Als Vermieter bin ich von daher gezwungen, die bestmöglichen Absicherungen wert zu schätzen. Und die können für mich als "Unternehmer" wenn es schließlich um Finanzen geht, nur in der finanziellen Kraftreserve meines möglichen Schuldners liegen. Rot bemalte Lippen und ein zahnpastalächeln, helfen mir im Ernstfall nicht weiter wenn die Miete stockt.
Und deshalb würde ich bei einer freien Auswahlmöglichkeit, jemanden wählen der unter anderem einen Arbeitsvertrag vorweisen kann der seit längerem existiert. Einfach deshalb weil mir dann ein Sicherheitspolster für den Notfall bleibt, Lohnpfändung betreiben zu können oder das überhaupt in seinem Privatvermögen Substanz herrscht, Forderungen durchsetzen zu können.
Das Thema hatten wir schon ganz zu Anfang, Stichwort Mietnomaden, die tatsächlich Arbeitsverträge und andere schöne Sachen fälschen. Daher kannst du dir diese vermeintliche Sicherheit irgendwie schenken, denn wenn man auf einen solchen hereinfällt, dass kann dir ja dann kasiopaja vorrechnen, dann musst du als Vermieter mit Sicherheit deutlich tiefer in die Tasche greifen als nur den finanziellen Verlust der Miete.
Ich erledige die Verwaltung von einer Hausvermietungsgesellschaft und es ist schon augenscheinlich, dass gerade AlG2-Empfänger, im Gegensatz zu dem Mietern ohne AlG2, überdurchschnittlich oft und lange die Miete schuldig bleiben, was oft bis zum Rauswurf führt, was lange dauert und viel Geld kostet.
Zumindest ist es in den Immobilien so, die mir persönlich bekannt sind, durch die Arbeit.
12*Monatskaltmiete + Vollstreckungskosten + Rechtsanwaltskosten etc ppp....
Aber auch hier liegt wieder das Problem in der jeweiligen Persönlichkeit der Menschen und nicht am Hartz IV Bezug selbst. Selbst bei einem Mieter der einer Arbeit nachgeht, kannst du das Pech haben, dass du das alles durchlaufen musst und ich weiß nicht, wie du das in deiner Gesellschaft machst bzw. wie ihr das handhabt, aber ich glaube kaum, dass ihr von jedem zum Zeitpunkt des ausbleibens einer Miete irgendeinen Bescheid oder ein Arbeitsvertrag verlangt, um diese konkrete Unterscheidung auch tatsächlich treffen zu können.
So gibt es viele Hartz IV Bezieher die sich in der Schleife der Leiharbeit wiederfinden und daher regelmäßig den Job dann auch wieder verlieren und dann von einer anderen Leihbude auch wieder angestellt werden etc pp. Dass dies dann dazu führt, dass die Miete nicht gezahlt werden kann, weil schlicht und ergreifend die Sachbearbeitung in den Jobcentern regelrecht besch.... ist, brauche ich dir wohl nicht auch noch aufdröseln.
Du hast aber das Problem, du kannst immer nur Beweisen, was war bei Mietbeginn und eventuell im Rahmen einer Vollstreckung oder ggf. auch schon während des gerichtlichen Verfahrens mit Sicherheit sagen, was vorhanden ist, aber was zwischen Anmietung und Räumung bei der jeweiligen Person tatsächlich gewesen war, kannst du nur mutmaßen.
Das wird sich niemals ändern und das ist hier eines der größten Probleme. Es wird einfach nicht differenziert betrachtet, sondern schlicht und ergreifend einfach pauschal angenommen und ich kann daher nur hoffen, damit diese blöden Sachen auch endlich einmal aufhören, dass das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen dieses Jahr abschafft werden
Jetzt wirds ernst. „Tacheles e.V.“ und „Der Paritätische“ liefern Stellungnahmen zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Gotha | inge-hannemann.de
lest euch da mal die eingefügten PDF Dateien durch, ihr werdet sehr schnell merken, dass das gesamte System Hartz IV einfach nur totaler Bockmist ist und ebenso werdet ihr merken, dass es sehr wenige Menschen sind, gemessen an den Beziehern von Hartz IV Leistungen, die tatsächlich auch eine sogenannte Totalsanktion im Durchschnitt erhalten und dass ausgerechnet DIE Vermieter, DIE hier schreiben an einen solchen Hartz IV Empfänger geraten ist aufgrund der Masse dann doch eher unwahrscheinlich.
Aber immer drauf da mit den Fäusten.
Was ist bei grober Fahrlässigkeit?
Wie gesagt, hier in der Gegend kann man sich die Mieter aussuchen und da haben eben die Angestellten von renommierten Firmen die besseren Karten, deswegen würde ich auch jedem raten, der partout keine Wohnung findet, in eher strukturschwache Gegenden zu ziehen; der Nachteil ist natürlich, dass es so umso schwerer wird je aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen, aber gerade für Langzeitarbeitslose wäre es eine Überlegung wert, und auch wenn ich damit jemanden auf die Füße trete, es ist klar, dass bestimmte Städte nur eine begrenzte Kapazität haben, warum ein Langzeitarbeitsloser unbedingt in München und nicht in Wunsiedel wohnen muss erschließt sich mir dann auch nicht.
Was ist das denn für eine Lösung? Ist dir eigentlich klar, dass man bereits nach 1 Jahr Hartz IV nur noch bekommt und der Anteil nach offizieller Statistik der Langzeitarbeitslosen sehr gering ist?
Ich meine, dieser Schulz von der SPD ist ja ganz toll mit seinen Sprüchen, aber alles was der absondert kam von den Linken schon sehr viel früher und er will das nun alles vermeintlich Kippen und bei genauerem Hinsehen merkt man doch wieder:
Ups, war dann doch wohl falsch, was der da behauptete.
Bei allem was lieb und nett und freundlich ist, aber wieso schlägst du das gleiche Prinzip nicht auch für Rentner vor. Am besten baust du noch um die Städe eine Mauer und jeder der keine Arbeit hat oder in Rente ist, der kommt nicht mehr in die Städte, damit nur noch diese vermeintlich produktiven Menschen in der Stadt wohnen und auch leben.
Ein Hoch auf die Ausgrenzung und die Missachtung der Grundgesetze!
(sollte es zu schwer verstehen zu sein, das war Ironie)
Das ist eben nicht der Fall, weil der ALG2-Empfänger dem Jobcenter auch mitteilen kann, dass er das Geld ab nun selber überweist, auch wenn das am Anfang anders vereinbart war.
Dann überweist der Alg2-Empfänger das Geld nicht weiter und der Vermieter ist der Dumme.
Oder aber die betreffenden gehen einfach nicht mehr zu den Terminen mit der Arge und die zahlt dann die Mieten nicht mehr.
Auch hier wiederhole ich mich gerne noch einmal:
Wer hindert dich als Vermieter daran, dem Jobcenter eine Mitteilung zu machen: Du höre mal liebes Jobcenter, der Kunde XYZ der bei uns nun seit XX.XX.XXXX Mieter ist, zahlt seit dem bla und blubb keine Miete mehr.
Was das mit den Sanktionen und den Terminen angeht, so habe ich mich darüber schon ausgelassen.
Weil es da nicht nur um die Mietzahlung geht, da gehört mehr zu.
Werden wohl bei deinen vorherigen Vermietern nachfragen, warum du da weg bist, wie viele Wohnungen hattest du schont?
Wie willst du den Wert einer Wohnung erhalten, Renovieren, u.s.w.
Und was ist wenn du die Nebenkosten nicht mehr zahlen kannst, wer soll das übernehmen...
[....]
Das ist schlicht und ergreifend dann ein Verstoß gegen den Datenschutz, denn ein Vermieter, egal ob neuer oder alter, darf nicht bei irgendwem über den Kopf des betreffenden Hinweg irgendwelche Auskünfte einholen. Ansonsten sei doch bitte so nett und gebe mir deine komplettten Daten und ich "informiere" mich einfach mal so über dich, weil ich gerade Lust und Laune dazu verspüre!