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Wer kann mir sagen wie man die Unterhaltspflicht einschränkt?

M

malin

Gast
Ich habe auch einen Beistand für mein Kind doch da kommt seit 8 Jahren nicht´s... mein Ex-Mann verdient anscheinend nicht genug.
Es geht mir auch nicht darum das die Kinder von meinen Freund nichts bekommen sollen!!! Klar haben die ein Recht auf das Geld.
Aber die Mütter verdienen beide gut... und stehen finanzell besser da als wir zu dritt. Ich würde gerne Arbeiten gehen aber mit einem ADHS Kind und ne Behinderung ist es nicht so leicht.
Das alles ist nicht das Problem der Kinder deines Freundes. Dir als Freundin mit einem Kind, das nicht von ihm ist, schuldet er keinen einzigen Cent. Leibliche Kinder haben vor allem anderen Vorrang.

Wovon hast du denn vorher gelebt, bevor du mit deinem Freund zusammengezogen bist? Diese Geldquelle müsste doch weiterhin für dich zuständig sein, ansonsten ARGE und Hartz4 beantragen.
 
R

Ratlos 200

Gast
oje.
mensch leute sie wollte doch nur wissen, was sie machen könnte ,um mit dem bißchen was sie jetzt haben klarzukommen.sie wollte doch nur wissen ob die MÖGLICHKEIT besteht eventuell den UH-Satz senken zu können.

garantiert will sie nicht die zahlungen einstellen .

nebenbei bemerkt. den müttern dieser kids interesiert es auch nicht ob der vater leben kann oder nicht.dem vater des anderen kindes ist ess auch egal ob es leben kann.

hackt doch nicht gleich wider alle drauf los mit;- arbeiten gehen und und und.

wenn BT2000 lösungen gefunden hätte wäre sie nicht hier gelandet.
 
M

malin

Gast
es scheiden sich die geister.

wenn sie als eheähnliche gemeinschaft geführt werden - beim amt- muß der partner für frau und kind aufkommen .egal ob sein kind oder nicht.
Auf welcher Grundlage scheiden sich denn die Geister? Sie ist nur eine Lebensgefährtin, noch nicht einmal die Ehefrau und das Kind ist nicht seins.

Kindesunterhalt hat grundsätzlich immer Vorrang vor allen anderen Ansprüchen Erwachsener - und fremder Kinder.
 
S

schnitti

Gast
Das wusste ich ja vorher nicht...was ja auch die Zeiten der Postings bestätigt.

Trotzdem steht den beiden Kindern das Geld zu und haben ein Recht darauf.
sie hat ja nicht geschrieben das sie oder besser gesagt er nicht zahlen will.
sie sagte nur zu viel und sie müssen auch noch von was leben .
und sie kann nun mal nicht so arbeiten wie sie will wir wissen doch nicht mal was für eine behinderung der kleine hat
lg schnittlauch
 
B

BT2000

Gast
Ich habe vorher ,also nach der Trennung von meinen Ex-Mann, Sozialhife bezogen.
Aber jetzt wird der Lohn von meinen Lebensgefährten mit angerechnet, somit liegen wir über den Sozial Satz ( ca.50 Euro)
 
M

malin

Gast
Es gibt keine andere Lösung, wenn die Fragestellerin aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, mehr Einkommen zum Haushalt beizusteuern und der Vater ihres eigenen Kindes nicht zahlt. Leibliche Kinder gehen vor und wenn das Geld nicht reicht, dann ALG2 beantragen.
 
M

malin

Gast
Ich habe vorher ,also nach der Trennung von meinen Ex-Mann, Sozialhife bezogen.
Aber jetzt wird der Lohn von meinen Lebensgefährten mit angerechnet, somit liegen wir über den Sozial Satz ( ca.50 Euro)
Tja, wenn ihr mit den gesamten Einnahmen über dem ALG2-Satz liegt, müsst ihr - so traurig das für euch ist - überlegen, wo ihr Einsparungen vornehmen könnt. Aber an dem Geld, das seinen Kindern zusteht, ist nichts zu rütteln. Dazu findest du übrigens auch seitenweise Links in den Suchmaschinen.
 
R

Ratlos 200

Gast
malin
wenn beim amt n antrag stellst und du mit deinem partner als eheähnliche gemeinschaft geführt wirst-wird automatisch alles geld zusammengerechnet. das heißt auch das alle für den anderen finanziell mit aufkommen müssen. auch wenn nicht verheiratet oder nicht leibliches kind vorhanden ist. ist nun mal so.

KU hat vorrang-stimmt. Streitet hier auch keiner ab!!!!!!!!!!!!!Doch deswegen kann man trotzdem fragen stellen oder etwa nicht? das ist doch ein FORUM ODER??????????????????????

aber wieso muß man sich immer anderen gegenüber rechtfertigen wenn man doch nur ne frage gestellt hat.???


ach ja.
wenn der jetzt zu zahlende kindesunterhalt zu einer zeit festgelegt wurde an dem der unterhaltspflichtige mehr verdient hat als jetzt-besteht die möglichkeit einer unterhaltsüberprüfung .
wenn sich die gesammtsituation von damal zu heute verschlechtert hat-ruhig überprüfen lassen. Denn mehr als "NEIN wir können nicht senken" kannst nicht zu lesen bekommen.
und dies macht man eben übers jugendamt oder noch besser gleich über rechtsanwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

schnitti

Gast
malin
wenn beim amt n antrag stellst und du mit deinem partner als eheähnliche gemeinschaft geführt wirst-wird automatisch alles geld zusammengerechnet. das heißt auch das alle für den anderen finanziell mit aufkommen müssen. auch wenn nicht verheiratet oder nicht leibliches kind vorhanden ist. ist nun mal so.

KU hat vorrang-stimmt. Streitet hier auch keiner ab!!!!!!!!!!!!!Doch deswegen kann man trotzdem fragen stellen oder etwa nicht? das ist doch ein FORUM ODER??????????????????????

aber wieso muß man sich immer anderen gegenüber rechtfertigen wenn man doch nur ne frage gestellt hat.???

hallo
ich hätte es nicht besser schreiben können
ich hoffe sie bekommt irgendwo hilfe und unterstützung
lg schnitti
 

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