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Vorstellungsgespräch, danach keine Reaktion mehr

SFX

Aktives Mitglied
[...] Und jeder hätte gewusst, was damit gemeint gewesen wäre (und sich eine Bewerbung im Zweifelsfall gleich gespart). Heute darf man zum Erscheinungsbild überhaupt keine Vorgaben mehr machen. Und lehnt Bewerber unter der Hand trotzdem aus exakt denselben oberflächlichen Gründen wie früher ab.
Hallo,
Das Schlimme ist ja, dass die wenigsten es selbst merken, dass sie hässlich sind! :D Das, was du hier beschreibst, hat übrigens eine hübsche, neudeutsche Bezeichnung: Lookism

Genau aus diesen Gründen sind in manchen Firman komplett anonyme Bewerbungen zulässig. Ohne Angabe des Namens, der Herkunft, des Wohnorts und natürlich auch ohne Bewerbungsbild. Rein der Lesbenslauf und die geschwärzten Zeugnisse quasi. So soll nur die Qualifikation zählen, nichts anderes.

Ganz ehrlich, das ist leider nicht mehr normal. So eine verrückte Bewerbung wäre bis vor kurzem direkt und unter großem Gelächter in den Papierkorb gewandert. Und ich will nicht wissen, wie oft das heute ebenso passiert. Denn mal unter uns: Wer hat denn wirklich Bock auf so ein verrücktes Überraschungsei? Niemals käme ich auf die Idee, anonyme Leute in meinem Unternehmen zu beschäftigen. Das ist MEIN Unternehmen, die Angestellten vertreten MICH und MEINE Firma! Da möchte ich doch ganz gerne vorher wissen, mit we_m (M/W/D) ich es zu tun habe!

Und wer dieses Angebot annimmt und sich anonym bewirbt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Krawall aus. Da kann es hinterher passieren, dass er_sie sich gedemütigt fühlt, weil es für 2 Mitarbeiter_innen nur eine einzige Toilette gibt.

Gut, ich verstehe das Problem "Lookism" bzw. Diskriminierung und es ist real. Jedoch sind diese pseudo-Maßnahmen wie z.B. anonyme Bewerbungsverfahren meistens nur vorgetäuschte Weltoffenheit und kein wirklich fortschrittliches Denken. In einem weltoffenen und fortschrittlichen Unternehmen, käme es wegen so etwas überhaupt nicht zur Diskussion.

LG,
SFX
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Es gibt schon Stellen, wo es Altersgrenzen gibt und wo man auch fundierte Absagen (meist von der Auswahlkomission) bekommt.
Aber das sind keine normalen Stellen sondern im Bereich der Bundeswehr (hier Uffz/Fw oder Offz Laufbahn) bzw. spezielle Beamtenlaufbahen wie Polizei, Feuerwehr und Justiz.


Man muss bei der Ghosting Sache aber auch mal die andere Seite sehen. Es gibt sehr viele Bewerber die sich nach einer Zusage nicht mehr melden oder absagen wenn sie "Ihre" Stelle gefunden haben.

Genau aus diesen Gründen sind in manchen Firman komplett anonyme Bewerbungen zulässig. Ohne Angabe des Namens, der Herkunft, des Wohnorts und natürlich auch ohne Bewerbungsbild. Rein der Lesbenslauf und die geschwärzten Zeugnisse quasi. So soll nur die Qualifikation zählen, nichts anderes.
Übertreibe mal nicht. So eine Bewerbung führt doch "nur" zum Vorstellungespräch und da sieht man dann schon welches Kindes Geist der Bewerber ist.. Niemand wird einen aufgrund einer anonymen Bewerbung sofort einen Vertrag schicken.

Das ganz soll nur die Vorauswahl erleichtern damit manche nicht durchs Raster fallen. Ein VG oder ein Probearbeiten wird es immer geben.
 

LW84

Aktives Mitglied
Man muss bei der Ghosting Sache aber auch mal die andere Seite sehen. Es gibt sehr viele Bewerber die sich nach einer Zusage nicht mehr melden oder absagen wenn sie "Ihre" Stelle gefunden haben.
Kann ich mir außer im IT-Bereich oder bei extrem unverschämten Stellenausschreibungen heute kaum vorstellen. Viele Bewerber hoffen auf jeden Strohhalm, wenn man sich nicht gerade von einer sowieso schon guten Stelle weg bewirbt.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Kann ich mir außer im IT-Bereich oder bei extrem unverschämten Stellenausschreibungen heute kaum vorstellen. Viele Bewerber hoffen auf jeden Strohhalm, wenn man sich nicht gerade von einer sowieso schon guten Stelle weg bewirbt.
Das gibt es durchaus:

 
G

Gelöscht 118418

Gast
Ich finde, man kann die Bewerbungsprozesse ganz gut mit einem Kennenlernen über eine Partnerbörse vergleichen. Beide Seiten wollen das Beste vom Besten für sich haben und spielen bei der Suche nicht immer mit offenen Karten.
 
A

Anastasia26

Gast
Ich glaube nicht, dass Cancel Culture oder Angst vor Klagen wegen Diskriminierung die Ursachen sind. Bei uns in der Schweiz z.B. gibt es nicht solche Gesetze für die Stellenausschreibungen. Da dürfen Firmen sogar die gewünschte Nationalität der Bewerber reinschreiben, in manchen Stellenausschreibungen steht sogar: es wird eine hübsche Bewerberin gesucht (kein Witz!). Habe ich alles schon gesehen und die Firmen haben da nichts zu befürchten.
Trotzdem ist diese Ghosting kultur in den letzten Jahren ganz schlimm geworden, und zwar in jedem Lebensbereich.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Kann ich mir außer im IT-Bereich oder bei extrem unverschämten Stellenausschreibungen heute kaum vorstellen.
Schon alles erlebt:

- Zugesagt, Vertrag wird zugesendet und kommt nie wieder zurück
- Auf die Zusage kommt keine Rekation seitens des Bewerbers
- Der Klassiker: Man sagt 1 Tag vor dem geplanten Arbeitsbeginn ab (leider verzichten hier viele Unternehmen auf die Regressforderungen)

Und das zieht sich durch "unverschämte" Firmen und durch "gute". Sicherlich ist das noch durch die "Pre Corona Brille" gesehen, wo sich gut qualifizierte Bewerber die Stellen aussuchen konnten..

Und bevor wieder das kommt: Ja, jedem kann was passieren, sodaß er nicht antworten kann. Aber so oft wie ich das erlebt habe, müßte die Sterblichkeitsrate in Deutschland deutlich höher werden.
 
G

Gelöscht 118418

Gast
Ganz wichtig ist auch, dass man so lange weitersucht, bis man einen schriftlichen Vertrag in den Händen hält. Mündliche Zusagen, auch nach erfolgreichen Probearbeitstagen, sind Schall und Rauch.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Mündliche Zusagen, auch nach erfolgreichen Probearbeitstagen, sind Schall und Rauch.
Kurz gesagt : NÖ. Unter Umständen ist hier schon ein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Kommt immer auf die Tätigkeiten usw. an. Deswegen sind viele Firmen Juristen mittlerweile vorsichtig was Probearbeiten angeht.

Und eine mündliche Zusage reicht aus, sofern die Firma keinen Tarifvertrag oder eine BV hat die gegenteiliges regelt. Gesetzlich ist keine schriftliche Zusage vorgeschrieben.
 

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