die neue tabelle kennt und versteht wird merken ds die sätze nach unten hin korigiert worden sind.
und wenns nur 2€sind die nach unten gehen.
Nur dass die TE in ihrem ersten Posting geschrieben hat, dass ihr Freund nicht weniger, sondern auf der neuen Arbeitsstellen mehr verdient und er deshalb auch mehr an seine Kinder bezahlen soll. Und genau dagegen will sie sich wehren.
 
M

malin

Gast
So sehe ich das auch! Ich bekomme auch keinen Cent vom KV. Aber mein Freund zahlt ja...ich find´s gut das er das tut...warum sind die Mütter nicht froh das sie überhaupt was bekommen!
Wenn der Freund das finanziell kann, ist es kein Problem, absolute Privatsache, eine super Sache.

Nur wenn vorrangig Unterhaltsberechtigte vorhanden sind und das Geld des Freundes nicht ausreicht, um alle Ansprüche zu bedienen, dann sind die leiblichen Kinder immer vorrangig aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen zu bedienen.
 

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