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Soll man beim Unterhaltsvorschuss zuerst Bürgergeld bescheid vorlegen?

Natha

Mitglied
Hallo
Ich habe gelesen ,das man bei Unterhaltsvorschuss beantragen bei über 12 Jährigen zuerst den Bescheid über den Bürgergeld Antrag vorlegen soll stimmt das?weil ich noch nicht bewilligt bekommen habe und es zuerst beantragen soll. verstehe es nicht kann mir da einer weiter helfen?
 

Rauhfusskauz

Aktives Mitglied
Unterhaltsvorschuss bekommst du, wenn der Vater der Kinder seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann.
Das hat mit deinem Bürgergeld erst einmal nichts zu tun.

Allerdings musst du den Bezug von Unterhaltsvorschuss natürlich melden, wenn du Bürgergeld beziehst.
Das geht über eine Veränderungsmitteilung.
 

Poros

Mitglied
Was hältst du denn davon, dich einfach an die für den Unterhaltsvorschuss zuständige Stelle zu wenden und dort den Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Von dort solltest du dann eine Rückmeldung erhalten, falls noch was fehlt. Du bräuchtest dir dann auch keine Gedanken mehr zu mehr oder weniger zutreffende Infos aus dem Netz zu machen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Im Unterhaltsvorschuss für über 12jährige Kinder zu erhalten, musst du mindestens 600€ brutto im Monat Einkommen haben. Das Bürgergeld zählt dabei nicht als Einkommen, jedoch werden diese zusätzlichen Einkünfte ja mit dem Bürgergeld verrechnet.

Wenn du nur Bürgergeld beziehst, steht dir der Unterhaltsvorschuss nicht zu.

Der Bedarf an UVG liegt hier bei 395€ Plus 250€ Kindergeld. Der Bedarf an Bürgergeld liegt hier bei 390€, wobei das Kkndergeld voll angerechnet wird. Der Staat honoriert also die Aufnahme einer Beschäftigung,:auch bei Bezug von Bürgergeld.
 

Natha

Mitglied
Im Unterhaltsvorschuss für über 12jährige Kinder zu erhalten, musst du mindestens 600€ brutto im Monat Einkommen haben. Das Bürgergeld zählt dabei nicht als Einkommen, jedoch werden diese zusätzlichen Einkünfte ja mit dem Bürgergeld verrechnet.

Wenn du nur Bürgergeld beziehst, steht dir der Unterhaltsvorschuss nicht zu.

Der Bedarf an UVG liegt hier bei 395€ Plus 250€ Kindergeld. Der Bedarf an Bürgergeld liegt hier bei 390€, wobei das Kkndergeld voll angerechnet wird. Der Staat honoriert also die Aufnahme einer Beschäftigung,:auch bei Bezug von Bürgergeld.
Auch dann nicht wenn ich bei den Eltern keine Miete zahlen muss hat die Miete was damit zu tun?
 

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