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Vorbesitzer/Verkäufer soll das Auto wieder abholen und schlägt Scheibe ein, um es zu öffnen & wegschieben

Santino

Moderator
Teammitglied
Ich habe hier wieder ein Bild entfernt, weil eine Person erkennbar war. Wenn die Personen und am besten auch der Ort unkenntlich gemacht werden, können die Bilder gepostet werden, nicht aber, wenn Personen erkennbar sind. Man kann nicht einfach Fotos von irgendwelchen Leuten ins Internet stellen.
 

schwarze-Passat

Neues Mitglied
Wenn der letzte Link passt, dann ist es mir natürlich klar warum es keine Antworten gibt. Fahren mit gefälschten Kennzeichen, unter Drogeneinfluss, dazu noch ohne Führerschein.
Wen juckt da noch die kaputte Scheibe?
Es ist doch völlig egal, was die "Vorgeschichte" ist: Fahren mit gefälschten Kennzeichen, unter Drogeneinfluss, dazu noch ohne Führerschein.

Es geht hier nur um die (danach erfolgte) Sachbeschädigung der zerschlagenen Scheibe und des geknackten Lenkradschloßes.;);)
 
Zuletzt bearbeitet:

schwarze-Passat

Neues Mitglied
Ich habe hier wieder ein Bild entfernt, weil eine Person erkennbar war. Wenn die Personen und am besten auch der Ort unkenntlich gemacht werden, können die Bilder gepostet werden, nicht aber, wenn Personen erkennbar sind. Man kann nicht einfach Fotos von irgendwelchen Leuten ins Internet stellen.
Ja, auch dafür noch einmal vielen herzlichen Dank!

Die Fotos wurden ja auch nur hochgeladen, um den Sachverhalt "Bildlich darzustellen".

So wie ich es vernommen habe, hatte wohl das Ordnungsamt das Entfernen des VW-Passat angeordnet und mit "abschleppen gedroht", was den Verkäufer dann quasi zum Einschlagen der Scheibe und Knacken des Lenkradschloßes genötigt hatte.

Hier die Frage, ob das mit der Sachbeschädigung alles rechtens gelaufen ist?

Meiner Meinung nach braucht man keine Scheibe einschlagen und ein Lenkradschloß knacken um ein Fahrzeug wegzubewegen.

Alleine der Ersatz der Scheibe sind schon geschätzte 200 EURO
und Reparatur des Lenkradschloß
(Wahrscheinlich Ersatz des Lenkrad- Schloßes und Ersatz des Lenkstocks)
dürften noch einmal geschätzte 500 EURO sein

also geschätzte 700 EURO SChaden
 
Zuletzt bearbeitet:

schwarze-Passat

Neues Mitglied
Hallo


Das kann ich dir leider nicht beantworten und auch sonst keiner im Forum - eine Rechtsberatung kann und darf hier nicht stattfinden.

Bitte wende dich an einen Anwalt. Für die Zukunft rate ich daher zu einer Rechtschutzversicherung (deiner Wahl).

VG
Santino
Im Prinzip hatte der Verkäufer ein fahrbereites Auto verkauft, und dann nachher kaputtgeschlagen
(zumindestens die Seiten- Scheibe) und als weitere / folgende Sachbeschädigung dann noch das Lenkradschloß geknackt bei einem Auto, was ihm schon gar nicht mehr gehört hatte.

Das ist vorsätzliche Sachbeschädigung an fremden Dingen, also an fremden Sachen.

Bitte wende dich an einen Anwalt.
Ja, der kostet aber Geld, was ich leider nicht habe.

.......Für die Zukunft rate ich daher zu einer Rechtschutzversicherung (deiner Wahl).
Das ist ein guter Tipp, der leider etwas zu spät kommt, denn für bereits eingetretene Ereignisse kommt selbst die beste und kulanteste Rechtschutzversicherung leider nicht mehr auf.

Hell is empty, and all the devils are here. (William Shakespeare, The Tempest)
Ja genau: Die Hölle ist leer, und alle Teufel sind hier
(frei nach William Shakespeare)
 
Zuletzt bearbeitet:

Santino

Moderator
Teammitglied
Das ist ein guter Tipp, der leider etwas zu spät kommt, denn für bereits eingetretene Ereignisse kommt selbst die beste und kulanteste Rechtschutzversicherung leider nicht mehr auf.
Einige Rechtschutzversicherungen bieten für ihre Versicherungsnehmer eine kostenfreie Hotline mit Beratung durch einen Anwalt. Auch, wenn dein Fall nicht mehr übernommen wird, würde dir eine solche trotzdem zustehen zur Ersteinschätzung. Scheint mir sinnvoller zu sein als im Forum zu hoffen, eine sachkundige Antwort zu erhalten. Ansonsten ggf. eher in einem Jura-Forum fragen?

VG
Santino
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Was soll dieses blöde rumgeiere hier. ?

Beantworte die Frage, wer den Vorbesitzer aufgefordert hat das Auto abzuholen
und unter welchen Vorraussetzungen.

Etwas fadenscheinig finde ich auch den Umstand ein Fahrzeug ohne TÜV zu kaufen und es auf der Straße im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Hier wäre ein Trailer besser gewesen !

Weshalb wurde der Vorbesitzer NACH dem Kauf kontaktiert ?
 
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