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Vorbesitzer/Verkäufer soll das Auto wieder abholen und schlägt Scheibe ein, um es zu öffnen & wegschieben

schwarze-Passat

Neues Mitglied
Danke für den Hinweis @Bücherpuppe

Es mussten Bilder entfernt werden, weil Personen darauf zu erkennen sind.
Das ist nicht erlaubt.
oh, das wußte ich nicht. Entschuldigung.

Ich habe daher die Gesichter unkenntlich gemacht:

Blau = Ordnungsamt
Rot = Verkäufer
 

Anhänge:

Zuletzt bearbeitet:

Doratio

Aktives Mitglied
Ich verstehe leider immer noch nicht was der Verkäufer mit der Sache zu tun hat.
Warum musste er das Fahrzeug entfernen?
Als Käufer bist du doch der Besitzer des Fahrzeuges, und somit auch für die Fahrt und das entfernen von der Fahrbahn zuständig.
Der Verkäufer hat dir den Pkw ohne Zulassung verkauft. Wenn du damit im öffentlichen Verkehr unterwegs bist, musst du auch für alle Konsequenzen haften.
 

Stan

Mitglied
1. Die Polizei hat die Kennzeichen und den Schlüssel eingezogen, und der VW-Passat wurde einfach an einer Bushaltestelle geparkt stehend gelassen.

2. Es wurde sich dann an den Vorbesitzer gewandt mit der Bitte um Abholung des Autos VW-Passat.

3. Dieser hat dann kurzerhand die Heckscheibe eingeschlagen, um in das Fahrzeuginnere zu gelangen.
Dann hat er das Lenkradschloß geknackt, damit er lenken kann um das Auto von der Bushaltestelle wegzuschieben.

4. Wie sieht es denn nun rechtlich aus, wenn der Vorbesitzer das Auto verkauft hat, somit auch das Geld bekommen hat, und nun macht er (nachträglich) so eine Sachbeschädigung.
Zu 1. Waren auf den Nummernschildern die HU-Plakette und die Plakette der Zulassung? Zulassungsbescheinigungen vorhanden?

Zu 2. Was hat der Vorbesitzer damit zu tun?

Zu 3. Was sollte er anders tun, um die Karre aus der Bushaltestelle zu bewegen? Gab es keinen Zweitschlüssel? Keinen Abschleppdienst?

Zu 4. Rechtsberatung ist nicht zulässig.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Der Fall wäre ja ganz interessant, wenn mal eine Erklärung erfolgte. Wenn der Verkäufer keinen Autoschlüssel mehr hat, dann der Käufer. Wo ist letzterer denn abgeblieben, das es so kommen musste?

Polizei hat ihn.... Das Auto durfte also im öffentlichen Verkehrsraum nicht bewegt werden.
 
L

Laagberger

Gast

Doratio

Aktives Mitglied
Also wenn ich mir die Bilder so anschaue

1.) 2-mal WOB Kennzeichen

2.) Das Jugendhaus "Trem" https://www.google.com/search?clien...Trem&oq=jugendhaus+Trem&aqs=heirloom-srp..0l3
gibt es auch nur einmal https://www.google.com/search?clien...Trem&oq=jugendhaus+Trem&aqs=heirloom-srp..0l3

und dann passt noch diese Geschichte von vor einer Woche wie die Faust aufs Auge
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56520/5753234
gleiches Auto -
Wenn der letzte Link passt, dann ist es mir natürlich klar warum es keine Antworten gibt. Fahren mit gefälschten Kennzeichen, unter Drogeneinfluss, dazu noch ohne Führerschein.
Wen juckt da noch die kaputte Scheibe?
 

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